23.10.2024, 08:45
Hallo,
der Verein, für den ich arbeite, ist im Bereich der Integration von langzeit-arbeitslosen Menschen, Integration von Flüchtlingen, Förderung von Jugendlichen (Produktionsschule) tätig, unsere Auftraggeber für die Projekte sind diverse Jobcenter.
Der Betrieb wurde 2010 vom TVÖD VKA in den SUE übergeleitet und seit dieser Zeit wurden alle Fachanleiter und Soz.Päd, die verantwortlich sind für ihre Aufgabengebiete und Standorte, in den SUE eingruppiert.
Unsere neue Geschäftsführung will nun einen neuen Mitarbeiter, der eine Aufgabe als Fachanleiter übernimmt, nicht mehr in die SUE eingruppieren. Das Argument der Geschäftsführung: eigentlich gehört nur der Leiter der Produktionsschule in die SUE, alle anderen Fachanleiter nicht, somit wird dies nun bei Neueinstellung geändert.
Meine Frage nun ist: welche Kriterien gehören dazu, um in den SUE eingruppiert zu werden?
Vielen Dank im Voraus
der Verein, für den ich arbeite, ist im Bereich der Integration von langzeit-arbeitslosen Menschen, Integration von Flüchtlingen, Förderung von Jugendlichen (Produktionsschule) tätig, unsere Auftraggeber für die Projekte sind diverse Jobcenter.
Der Betrieb wurde 2010 vom TVÖD VKA in den SUE übergeleitet und seit dieser Zeit wurden alle Fachanleiter und Soz.Päd, die verantwortlich sind für ihre Aufgabengebiete und Standorte, in den SUE eingruppiert.
Unsere neue Geschäftsführung will nun einen neuen Mitarbeiter, der eine Aufgabe als Fachanleiter übernimmt, nicht mehr in die SUE eingruppieren. Das Argument der Geschäftsführung: eigentlich gehört nur der Leiter der Produktionsschule in die SUE, alle anderen Fachanleiter nicht, somit wird dies nun bei Neueinstellung geändert.
Meine Frage nun ist: welche Kriterien gehören dazu, um in den SUE eingruppiert zu werden?
Vielen Dank im Voraus