Eingruppierung GB
#1

Hallo,
nach einer neuen Stellenbewertung wurde ich als GB in die EG 9c eingruppiert.

Um mich herum wird Stellen in unserer Verwaltung eine besondere Schwierigkeit und Bedeutung zugewiesen, die ich nicht nachvollziehen kann. 
Ich arbeite 100% eigenverantwortlich und selbstständig, habe ein Budget von 330.000,-€ (Fördergelder) eigenmächtig zu verwalten, bin weisungsfrei und bekomme immer nur die Aussage, das sei das Ergebnis der Fa., die geprüft hätte.

Im Kreisgebiet machen wir die Erfahrung, dass die Häuser die GB willkürlich eingruppieren und auch die Arbeitszeit sehr unterschiedlich gehandhabt wird. 

Können Sie mir dazu Auskunft geben?
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#2

GB steht für Gleichstellungsbeauftragte?
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#3

Gleichstellungsbeauftragte nach welcher Rechtsgrundlage (welches Bundesland)? Daneben kommt es auf die Ausgestaltung der Tätigkeit und Aufgaben an.

Im folgenden wird davon ausgegangen, dass die Tätigkeit als GB eingruppierungsrelevant ist und nicht wie z.B. im BGleichG es eine Freistellung von der bisherigen Tätigkeit ist.

Aus dem bisherigen Vortrag ergibt sich:

-gründliche, umfassende Fachkenntnisse und selbstständige Leistungen sind erforderlich ["eigenverantwortlich und selbstständig" verbunden mit entsprechenden weiteren Faktoren der typischen Tätigkeit GB]

-besonders verantwortungsvoll ist (Budget, typische Rolle GB)

-besondere Schwierigkeit und Bedeutung wurde nicht vorgetragen. Das Vorgetragene wird schon auf den Stufen davor verbraucht, um die E9c zu begründen.

BAG hatte in einer alten Entscheidung 4 AZR 334/98 die VergGr. IV b Fallgr. 1 a BAT bestätigt (keine besondere Schwierigkeit und Bedeutung). In einer anderen Konstellation hat das BAG (4 AZR 413/94) die besondere Schwierigkeit und Bedeutung gesehen. Insgesamt gibt es Entscheidungen in beide Richtungen. Man muss also schauen wie die Aufgaben konkret ausgestaltet sind.
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