Eingruppierung E 14 als Leitende Psychologin
#1

Guten Tag,

ich bin als Leitende Psychologin in die Tarifgruppe E 13 eingruppiert. Für mich trifft jedoch der Punkt zu, dass mir 3 Mitarbeiter*innen unterstellt sind. Allerdings wüsste ich nicht, dass es hierzu ein Protokoll gibt. Was ist diesbezüglich zu tun? Ferner sind meine Mitarbeiter*innen nur in Teilzeit beschäftigt. Spielt das eine Rolle? Kann ich eine Eingruppierung in E 14 fordern?

Vielen Dank und freundliche Grüße!
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#2

Welcher Tarifvertrag?

Im TVöD zählen Teilzeitbeschäftigte nur anteilig.
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#3

Tarifvertrag Bund
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#4

Da gilt das gleiche. Siehe § 5 TV EntgO Bund.

Eingruppierung nach allgemeine Teil?

Damit wäre Fallgruppe 4 im allgemeinen Teil nicht erfüllt, wenn keine 3 VZÄ. Aber man könnte eventuell Fallgruppe 1 (ggf. 2) oder 3 in Betracht ziehen. Hängt von der Ausgestaltung der Aufgaben als leitende Psychologin ab.
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#5

Und wer entscheidet, ob die Tätigkeit schwierig und bedeutsam ist?
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#6

Das scheint mir sehr willkürlich zu sein.
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#7

Im Zweifelsfall ein Gericht. Hinweise zu den Begriffen finden sich z.B. hier:
https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downl..._Bund.html
Daneben gibt es natürlich umfangreiche Literatur zur Eingruppierung und sehr viel Rechtsprechung.
Auch hier finden sich Erläuterungen
https://www.bmi.bund.de/RundschreibenDB/...10909.html

Aber wenig zu deinen Themen, weil dort im Kern noch die BAT-Begriffe Anwendung finden. Es also dort keine neuen Aspekte in der Entgeltordnung gab.

In der Praxis:
Zuerst bildet sich der Arbeitgeber eine Meinung dazu. Soweit Betriebs- oder Personalrat bestehen prüfen sie die Plausibilität im Rahmen der Mitbestimmung zur Eingruppierung.

Du kann dir auch eine Meinung bilden. Wenn dir selber die Kenntnisse dazu fehlen, kann du dich entsprechen beraten lassen (z.B. Anwalt [Anwälte mit guten Kenntnissen in Eingruppierungsrecht sind nicht immer leicht zu finden], als Gewerkschaftsmitglied bei der Gewerkschaft, in Foren, ggf. eingeschränkt beim Betriebs- oder Personalrat). Wenn du zum Ergebnis vermutlich E14 kommst solltest du mit dem Arbeitgeber sprechen. Daneben sollte dann der Zahlungsanspruch schriftlich geltend gemacht werden um die tarifliche Ausschlussfrist zu unterbrechen.

Soweit du ein gutes Verhältnis mit deiner/deinen Vorgesetzten hast, könntest du erstmal da das Gespräch suchen. E13 als leitende Psychologin (kommt natürlich auf die genaue Tätigkeit an) erscheint mir nicht gerade hoch gegriffen. Wenn man den Fachkräftemangel in dem Bereich sieht besteht vielleicht die Chance, dass man sich nochmal über die Eingruppierung Gedanken macht. Auch könntest du mal schauen ob es in der Region ggf. bessere Angebote für dich gäbe. Das verbessert die Verhandlungsposition oder du entscheidest doch ggf. für einen Wechsel.
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#8

Vielen Dank für die ausführliche Antwort!
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