Muss die ständige Stellvertretung ausgeschrieben werden?
Es kommt darauf an. Bei privatrechtlich organisierten Trägern besteht keine Pflicht zur Ausschreibung. Bei direkt von der Kommune betriebenen Kitas kommt es auf die Details an. Es gibt keine absolute Pflicht zur Ausschreibung, aber es kann sich eine Pflicht zur Ausschreibung ergeben. Bzw. der Verzicht auf Ausschreibung könnte der Mitbestimmung des Personalrates unterliegen. Das hängt von der Ausschreibungspraxis ab. Eine Rolle kann auch das anzuwendende Gleichstellungsgesetz des Bundeslandes spielen.