TVöD Baden-Württemberg

Der grundsätzlich bundesweit gültige Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) kann im Bereich der kommunalen Arbeitgeber (VKA) um landesbezirkliche Tarifverträge ergänzt werden.

Beispiele für mögliche Regelungen:
Für Baden-Württemberg besteht ein Entgeltgruppenverzeichnis handwerkliche Tätigkeiten (Tarifvertrag Nr. 6G) und ein TVöD-Wald BaWü. Die gesamten Tarifregeln werden für Baden-Württemberg auch "TVöD Baden-Württemberg" genannt.

Einzelne Tarife des TVöD:
Der TVöD betrifft nur die Arbeitnehmer der Kommunen und des Bundes. Zu den Kommunen zählen Landkreise, Städte (diese werden z.T. als Stadtkreise bezeichnet), Gemeinden, Gemeindeverwaltungsverbände und Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaften (VVG).

Der TVöD (Bund) wird z.B. für Mitarbeiter der Bundeswehr und der Fraunhofer Gesellschaft angewandt

Gesonderte Tarife bestehen für Versorgungsbetriebe (TV-V) und für Nahverkehrsbetriebe (TV-N Baden-Württemberg).

Für die Angestellten des Landes Baden-Württemberg gilt der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L).

Die Beamten in Baden-Württemberg werden nicht nach einem Tarifvertrag besoldet, sondern nach dem Besoldungsgesetz (aktuelle Besoldungstabellen für Beamte in Baden-Württemberg ...).





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