Was verdient eine Pflegerin im öffentlichen Dienst?
Zu den Pflegerinnen und Pflegern im Sinne des TVöD zählen zum Beispiel:- Altenpfleger/in
- Anästhesietechnische/r Assistent/in
- Hebamme / Entbindungspfleger/in
- Heilerziehungspfleger/in
- Gesundheits- und Krankenpfleger/in
- Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in
- Kinderkrankenschwester
- Krankenschwester / Krankenpfleger
- Operationstechnische/r Assistent/in
- Pflegefachfrau / Pflegefachmann
Für Berufsanfänger liegt das Einstiegsgehalt oftmals in der Entgeltgruppe P7, Stufe 2.
Folgende Faktoren wirken sich auf das Gehalt aus:
- Berufserfahrung: Mit zunehmender Berufserfahrung steigen in der Regel auch die Bezüge. Denn mit den Berufsjahren erfolgt ein Aufstieg in den Stufen der Entgelttabelle.
- Individuelle Verhandlungen: In einigen Fällen sind Verhandlungen über das Gehalt möglich (z.B. Einstufung bei Einstellung).
- Jahressonderzahlung ("Weihnachtsgeld")
- Fahrradleasing
- Vermögenswirksame Leistungen
- Zusatzversorgung (Betriebsrente)
- Spezielle Zulagen: z.B. Pflegezulage, Intensivzulage, Infektionszulage, Onkologie-Zulage, Psychiatriezulage
- Allgemeine TVöD-Zuschläge und -Zulagen: z.B. Nachtarbeit, Samstagsarbeit, Sonntagsarbeit, Feiertagsarbeit, Arbeit am 24. Dezember und am 31. Dezember, Überstunden, Schichtzulage, Wechselschichtzulage
- Praxisanleiter-Zulage
- Leistungsentgelt / Leistungsprämie
Entwicklungsmöglichkeiten:
- Qualifikation: Weiterbildungen und Studien (Bachelor / Master) können zu einem höheren Gehalt führen. Voraussetzung ist in der Regel, dass auch entsprechende Aufgaben übernommen werden.
- Pflegerinnen, die besonders schwierige Aufgaben wahrnehmen, gelangen in die Entgeltgruppe P8 TVöD.
Tätigkeiten, die sich aufgrund besonderer Schwierigkeit erheblich aus der Entgeltgruppe P 7 herausheben, sind gemäß Protokollerklärung Nr. 4:
- Tätigkeiten in Spezialbereichen, in denen eine Fachweiterbildung nach den DKG-Empfehlungen zur Weiterbildung von Gesundheits- und (Kinder-) Krankenpflegekräften (siehe Protokollerklärung Nr. 6) vorgesehen ist, oder
- die Wahrnehmung einer der folgenden besonderen pflegerischen Aufgaben außerhalb von Spezialbereichen nach Buchstabe a:
- Wundmanagerin oder Wundmanager,
- Gefäßassistentin oder Gefäßassistent,
- Breast Nurse/Lactation,
- Painnurse,
- auf einer Stroke-Unit-Station,
- auf einer Intermediate-Care-Station,
- bei den Begleitenden Psychiatrischen Diensten (BPD) oder - die Tätigkeit im Case- oder Caremanagement.
- Praxisanleiterinnen in der Pflege mit berufspädagogischer Zusatzqualifikation nach bundesrechtlicher Regelung und entsprechender Tätigkeit erhalten die Entgeltgruppe P8 TVöD.
- Pflegerinnen mit abgeschlossener Fachweiterbildung und entsprechender Tätigkeit sowie Pflegerinnen mit erfolgreich abgeschlossener Fachweiterbildung zur Hygienefachkraft und entsprechender Tätigkeit sind in Entgeltgruppe P9 TVöD.
- Führungskräfte: Leitende Beschäftigte in der Pflege (z.B. [stellvertretende] Gruppenleiterin, Teamleiterin, Stationsleiterin, Bereichsleiterin) erhalten Gehälter zwischen Entgeltgruppen P9 und P16.
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