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Geschrieben von: Gast, 25.11.2023, 12:30, Forum: Krankenhäuser, Betreuung, Pflege, - Keine Antworten

Moin,
mit welcher Eingruppierung kann ich als Fachgesundheits- und Krankenpfleger intensiv Anästhesie im TVöD P VKA rechnen auf einer Intensivstation mit mehr als 10 Mitarbeitern aber weniger als 20. Meine Leitung ist eine Bereichsleitung und für mehrere Standorte zuständig, so sehe ich mich als ständiger Vertretung der Leitung vor Ort.
Bleibt die letzte Stufe erhalten?
Grüße

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Geschrieben von: Gast, 25.11.2023, 09:58, Forum: Kita, Jugend, Soziales (SuE), - Keine Antworten

Hallo,
Wo ist die Grenze zwischen 8a und 8b? Kann ich meinen Arbeitgeber bitten mich von 8a in 8b zu setzen, wenn ich als Erzieherin über 10 Jahre Erfahrung habe und auch Integrationskinder in der Gruppe habe?

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Geschrieben von: Gast, 24.11.2023, 14:14, Forum: TVöD, Antworten (2)

Welche Regeln gelten, wenn überhaupt, für die Lenkzeiten und Ruhezeiten eines Lkw-Fahrers, der im Rahmen des TVöD-VKA arbeitet? Mir wurde mitgeteilt, dass die EU-Fahrzeitenregelungen nur für Berufskraftfahrer gelten. "Du bist jedoch Angestellter gemäß TVÖD."

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Geschrieben von: Gast, 24.11.2023, 11:41, Forum: TVöD, Antworten (1)

Hallo zusammen,

ich bin gelernter Industriekaufmann mit 12 jähriger Berufserfahrung (inkl. Ausbildung).

Stellenbeschreibung: kaufmännischer Sachbearbeiter bei einem Energieversorger.
Vergütung nach TVÖD VKA


Aufgaben:
Datenerfassung
Kundenbetreuung und Tarifberatung
Mitarbeit Mahnwesen
Stammdatenpflege
Reklamationsbearbeitung
Erstellen von Verbrauchsabrechnungen
Ticketerstellung

Welche Entgeltgruppe und welche Stufe haltet ihr für diese Stelle realistisch/ wahrscheinlich?

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Geschrieben von: Gast, 24.11.2023, 11:35, Forum: Bürgerfragen, Antworten (2)

Ich war vor einigen Tagen zum ersten mal bei der Agentur für Arbeit. Vor der Tür habe ich wartend mit einem Betreuer eines anderen Kunden gesprochen. Dieser meinte die Mitarbeiter der Agentur (BRB) seien alle Verbrecher. Stimmt diese Aussage ? Ich bin ja zum ersten mal arbeitslos und habe Bedenken etwas falsch zu machen und ein Opfer von Kriminellen zu werden.

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Geschrieben von: Gast, 24.11.2023, 09:47, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

Ich habe am 1.10.2023 den Arbeitgeber gewechselt, wer zahlt mir den Inflationsausgleich? Mein alter Arbeitgeber hat mir insgesamt 1500€ nur ausgezahlt.

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Geschrieben von: Gast, 24.11.2023, 08:20, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

Guten Tag,

ich bin einem Abteilungsleiter, einem Amtsleiter und dann dem Bürgermeister unterstellt. Ich stimme meine Arbeit jedoch direkt mit dem Bürgermeister ab und informiere meinen AbtL nur über aktuelle Entwicklungen in meinen Sachgebieten. Derzeit läuft meine Bewertungsüberprüfung und dieser Punkt ist tatsächlich unstrittig. Strittig wird es bei der Budgetverantwortung. 
Für meine Sachgebiete steht mir jeweils ein von mir geplantes Budget zur Verfügung (die Endmeldung macht mein AbtL für die gesamte Abteilung und all ihre Sachgebiete). 
Zudem mache ich Folgendes:

  • plane, bewirtschafte, überwache das Budget während des Jahres, ggfs. Mittelverschiebungen und üpl und erstelle die Budgetberichte 
  • Direktabwicklung von Fördermitteln mit den Fördergeldgebern entsprechend der jeweiligen Vorgaben bspw. Verwendungsnachweisen etc. 
  • Aufstellung von Finanz- und Sponsoringkonzepten für Projekte, deren Abwicklung, Rechnungsstellung und umsatzsteuerrechtliche Abwicklung meiner Projekte und Veranstaltungen.
Der PR hat mir bestätigt, dass ich Budgetverantwortung besitze, auch wenn die Gesamtverantwortung bei meinem Vorgesetzten liegt.
Mein Amtsleiter, der gleichzeitig auch Personalchef ist, weigert sich jedoch, die Bewertung durchführen zu lassen, wenn bei mir Budgetverantwortung aufgeführt wird, da ich im Berichtswesen, Bedarfen über Plan etc. im Unterstellungsverhältnis stehe.

Bei meiner letzten Bewertungsüberprüfung waren Haushaltsplanung, Budgetplanung und -verantwortung für meine Sachgebiete aufgeführt und wurden mit bewertet, obwohl zu diesem Zeitpunkt das Unterstellungsverhältnis bereits bestand. 

Wie würdet ihr vorgehen?

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Geschrieben von: Ann, 24.11.2023, 07:50, Forum: Beamte, - Keine Antworten

Hallöchen, 
ich suche einen Fachanwalt in Beamten-/Verwaltungsrecht. Könnt ihr mir einen guten Anwalt in Nürnberg/Fürth empfehlen?
Vielen Dank.

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Geschrieben von: Guenter 1972, 24.11.2023, 04:54, Forum: Landesbeamte, Antworten (3)

Hallöchen,
bin neu hier im Forum und habe direkt eine Frage:
Ist es rechtskonform, dass ein Vorgesetzter anordnet, dass nur der aktuelle Jahresurlaub vorgeplant werden darf, wenn man z.B. durch Krankheit, den Urlaub im vorherigen Jahr nicht nehmen konnte?
Gruss Günter

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Geschrieben von: Suse, 23.11.2023, 22:39, Forum: Kita, Jugend, Soziales (SuE), Antworten (1)

Frage: Ist der Wechsel von einem Kindergarten in eine Kindertageseinrichtung an einem anderen Ort eine Versetzung oder eine Umsetzung?!
Anders gefragt, handelt es sich um ein und die
"selbe" Dienststelle, weil der Träger und die Eingruppierung gleich bleibt?

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Geschrieben von: Gast, 23.11.2023, 18:50, Forum: TVöD, Antworten (1)

Hallo,

eine Bekannte hat beim Landkreis seit 2015 zwei Verträge, einen unbefristeten über 15 Std. die Woche und einen über 11 Std. die Woche befristet. Den über 11 Std. die Woche befristet bekommt sie jedes Jahr um ein Jahr verlängert und das nun schon seit 8 Jahren. Ist das rechtens?

Danke für ihre Antwort

Mit freundlichen Gruß

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Geschrieben von: Gast, 23.11.2023, 10:18, Forum: TVöD, Antworten (8)

Hallo,

ich brauche mal eure Hilfe, folgender Fall:

Neue Mitarbeiterin kein VFA und kein AL1, die Stelle ist eigentlich mit EG 9a bewertet.
Es ist doch richtig, dass ohne VFA und ohne AL1 der Mitarbeiter nicht in die EG6 kann oder?

Mit abgeschlossener Ausbildung und sonst keiner passenden Voraussetzung kann es nur EG5 sein? Richtig?

Vielen Dank

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Geschrieben von: Gast, 23.11.2023, 05:49, Forum: TVöD, Antworten (2)

Seid 2010 nehme ich als Diplom-Ingenieurin (FH) in meinem Bundesamt Aufgaben wahr, die eigentlich ein wissenschaftliches Hochschulstudium erfordern. Zum einen konzipiere, koordiniere und kontrolliere ich verschiedene Forschungsprojekte, zum anderen vertrete ich unser Amt in verschiedenen Gremien, in denen andere Bund- und Ländervertreter*innen (sämtlichst in E13 eingruppiert) bzw. wissenschaftliche Kolleg*innen von Nachbarländern vertreten sind. Ursache dafür ist ein erheblicher Personalmangel (eine vor zwei Jahren extern  durchgeführte Personalbedarfsermittlung hat ein Stellendefizit in unserem Fachgebiet im dreistelligen Bereich ergeben). Diese Tätigkeiten nehmen einen erheblichen Anteil meiner Arbeitszeit in Anspruch, den ich jedoch bei der Überprüfung meiner aktuellen Tätigkeitsdarstellung prozentual unterbewertet habe.  Denn darüber hinaus nehme ich weiterhin auch Aufgaben wahr, die meiner gD-Eingruppierung entsprechen. Die Aufgabenfülle war allerdings nur durch jahrelanges Arbeiten über die bezahlte Arbeitszeit hinaus zu Lasten meiner Familie und meiner Gesundheit leistbar. Unser Personalrat hat nun die Frist versäumt, über die ein Einspruch gegen die vorgenommene Eingruppierung bei mir (es wurden über 100 Tätigkeitsdarstellungen mit Unterstützung der BAV zeitgleich überarbeitet, da unser Amt hier über ein Jahrzehnt nicht tätig wurde) möglich gewesen wäre. Als mein Chef den prozentualen Anteil korrigieren wollte, hieß es, das es dafür im aktuellen Prozess zu spät sei. Nun bin ich am überlegen, den mir aktuell angebotenen Änderungsvertrag mit einer E11-Eingruppierung nicht zu unterschreiben, sondern  rechtlich um eine Eingruppierung in E13 zu kämpfen, denn auch wenn mein Abschluss diese Eingruppierung nicht rechtfertigt, so wird mir von verschiedenen Seiten seit Jahren mitgeteilt, dass die Tätigkeiten die ich ausführe bei Ihnen im Amt eindeutig Referententätigkeiten sind. Auch der Umstand, dass ich bei der letzten Evaluierung unseres Amtes durch den Wissenschaftsrat eine der wenigen Mitarbeiter*innen war, die unser Amt vor diesem Gremium in einem Vortrag präsentieren durfte, unterstützt diese Einschätzung, das ich wissenschaftliche Tätigkeiten ausübe, zusätzlich. Leider kenne ich mich im Verwaltungs- und Tarifrecht nicht aus und wollte daher an dieser Stelle um Rat fragen.

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Geschrieben von: Gast, 23.11.2023, 00:57, Forum: TV-L, Antworten (2)

Hallo,

ich beziehe mich auf die Entgeltgruppe 9a, in der ich eingruppiert bin.
Ich gehöre zu den sogenannten Quereinsteigern. Ich habe nach einer 28jährigen Beschäftigung in Führungs- und Ausbilder - Funktionen bei freien Wirtschaftsbetrieben nach stetig weiterentwickelnden Maßnahmen (Weiterbildungen, Fortbildungen, Seminaren) den Job gewechselt, um Kindern und jungen heranwachsenden Menschen, unserer nachfolgenden Generation nach jahrelanger praktischer Erfahrung und menschenführenden Kenntnissen u. a. Stärke, Fertigkeiten, Selbstwertgefühl und wichtige soziale, allgemeinverbindliche Skills mit auf ihren Lebensweg geben, sowie Unterstützung in den Einstieg von der Schule in den Beruf zu generieren.
Meine nachweislichen Qualifikationen aus meinem 40 jährigen Arbeitsleben vor:
Ausbildung: Maschinenschlosser
Weiterbildung: Maschinenbaumeister (Bachelorebene, s. DQR)
Fortbildung: Schweißfachmann, CNC- Steuerungen, SPS/  S 7 Steuerungen, Pneumatik/ Hydraulik Steuerung, Auto CAD
Weiterbildung: Betriebswirt- Studium (Masterebene, s DQR), Zeitgemäße Management- Techniken in Wirtschafts-, Volkswirtschaftliche-, Personal- Entwicklung,
Fortbildung: SAP - Auftragsbearbeitung, EDV Anwendungsprogramme, Wirtschaftsenglisch
Ich bin seit 12 Jahren als fest installiertes Bindeglied in einer Förderschule für die Emotionale u. soziale Entwicklung tätig.
 - Im Schuldienst als Sicherheitsbeauftragter bestellt (Seminare für den Aufgabenbereich eines Sicherheitsbeauftragten bei der GUV)
 - Ltg. Studien & Berufskoordination
Fortbildungsmaßnahmen: Qualifizierungsmaßnahmen 5 Module ( StuBo- Rolle, Methodik & Implementierung von KAoA Standardelementen, Kommunikation u. Beratung, Kommunikation u. Beratung in der SEK I, Geschlechtersensible  BO in einer Schule der Vielfalt.
 - Fachbereiche: Holz-, Metall-, Elektro- Technik (Arbeitslehre, Technisches Werken, Technikunterricht aller Art), Wirtschaftslehre- Unterricht u. a.

Der vom Bundesministerium für Bildung und Forschung herausgegebene Deutsche Qualifikationsrahmen sollte als Impulsgeber für neue Ansätze in der Bildung dienen.
Alte Zöpfe gehören auch irgendwann mal abgeschnitten.
Dabei geht es in erster Linie auch um die Gleichwertigkeit von allgemeiner, beruflicher und hochschulischer Bildung, die verdeutlichen soll, dass Vielfalt in der Ausübung von Lehrerberufen sehr willkommen ist. Weiter heißt es darin, dem DQR können nicht nur formale Qualifikationen zugeordnet werden - also die  Qualifikationen die bundes- oder länderrechtlich staatlich geregelt sind - sondern es sollen auch Kompetenzen, die durch nicht formales o. informelles Lernen erworben wurden, gleichberechtigt Eingang in den DQR finden. Der DQR wurde am 1. Mai 2013 eingeführt.  Dies erfolgte auf der Grundlage des Gemeinsamen Beschlusses zum Deutschen Qualifikationsrahmen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, der Kultusministerkonferenz und der Wirtschaftsministerkonferenz.
Die Ausweisung der DQR- /EQR - Niveaus auf neu ausgestellten Qualifikationsbescheinigungen erfolgt seit 2014 schrittweise.
Zumeist wird anhand einer Stellenbeschreibung eine Stellenbewertung vorgenommen.
Bei den Eingruppierungen heißt es z.B.
Beschäftigte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.
Meine Frage dazu, ob es bei den o. g. Qualifikationen und Schuldiensttätigkeiten zu einer Höhergruppierung kommen kann.

Mit freundlichen Grüßen

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Geschrieben von: Gast, 22.11.2023, 16:47, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (4)

Hallo,

unser Personalrat beendet sein Arbeitsverhältnis zum 31.12.2023 - ein Personalrat (da wir 8 Arbeitnehmer sind) ab wann können wir Neuwahlen einleiten?
Danke vorab.

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Geschrieben von: Gast, 22.11.2023, 13:27, Forum: Krankenhäuser, Betreuung, Pflege, Antworten (1)

In welche Gruppe fallen Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger mit 20 Jahren Berufserfahrung in der Pflege?

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Geschrieben von: Gast, 22.11.2023, 12:08, Forum: TVöD, Antworten (1)

Hallo!

Ich bin auf der Suche nach einer Musterstellenbewertung für die Eingruppierung einer SB-Stelle "Straßen(aus)bau- und Erschließungsbeiträge. Leider habe ich selbst keinen Zugang und kenne auch niemanden, den ich fragen könnte. Vielleicht findet sich hier jemand, der mir die Stellenbeschreibung nebst Bewertung zur Verfügung stellen kann. 

Vielen Dank!

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Geschrieben von: Gast, 21.11.2023, 22:07, Forum: Kita, Jugend, Soziales (SuE), Antworten (1)

Ich bin seit 2018 als Sozialpädagogin in einer Jugendhilfeeinrichtung tätig und aktuell in S11b Stufe 4. Ab Januar werde ich die stellvertretende Geschäftsführung übernehmen. Weiß jemand, wie ich nun eingruppiert werden müsste?

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Geschrieben von: Gast, 21.11.2023, 18:48, Forum: Beamte, Antworten (1)

Kann man sich als Beamter auf Probe auf eine Tarifbeschäftigtenstelle bewerben bei einer anderen Behörde ? Wie und wann endet dann das Beamtenverhältnis und geht in die Stellung als Tarifbeschäftigter über ?

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Geschrieben von: Gast, 21.11.2023, 17:12, Forum: Kita, Jugend, Soziales (SuE), Antworten (1)

Arbeite seit über 3 Jahren als zusätzliche (ungelernte Kraft) in einer Kita U3. Bin in Gruppe S2. Meine Kollegin, ebenfalls ungelernt, wurde damals in S3 eingruppiert. Wir führen exakt identische Aufgaben aus. Der Träger ist mit der Frage, warum das so ist, überfordert. Was genau ist denn der Unterschied zwischen S2 und S3? Es konnte bis bis jetzt keiner weiterhelfen.

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