Neue Themen
Guten Tag,
Aktuell bin ich Bundesbeamter auf Lebenszeit. Ich möchte eine neue Stelle beim Land annehmen. Ist der Wechsel mit dem Antrag auf Abordnung mit Ziel auf Versetzung möglich?
Gibt es etwas zu beachten bei dem Wechsel von Bundes- auf Landesebene?
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Ich möchte gerne wissen, welchen Verdienst ich im Monat bekomme? 40 Stunden im Monat EG1 TVöD.
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Gibt es im öffentlichen Dienst Regelungen für einen Sonderurlaub oder für bezahlte Freistellung zur Pflege Angehöriger?
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Hi an Alle,
ich arbeite im Lebensmitteleinzelhandel bei Aldi und hab momentan folgendes Problem: Vor 2 Monaten habe ich alle meine Überstunden die ich hatte aufgebraucht (ausbezahlt und mehr freie Tage), nun habe ich seither minusstunden im Plan stehen und werde immer noch nicht so eingeteilt das es wieder passt und ich vll auch wieder Mehrstunden habe.
Es sind nicht viele, bin jetzt bei 8 Minusstunden, trotzdem werde ich wie gesagt seid 2 Monaten auch nicht mehr eingeplant und bin momentan auch auf das Geld der Mehrarbeit angewiesen.
In meinem Vertrag ist zu Minusstunden nichts geregelt.
Nun die Fragen die mich diesbezüglich beschäftigen sind:
- Ist das so erlaubt / zulässig?
- Was kann ich dagegen tun? (Soviel ich weiß haben wir keinen Betriebsrat oder ähnliches in der Richtung)
Ich hatte so eine Situation bis jetz noch nicht und weiß eben nicht genau wie ich mich verhalten soll.
Danke euch im Voraus für eure Antworten
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Muss die Jahressonderzahlung bei Kündigung zurück gezahlt werden?
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Ich weiß nicht wie ich anfangen soll und was ich genau lernen soll…
Habt ihr Tipps wegen der Zwischenprüfung wie ich am besten lernen kann gibt es ein Übungsbuch für die Zwischenprüfung mit Aufgaben und Lösungen für rlp? Hilffeeee
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Hallöchen!
Ich benötige "Schwarmwissen".
Ich bin seit knapp 3 Jahren als stellvertretender Amtsleiter eingesetzt. Vorher war ich ganz normaler Sachbearbeiter im selben Amt ohne Studium. Gesamtdauer im Amt 15 Jahre. Der derzeitige Amtsleiter begibt sich in den nächsten 2 Jahren in den Ruhestand.
Nun wurde ich vorgeschlagen als sein Nachfolger - mit Teilnahme am Beschäftigtenlehrgang II. Nun habe ich von mehreren Stellen gehört, dass die Teilnahme am BII garnicht notwendig wäre auf Grund von "Betriebszugehörigkeit" etc. und der Beschäftigtenlehrgang I ausreichend wäre...
Hat irgend jemand Erfahrung mit diesem Thema?
Vielen Dank schon mal im Voraus!
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Hallo ,
ich komme aus MV aus dem Landkreis Nordwestmecklenburg.
Wir haben vor kurzem eine Stellenanzeige ausgeschrieben als Gemeindearbeiter. Nun meine Frage, das Amt und unser Bürgermeister haben gesagt, dass man in der Stellenausschreibung nicht schreiben darf: "Bereitschaft in der örtlichen Feuerwehr wird erwartet" oder "wäre wünschenswert".
Ist für mich nicht nachvollziehbar, denn wir alle wissen wie es mit der Tageseinsatzbereitschaft mitlerweile aussieht. Und Gemeindearbeiter werden von öfffentlichen Geldern bezahlt, also warum nicht für den Brandschutz innerhalb der Gemeinde sorgen?! " Was ja sowieso schon Gemeindeaufgabe ist"
Habt Ihr Tipps oder Antworten für mich?! ggfls. Quellenangaben?
Vielen Dank!!
Grüße aus Brüsewitz
(Philip Gr. /Gemeindevertreter)
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Gibt es einen Mustervertrag für Geringfügige Beschäftigung im TVV?
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Hello zusammen!
Hat jemand von euch ein Bachelor's with Major in Education? Ist es als pädagogische Fachkraft anerkannt?
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Hallo,
wie verlässlich sind die Angaben zur Eingruppierung auf kommunalforum.de?
Ich möchte als FSS in 9a höher gruppiert werden. Laut der Beispielliste wäre das möglich.
Freue mich auf Antwort
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Ich bin 2005 zum Oberstudienrat ernannt worden mit klar begrenzten zusätzlichen Aufgaben an dieser Schule. Nun habe ich die Schule gewechselt - die Schulleitung besteht auf Übernahme zusätzlicher Aufgaben an der neuen Schule - ist dies rechtmäßig?
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Darf ein Verwaltungsbeamter Shirts von Rechtsrockbands in seiner Freizeit tragen?
Natürlich ohne verfassungsfeindliche Symbole oder Sprüche.
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Guten Tag,
ich bin staatlich anerkannte Erzieherin (10 Jahre Erfahrung) und habe eine Zusatzqualifikation zur Frühförderin (126 Stunden) absolviert. Ich werde ab Januar als ambulante Frühförderkraft arbeiten und bin nicht sicher, wie ich eingruppiert werden soll. Ich bitte um Hilfe dafür.
Vielen Dank!
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Wie sehen die weiteren rechtlichen Schritte für den Beschwerdeführer aus, wenn die Beschwerde im Rahmen der Betrieblichen Kommission zurückgewiesen wurde?
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Welche Entgeltgruppe steht mir zu als Personalsachbearbeiter inklusive Tätigkeit als Ausbilder?
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Nach Durchsicht der Berufsbezeichnungen in den TV V Gruppen bin ich doch maximal irritiert. Ist die Aufstellung aktuell und für welches Bundesland gilt diese Einschätzung? Welche Sachbearbeitung im Personalbereich oder Anlagentechniker arbeitet bitte in der Gruppe 5? In unserem Unternehmen erfolgt die Eingruppierung in die 5 direkt nach der Berufsausbildung und das auch immer seltener aufgrund des Fachkräftemangels.
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Ich bin seit Jan. 2014 gelernte Medizinische Angestellte, seit dem arbeite ich erst als MFA in der Praxis und seit 2015 in der Ambulanten Pflege, bis ich mich entschieden habe ich mache eine Umschulung zur Pflegefachkraft. Von Okt 2020 dann bis Sept. 2023 die Ausbildung gemacht als Pflegefachkraft. Jetzt habe ich eine neue Stelle im Krankenhaus und werde eingestuft in der Entgeldtabelle TVL KR 2023 eingestuft in KR 7 , Stufe 4.
Meine Frage: Werden meine Jahre in der Pflege als MFA gar nicht berücksichtigt? Das ist doch ungerecht, wenn ich so bezahlt werde wie eine, die frisch ihre Ausbildung macht und gar keine Erfahrung hat außer 3 Jahre Ausbildung. Es wäre schön wenn Sie mich beraten könnten. Viele Grüße
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Hallo,
ich arbeite in einer kleinen Kommune in Bayern/Unterfranken und aktuell gibt es leider einige Unstimmigkeiten mit der Leitung.
Jetzt hat die Kollegin, die seit 10 Jahren den Posten der Stellvertretung "inne" hat, es sich zur Aufgabe gemacht, zwischen Team und Leitung zu vermitteln und wollte dazu den Träger mit ins Boot holen.
Natürlich wurde die Leitung über die Vorgänge informiert. Ihre Aufregung darüber, wieso sich diese Kollegin das Recht rausnehmen würde, diese Vermittlerposition einzunehmen, hat zur allgemeinen Diskussion geführt, ob und wieso das ihre Aufgabe ist.
Und leider hat die Kollegin es bisher verpasst (oder wurde von der Leitung immer abgewiegelt), mit dem Träger über entspreche Höhergruppierung und natürlich auch wachsende Aufgabengebiete (Leitung gibt auch wirklich NICHTS in andere Hände ab und wenn sie länger abwesend ist, sind wir jedes Mal quasi handlungsunfähig) eine schriftliche Vereinbarung/einen Vertrag zu schließen.
Dies forderte sie nun aktiv ein, legte ihre Position dar (während Corona wurde sie sogar vom Träger selbst als stellvertretende Leitung benannt, um in Abwesenheit der Leitung wichtige Entscheidungen/Vereinbarungen und Informationen zu treffen und weiter zu leiten).
(Und ich muss auch zugeben - ich selbst bin erst seit März 2022 in dieser Kita -, dass sich dort kaum einer wirklich mit Dingen wie TVöD-Eingruppierungen und Ähnlichem beschäftigt hat. Das Interesse und Wissen darüber hat sich, besonders die Kollegin mit dem Posten stellvertr. Leitung, das Team erst durch mich und meine Fragen, bzw. Antworten auf deren Fragen, bisher in Grenzen gehalten.)
Wie gesagt, nun hat die Kollegin beim Träger angesprochen, dass sie nun endlich gern a) ihre Aufgaben als Stellvertretung wirklich wahrnehmen möchte (also Arbeitsteilung der Leitungsaufgaben eingefordert), b) neue Entscheidungswege eingeschlagen werden müssen (Leitung entscheidet weitgehend alles alleine - Termine, Vorgehensweisen, wer wann was übernimmt...) und c) natürlich ihre neue Eingruppierung endlich vollzogen werden sollte.
Die Antwort des Trägers heute (nachdem sie letzte Woche gesagt bekommen hatte, dass Stellvertretung nur werden kann, wer in absehbarer Zeit auch Leitung werden möchte), nach einem weiteren Gesprächsversuch war, dass es keine stellvertretende Leitung braucht, sondern es reiche aus, wenn die Leitung für ihre Abwesenheit - egal wie lange - jemanden beim Träger und im Team benennt, der die Verantwortung für Entscheidungen, etc. trägt.
A) NIEMAND von uns hat Einblick in Finanzen, Kinderakten, etc., B) KEINER außer besagter Kollegin verfügt über wenigstens ein Teilwissen über Kontakte und Kontaktwege (sie ist seit 15 Jahren in der Kita) und sobald sie etwas delegieren möchte, wird sie bisher von der Leitung ausgebremst... und so weiter.
Abgesehen davon hat besagte Kollegin den Träger darauf aufmerksam gemacht, dass es doch einfacher sei, eine beständige Stellvertretung (sie selbst möchte definitiv nicht die Leitung übernehmen!) zu haben, die dann einer neuen Leitung (aufgrund des Renteneintritts der aktuellen Leitung in ca. 6 Jahren) bestehende Abläufe, etc. näher bringen kann, ihre dann aber bestehende Rolle inne zu behalten, anstatt ZWEI neue Stellen anlernen zu müssen.
Nun gut... meine Frage ist letztlich: (Lange Rede, kurzer Sinn, sry) Gibt es in Bayern eine Pflicht, eine Stellvertretung zu benennen? Wenn ja, ab wie vielen Kindern/Gruppen? (wir haben 5 Gruppen mit insgesamt 118 Kindern zwischen 1 und 10 Jahren)
Vielen Dank für jegliche Info (evtl. sogar mit entsprechenden Quellenangaben).
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Hallo, ich bin examinierte Kinderkrankenschwester, arbeite aber seit mittlerweile 22 Jahren in der Ganztagsbetreuung einer Grundschule. Welche Eingruppierung steht mir da zu?
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