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Geschrieben von: Gast, 13.11.2024, 13:10, Forum: TVöD, Antworten (3)

Hallo!
Ich habe eine Frage zur "Mischung" von Urlaubstagen und Überstundenabbau innerhalb einer Woche.
Ein Beispiel: Jemand arbeitet mit 35 Wochen-Stunden...
Montag 6,5 Std
Dienstag 7,5 Std
Mittwoch 6,5 Std
Donnerstag 8 Std
Freitag 6,5 Std
...und möchte am Mittwoch und Freitag Üfrei und am Donnerstag Urlaub nehmen.
Gelernt habe ich, dass man im Fall einer "Mischung" die durchschnittliche Wochenarbeitszeit berechnet, damit es gerecht bleibt und man eben nicht an dem Tag Urlaub nimmt, an dem man die meisten Stunden arbeiten müsste.
Meiner Meinnung nach wären das 35/5*2=14 Std und nicht 2x6,5=13 Std.
Ist das richtig?
Kann man dazu irgendwo etwas nachlesen?
Danke schon mal!

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Geschrieben von: Gast, 12.11.2024, 17:11, Forum: Kita, Jugend, Soziales (SuE), Antworten (3)

Hallo,

ich stelle nun hier meine Frage, da dazu bislang keine zufriedenstellende Antwort gefunden habe. Folgende Situation:

Ich bin stellv. Leitung in einer KiTa und aktuell in S9 eingestuft. Nun habe ich zuletzt etwas genauer im TVÖD nachgelesen und im Anhang XXIV. Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst unter Protokollerklärung 9 folgenden Absatz gefunden:

"Der Ermittlung der Durchschnittsbelegung ist für das jeweilige Kalenderjahr grundsätzlich die Zahl der vom 1. Januar bis 31. Dezember des vorangegangenen Kalenderjahres vergebenen, je Tag gleichzeitig belegbaren Plätze zugrunde zu legen. Eine Unterschreitung der maßgeblichen je Tag gleichzeitig belegbaren Plätze von nicht mehr als 7,5 v.H. führt nicht zur Herabgruppierung. [...]"

Zum Nachdenken kam ich da unsere KiTa relativ nah an der Grenze von 70 vergebenen Plätzen ist und nach dessen Überschreiten ich in S13 eingestuft würde. Nun ist in Protokollerklärung 9 zu lesen, dass eine Unterschreitung der "maßgeblichen je Tag gleichzeitig belegbaren Plätze" nicht zu einer Herabgruppierung führt. Bei einer Grundlage von 70 wäre das also eine Zahl von 64,75 Plätzen. Tatsächlich bewegt sich unsere KiTa in den letzten Jahren immer in diesem Bereich kleiner 70, aber größer 65 vergebenen Plätzen.

Wenn nun jemand bereits in S13 eingestuft war, würde er in oben beschriebenen Fall nicht herabgruppiert. Das ist relativ eindeutig. Aber könnte ich nun höhergruppiert werden, da unsere KiTa ja im Bereich 65-70 Plätze liegt? Aufgrund der Gleichwertigkeit der Tätigkeit wäre es ja eigentlich unfair, wenn das nicht der Fall wäre.

Viele Grüße und im Vorhinein vielen Dank für hilfreiche Antworten

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Geschrieben von: Gast, 12.11.2024, 14:48, Forum: TV-L, Antworten (1)

Ich beginne nach längerer Krankheitsphase (1 Jahr) am 13.11. mit der Wiedereingliederung. Wird hier das Weihnachtsgeld (Jahressonderzahlung) ausgezahlt?

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Geschrieben von: Gast, 12.11.2024, 12:28, Forum: Arbeitnehmer, - Keine Antworten

Meine Einzahlungen an die ZVK werden aus dem Nettogehalt getätigt. Die Auszahlung der Rente aber in Brutto. Ich muss demnach die Sozialabgaben doppelt zahlen. Einmal während der Erwebstätigkeit und später bei der Rentenauszahlung. Das ist ungerecht. Was kann man dagegen unternehmen?

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Geschrieben von: Gast, 12.11.2024, 10:22, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

Liebes Forum,

könnt ihr mir konkrete Beispiele nennen, die z. B. im Schulsekretariat für eine EG8 anerkannt werden? Wie müssen die formuliert sein?

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Geschrieben von: Gast, 11.11.2024, 23:00, Forum: Krankenhäuser, Betreuung, Pflege, Antworten (1)

Wann wird die Tabelle TVöD Pflege 2025 veröffentlicht?

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Geschrieben von: Gast, 11.11.2024, 10:41, Forum: Öffentlicher Dienst, Antworten (1)

Ein Mitarbeiter hat einen  Schwerbehindertenausweis mit 50%.
Wie viele Anrechnungstage stehen ihm zu?

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Geschrieben von: Gast, 11.11.2024, 10:37, Forum: TVöD, Antworten (4)

Kann der Arbeitgeber die Arbeitnehmer verpflichten, den kompletten Jahresurlaub zu planen und die Kollegen dann genau auf die geplanten Tage festsetzen? So dass ein Verschieben einzelner Tage nicht möglich wäre?

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Geschrieben von: Gast, 09.11.2024, 23:06, Forum: Bauhöfe, Abwasser, Stadtreinigung, Antworten (2)

Ich haben einen 3 jährigen Ausbildungsberuf als Zimmerer erlernt und erfolgreich beendet.
Ich bin nach 25 Berufsjahren in den örtlichen Bauhof gewechselt.
Meine Einstufung war bei Einstellung die 4/2.
Hätte ich nicht eigentlich Anspruch auf die Lohngruppe 5 ?

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Geschrieben von: Gast, 09.11.2024, 16:09, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

Examen März 2019 gemacht, 2022 Praxisanleiter...wieviel Gehalt steht mir zu?

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Geschrieben von: Gast, 09.11.2024, 15:42, Forum: TVöD, Antworten (1)

Ist es richtig, dass bei der Gehaltsstufe 9 b öffentlicher Dienst Kommune der Überstundenzuschlag 30% beträgt?

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Geschrieben von: Gast, 09.11.2024, 13:28, Forum: TV-V, Antworten (1)

In welcher Höhe wird bei den Stadtwerken Görlitz Weihnachtsgeld gezahlt?

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Geschrieben von: Gast, 09.11.2024, 11:05, Forum: Arbeitnehmer, - Keine Antworten

Hallo, 
wenn ich vier Wochen in Reha war und danach eine Woche Urlaub hatte und dann krankgeschrieben werde, dann bekomme ich doch ganz normal Entgeltfortzahlung und meine sechs Wochen gehen von vorne los, wenn der Grund der Krankschreibung nicht das Thema der Reha betrifft, ist das richtig?

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Geschrieben von: Gast, 09.11.2024, 11:00, Forum: Krankenhäuser, Betreuung, Pflege, - Keine Antworten

Welche Nachteile hat die Umgruppierung von P4 Anlage 32 in S2 Anlage 33? Beste Grüße

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Geschrieben von: Gast, 09.11.2024, 03:15, Forum: Kita, Jugend, Soziales (SuE), - Keine Antworten

Hallo zusammen,

in welche Entgeltgruppe wird man bei Anwendung des TVöD SuE "üblicherweise" eingruppiert,
wenn man als Erziehungsbeistand (im Sinne des § 30 SGB VIII) arbeitet?

Vielen Dank...

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Geschrieben von: Gast, 08.11.2024, 22:53, Forum: Beamte, - Keine Antworten

Hallo, ich habe die 2. QE am Finanzamt absolviert, daraufhin wurde ich bayernweit versetzt. Nach einem halben Jahr bin ich zum Landratsamt gewechselt, da dies heimatnäher war und für mich entfernungstechnisch weniger kompliziert. Ich würde allerdings gerne wieder zurück zum Finanzamt und frage mich nun, wie ich das anstellen soll. Das Landesamt meinte, ich solle einen Versetzungsantrag stellen, dann wäre ich wieder bei der Auswahl „dabei“. Allerdings kann erstmal nicht versprochen werden, dass mein Wunsch-FA eine Stelle hätte, Bedarf ist natürlich immer, aber die Gewissheit hätte ich nicht, dass genau dieses FA klappen würde. Das würde ich erst erfahren, nachdem meine Akte beim Landesamt liegt. Meine Angst ist, dass es beim aktuellen Dienstherren negativ ankommt, wenn das Landesamt „einfach so“ meine Akte anfordert und dann aber mein Wunsch-FA nicht klappt und ich da bleiben muss - ich möchte mich nicht detailliert rechtfertigen müssen, wieso ich den Wechsel „zurück“ anstrebe. Zumal der SL aus der Perso mit meinem SL befreundet ist und ihm das sicherlich gleich mitteilt. Hat jemand schon Erfahrungen damit gehabt? Liebe Grüße

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Geschrieben von: Gast, 08.11.2024, 19:04, Forum: Öffentlicher Dienst, Antworten (1)

Gibt es die Jahressonderzahlung auch ausbezahlt bei 12monatiger Krankheit? Also von Januar bis Dezember fortlaufende Krankschreibung.

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Geschrieben von: Gast, 08.11.2024, 12:58, Forum: Kita, Jugend, Soziales (SuE), Antworten (5)

Guten Tag, 

wie wird man generell als Schulbegleitung eingestuft? 
Ich habe keine pädagogische Ausbildung, habe aber in den letzten 2 Jahren im Kindergarten als Zusatz/Springkraft gearbeitet.

Dankeschön

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Geschrieben von: Gast, 08.11.2024, 10:40, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (2)

Hallo zusammen,
ich bin seit über 26 Jahren als Bauzeichner im öffentlichen Dienst in BAT 6b eingestellt. Im Jahr 2017 hatte ich Antrag gestellt auf eine Höhergruppierung in die neue Entgeltordnung.
Diesem wurde vom Arbeitgeber zugestimmt und ich erhalte seit diesem EG 7 und Stufe 6 und es gab eine Änderung im Arbeitsvertrag. Seit der Neubesetzung von meinen direkten Vorgesetzten, verlangen diese jetzt von mir, dass ich im Aussendienst auch bei Kälte, Regen, Schnee etc. Bestandsaufnahmen wie ein Techniker für das Gehalt ausführe. Allerdings nur von mir, eine Kollegin mit der gleichen Eingruppierung und selben Stelle muss das nicht machen. In anderen Abteilungen ebenfalls nicht. Nachdem ich mich ungleich behandelt sehe, möchte ich das nun nicht mehr ausführen. Darauf drohte man mir, dass ich heruntergestuft werden würde, wenn ich diese Tätigkeiten im Aussendienst nicht mehr ausführen würde. Dürfen diese das und wenn ja, wieso nur bei mir, wenn andere Bauzeichner das nicht machen müssen und dennoch das gleiche Gehalt erhalten? Und wenn diese mich in EG 6 zurückstufen dürften, würde mir dann auch meine erlangte Stufe 6 weggenommen werden?
Beste Grüße

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Geschrieben von: Gast, 08.11.2024, 10:36, Forum: TVöD, Antworten (1)

Ein Bauhof-Mitarbeiter ist Stellvertreter des Bauhof-Leiters und hat diesen 28 Tage (20 Arbeitstage) im September vertreten. Steht ihm für diese Zeit eine höherwertige Zulage nach §14 TVöD zu? Ich meine nicht, da er als Stellvertreter schon in einer höheren Entgeltgruppe eingruppiert ist als die anderen Bauhof-Mitarbeiter.
Liege ich richtig?

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