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Geschrieben von: Gast, 15.02.2022, 10:01, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (3)

Wer kennt Kommunen, die Bikeleasing/TVöD anbieten? In welcher Form?

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Geschrieben von: Gast, 15.02.2022, 08:43, Forum: TVöD, Antworten (2)

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich arbeite seit 28 Jahren im Öffentlichen Dienst. Nach welcher Entgeltgruppe sind Tischler / Schreiner, die selbstständig arbeiten (von Auftragsannahme über Planung bis Ausführung), eingestuft?
Über eine Antwort würde ich mich freuen.

MfG

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Geschrieben von: Gast, 14.02.2022, 16:50, Forum: TVöD, Antworten (4)

Hallo, 
mein Arbeitgeber hat für einige Bedienstete eine Gruppe gebildet. Die Mitglieder der Gruppe kommen aus den verschiedensten Arbeitsbereichen. Diese Gruppe wird nicht bewertet, sondern erhält die durchschnittliche Punktzahl aller Bediensteten. Somit habe ich, als Mitglied der Gruppe, keinen Einfluss mehr auf meine "Bewertung".  Ein Gespräch über Ziele etc hat weder mit den einzelnen Mitgliedern der Gruppe, noch mit der Gesamtgruppe stattgefunden.
Ist dies mit den Bewertungskriterien des LOB zu vereinbaren?

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Geschrieben von: Gast, 14.02.2022, 11:47, Forum: TVöD, Antworten (1)

Hallo zusammen, 

ich arbeite an einer Ersatzschule als Physik und Spanisch Lehrerin. Allerdings habe ich keinen Abschluss auf Lehramt studiert.

Ich habe einen Master of Science in Physik.
Und Spanisch darf ich ausnahmsweise unterrichten, weil ich Spanisch auf Lehramt im Bachelor studiere und zur Abdeckung der Unterrichtsversorgung. 

Wenn ich nur Physik unterrichten würde, dann sollte ich der Entgeltgruppe E13 zugeordnet werden oder? Ich bin trotzdem in der E 11 wahrscheinlich wegen Spanisch.

Kann mir jemand das erklären?
Danke im voraus. LG Laura.

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Geschrieben von: Gast, 14.02.2022, 02:06, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (10)

Hallo,
hat hier jemand Erfahrung, ob es möglich ist, komplett aus dem Home Office zu arbeiten, wenn ich keinen Betreuungsplatz für nach der Elternzeit bekommen habe? 
Ich will und muss arbeiten, ohne das Geld kann meine Familie das nicht stemmen. Das wäre die einzige Lösung.

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Geschrieben von: Gast, 13.02.2022, 17:21, Forum: Beamte, - Keine Antworten

Gibt es Altersteilzeitmodelle fuer Kommunalbeamte der Stadt Essen?

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Geschrieben von: Gast, 12.02.2022, 20:15, Forum: Öffentlicher Dienst, Antworten (11)

Guten Abend!

Wie der Betreff schon erahnen lässt, handelt es sich um die beiden Systeme. 

Was denkt ihr, welches System hat mehr Sicherheit und Zukunft?

Ich bin mir um die Probleme des demographischen Wandels bewusst, wenn man jedoch ehrlich ist: das Beamtentum entsprechend ihrer Pensionäre leidet ebenfalls darunter.

Zwar ist es hier nicht so, dass die aktiven Beamten die Pensionen der im Ruhestand befindlichen Beamten zahlen, es ist allerdings so, dass sowohl die Rente ein staatliches System ist, wie auch das System der Pensionen.

Will heißen, kollabiert das Rentensystem, oder nähert es sich immer weiter an, muss der Bundeshaushalt wohl oder übel unterstützen. Tut er das, fehlt das Geld.
Wir sind ein Sozialstaat, demnach müsste man auch über eine Anpassung der Beamtenpensionen sprechen.

Tut er das nicht, also eingreifen, droht das Rentensystem zu kollabieren oder tut es sogar. Spätestens dann wird es wohl Auswirkungen auf das System der Pensionäre haben, denn man kann diese nicht einfach fröhlich (in gewohnter Höhe) weiterzahlen. Einerseits aus finanzieller Sicht (dann) nicht mehr, und aus sozialpolitischer Sicht schon gar nicht.

Und falls nun das Argument kommt, dass wenn der Staat pleite ist, das Rentensystem dann wohl oder übel am Allerwertesten ist - ja, wahrscheinlich. Aber das System der Pensionen wohl auch. Denn auch das wird vom Staat finanziert, und dieses System sogar gänzlich, wenn ich mich nicht irre.

  • Für wie sicher haltet ihr die Entwicklungen?
  • Welches System hat mehr Zukunft?
  • Welches System hat die bessere Prognose/Zukunft?
  • Würdet ihr euch, als Beamter, auf den aktuellen Prozentsatz der voraussichtlichen Pension verlassen oder würdet ihr in dieser Hinsicht eine deutliche stärkere private Altersvorsorge ergreifen?
  • Für wie wahrscheinlich haltet ihr eine immense Kürzung der Pensionen, vergleichbar mit dem aktuellen Rentensystem, also ca. auf die Hälfte des letzten Nettoeinkommens?
  • Würdet ihr, wenn ihr die freie Wahl (wieder) hättet, lieber einen sozialversicherungspflichtigen Job ergreifen, wo ihr ca. 300 Euro mehr netto bekommt und diese dann in eine private Altersvorsorge (zusätzlich zur staatl. Rente + VBL) stecken oder lieber den Beamtenjob mit 300€ weniger netto und dem Verlass auf das Pensionssystem?

Ich freue mich auf eine rege Diskussion, denn ich kann mir meine Fragen mit logischem Denken und Googeln nicht weiter erschließen. Außerdem hab ich keine Glaskugel - ihr auch nicht, vielleicht aber Denkanstöße und Anregungen für mich. :-)

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Geschrieben von: Gast, 12.02.2022, 13:41, Forum: TVöD, Antworten (1)

Hallo, wieviel Urlaubstage gibt es bei S 8b TV-Avh, Alter 58?

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Geschrieben von: Gast, 12.02.2022, 13:24, Forum: Krankenhäuser, Betreuung, Pflege, - Keine Antworten

Hallo ihr Lieben Smile 

im Rahmen meiner Bachelorarbeit des Studiengangs Gesundheits- und Sozialmanagement untersuche ich das Themengebiet der digitalen Pflegedokumentation in stationären Pflegeeinrichtungen, um diese zukünftig zu verbessern.

Hierzu benötige ich eure Hilfe und eure direkten Einblicke in die Praxis. Die Teilnahme an der Befragung wird ca. 5 - 10 Minuten in Anspruch nehmen. Die Umfrage findet ihr unter folgendem Link: https://www.empirio.de/s/s0cbmzWmma

Bitte teilen Sie diese Umfrage gerne auch mit Bekannten, Kollegen und Kolleginnen aus eurem Umfeld.

Vielen Dank für eure Unterstützung!
Angela

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Geschrieben von: Gast, 11.02.2022, 23:40, Forum: Öffentlicher Dienst, Antworten (5)

Guten Abend!

Ich habe mir einige Gedanken gemacht und würde gerne eure Meinung hören.

Die Ausgangslage:
g.D, Eingangsamt A9/E9.

Grundsätzlich: in Besoldungsgruppe A10 und A11 kann man die Entgeltgruppen E10 und E11 gleichsetzen - eigentlich kommt bei E10 und E11 sogar mehr rum als bei A10/A11.
Durch die jährliche Sonderzahlung i.H.v. knapp 50% beim Tarifler und einer eventuellen Gewinnbeteiligung i.H.v. 3% p.a. des Jahresbruttogehaltes, fällt das Nettogehalt höher aus als die Nettobesoldung in A10/A11 - selbst noch VOR Abzug der PKV!

Bei A12 kommt es darauf an, da gewinnt i.d.R. A12, aber auch nur knapp. A9/E9 lassen wir außenvor, da es i.d.R. nur das Eingangsamt ist.

Mir ist bewusst, dass das Mehr an Netto beim Tarifler nicht die Pension des Beamten wett macht - wahrscheinlich auch dann nicht, wenn man Rente, VBL hat und monatlich 300€ anspart fürs Alter.

Wie sieht das aber aus, wenn beim Beamten die PKV sehr hohe Beiträge vorsieht? Ich spreche von rund 400 Euro mit 26 Jahren wegen Vorerkrankung, sodass im Alter bei einer Beitragserhöhung von im Schnitt 3% p.a. schnell 1.200 Euro zustande kommen! Abgesehen davon, dass die Gehaltserhöhung der BesoldungsSTUFEN den 3% nicht gerecht wird, die Beiträge also schneller wachsen, glaube ich, dass ich bei einer Verbeamtung immens Verlust einfahren würde.

Beispiel, auf mich bezogen:

Im Alter von 50 A11, dann mit ca. 3.200 netto. Davon die PKV, die zu diesem Zeitpunkt schon beachte 813 kosten würde (mein Anteil), bin ich bei 2.400 netto.

In diesem Alter in E11, wäre ich bei 3.000 netto. Das sind 600 Euro mehr.

Wenn ich eben diese 600€ einsparen würde, so hätte ich eben diesen Betrag als private Altersvorsorge, zusätzlich Rente und VBL über 39 Jahre Einzahlung. Die Frage ist, ob ich damit nicht besser fahre als mit der Verbeamtung?

Die Beitragsentwicklung der PKV ist ungewiss, aber wahrscheinlich hoch. Die der GKV sicherlich auch, aber spätestens in der Rente werde ich wohl nicht mehr ans den Höchstsatz kommen - zumal ich ohnehin nur die Hälfte des Beitrages zahlen müsse. 

So wäre vielleicht ein Nettoverlust in Kauf zu nehmen, aber die Gefahr, dass die Beiträge der PKV in eine, absolut ungünstigen und unverhältnismäßigen Licht zur Besoldung stehen, fällt weg. 

Wie würdet ihr euch in meiner Situation entscheiden?

A) Verbeamtung, höhere Pension, aber womöglich extremst hohe Beiträge zur PKV

B) Anstellung, gesetzlich versichert bleiben, das Eingesparte als Differenzausgleich zur Pension nehmen (vorausgesetzt, meine Rechnung ginge auf, dafür müsste ich ordentlich und alles ausrechnen) 

C) verbeamten lassen, aber freiwillig gesetzlich versichern und hier zwar ein geringeres Risiko hinsichtlich der PKV haben, aber auch der Gefahr des eventuell dann sehr hohen Höchstbetrages der GKV ausgesetzt sein, welcher zudem voll von mir getragen werden müsse

D) privat versichern, verbeamten, und wenn die Beiträge einfach zu hoch werden, in den Basistarif der PKV wechseln (ggf. auch weit vor der Pension).


Danke für eure Ansichten.

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Geschrieben von: Gast, 11.02.2022, 20:26, Forum: Kita, Jugend, Soziales (SuE), - Keine Antworten

Hallo,
bei uns steht eine Umstellung auf zum TVöD-SuE an. Es wurde schon vorab angekündigt, dass nach 2020 berechnet würde.

Wir sind eine vollstationäre Einrichtung der Jugend- und Eingliederungshilfe, die sich auf die Nachbetreuung von psychisch erkrankten jungen Menschen (16-27 Jahre) nach längeren Klinikaufenthalten spezialisiert hat. Neben Diagnosen aus dem F20 bis F30 Bereich, liegt ein Schwerpunkt im F60 Bereich mit dafür typischen Beschwerden wie z.B. diss. Störungen, Selbstverletzungen und chronischer Suizidalität. Während des meist mehrjährigen Aufenthaltes werden die jungen Menschen bei der schulischen und beruflichen Integration betreut, was eine hohen Inklusionsgrad beinhaltet. Die Betreuung erfolgt an 7 Tagen über 24 Stunden mit Nachtbereitschaft.

Von der Umstellung sind Praktikanten, Erzieher, Heilerziehungspfleger, Sozialpädagogen und Psychologen (Master und Dipl. z.T. in der th. Weiterbildung) betroffen.
Könnt Ihr uns eine ungefähre Orientierung zu den Einstufungen anbieten?

Vielen Dank
Ein interessiertes Team

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Geschrieben von: Gast, 11.02.2022, 15:34, Forum: TV-L, Antworten (2)

Ich bin Verwaltungsvollzugs- und Verwaltungsvollstreckungsbeamter mit dem Aufgabenbereich Rückführungsvollzug bei der zentralen Ausländerbehörde (Landesaufnahmebehörde Niedersachsen) und gleichzeitig auch mit Vollstreckungen bei den durchzuführenden Rückführungen beauftragt.
D.h. ich stelle auch fest, ob die rückzuführende Person über Vermögen verfügt und bin berechtigt dieses entsprechend zu pfänden.

Ich brauche mal einige Tips, wo ich was nachlesen kann... evtl. ob es in Verbindung mit dem TV-L irgendwelche Ausführungen gibt (tarifvertragliche Vereinbarungen oder Urteile) woraus hervorgeht, dass ich in § 9a TV-L einzugruppieren bin, da ich im Moment in Vorbereitung zu einer Klage beim Arbeitsgericht bin.

Über etwaige Hinweise oder Tips würde ich mich sehr freuen.

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Geschrieben von: Gast, 11.02.2022, 08:39, Forum: Beamte, Antworten (1)

Guten Morgen aus dem Norden,

ich bin Beamter des Bundes und beihilfeberechtigt, Restkostenversicherung besteht. Meine Frau übt nun einen Minijob aus, aktuell 450 € (ab Okt. 520 €) und zahlt ihre Beträge zur GKV und PV freiwillig aus eigener Tasche. Meine Bezüge werden natürlich berücksichtigt.

Meine Frage:
Meine Frau hat einen Beihilfeanspruch in Höhe von 70%, wird aber in der GKV bei der PV mit aktuell 3,05 % berücksichtigt, obwohl m. E. bei einem bestehenden Anspruch auf Beihilfe, die Hälfte anzusetzen wäre (1,525 %). Nachfragen bei verschiedenen KK waren insofern lustig, dass mir das Keiner erklären konnte. Es wird immer auf § 28 Abs. 2 SGB XI verwiesen und dem Hinweis, dass dies erst bei Eintritt der Leistung berücksichtigt wird. Ich meine, ich zahle ja auch Versicherungsbeiträge für andere Dinge, obwohl ich aktuell keine Leistung in Anspruch nehme. Was ist denn das für eine Erklärung? Entweder es besteht Anspruch auf Beihilfe oder nicht. Die Erklärung blieb man mir bis heute schuldig. Selbst die Beihilfestelle möchte hier keine Aussage treffen und kann mir noch nicht einmal attestieren, dass meine Frau Anspruch auf Beihilfe besitzt (ergibt sich aus ihrem Status…). Ich mache den Damen am Telefon ja keinen Vorwurf, aber dass mir das überhaupt nicht zufriedenstellend erklärt werden kann, verwundert mich eine wenig. Auch interessant: Die Techniker würde bei Wechsel 1,525 % ansetzen, die AOK 3,05 % bleiben. Ich bin ein wenig verwirrt, wobei die Antwort sicherlich ganz einfach ist, wenn man sie weiß.

Hier mal ein Beispiel einer Krankenkasse:
"Beamte und andere Personen, die Anspruch auf Beihilfe oder Heilfürsorge nach beamtenrechtlichen Vorschriften haben, zahlen nur den halben Beitragssatz zur Pflegeversicherung. (Wert für das Jahr 2022)."

Bitte erleuchtet mich, es ist Freitag.

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Geschrieben von: Gast, 10.02.2022, 15:28, Forum: Kita, Jugend, Soziales (SuE), Antworten (1)

Ich arbeite seit 2 Jahren bei einem Behindertenverein Bezahlung s11b Stufe 4. In zwei Jahren komme ich in die Stufe 5. Bezahlung ist nach dem TövD. Ich wechsle nun zu einer Landestelle, nicht als Beamtin. Bezahlung nach TövD s12 Stufe 4. Kann ich die 2 Jahre anrechnen lassen oder muss ich bei Stufe 4 mit 0 beginnen?
LG Andrea

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Geschrieben von: Gast, 10.02.2022, 13:47, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (4)

Können alle Personen unabhängig vom Geschlecht gewählt werden?

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Geschrieben von: Gast, 10.02.2022, 13:06, Forum: TVöD, Antworten (1)

Ich bin als Hausmeister in einer städtischen Schule bei der Stadt angestellt. Also TVöD-VKA Ost.
Abgeschlossener handwerklicher Beruf / Grundschule mit 24 Klassenräumen, 3 Förderklassen, diversen technischen Anlagen wie Hausalarmanlage, Brandmeldeanlage, RDA, Notbeleuchtung Heizung usw. Diese werden regelmäßig von mir bedient und kontrolliert.
Des weiteren habe ich 2 Reinigungskräfte in meinem Objekt die mir unterstellt sind.
Ich bin Poolleiter in einem Pool von 4 Hausmeistern und 12 Reinigungskräften.
In welche Entgeltgruppe  gehöre ich?

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Geschrieben von: Gast, 10.02.2022, 09:54, Forum: Landesbeamte, - Keine Antworten

Hallo, 

ich strebe derzeit eine Versetzung von Hessen nach Rheinland-Pfalz im mittleren Justizdienst an. 
Bisher läuft meine Versetzung, jedoch hat sich bisher noch kein Tauschpartner gefunden. 
Vielleicht findet sich ja hier in dem Forum jemand, der im OLG Bezirk Koblenz tätig ist und nach Hessen wechseln möchte. (Rhein-Main-Gebiet)

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Geschrieben von: Gast, 10.02.2022, 09:42, Forum: Bauhöfe, Abwasser, Stadtreinigung, Antworten (3)

Wenn man sich aktuell irgendwo bewirbt, bekommt man relativ schnell eine Einladung zum Vorstellungsgespräch.
Oft dauert es keine Woche nach Einsendeschluss.

Früher dauerte das oft 4-5 Wochen.
Und innerhalb von einer Woche fällt auch schon die Entscheidung, nach dem Gespräch.

Wieso geht das mittlerweile so schnell?

Macht sich der Fachkräftemangel auch bei den Kommunen bemerkbar ???

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Geschrieben von: Gast, 10.02.2022, 09:34, Forum: Bauhöfe, Abwasser, Stadtreinigung, - Keine Antworten

Hallo, 

Ich bin seit Anfang diesen Jahres in einer Gemeindeverwaltung tätig im Bauamt. Viele Maschinen Geräte wie Unimog, Multicar und Kleingeräte wie Rüttelplatte etc. müssen dringend erneuert/ersetzt werden. Daher meine Frage hier gibt es für Investitionen in diese Richtung Förderungen? Auch in Richtung E-Mobilität?
Vielen dank schon mal für Antworten...

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Geschrieben von: Gast, 10.02.2022, 02:04, Forum: Kita, Jugend, Soziales (SuE), - Keine Antworten

Hallo, ich bin ständige Stellvertretende Leitung und bin in S16 eingruppiert. Wir haben 124 Plätze (4x25 2x12).

Bleibe ich in dieser Stufe wenn von September bis Dezember „nur“ 100 Plätze belegt habe?
Zählen Krippenkinder hier auch doppelt ? 

Danke

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