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Hallo!
Ich habe mich auf eine Stellenausschreibung für einen Studienplatz im dualen Diplom-Studiengang des Diplom-Verwaltungswirtes beworben. In der Stellenausschreibung stand unter anderem, dass man die Voraussetzungen für das Berufen ins Beamtenverhältnis (auf Widerruf) erfüllen muss. Neben einer amtsärztlichen Untersuchung, die ja erst nach Zusage erfolgen würde und der deutschen Staatsbürgerschaft, steht dort auch geschrieben:
„Sie erfüllen die Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf nach den aktuellen beamten- und laufbahnrechtlichen Vorschriften.“
Dieser Punkt und die deutsche Staatsbürgerschaft sowie die nötige Schulbildung sind als drei einzelne Punkte aufgelistet.
Jetzt stellen sich mir einige Fragen. Einen expliziten Gesetzestext, wie dort formuliert, kann ich nicht finden.
Meines Wissens, sind folgende Voraussetzungen zu erbringen:
- Deutsche Staatsbürgerschaft laut Grundgesetz (oder §7 Beamtenstatusgesetz),
- Amtsärztliche Untersuchung
- persönliche, charakterliche Eignung
- Laufbahnbefähigung (in diesem Falle die Schulbildung fürs Studium)
Die persönliche Eignung wird nach einem Vorstellungsgespräch ja mittels Fragebogen erörtert, ferner muss ich ein Führungszeugnis vorlegen. Die amtsärztliche Untersuchung erfolgt ebenfalls im Nachhinein.
Nun stehen bei der Stellenausschreibung die oben genannten drei Punkte als Einstellungsvoraussetzungen. Heißt das, ich hätte bei der Bewerbung bereits einen Beweis für meine Staatsbürgerschaft beilegen müssen sowie ein polizeiliches Führungszeugnis?
Ich habe nur die üblichen Unterlagen (Zeugnisse, Lebenslauf, Anschreiben,...) versandt, einen Nachweis über die Erfüllung der Einstellungsvoraussetzungen - in diesem Fall konkret Nachweis der Staatsbürgerschaft sowie die Erfüllung für die Ernennung,...) habe ich - bis auf die Schulzeugnisse - NICHT beigefügt. War das ein Fehler?
Viele Grüße
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Hallo, ich habe bald ein Vorstellungsgespräch in einem Altenheim. 22 Jahre, examiniert, bei der Caritas. Mich würde interessieren, ob ich ganz von unten eingruppiert werde? Oder bei der Diakonie die Eingruppierung übernimmt? Oder Verhandlungsbasis? Danke im voraus
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Guten Abend, ich hatte gestern meine kurzvorstellung für die Ausbildung zur Verwaltungswirtin. Heute hab ich die Email bekommen, dass in einem Monat mein Vorstellungsgespräch ist. Hat jemand schon eine Zusage bekommen? Oder mag sich jemand austauschen, wäre mega ☺️
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Guten Abend!
Wenn man sich auf eine Stellenausschreibung (duales Studium) bewirbt, die für exakt 6 Wochen ausgeschrieben ersichtlich ist für Bewerber, wann ist dann mit einer Antwort zu rechnen? Egal, in welcher Hinsicht erst einmal. Werden Antworten erst nach Ablauf der Bewerbungsfrist versandt? Ich habe vor zwei Wochen via Mail eine Bewerbung versendet, die Frist geht noch bis Ende Januar. Antwort kam noch keine - auch keine Eingangsbestätigung. Gestern habe ich formlos noch eine Mail verschickt, bei der ich in absehbarer Zeit, sofern möglich, einen Tag Einblick bei der Behörde erlangen kann, denn immerhin sollte eine Entscheidung für ein Studium bestenfalls eine Entscheidung für das Leben sein. Dabei verwies ich, um den Zusammenhang aufzuzeigen, auf meine vorangegangene Bewerbung. Ich habe natürlich keine Fragen dazu gestellt, lediglich für den Kontext die Bewerbung genannt. Denkt ihr, das war ein Fehler und ich hätte mit einer Nachfrage nach einem „Praktikum“ grundsätzlich bis zu einem Vorstellungsgespräch warten sollen?
LG
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allo,
ich bin seit 17 Jahren als Bauhofleiter einer kleinen Gemeinde eingestellt.
Bezahlung E5/6 mit Vorarbeiterzulage in Höhe von 290,00 Euro.
Ich bin das ganze Jahr über auch als Wasserwart tätig.
Habe quasi 365 Tage im Jahr Bereitschaft.
Hierfür erfolgt bisher keine Bezahlung.
Wie sind andere Kollegen eingruppiert?
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Beschäftigt bei den Stadtwerken von 01.10.1980 bis 31.01.2015 = 34 Jahre und 4 Monate, ab dann Rentner.
Geringfügig beschäftigt, auf Bitten der Stadtwerke, von 07.03.2016 bis heute 12.01.2022 = 5 Jahre und 10 Monate.
Betriebszugehörigkeit somit 40 Jahre und 2 Monate???
Ist das richtig?
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Kann ich im Ordnungsamt auch verbeamtet werden?
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Hallo zusammen,
ich werde dieses Jahr meine Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten anfangen. Ich habe 2 Zusagen bekommen.
Ein mittelgroße Kommune und bei der Bundeswehr.
Könnt ihr mir Vor-/Nachteile sagen? Welche Richtung würdet ihr wählen?
Über Anregungen / Gedanken / Erfahrungsberichte würde ich mich freuen.
Cartus
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Sehr geehrte Damen und Herren,
welcher Entgeldgruppe des AVR-Wü entspricht A14?
Freundlichen Gruß
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Hallo,
Mein Bekannter ist Sachgebietsleiter Koja und kommunaler Jugendpfleger in einer Mittelgroßen Stadt mit gut 50 000 Einwohnern. Es sind 7 Einrichtungen im Sachgebiet, mit gut 25 Mitarbeitern, bestehend aus Erziehern, SozPäd, aber auch Verwaltung; es handelt sich faktisch um fast die Hälfte der Jugendamts-Mitarbeiter. Zusätzlich Projektleitung für ein EU Projekt mit 2 weiteren lokalen Partnern vor Ort nach dem Subsidiaritätsprinzip.
Daneben Ki/Juschutz erz. und rechtlich, Bauleitplanung Stellungnahmen usw.
großes Ferien- und Freizeitprogramm läuft aus den Einrichtungen noch nebenher.
Er ist Dipl SozPäd mit einem Uni Master und Personalentwicklung.
Wie müsst so eine Stelle eingruppiert werden?
Die erste Frage ist SuE oder TVöD Komm?
Es handelt sich ja vorwiegend um koordinierende Aufgaben.
Und dann, in welche Gruppe?
Danke
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Hat ein Minijober Anspruch auf den gleichen Tariflohn wie ein Vollzeitbeschäftigter?
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Hallo,
ich welche Entgeltgruppe wird ein Leiter einer teilstationären Einrichtung / Integrationskita mit einer Gesamtkapazität von 85 Kindern (davon 15 Integrationskinder) eingruppiert?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
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Guten Tag,
ich bin Beamtin und arbeite Teilzeit 60 % (Teilzeit aus sonstigen Gründen, unbefristet). Aufgrund dienstlicher Gründe und Zustimmung des Dienstherrn würde ich den Beschäftigungsumfang für 6 Monate gerne auf 80% erhöhen. Ist eine befristete Erhöhung bei Beamten möglich?
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Ich bin auf der Suche nach Mitarbeitern*innen, die die folgenden Tätigkeiten ausführen zwecks Austausch:
- Überprüfung und Korrektur der eingereichten Abrechnungsunterlagen des amtlichen Fleischuntersuchungspersonals,
- Berechnung der auszuzahlenden Vergütung nebst Sach- und Fahrtkosten etc.,
- Erstellung der erforderlichen Statistiken sowie der Gebührenbescheide an die fleischverarbeitenden Betriebe
Hallo zusammen,
die AG sind auch coronabedingt angehalten, die AN (wenn möglich) ins Homeoffice zu schicken.
Über den Flurfunk
habe ich als PR-Vorsitzende (BW) erfahren, dass es teilweise verpflichtend werden soll und das sog. Desk-Sharing eingeführt werden soll. Der PR wurde bisher noch nicht unterrichtet, geschweige einbezogen, obwohl das nächste BM-Vierteljahregespräch in nicht mal mehr 2 Wochen ansteht und ich bereits um Mitteilung der TOPS bei der Dienststelle angefragt habe...
Eigentlich wollte der PR einen Entwurf DV Mobile Arbeit / Homeoffice ausarbeiten, aber das wäre ja noch umfangreicher.
Die Dienststelle sieht keine Notwendigkeit einer Dienstvereinbarung.
Sie hat sich darauf berufen, dass es nur Einzelne sind, die den Wunsch geäußert haben von zuhause aus zu arbeiten. Jetzt sieht es aber nach einer Kollektivmaßnahme aus, in die meiner Meinung nach der PR unter verschiedenen Gesichtpunkten des LPVG BW hinzuzuziehen ist.
Gibt es schon jemanden, der damit Erfahrung hat?
Danke für Ihre Rückmeldungen
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Hallo,
ich übernehme wegen Krankheit des Betriebsleiters seine Funktion und erhalte daher die Zulage wegen "Höherwertiger Tätigkeit" (Differenz meiner Entgeltgruppe zur Entgeltgruppe des Betriebsleiters).
Nun wurde der Betrieb wegen Kurzarbeit für einige Wochen geschlossen und wir sind alle in Kurzarbeit. Für mich fallen daher nur noch die wenige Stunden im Monat an für die Betriebsleitertätigkeiten wie Inventuren, Teilnahme an Betriebsleiterbesprechungen (monatlich) sowie die Zuständigkeit für alle Anfragen und Belange der Mitarbeiter und der Verwaltung, welche normalerweise der Betriebsleiter erledigt hätte. Außerdem "Präsenz", wenn Anlieferungen oder Firmen anstehen (Montage-/Reparaturarbeiten).
Erhalte ich nun Kurzarbeitergeld für meine Entgeltgruppe oder das für meine Entgeltgruppe plus Zulage, oder wird gar nur anteilig der tatsächliche Aufwand der höherwertigen Tätigkeit während der Kurzarbeit berücksichtigt?
Ich konnte hierzu nichts Eindeutiges finden und schon gar keine Regelung im Tarifvertrag TVöD.
Bin für jeden Hinweis dankbar.
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Hallo zusammen,
ich bin im Moment noch Anwärter. Ich hatte Anfang meines Studiums eine PKV gewählt, die in einigen Bereichen nicht den Leistungsumfang bietet, den mir andere PKVen im selben Preissegment außerhalb des Anwärtertarifs bieten würde. Ich würde daher nach meinem Studium gerne noch in eine andere PKV wechseln. Wie genau sieht denn der Übergang vom Anwärtertarif in den Standardtarif normalerweise aus? Falls ich jetzt nichts weiter unternehme, würde meine Versicherung mich nach der Ernennung auf Probe automatisch in den neuen Tarif "übernehmen" oder muss ich hierfür ohenhin einen neuen Antrag mit neuem Fragebogen etc stellen?
Da ich nicht mehr Anfang 20 bin und damit in einer Altersklasse, die die PKVen nicht mehr so gerne neu aufnehmen, kommt dazu die Sorge, dass eine neue Versicherung mich ablehnen könnte oder Gründe sucht, mich nur im Rahmen der Öffnungsaktion aufzunehmen. Meiner Meinung besteht hierzu kein Anlass, aber man weiß ja nie, was die sich aus den Unterlagen drehen oder ob jetzt bei der Untersuchung vor Verbeamten auf Probe noch etwas an Diagnosen dazu kommt. Was wäre also strategisch am geschicktesten? Falls mein alter Anbieter mich ohne neue Prüfung einfach nur in einen neuen Tarif übernimmt, wäre ich ja auf der sicheren Seite wenn ich erst danach einen Antrag bei einer anderen Versicherung stellen sollte oder? Falls ich jedoch vor der Ernennung auf Probe bereits einen Antrag bei einer anderen Versicherung stelle und die mich - warum auch immer- ablehnen sollten, sieht meine alte Versicherung das dann und riskiere ich damit, dass ich dort auch nur unter einen möglichen 30% Aufschlag in den Normaltarif käme?
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Hallo,
Ich bin seit 15 Monaten als Sachbearbeiter (Sozialamt) in der EG 9b TV-L West eingruppiert. Dies stellt meine gesamte Berufserfahrung dar (=erster Job). Nun habe ich mich (in Niedersachsen, sofern das eine Rolle spielt) auf eine Stelle im TvöD VKA beworben, welche mit EG9c bewertet ist.
Da ich allerdings als Quereinsteiger direkt nach einem normalen universitären Studium in den öD eingetreten bin (Bachelor und Masterabschluss, beide sozialwissenschaftlich) bietet mir der potentielle neue Arbeitgeber nun nur EG9a an, da ich den Angestelltenlehrgang 2 nicht habe / meine Qualifikation nicht ausreiche um in 9b oder 9c eingruppiert zu werden.
Ist das so korrekt? Kann mir jemand hierfür die Rechtsgrundlage nennen? Ich werde aus dem, was die Suchmaschinen hergeben dabei nicht schlau (genug): die Niedersächsische Laufbahnverordnung fordert tatsächlich für das erste Einstiegsamt einer Laubahngruppe bei "Hochschulabschlüssen mit beruflicher Tätigkeit" zwei Jahre Erfahrung - allerdings gilt diese ja "eigentlich" nur für Beamte. Werden diese Anforderungen 1:1 übertragen, und wenn ja kann mich jemand in die Richtung stoßen wo sich das in Gesetz oder Anordnung nachlesen lässt?
Oder gilt hier "einfach" die Regelung aus dem Tarifvertrag - nämlich dass sich die Bezahlung nach der Stellenbewertung zu richten hat und ab 9b im TvöD eben ein Hochschulabschluss und "entsprechende Tätigkeit" fällig wird, die ich ja nun beide habe?
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Hallo zusammen,
gibt es noch jemanden der für dieses Jahr eine Zusage für den Bachelor of Laws bei der Stadt Essen erhalten hat?
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Hallo ich ich hab mal eine Frage zu meiner Eingruppierung als Koch in der Justiz…!??
Arbeite in einem Gefängnis mit Gefangenen im geschlossenen Vollzug und bekomme dafür eine EG 5.
Ist das gerechtfertigt oder eine Gruppe höher??
Danke im Voraus…
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