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Geschrieben von: Gast, 03.02.2021, 09:17, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (1)

Hallo! 

Ich absolviere momentan meinen Vorbereitungsdienst (Beamter auf Widerruf) des mittleren Dienstes bei einer Kommunalverwaltung in NRW. 
Im Juli 2021 werde ich die Ausbildung beenden und anschließend ins Beamtenverhältnis auf Probe übernommen. Ich spiele allerdings mit dem Gedanken nächstes Jahr (2022) das duale Studium für den gehobenen Dienst zu beginnen, das eine Jahr dazwischen möchte ich definitiv bei der Kommunalverwaltung weiter arbeiten. Das duale Studium würde ich durch eine (Neu-) Einstellung beginnen.

Macht es dann Sinn für ein Jahr ins Beamtenverhältnis auf Probe im mittleren Dienst zu gehen, oder soll ich lieber ins Angestelltenverhältnis wechseln?

Mein „Wunschdenken“ ist halt, dass ich für ein Jahr als Beamter auf Probe arbeite und dann das Studium beginne. Falls ich das Studium aus irgendwelchen Gründen nicht schaffen sollte, könnte ich ja wieder zurück in den mittleren Dienst ins Beamtenverhältnis auf Probe und dann halt um ein Jahr verkürzt, weil ich ja schon das eine Jahr zur Überbrückung Beamter auf Probe war. 

Ist das überhaupt so einfach möglich? 

Ich wäre um Antworten sehr dankbar! 

Viele Grüße, 
Julia

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Geschrieben von: GAST1, 02.02.2021, 21:03, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (3)

Hallo zusammen,

kann man auch ohne Verwaltungsausbildung in die EG 9a TVöD eingruppiert werden?
Die Tätigkeitsmerkmale "Bezügerechner in der 9a" werden auch so in der Praxis umgesetzt.
Eine normale Büroausbildung und eine Weiterbildung im Bereich Personal liegt vor. Nur keine Verwaltungsausbildung und auch kein AL1, 2.

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Geschrieben von: dazzao96, 02.02.2021, 19:18, Forum: Ausbildung / Studium Beamte, Antworten (2)

Hallo zusammen,

ich werde diesen Monat mein Bachelor-Studium an der Uni Heidelberg (PoWi und Öffentliches Recht) abschließen und würde beruflich gerne in die Verwaltung einsteigen. Da ich irgendwann auch in den höheren Dienst aufsteigen möchte, stehe ich jetzt vor einem Dilemma: Sollte ich mich direkt nach dem Bachelor auf einen Job im gehobenen Dienst bewerben (es gibt einige Stellen, die gut zu mir passen) und später einen berufsbegleitenden Master machen (etwa in Ludwigsburg oder Kehl)? Oder nach meinem Bachelor mit einem Master in Speyer (Public Administration oder Öffentliche Wirtschaft) anfangen und mich später direkt auf Stellen im hD bewerben? Vorteil der ersten Variante wäre, dass ich Erfahrung sammeln würde und meine Chancen für den höheren Dienst wohl größer wären, denk ich zumindest. Andererseits vermittelt ein Master in Speyer breitere Fachkenntnisse als einer an den Hochschulen Kehl und Ludwigsburg (soweit ich sehen kann). Hat jemand vielleicht schon Erfahrung in Speyer oder Ludwigsburg/Kehl gemacht und kann davon berichten? Welchen Berufsweg würdet ihr empfehlen?

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Geschrieben von: Gast, 02.02.2021, 19:16, Forum: Öffentlicher Dienst, - Keine Antworten

Hallo,  mich interessiert wie das digitale Vorstellungsgespräch 2021 bei der Stadt Düsseldorf erfolgt. Wie läuft das ab? Was muss ich da beantworten können? Muss man auch einen Aufsatz schreiben oder eine andere Aufgabe erledigen? Es wäre sehr nett, wenn mir jemand seine Erfahrungen mitteilt. 
Das virtuelle Gespräch habe ich schon hinter mir und jetzt kam Bescheid,  dass ich auf der Warteliste für den weiteren Ablauf stehe.
Bin sehr nervös. Wäre sehr dankbar wenn jemand mir etwas dazu schreiben kann.

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Geschrieben von: MS89, 02.02.2021, 10:29, Forum: TVöD, Antworten (5)

Hallo,

ich bin Personalsachbearbeiterin und in einer Gemeinde tätig. Komme bei einem Thema nicht weiter.
Wir haben einen Mitarbeiter der seit 2 Jahren in der IT Abteilung tätig ist, vorher war er seit 2002 als Kämmerer beschäftigt.
Er hat als Kämmerer EG 12 bekommen und ist auf der IT Stelle mit EG 10 bewertet.
Er ist über 40 und über 15 Jahre beschäftigt.

Ich muss ihn doch hier in der EG 12 lassen und habe keine Möglichkeit auf Änderung oder?
Wenn hätten wir es damals machen müssen oder? Eine Änderungskündigung ist ja wenn man unkündbar ist nicht zulässig oder?

Bin gespannt über den Austausch. Vielen Dank

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Geschrieben von: Gast, 01.02.2021, 16:24, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (5)

Hallo,

ich habe einen neuen Job, der durch das Land NRW finanziert ist. In der Ausschreibung wurde die Stelle auf E10 angesetzt für Abschlüsse der Sozialen Arbeit, Sozialpädagogik etc. 
Nun wurde ich in E9 eingruppiert mit der Begründung, nicht genug Berufserfahrung zu haben. Das stimmt insofern, als dass ich meine Berufserfahrungen in einem ganz anderen Bereich gesammelt habe. Ich befinde mich zur Zeit nebenbei im Masterstudium, welches ich vermutlich in diesem Semester erfolgreich abschließen werde. Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums soll ich in E10 gestuft werden. Mein Kollege, der die selbe Stelle hat wie ich (wir teilen uns diese mit 20h/20h) ist mit einem Bachelor in einem "berufsfremden" Fach mit E10 eingestellt. 

Nun stellt sich mir die Frage, ob diese Eingruppierung so stimmen kann. Die Berufserfahrung spiegelt sich doch für Gewöhnlich in der Gruppe wider, also beispielsweise E10/1 oder E10/2. Zudem wundert es mich, dass wir bei der gleichen Tätigkeit anders eingruppiert wurden. Zusätzlich würde mich ein Master zu einer viel höheren Gruppe als E10 qualifizieren. 

Im Vertrag steht allerdings auch nur "in Anlehnung an TVÖD" - vielleicht rechtfertigen sie es damit? Oder übersehe ich etwas und bin tatsächlich im Unrecht? Ich kann mir jedenfalls nicht vorstellen, dass dort jemand "extra" geschludert hat, sondern denke, es handelt sich um ein Missverständnis.

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Geschrieben von: Gast, 01.02.2021, 14:13, Forum: Bauhöfe, Abwasser, Stadtreinigung, Antworten (4)

Hallo Zusammen,

stimmt es, dass man als Bauhofmitarbeiter mit abgeschlossener Berufsausbildung und in Besitz der Führerscheinklasse CE, automatisch in die Entgeltgruppe 5 und der Stufe in der man bis Dato war eingestuft wird?
Danke für Eure Hilfe! Mit besten Grüßen S. W

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Geschrieben von: Gast, 01.02.2021, 10:47, Forum: TVöD, Antworten (2)

Kann,  bzw. darf der kommunale Arbeitgeber einem Tarifbeschäftigten eine außertarifliche Zulage gewähren?

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Geschrieben von: Gast, 31.01.2021, 15:54, Forum: Kita, Jugend, Soziales (SuE), - Keine Antworten

Hallo

Ich mache ab 1.4.21 mein Anerkennungsjahr als HEP-ME. Kann mir jemand sagen wieviel ich da genau verdiene Brutto/Netto. Leider konnte ich im Internet keinen Tarifrechner dafür finden. Laut Vertrag erfolgt meine Eingliederung nach TVPöD Praktikant/Erzieher.

Danke für eurer Hilfe.

Gruss Yannick

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Geschrieben von: Gast, 31.01.2021, 12:09, Forum: Bauhöfe, Abwasser, Stadtreinigung, - Keine Antworten

Sind Erschwerniszuschläge im laufenden Monat zu zahlen oder rückwirkend, wenn dann wie lange??

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Geschrieben von: Gast, 30.01.2021, 21:03, Forum: Bauhöfe, Abwasser, Stadtreinigung, Antworten (3)

Hallo!
Bei uns im Bauhof hat der Bauhofleiter und Stellvertreter aufgehört.
Meine Frage ist, weil ich gefragt wurde, ob ich mir vorstellen könne, Stellvertreter zu machen:
Was und in welcher Form kann die Bezahlung für diese Stellvertretertätigkeit sein und was ist für diese Tätigkeit normal oder wo steht das im TVöD?
Mfg.FrankS. Icon_cheesygrin

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Geschrieben von: Gast, 30.01.2021, 16:24, Forum: TVöD, Antworten (2)

Was bekomme ich brutto für 5 Stunden als Reinigungskraft?


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Geschrieben von: Gast, 29.01.2021, 20:41, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (1)

Hallo liebe Leserinnen und Leser,

ich bin 32 Jahre alt und arbeite in einer Kommunalverwaltung im Südwesten Sachsens.

Dort habe ich bereits meine Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten und eine Weiterbildung zum Verwaltungsfachwirt absolviert. Ich arbeite derzeit auf einer E9a-Stelle. Da ich bereits länger den Wechsel in das Beamtenverhältnis beabsichtige, entsprechende Stellenausschreibungen (intern/extern) jedoch rar sind, habe ich einen entsprechenden Antrag bei meinem Arbeitgeber gestellt. Dieser wurde jedoch zeitnah abgelehnt. Begründung: Die Stelle ist laut Stellenplan als Angestelltenstelle ausgewiesen. Zudem verfüge ich nicht über die erforderliche Laufbahnausbildung. (Hinsichtlich Stellenplan ist das für mich nachvollziehbar bzgl. Laufbahnausbildung nicht - Stichwort "gleichwertige Berufsausbildung").

Nun meine Frage:
Habt ihr eine Idee, wie ich zur Erreichung des Ziels weiter vorgehen sollte?

Vielen Dank.

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Geschrieben von: Gast, 29.01.2021, 13:16, Forum: Krankenhäuser, Betreuung, Pflege, Antworten (2)

Hallo, bekomme ich eine Intensivzulage wenn ich P12 Stufe 5 eingruppiert bin?

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Geschrieben von: superbraz, 29.01.2021, 12:53, Forum: TVöD, Antworten (5)

Hallo,

könntet ihr mir Eure Einschätzung zur Eingruppierung für folgende Stelle nennen? Vielen Dank!

70%
Konzeptionierung / Planung, Budgetierung, Umsetzung, Wartung / Pflege und Weiterentwicklung der technischen Infrastruktur der Gemeinde-X
Dies beinhaltet:
Beauftragung, Überwachung und Anleitung externer Dienstleister im Hardware-, Software-, Telekommunikationsbereich für gesamte Verwaltung (inkl. Außenstellen, Kitas, Schulen, Feuerwehren) mittels Weisungsbefugnis.
Insbesondere in den Bereichen: Servertechnik, Netzwerktechnik (Lan, W-Lan, WAN, Switche, etc.), Arbeitsplatztechnik, Telekommunikationsanlage, Kopier- und Drucksysteme, mobile Endgeräte, Schließanlagen, Videoüberwachung, Datenbanken, Datensicherung.
Strategische Weiterentwicklung und Fortschreibung der Konzeptionierung.

5%
Pflege und Verwaltung von Stammdaten, Benutzerkonten im Active Directory sowie in verschiedenen Fachanwendungen.

7%
Erstellung und Betreuung der Internetpräsenz der Gemeinde-X sowie unterstützende Leistungen bei den Webauftritten der Mitgliedsgemeinden und Grundschulen, teilweise über die fachliche Weisung von externen Dienstleistern (CMS)

3%
Unterstützende Tätigkeit der Mitarbeiter in den Fachanwendungen

10%
Aufnahme und Behebung von Störungen / Problemen

2%
Entscheidungshoheit sowie beratende und unterstützende Tätigkeit
bei Mobilfunk- sowie Festnetztarifen und Verträgen

2%
Beratende Tätigkeit gegenüber der Bauverwaltung
bei baulichen Belangen / Veränderungen betreffend der Strom- sowie Kommunikationsverkabelung nach eigenem Ermessen

1%
Vor- und Nachbereitung von Sitzungen einschl. Protokollführung in der Stadt X (Vertretung für Herrn X)

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Geschrieben von: Gast, 29.01.2021, 11:53, Forum: Bauhöfe, Abwasser, Stadtreinigung, Antworten (4)

Was würde ich eventuell bekommen, wenn ich als Maurer im öffentlichen Dienst arbeiten würde?
Sprich als Neuzugang in der Stadt.

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Geschrieben von: Gast, 29.01.2021, 09:34, Forum: Öffentlicher Dienst, Antworten (1)

Hallo!
Mir ist bei den Beispielen zur Eingruppierung nach TVÖD aufgefallen, dass die Stelle des Hilfspolizeibeamten in E5 eingruppiert ist. Gibt es dazu eine detaillierte Stellenbeschreibung?
Mfg

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Geschrieben von: Gast, 29.01.2021, 00:20, Forum: Öffentlicher Dienst, Antworten (1)

Hallo,
wenn ich mich nach 30 Jahren Tarifbeschäftigung verbeamten lasse, gibt es da im Hinblick auf spätere Pensionsansprüche etwas zu bedenken?
Mir ist klar, dass meine Rente angerechnet wird, aber wird die Versorgung insgesamt dem entsprechen, was ein Beamter erhält, der von Anfang an verbeamtet war?

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Geschrieben von: Mrs_A, 28.01.2021, 19:32, Forum: Öffentlicher Dienst, Antworten (7)

Hallo liebe Freunde im Amt!

Ich habe den Arbeitgeber gewechselt und fange dort nächsten Monat an. Ich wurde gefragt, ob ich verbeamtet werden möchte. Das müsste allerdings noch geprüft werden.

Ich bin gelernte Verwaltungsfachangestellte und seit 9 Jahren aus der Ausbildung raus. Abitur habe ich ebenfalls.

Was müsste ich denn vorweisen, damit ich verbeamtet  werden kann?

Vielen Dank Smile

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Geschrieben von: Gast, 28.01.2021, 16:33, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (3)

Hallo,

ich bin seit einigen Jahren bei einer Stadtverwaltung beschäftigt, habe als Sekretärin im Vorzimmer des Kämmerers (50 %) angefangen und habe nach und nach immer weitere, auch höherwertige Aufgabengebiete dazu bekommen, habe zeitlich mittlerweile auf 70 % aufgestockt und erledige neben den weniger werdenden Sekretariatsaufgaben auch für 2 kleine Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft die Anlagenbuchhaltung (gelerne Bankkkauffrau).
Seit letztem Jahr bin ich stellvertretende Personalratsvorsitzende und es "droht" mir nach altersbedingtem Ausschreiden der jetzigen Vorsitzenden, dass ich den Vorsitz übernehmen könnte. Derzeit ist unsere Vorsitzende zu 50 % freigestellt (Beamtin mit 50 %). Falls die 50 %ige Freistellung bei mir auch so zutreffen sollte, dann kann ich nur noch 20 % "arbeiten". In dieser Zeit werde ich die anspruchsvolle Aufgabe der Anlagenbuchhaltung wohl nicht erfüllen können, sodass ich wohl nur die Sekretariatsaufgaben erledigen kann. Werde ich dann von der Entlohnung her wieder runtergestuft? Habe mit EG 5 angefangen und bin derzeit in EG 8. Sollte dies der Fall sein werde ich den Vorsitz nicht übernehmen, oder greift da eventuell der Grundsatz dass der PR nicht benachteiligt werden darf?
Danke für eine Rückmeldung!

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