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Hallo, ich würde mich stark für den Bauhof Meister interessieren.
Hat damit schon jemand Erfahrungen ?
Wie schwer ist denn der ganze Stoff ?
Habt ihr das selber zahlen müssen? Oder habt ihr was dazubekommen?
Ich muss leider alles selber bezahlen, aber das grösste Problem ist für mich, mit den 47 Tagen + dem 3 wöchigem Praktikum.
So viel Urlaub hat man ja nicht.
Mein Arbeitgeber steuert da nichts zu, ich will es für mich als Sprungbrett machen.
Und selber bald Bauhofleiter bei einer anderen Kommunde werden.
Habt ihr nen Tipp, wie ich da am besten vorgehen kann?
Hab noch alten Urlaub, (Dieses Jahr 27 Tage )
Aber kann ja kaum zum Personalamt gehen, und sagen ich will demnächst den Meisterbrief machen... Dann wissen die auch, dass ich bald aufhören will.
Danke für eure Hilfe
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Muß die öffentliche Stelle den Eingang eines Briefes schriftlich bestätigen, wenn jemand den Brief persönlich abgibt statt per Einschreibbrief zu übersenden? Welches ist die Rechtsgrundlage?
Danke
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Hallo, Mitglieder,
ich bin in einer kommunalen Einrichtung in der Verwaltung tätig. Ich habe eine Einladung zum Gericht bekommen (ich bin die Seite, kein Zeuge).
Dass mich der Arbeitgeber freistellt ist klar, aber laut dem Arbeitgeber muss ich die Fehlstunden dann nachholen. Im TvÖD §29 steht:
"Bei Erfüllung allgemeiner staatsbürgerlicher Pflichten nach deutschem Recht, soweit die Arbeitsbefreiung gesetzlich vorgeschrieben ist und soweit die Pflich-ten nicht außerhalb der Arbeitszeit, gegebenenfalls nach ihrer Verlegung, wahrgenommen werden können, besteht der Anspruch auf Fortzahlung des Entgelts nach § 21 nur insoweit, als Beschäftigte nicht Ansprüche auf Ersatz des Entgelts geltend machen können. Das fortgezahlte Entgelt gilt in Höhe des Ersatzanspruchs als Vorschuss auf die Leistungen der Kostenträger. Die Be-schäftigten haben den Ersatzanspruch geltend zu machen und die erhaltenen Beträge an den Arbeitgeber abzuführen."
Ich habe keine Schichtarbeit, sondern Büroarbeit Mo-Fr. Ich sehe das nicht ein, dass ich die Fehlstunden dann abarbeiten muss. Kann mir jemand weiterhelfen?
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Wie erfolgt die Berechnung der Gesamtpunktzahl für eine Dienstpostenbewertung nach dem Bewertungsmodell 2009 der KGSt?
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Wird immer zum 1. eines Monats eingestellt oder flexibel?
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guten Tag,
ich bin am überlegen den MPA zu machen.
Die einzige Sache, die mich momentan dran hindert, ist die Frage, ob es mir später etwas bringt.
Ich höre immer häufiger, dass der Master in vielen Städten gar nicht wirklich angesehen wird oder man allgemein Probleme dabei hat Stellen zu finden.
Daher bin ich etwas unschlüssig.
Ich arbeite momentan in der Verwaltung, wäre aber auch bereit den Arbeitgeber zu wechseln, zum Land zu wechseln o.ä.
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Hallo in die Runde,
wie ist denn ein Bachelor of laws, bzw. ein Mitarbeiter der das Vertragsmanagement allein bearbeitet Eurer Meinung nach einzugruppieren? Den Master of Laws habe ich gefunden, aber zur Eingruppierung eines Mitarbeiters im Vertragsmanagement (alleinverantwortlich) nichts. Ein Kollege aus dem Betriebsrat meint, das wäre mit einem Mitarbeiter der die Sonderkundenverträge bearbeitet vergleichbar, aber sicher ist er sich da auch nicht.
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In welche Entgeltgruppe kommt man nach einem Masterstudium?
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Muss das Weihnachtsgeld bei einer Kündigung zum 31.12.2020 zurückgezahlt werden?
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Hallo liebes Forum,
ich muss mit hoher Wahrscheinlichkeit in meiner kommenden Klausur den Unterschied zwischen den beiden o.g. Paragraphen erläutern. Leider ist mir dieser noch nicht so geläufig und wäre daher sehr dankbar, wenn ihn mir jemand erklären könnte.
LG
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Hallo in die Runde,
ich habe mal eine Frage.
Über einen längeren Zeitraum werden von mir eingereichte Fahrtkosten mit meinem eigenen KFZ ( selten mehr als 5 Anträge pro Monat ) nicht richtig erstattet.
Zuerst wurde nur gekürzt ohne zu sagen warum.
Jetzt aktuell wurden mir die 30 Cent auf 20 Cent gekürzt.
Begründung: Ich hätte ein Fahrzeug aus dem Fahrzeugpool der Dienststelle nehmen können.
Als freigestellter Personalrat finde ich es befremdlich, dass ein Reisekostenabrechner eine Verhaltenskontrolle durchführt und recherchiert, ob ich die durchgeführte Fahrt auch mit einem Dienstwagen durchführen konnte.
Eine Abrechnung bezog sich auf eine Klausurtagung des Personalrats, zu dem ich von zu Hause aus gestartet bin... und ja... die Entfernung von zu Hause zum Klausurort war kürzer, als von der Dienststelle.
Ich freue mich auf eure Einschätzung, was man der Dienststelle schreiben kann.
Ich sehe dort eine Behinderung der Personalratsarbeit.
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Hallo,
derzeit bin ich seit zwei Jahren unbefristet bei einem Bezirksamt in Berlin angestellt. Nun ergibt sich bei einem anderen Berliner Bezirksamt die Möglichkeit, eine Stelle als Elternzeitvertretung befristet für ein Jahr anzutreten.
Ich möchte auf keinen Fall meine aktuelle Stelle gefährden, da diese unbefristet ist. Kann man auch ohne Kündigung in das andere Bezirksamt wechseln bspw. über eine Abordnung und dann an die erste Stelle nach Absolvierung der Elternzeitvertretung zurückkehren? Beide Stellen sind ja Kommune soweit ich weiß und nicht Land ( Berliner Senat). Inwiefern sind zwei Bezirksämter dann unterschiedliche Arbeitgeber?
Vielen Dank schon mal für die Antwort!
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Bei der Dekra zb kann man die Weiterbildung zum Bauhofleiter machen.
Hat das jemand gemacht ? Is ja um einiges billiger als wie zb der Straßenwärtermeister / Bauhof Meister..
Waren die Prüfungen schwer?
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Liebe Mitglieder,
gibt es hier jemanden, der nach der Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten, den „Bachelor of laws“ im Anschluss gemacht hat? Mich würden die Steigerung der Schwierigkeit bzw. eure Erfahrungen darüber interessieren.
- Lehrstoff
- Klausuren
- Welche Fächer hat man?
Hallo, ich habe eine Frage: Ich bin Kinderpflegerin und arbeite seit 9 Jahren in einer Kinderkrippe mit Kindern von 1 bis 3 Jahren. Vor 3 Jahren habe ich eine Zusatzqualifizierung Schwerpunkt Kinder unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen mit Zertifikat, abgeschlossen. Die Qualifizierung hatte einen Umfang von 480 Stunden.
Steht mir nun eine höhere Gehaltseinstufung zu?
Vielen Dank für eine Antwort!
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Hallo,
Bei der Eingruppierung in E 6, FG 1 nach der Entgeltordnung (Besonderer Teil XIII - Beschäftigte im Kassen- und Rechnungswesen) wird mindestens zu einem Viertel schwierige buchhalterische Tätigkeiten gefordert.
Wer kann bitte erläutern, was unter selbstständiger Verkehr mit den bewirtschafteten Stellen zu verstehen ist (Protokollerklärung Nr. 4 a)?
Vielen Dank
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Hallo liebe Forenmitglieder,
wir haben bei uns im Betrieb zurzeit einen großen Streit bzgl. unserer Eingruppierung. Und zwar sind wir seit 1 Jahr ausgelernte Fachinformatiker Systemintegration, arbeiten aber eigentlich Tag-Täglich mit DV (programmieren, pflegen, ändern), überwachen unsere Glasfaser-Leitungsstrecken (welche zur Kritischen Infrastruktur gehören und vom Bund gefördert werden), zudem konfigurieren und/oder programmieren wir Schnittstellen zu diversen Dritt-Systemen wie CRM oder SAP.
Nach der Ausbildung wurden wir standardmäßig in EG 5 eingruppiert, weil das bei uns so "gang und gebe" sei. Wir haben allerdings schon während der Ausbildung zu 70% Anwendungen programmiert. Zum Beispiel ein Programm, mit dem die Mitarbeiter ihre Arbeitsnachweise digital erfassen und buchen können. Oder eine Webanwendung, welche verschiedenen Internet-Providern als Diagnoseplattform für unsere Kabelwege dient (diese ist ziemlich komplex aufgebaut).
Für alle von uns programmierten Anwendungen haben wir natürlich ausführliche Dokumentationen erstellt UND Schulungen mit den Anwendern abgehalten (von Terminvereinbarung bis Ende).
Zudem arbeiten wir mit verschiedenen GIS-Systemen und pflegen, ändern oder filtern verschiedene Geodaten für div. Auswertungen oder automatisieren veraltete Geschäftsprozesse.
Wir haben mal in unser kleines TVV-Heftchen geschaut und sind uns eigentlich einig, dass wir eigentlich mindestens in EG 9 eingruppiert werden müssten. Können Sie uns da vielleicht noch ein paar Hinweise geben?
Gut wären auch Quellen bzgl Eingruppierungsbeispielen. Ich habe gesehen, dass Sie bei Ihren Eingruppierungsbeispielen den Fachinformatiker in EG 11 gesetzt haben, gibt es dafür einen Grund bzw. eine Quelle? Würde uns sehr interessieren.
Zudem haben wir gesehen, dass es sogar eine vom Bund geförderte IT-Fachkräftezulage gibt, welche EG 9 vorraussetzt. Diese will uns unser Arbeitgeber (angelehnt am Öffentlicher Dienst) aber garnicht erst geben.
Wir haben bei uns im Arbeitsvertrag unter dem Punkt Tätigkeitsbeschreibung nur stehen "Das Unternehmen behält sich vor dem Arbeitnehmer jederzeit Tätigkeiten zu entziehen oder neu zuzuweisen, ohne dass der Arbeitnehmer Anspruch auf eine Anpassung der Entgeldgruppe hat" (wortlaut leicht abgeändert, trotzdem sinngemäß)
Ich hoffe Sie können uns da weiterhelfen und uns ein paar Quellen oder Kontakte vermitteln.
Vielen Dank im Vorraus
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Hallo,
wir haben ein Fall der Grundstücksberäumung, welcher zwischenzeitlich rechtlich entschieden wurde.
Nun liegen einserseits Anwaltsrechnungen andererseits aber auch Entsorgungsrechnungen für die Grundstücksberäumung vor.
Unabhänig von der Tatsache, dass diese Rechnungen dem Verursacher in Rechnung gestellt werden sollen, müssen sie ja erstmal verauslagt werden.
Da die RA- und Gerichtskosten im Produkt Zentrale Dienste gebucht werden, besteht nunmehr die Ansicht, dass die Kosten für die Beräumung und Entsorgung ebenfalls in diesem Produkt gebucht werden sollen.
Es ist für mich nicht schlüssig, dass Entsordnungs- und Beräumungskosten den Gerichtskosten zuzuordnen sind nur weil sie aus einem Urteil heraus entstanden sind.
Ich möchte daher die Frage in die Runde stellen, wie ihr das seht.
Über eure Antworten bin ich sehr dankbar.
Viele Grüße
Sanfram
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Hallo zusammen,
einer Bekannten war lange Zeit über den TV-V eingestellt. Jetzt gibt es bei ihrem Arbeitgeber, ein Zweckverband, die Umstellung zum TVÖD-E. Sie wird wahrscheinlich einen Änderungsvertrag vorgelegt bekommen. Meine Frage muß sie ihn unterschreiben bzw. kann es dadurch, wenn sie ihn unterschreibt, zu Verschlechterungen, kommen?
Vielen Dank
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Hallo zusammen,
bei uns im Haus wird diskutiert, ob freigestellte PR-Mitglieder Telearbeit / HomeOffice / Mobiles Arbeiten machen dürfen oder eben nicht (ähnlich Gleib/SBV).
Die Präsenzpflicht des PR für Beschäftigten wird hierbei hervorgehoben. Dagegen könnte das Benachteiligungsverbot von PR-Mitgliedern bestehen, da im Haus vor Corona jeder 4. und heute nahezu jeder einen oder mehrere Tage Telearbeit oder HomeOffice in Anspruch nimmt. Welche Argumente sprechen aus eurer Sicht dafür oder dagegen?
Gibt es Dienststellen, die Telearbeit/HomeOffice/Mobiles Arbeiten (welche Form auch immer) bei freigestellten PR-Mitgliedern ausdrücklich erlaubt oder verboten haben?
Kennt jemand hierzu einen Kommentar oder entsprechende Rechtsprechung?
VG
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