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Geschrieben von: Gast, 16.01.2019, 19:28, Forum: Kita, Jugend, Soziales (SuE), - Keine Antworten

Hallo,
ich arbeite seit 5 Jahren als staatl. geprüfte Kinderpflegerin in einer Kleinkindgruppe mit 10 Kindern von 1 bis 3 Jahren.
Vor 1,5 Jahren habe ich eine Berufsfachschule zum Erwerb von Zusatzqualifikationen im Fachbereich Erziehung, Schwerpunkt: Kinder unter drei in Kindertageseinrichtungen, besucht. Wir hatten 480 Unterrichtsstunden, erhielten ein Zeugnis und ein Zertifikat.
Einige von den ehemaligen Schülern wurden dadurch in 8a TVöD SuE eingestuft.
Hat man generell die Möglichkeit durch diese Qualifizierung höher eingestuft zu werden?
Ich arbeite auch das „gleiche“ wie meine Kolleginnen, die Erzieherinnen sind, natürlich mehr verdienen, vom Wissensstand der Kleinkindpädagogik aber kaum ausgebildet sind. Wie verhält sich das?
Vielen Dank für eine Antwort!

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Geschrieben von: Gast, 15.01.2019, 16:06, Forum: Kämmerei, Antworten (1)

[Bild: s10347.png] Hallo,
ich habe mich auf eine Stelle beworben und möchte nun abschätzen, ob die genannte Eingruppierung passend ist.
Der Arbeitgeber ist eine NPO in der Rechtsform einer gGmbH aber Vollanwender der TVÖD.
Tätigkeitsgebiete sind:
Vertretung der Leitung Rechnungswesen
Mitarbeit im Controlling
Durchführung Umsatzsteuervoranmeldung
Bilanzbuchhaltung inkl. Jahresabschlussarbeiten
Bearbeitung von Zuschüssen und Verwendungsnachweisen
Verantwortlich für Anlagebuchhaltung

Dazu gehört auch Unterschriftsvollmacht mit einer zweiten Person für die Bankkonten.

Kann mir jemand sagen, ob die avisierte E8 hier korrekt ist oder ob nicht doch eher eine E9 (a/b/c?) passend wäre.

Vielen Dank schon mal im Voraus.

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Geschrieben von: Gast, 14.01.2019, 01:21, Forum: Bürgerbüro, - Keine Antworten

Hallo,

ich bin sehr oft umgezogen, habe einige Bürgerbüros kennengelernt:

- Mit Glastüren, damit man gleich sieht, ob jemand vor einem ist
- mit Schild an der Tür, dass man wegen Datenschutz bitte nur einzeln eintreten darf
- Rathäuser, in denen man alles nur direkt im Bürgerbüro bekommt, und wenn es nur Müllkalender sind, oder Fahrpläne ...
- Rathäuser, in denen Rollwagen für Prospekte im Foyer stehen, an denen man sich bedienen kann, ohne ins Bürgerbüro zu müssen
- Nummern müssen, wie auf dem Finanzamt gezogen werden

Jetzt arbeite ich seit drei Monaten als Anfänger selbst in einem Bürgeramt. ;-)

Unsere Kommune hat "schmale" 5000 Einwohner.

Wir sind nur zu zweit auf dem Bürgeramt. Mein Vorgänger ist in Pension gegangen.

Der Amtsleiter muss auch nur noch fünf Jahre bis zur Rente!

Ist alles ein wenig eingefahren.

Ich môchte da ein wenig frischen Wind reinbringen, ohne mir Feinde machen zu wollen!

Bei uns gibts wirklich jeden Kram nur im Bürgeramt. Ob gelbe Säcke, Müllkalender, Veranstaltungskalender, Fahrpläne ... Also Dinge, für die man nicht zwangsläufig zu uns rein muss. Auf dem Flur dürfen die nicht stehen, wegen Brandschutz lt. Amtsleiter. Erschließt sich mir nicht, da im Rathaus noch ganz andere brennbare Dinge im Flur oder Treppenhaus stehen. Hab da erst einmal nicht weiter nachgehakt. Amtsleiter meinte auch, wenn man alles draußen hinstellt, ist nicht lange etwas davon da. Besonders die gelben Säcke! Ich kenne es aus der etwas größeren Kommune meiner Eltern, da liegen die gelben Säcke in einem Karton im Foyer mit dem freundlichen Hinweis, dass bitte nur jede Partei eine Rolle nehmen soll und das funktioniert wohl auch!?

Neue Bürger, die z. B. nur solche kostenlosen Dinge holen wollen, die Tür öffnen, und wir zu tun haben, werden vom Amtsleiter gleich wieder nach draußen geschickt. Die fragen dann, wenn sie reingelassen werden, nach diesen Dingen und sind dann umso mehr verwundert, dass sie sich diese ja einfach nur wegnehmen müssen.

Ein Schild hängt bei uns nicht an der blickdichten Tür. Es kann also weder rein- noch rausgeschaut werden.

Wie macht ihr das bei euch in den Bürgerämtern mit all diesen Dingen?

Habt ihr ein spezielles "Einlass-System".

Es soll ja nicht unfreundlich sein, aber manchmal kommen doch einige, meist Neubürger ins Bürgeramt und stehen und warten und warten und stehen, wenn Amtsleiter und ich gerade am telefonieren sind und wir beide noch Bürger bei uns sitzen haben und keiner kommt von denen auf die Idee, wieder rauszugehen und zu warten!

Bin sehr gespannt, wie es bei euch so ist und abläuft.

Danke Euch.

Viele Grüße

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Geschrieben von: Gast, 11.01.2019, 14:17, Forum: Kommunalverwaltung, - Keine Antworten

Hallo zusammen,

ich organisiere mittlerweile die 4. Jahrestagung Modulbau 2019 und frage mich, wieso so wenig Bauverantwortliche der Städte und Kommunen auf diese Tagung kommen. Große Städte wie Frankfurt/M und München bauen schon lange mit diesen vorgefertigten Raumzellen (keine Container!!). Aber wieso machen das kleiner Städte noch nicht? - Kann es sein, dass die Kommunen untereinander überhaupt nicht vernetzt sind und sich von den neuen Bauweisen gar nichts erzählen können? Den echten Modulbau kennen oft noch nicht einmal die Architekten....

Ich wäre echt dankbar für einen Tipp, wie ich die Leute aus den Bauämtern und die ganzen Bürgermeister besser informieren könnte.
Viele Grüße SW

P.S. Die Tagung Modulbau 2019 findet am 25./ 26. März 2019 in Frankfurt/M. statt:

Mehr Informationen unter www. management-forum.de/modulbau

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Geschrieben von: Gast, 11.01.2019, 12:53, Forum: TVöD, Antworten (1)

Hallo,

ich wurde mit Beginn des Jahres zum Datenschutzbeauftragten ernannt. Die Stelle wird in Vollzeit ausgeübt. Welche Eingruppierung ist in diesem Fall angemessen?

Vielen Dank. Icon_cool

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Geschrieben von: Gast, 09.01.2019, 13:29, Forum: Bauhöfe, Abwasser, Stadtreinigung, Antworten (3)

Guten Tag, ich bin 30 Jahre alt und Landschaftsgärtner. Ich habe übermorgen ein Vorstellungsgespräch auf die Stelle des Bauhofleiters. Hätte eigentlich mit keiner Einladung gerechnet .. können Sie mir noch tiTi geben und habe ich wirklich ernsthafte Chancen ?

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Geschrieben von: Gast, 09.01.2019, 12:19, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

Beträgt die Kündigungsfrist wenn ich vom Öffentlichen Dienst wieder zum Öffentlichen Dienst wechseln würde auch 6 Monate zum Quartalsende?

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Geschrieben von: Gast, 09.01.2019, 11:00, Forum: TV-L, Antworten (1)

Hallo allerseits,

vielleicht hat ja hier jemand schon Erfahrungen sammeln können und kann sie mit mir teilen.

Ich habe eine abgeschlossene Ausbildung zum Fachinformatiker Systemintegration und eine mehr als 10-jährige Berufserfahrung als System- und Netzwerkadministrator.
Zudem habe ich eine Weiterbildung zum Technischen Fachwirt IHK und im Anschluss noch zum Technischen Betriebswirt IHK abgeschlossen. Beim Betriebswirt durfte ich mich sogar zu den besten Absolventen in meinem Bundesland zählen.

Aktuell bin ich im Öffentlichen Dienst bei einer Bezirksregierung als E9 - Stufe 3 beschäftigt. Laut DQR, der ja bekanntermaßen vom Bundesministerium für Bildung als Referenz veröffentlicht wurde, steht der Technische Betriebswirt auf Level 8 auf einer Stufe mit einem Master Studium. Der Technische Fachwirt IHK steht auf Level 7 gleichwertig mit einem Bachelor.

Genau das wurde auch bei meiner Einstellung und Eingruppierung in E9 - Stufe 3 so anerkannt.

Jetzt wäre mir aufgrund des Betriebswirtes eine Höhergruppierung nach E10 angeboten werden. Alternativ dazu käme eine Verbeamtung in Frage; in den Mittleren Dienst - A7. Was haltet ihr davon, hat in dieser Richtung schon jemand Erfarungen gemacht?
Bei der Verbeamtung heißt es in den bekannten Gesetzmäßigkeiten klar, dass zur Eingruppierung in den Gehobenen Dienst ein Bachelor oder ein gleichwertiger Abschluss vorausgesetzt ist. Genau dieser liegt ja mit dem Fachwirt / Betriebswirt vor, soll aber an dieser Stelle, anders als bei der Einstellung, nicht gelten.

Ein Start im Mittleren Dienst und mit A7 kommt für micht natürlich nicht infrage. Freue mich auf den Austausch mit euch.

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Geschrieben von: Gast, 08.01.2019, 16:58, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (6)

Hallo an alle,
einem Kollegen wurde mitgeteilt, dass dieser leider keine höhere Besoldung bekommt. Es liegt dazu auch ein externes Gutachten vor, dass dies bestätigen soll. Allerdings darf dies vom Betroffenen nicht eingesehen werden.
Was kann man tun, wenn man dies gerne einsehen möchte? Der Sinn liegt darin dass der Kollege an dem Ergebnis zweifelt und eventuell dagegen vorgehen möchte.
Kann der Kollege dies einsehen bzw. der Personalrat? Was kann man sonst tun? Der Fall spielt in Bayern.

Gruß
Günther

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Geschrieben von: Gast, 08.01.2019, 14:28, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (2)

Einmal pro Monat hat unser PR.-Vorsitzender ein sog.Jour-Fixe mit dem Werkleiter unseres Klinikums. Sind wir als PR verpflichtet diese Themen gegenüber dem Werkleiter im Voraus bekanntzugeben?

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Geschrieben von: Gast, 08.01.2019, 08:38, Forum: Öffentlicher Dienst, - Keine Antworten

Schönen guten Morgen zusammen,

ich möchte mich erst mal kurz vorstellen, meine Name ist Steven, bin 25 Jahre alt und tätig im öffentlichen Dienst.

Seit Oktober 2018 besuche ich ein berufsbegleitendes Studium um mich für höhere Tätigkeiten zu qualifizieren.

Im Rahmen dieses Studiums muss ich einen Praxisbericht erstellen, der Bezug auf ein Thema aus der Praxis haben muss. Ich habe mich für die "Mitarbeiterzufriedenheit im öffentlichen Dienst" entschieden, diese werde ich analysieren, mit der freien/privaten Wirtschaft vergleichen und ggf. geeignete Maßnahmen erstellen um diese zu erhöhen.

Es ist eine recht kurze Umfrage, da die Praxisarbeit einen kleinen Umfang hat, deswegen würde ich mich sehr freuen, wenn so viele Personen wie möglich aus dem öffentlichen Dienst mit machen  [Bild: smiley.gif]

Anonymität ist gewährleistet!

Anbei der Link zur Umfrage
https://www.umfrageonline.com/s/86f272a

Vielen Dank für eure Hilfe!

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Geschrieben von: Gast, 07.01.2019, 13:00, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (5)

Hallo,
ich benötige Eure Hilfe bzgl. der Berechnung des Fristendes im Mitbestimmungsverfahren. Ich komme aus Niedersachen. Somit findet hier die Zweiwochenfrist des § 68 Abs. 2 NPersVG Anwendung.

Es geht um die Mitbestimmung bei einer Einstellung. Die Einstellungsverfügung ist während der Dienstzeit am Donnerstag den 20.12.18 per E-Mail in unserem Personalratspostfach eingegangen. So wie ich das verstehe beginnt die Frist somit am 21.12.18 zu laufen und würde im Normalfall am 03.01.19 enden.
Von den vielen Feiertagen innerhalb der Frist einmal abgesehen, hatte der gesamte Betrieb am 27. und 28.12.18 angeordneten Betriebsurlaub. Somit hatten wir als PR nur drei Arbeitstage Zeit darauf zu reagieren. Meine Frage ist nun, ob die Feiertage bzw. die Betriebsferien Auswirkungen auf das Ende der Frist haben?

Vielen Dank schon einmal im Voraus!

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Geschrieben von: Gast, 07.01.2019, 11:34, Forum: Krankenhäuser, Betreuung, Pflege, - Keine Antworten

Arbeite im Mai 19 6 jahre im Seniorenheim bin noch in der Stufe 3 bei 30 Std.
Wann komme ich höher und was macht das gehaltlich monatlich aus?

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Geschrieben von: Gast, 06.01.2019, 10:14, Forum: Bürgerbüro, Antworten (3)

Hallo,

immer mehr ist zu lesen, dass es nicht mehr Einwohnermeldeamt, sondern Bürgerbüro heißt, dass aber das Einwohnermeldemt weiterhin Bestandteil des Bürgerbüros ist. Da man aber heutzutage viel mehr in einem EMA bzw. BüBü macht, heißt es meist BüBü.

Aber ist BÜRGERbüro nicht irgendwie diskriminierend gegenüber Kindern, Jugendlichen, Migranten ..., also gegenüber allen, die keine wahlberechtigten Einwohner = Bürger sind?

Wäre nicht EINWOHNERamt korrekter? Hört sich halt nur schlechter an!?

Oder gibt es da andere Hintergründe, Gedanken ...?

Was meint ihr?

Grüße

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Geschrieben von: Gast, 06.01.2019, 10:08, Forum: Bürgerbüro, - Keine Antworten

Hallo,

ich hoffe, meine Anfrage ist hier richtig und mir kann man bitte helfen.

Am Fr-Nachmittag neuen Rechner bekommen. Am Sa Dienst gehabt, festgestellt, dass sämtliche Geräte- und Druckereinstellungen fehlen. Gut, Geräte einrichten war kein Problem. Aber die Druckereinstellungen habe ich nicht hinbekommen. Bürger wollte vorläufigen Perso. Ich habe es nicht hinbekommen, diesen korrekt auszudrucken. Unser ITler hat mich an die ekom verwiesen. Die haben mir lediglich per Mail eine Anleitung als pdf zugeschickt, wie man die Geräte einrichtet, nicht aber die Druckeinstellungen. Man könnte mir da auch nicht weiterhelfen, ich müsste eben probieren. Super, ganz toll! Bürger auf Montag vertröstet. Ich habe nach Feierabend noch zig Einstellungen ausprobiert, aber nichts hat gepasst.

Kann mir hier jemand bitte die Einstellungen nennen, die ich bei den ganzen Pässen, Ausweisen in den Druckeinstellungen eintragen muss, damit ich die richtig ausdrucken kann, also ob gedreht, wie vie viele mm ...?!

Danke.

Gruß

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Geschrieben von: Gast, 05.01.2019, 20:35, Forum: TVöD, Antworten (1)

Ich möchte mich gerne als Schulsekretärin für 17 Stunden in der Woche in Rheinland Pfalz bewerben. Ist es möglich. dass ich auch auf 450€ Basis bezahlt werde ?

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Geschrieben von: Gast, 04.01.2019, 11:57, Forum: Beamte, Antworten (1)

Hallo,

bald steht die Verbeamtung auf Probe an. Während der Anwärterzeit wurde allerdings Morbus Bechterew diagnostiziert. Kann ich die weitere Verbeamtung damit vergessen? An sich sind keine Beschwerden da und ich mache mir nun Sorgen.

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Geschrieben von: Gast, 02.01.2019, 15:22, Forum: TVöD, Antworten (3)

Der Arbeitgeber hat von meinem Lohn die LOB die mir von 6 Monate bezahlt wurde, von der letzte Abrechnung (Dezember) abgezogen. Ist das zulässig?

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Geschrieben von: Gast, 01.01.2019, 15:45, Forum: Arbeitnehmer, - Keine Antworten

Ich hatte bei einem kommunalen Arbeitgeber gearbeitet, der über den Büroräumen eine Holzdecke und den Holzdachstuhl hatte. Der Bau war aus den 70 ern und die Hölzer waren wie es der damaligen Norm entsprach im Innenbereich gestrichen. Jedes Holzschutzmittel hatte Lindan und PCP als Bestandteile. Leider reagierte mein Körper auf diese Stoffe höchst allergisch. Sofort bekam ich eine ausgeprägte Sinusitis und ein Asthma der höchsten Stufe. Die Lungenfunktion lag nur noch bei 35%. Nach 5 Jahren waren trotz Cortisonbehandlung bereits 20% des Lungengewebes vernarbt und nicht mehr sauerstoffdurchlässig. Beim Treppensteigen kam ich bereits in akute Atemnot. Auch die Bronchien waren nach 5 Jahren weitgehend irreparabel verhärtet. Mit dem Notfallspray konnte man die Lungenkapazität nur noch um 10% steigern. Nun klage ich auf Anerkennung als Berufskrankheit. Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht?

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Geschrieben von: Gast, 31.12.2018, 20:04, Forum: Arbeitnehmer, - Keine Antworten

Hallo liebes Forum!

Ich arbeite nun seit 10 Jahren in einer städtischen Kita als Erzieher in wechselnden Positionen und bin sehr glücklich damit. Leider haben sich seit ca. 2 Jahren mit neuer neuen Stelle Zweifel bezüglich meiner Arbeitszeiten eingeschlichen, die ich nun mit meinem Vorgesetzten klären möchte.

Also zur Sache - ich arbeite mit 36,5 Stunden als hausinterne Vertretung in einer großen Kita und springe immer dann ein, wenn eine Kollegin krankheitsbedingt/urlaubsbedingt nicht anwesend ist. Leider häufen sich dabei sehr oft viele Minusstunden an, was mich persönlich belastet. Dies gibt mir stets das Gefühl, für eine vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit bezahlt zu werden, die ich aber nie erreiche.

In meinem Arbeitsvertrag steht "Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 36,5 Stunden". Dies ist alles, was dort zu den Stunden zu lesen ist - es existiert also laienhaft gesprochen kein "wenn" und "aber".

Nach meinem empfinden habe ich laut dieser Textpassage ein Recht darauf, wöchentlich mindestens 36,5 Stunden beschäftigt zu werden, was mir bereits viele Freunde und Bekannte bestätigt haben. Leider finde ich dazu keine entsprechende Stelle im TvöD oder in sonst einem Gesetzestext.

Ist also "Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 36,5 Stunden" absolut unmissverständlich - kann ich damit "verlangen", pro Woche mindestens für diese Zeit beschäftigt zu sein - oder bin ich auf dem Holzweg?

Vielen Dank für ihre Hilfe!

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