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Hallo, mir stellt sich die Frage, ob zwischen Schwerbehinderung und Schwerbeschädigung (bei Beamten) ein Unterschied besteht? Wenn ja, worin? Und wo kann man einen Antrag auf Schwerbeschädigung stellen? Gruß
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Hallo,
wie kann man als PR gegen eine Einstellung vorgehen.
Der Bürgermeister stellte einen neuen Kollegen ein, obwohl der PR einstimmig ablehnte.
Die Stelle war weder ausgeschrieben, noch ist eigentlich Bedarf.
Es handelte sich um einen Bekannten des BM...
Gibt es außer vor dem AG noch weitere Verfahren?
Über Rechtsaufsicht, Rechnungsprüfung?
Vielen Dank für Antworten, diesen Fall hatten wir bisher noch nie...
VG
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Hallo zusammen,
ich bin neu hier und habe eine Frage:
Ich arbeite im öffentlichen Dienst in NRW. Ich habe von Januar bis April bei Arbeitgeber A gearbeitet, von Mai bis September bei Arbeitgeber B und von Oktober bis Dezember wieder bei A (beide Arbeitgeber im öffentlichen Dienst).
Wie verhält es sich nun mit der Jahressonderzahlung, welche ja anteilig berechnet wird?
Wird die Zeit bei A von Jan bis Apr mit angerechnet oder wird nur die Zeit des "neuen" Dienstverhältnisses von Okt bis Dez berücksichtigt?
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Hallo an Alle,
ich wende mich an diese Forum um eine grundsätzliche Frage zu klären. Wir sind ein örtlicher Personalrat der in den Geltungsbereich des BPersVG fällt.
Unser Vorsitzender ist aufgrund einer Erkrankung befristet voll erwerbsgemindert. Sein Arbeitsverhältnis ruht. Er hat seine Mitgliedschaft im Personalrat nicht niedergelegt. Ein neuer Vorsitzender ist gewählt und im Amt.
Wie verhält sich das mit seiner Mitgliedschaft im Personalrat sollte er während der Amtszeit wieder genesen und den Dienst wieder aufnehme?
Es geht nicht um den Vorsitz sondern „nur“ um seine Funktion als ordentliches Mitglied.
Im §29 BPersVG steht:
(1) Die Mitgliedschaft im Personalrat erlischt durch
1. Ablauf der Amtszeit,
2. Niederlegung des Amtes,
3. Beendigung des Dienstverhältnisses,
4. Ausscheiden aus der Dienststelle,
5. Verlust der Wählbarkeit mit Ausnahme der Fälle des § 14 Abs. 2 Satz 1,
6. gerichtliche Entscheidung nach § 28,
7.Feststellung nach Ablauf der in § 25 bezeichneten Frist, dass der Gewählte nicht wählbar war.
Weiß Jemand Rat ? Gibt es ähnliche Fälle?
Danke für eine Antwort
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Hallo liebe Forum Mitglieder.
Mein Frage wäre, habe ich ein Anrecht auf rückwirkende Bezahlung bei dauerhaft übertragener höherwertiger Tätigkeit?
Zu den Voraussetzungen:
Ich bin in EG 8 Stufe 6 eingruppiert.
Habe 2015 höherwertige Tätigkeiten übertragen bekommen.
Ich werde erst nach einer Bewährungszeit von 3 Jahren nach 9b höhergruppiert, da ich die persönlichen Vorraussetzungen nicht erfülle (kein Techniker oder Meister).
Hab ich ein Anrecht auf rückwirkende Bezahlung, da ich diese Tätigkeit ja seit 2015 ausübe?
Viele Grüße und im vorraus Danke für die Antworten
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Hallo,
ich habe ein Bewerbungsgespräch bei einer kleinen Gemeinde, die jemanden für das Bürgerbüro sucht.
In der Stellenanzeige steht folgendes:
"Die Gemeinde sucht zum nächst möglichen Zeitpunkt eine/n Mitarbeiter/in für das Bürgerbüro. Die Aufgaben umfassen alle Gebiete im Bereich eines kommunalen Bürgerservices insbesondere das Einwohnermelde- und Passwesen, wobei Berufserfahrung wünschenswert wäre. Anforderungen sind eine Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r, Teamfähigkeit, Flexibilität und eine gewisse Stressresistenz. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Von Vorteil wäre die Bereitschaft, sich in der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr zu engagieren."
Ich erfülle zwar die Voraussetzungen, aber von einem Bürgerbüro und auch von der Gemeinde habe ich absolut keine Ahnung.
Nicht, dass die mich nur eingeladen haben, weil die mich einladen mussten!? :-/
Welche Fragen könnten gezielt bzgl. eines Bürgerbüros kommen? Und welche Fragen evtl. über die Gemeinde, sofern das überhaupt relevant ist.
Aufgrund meiner Schwerbehinderung bin ich zwar für die Stelle uneingeschränkt geeignet, aber bei der Freiwilligen Feuerwehr dürfte und könnte ich nicht mitmachen. Das dürfte aber doch kein Hinderungsgrund sein, oder!?
Beste Grüße
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Ich mache eine Ausbildung als Steueranwärter und möchte aus privaten Gründen einen Neuanfang - ist ein Wechsel an ein anderes Finanzamt möglich während der Ausbildung per Versetzungsantrag?
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Ich habe da mal eine Frage. Zur zeit bin ich als Stellvertretende Schichtleiterin angestellt bei einer GGmbH ... jetzt wurde intern eine Stelle ausgeschrieben auf die ich mich beworben habe um dem Schichtdienst zu entkommen. Die stelle fordert eine Fachkraft für lagerlogistik. Ich bin allerdings nur eine Fachlageristin. Deshalb will man mich ersr garnicht mit in die Bewegungsgespräche aufnehmen ich wurde also sofort abgelehnt als interne bewerberin. Nun also zu meiner Frage. 1. Bin ich eine interne Bewerberin 2. Eine Frau 3. Schwerbehindert 50%. Und dazu kommt das ich aktuell auf der stelle arbeite weil die stelle ja noch nicht neu besetzt ist. Dafür reicht meine Fachlageristen Ausbildung aber zu Festanstellung nicht. Mich ärgert das maßlos. Ich müsste nicht angelernt werden bin in der Materie bestens eingestellt beherche das Lagerprogram und kenne den Betrieb.
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Hallo,
wie bzw wo würdet ihr eine mobile Funkalarmanlage bilanzieren?! Diese besteht aus einer Außensirene, Bewegungsmelder, Fernbedienung sowohl der Alarmanlage selber (kleiner 'Kasten'). Ist dies ehr eine Betriebsvorrichtung oder ein BGA?
Die Anlage wird auch nur vorübergehend an diesem Raum benötigt und bald wieder abgebaut.
Vielen Dank
LG
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Guten Tag,
ich hoffe ihr könnt mir hier helfen, bei uns in der Region wird ein Stadtwerk gegründet. Jetzt sollen wir mit rüber gehen und uns wurde Tv-V 7 genannt - ist das richtig oder könnt ihr mir sagen wo ihr so eingruppiert seid?
Ich würde Minimum 8 sagen aber bin gespannt auf eure Nachrichten.
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Guten Morgen,
ich bin in der EG 9a eingruppiert. 75 % haben die Wertigkeit der EG 9a. 25 % sind mit der EG 10 bewertet. Wie hoch müsste der Zeitanteil der EG 10 sein, um höhergruppiert zu werden?
Vielen Dank.
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Moin, wir sind ein kleiner PR (3 Mitglieder) und stehen aktuell vor einer Fragestellung:
Mitarbeiter X beantragt eine Reduzierung seiner Wochenarbeitszeit nach TzBfg.
Diese wurde in einer Nebenabrede vom DSL genehmigt.
In der Nebenabrede findet sich ein Absatz:
"Die in dieser Nebenabrede festgelegte Arbeitszeitregelung tritt außer Kraft, wenn wegen starken Arbeitsanfalls, wegen Urlaub oder Krankheit anderer Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter von der Geschäftsleitung vorübergehend Vollbeschäftigung von X angeordnet wird."
Ist dieser Passus legitim?
Wir wollen dem MA natürlich keine Steine in den Weg legen, finden aber durchaus, dass das eine sehr schwammige, arbeitnehmer-unfreundiche Regelung ist.
Aber zwischen "nicht toll finden" und "gesetzliche Grundlage zur Mitbestimmung" gibts ja zum Glück Welten; nur konnten wir bislang noch keine Informationen hierzu finden, vielleicht habt ihr ja einen Tipp.
Gruß
A. aus Hannover
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Hallo zusammen,
ich bin gelernte Kauffrau Groß- und Aussenhandel. Im Dezember soll ich bei der Stadt (NRW), als Sachbearbeiterin Personal in E9a anfangen und man sagte mir, ich muß wohl den Verwaltungslehrgang 1 besuchen.
Ich habe mittlerweile soviel gelesen, dass ich mittlerweile total verunsichert bin, ob ich das überhaupt muss. Die Ausnahmen der Prüfungsvorschriften sind so unverständlich definiert, dass ich es nicht klar deuten kann. Auf der Ver.di Seite findet man das hier dazu... "Ausbildungs- und Prüfungspflicht
Die bisher durch § 25 und die Anlage 3 zum BAT geregelte Ausbildungs- und Prüfungspflicht ist jetzt in der Vorbemerkung Nr. 7 enthalten. Wie bisher gilt sie nur im Tarifbereich West (mit Ausnahme von Bremen, Hamburg und Hessen) und nur für Beschäftigte im Büro–, Buchhalterei–, sonstigen Innendienst und Außendienst, im Kassen- und Rechnungswesen und in Sparkassen (Absätze 1 und 7 der Vorbemerkung Nr. 7). In Krankenhäusern, Pflege- und Betreuungseinrichtungen, Versorgungs–, Nahverkehrs- und Hafenbetrieben findet sie keine Anwendung (Absatz 5). Für die neu geschaffenen Alternativen der Eingruppierung in den Entgeltgruppen 5 bis 9a bei abgeschlossener mindestens dreijähriger Berufsausbildung und entsprechender Tätigkeit sowie in den Entgeltgruppen 9b bis 12 bei abgeschlossener Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit (siehe unten) gilt sie ebenfalls nicht (Absatz 2 Satz 3)."
Kann mir hier bitte jemand was dazu sagen?
Vielen Dank vorab!
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Hallo,
lt. einer Stellenanzeige soll eine Vollzeit-Stelle besetzt werden:
"Ihre Aufgaben umfassen unter anderem:
Angelegenheiten im Melde- und Einwohnerwesen
Ausweis- und Passangelegenheiten
Kfz- Angelegenheiten
Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten
Fundsachen"
Leider steht nichts von der EG drin.
Welche EG ist bei einer kleinen Kommune in Hessen da realistisch?
Dankeschön.
LG
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Hallo ihr Lieben,
wir schreiben Januar 2019 unsere Zwischenprüfung und ich muss sagen, ich bin schon unheimlich aufgeregt...
Könnt ihr vielleicht mal erzählen was eure Erfahrungen so waren und was bei euch so geprüft wurde ??
Lg
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Guten Morgen,
Ich habe da mal folgende Frage.
Ich muss erst nach 3 Tagen eine Krankschreibung vorlegen.
Ich habe mich nun Dienstag und Mittwoch krank gemeldet ohne Krankenschein.
Würde ich nun Donnerstag auch noch ausfallen, und ich gehe Donnerstag zum Arzt, bekomme ich ja nur eine Krankmeldung für Donnerstag.
Das heißt ja ich war insgesamt 3 Tage Krank.
2 Tage ohne Krankschreibung und einen mit.
Dies würde doch ausreichen ohne Probleme zu bekommen oder?
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Hallo zusammen!
Ich bin Kommunalbeamtin und mit A8 besoldet.
Bei mir steht in den nächsten Monaten eine Beförderung an.
Meine Stelle ist ausgewiesen mit A9 + Amtszulage!
Bekomme ich diese Amtszulage mit der A9 Beförderung oder muss ich ein Jahr warten wegen „Minibeförderung durch Amtszulage“?
Lt. Par. 1 (4) Punkt 4 LBesG zählt es zum Grundgehalt.
Personalamt ist sich nicht sicher.
Wer kann mir Auskunft geben?
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Hallo und guten Tag...
es geht um die Eingruppierung als Fahrer. Ich arbeite jetzt seit über 6 Jahren im Öffentlichen Dienst ( Bauhof ) bei einer Gemeinde. Im Frühjahr war eine interne Fahrerstelle ausgeschrieben, auf die ich mich auch beworben habe und leider eine Absage bekommen habe. Die Stelle wurde dann auch öffentlich ausgeschrieben und natürlich wurde ein anderer auf die Fahrerstelle gesetzt. Jetzt meine Frage, ich werde fast täglich auf LKW's eingeteilt zum Fahren unter anderem auch sehr häufig auf die Müllabfuhr. Ab wann muss mein Arbeitgeber mich höher eingruppieren, oder ab wieviel Prozent als Fahrertätigkeit im Jahr? Im voraus schon mal vielen Dank.
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Frage:
Bei uns ist eine neue Situation entstanden. Meine Kollegin (3/4-Stelle) und ich (VZ) haben sich bisher gegenseitig vertreten (also zu zweit) was auch immer gut geklappt hat. Nun soll ich ab 2019 noch eine andere Kollegin (VZ) vertreten, sodass schon jetzt die Urlaubsplanung für 2019 schwierig wird. Die lt. meinem Chef 2019 zu vertretende Kollegin hatte vorher eine andere Vertretung und ihre Urlaubskarte ist schon abgezeichnet worden (die Vertretung wurde allerdings auf einen anderen neuen Arbeitsplatz gesetzt). Sie möchte bald buchen. Muss ich plötzlich die Vertretung für 2 Kolleginnen machen?
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Ich werde voraussichtlich meine jetzige Stelle kündigen und in eine andere Kommune wechseln, wenn das anstehende Vorstellungsgespräch gut verläuft.
Momentan bin ich in Entgeltgruppe 6 Stufe 3 eingruppiert. Die neue Stelle ist in 9a eingruppiert. Wie verhält sich das nun mit der Eingruppierung? Würde ich in Stufe 1 zurückfallen, obwohl ich schon seit vier Jahren im öffentlichen Dienst tätig bin? Oder bleibe ich in Stufe 3, nur die Stufenlaufzeit fällt auf null zurück?
Vielen Dank schon mal für aussagekräftige Antworten.
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