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Guten Tag,
bei uns sollen betr. LOB nur noch die Methode "Systematische Leistungsbewertung" gelten.
Zitat: Welche Methoden sieht der TVöD für die Feststellung des Leistungsentgeltes vor?
Für die Festellung des Leistungsentgeltes sieht der TVöD (vgl. § 18 Abs. 5 Sätze 2 und 3) folgende Methoden vor:
⇒ Zielvereinbarung und
- Feststellung der Zielerreichung ⇒ Systematische Leistungsbewertung
Bisher haben wir MA vor Ort Zielvereinbarungen geschlossen. Diese sollen jetzt weg fallen und nur noch die systematische Leistungsbewertung gelten.
Wir arbeiten in einem Bereich, wo wir durchaus Ziele vereinbaren können. Ich verstehe das nicht und vor allem:
Ist das rechtens?
Besten Dank für Ihre Antworten!
Mfg
Andrea
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Guten Tag, wie kann man eine Dienstanweisung, die veraltet ist und nicht mehr den aktuellen Arbeitsvorgängen entspricht, zurück nehmen oder für ungültig erklären lassen?
Vielen Dank und liebe Grüße
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Hallo zusammen,
habe einen Arbeitsvertrag mit der Stadt (TvÖD) dort steht drin, dass ich als Beschäftigte eingestellt werde.
Ich bin mit sachlichen Grund §14 Abs. 1 TzBfG in die EG 4 eingruppiert.
Nun meine Frage, da ich mir jetzt unsicher bin, wieviel ich monatlich verdienen darf. Meine Vorgesetzten reden von 450 EUR, allerdings sehe ich das nicht so, da dies nirgendwo in meinem Vertrag steht.
Hat hier jemand eine Idee?
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Hallo,
ich war bisher bei meiner Stadtverwaltung auf einer Stelle beschäftigt mit E9b/Stufe 1. Die Stufenlaufzeit hat am 01.09.2017 begonnen. Ich habe mich intern umbeworben und seit dem 01.08.2018 nehme ich eine neue Aufgabe mit E10 wahr. Nun habe ich gelesen, dass ich nach Höhergruppierung mindestens die Stufe 2 erhalte. Stimmt das, oder fange ich nun bei Stufe 1 von vorne mit der Stufenlaufzeit an? Vielen Dank für Ihre Hinweise.
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Hallo zusammen,
ich bin derzeit Beamter auf Widerruf und mache einen Vorbereitungsdienst für den gehobenen Dienst in NRW bei einem Landkreis. Dieser beinhaltet kein Studium o.ä., sondern dient dazu, fertige Ingenieure u. Naturwissenschaftler v.a. rechtlich fit zu machen. Ich bin nach einigen Monaten zu dem Schluss gekommen, dass mir das gar nicht liegt. Ich will so schnell wie möglich in die Privatwirtschaft wechseln.
Könnt ihr mir sagen, wie ich jetzt genau vorgehen soll, um möglichst schnell entlassen zu werden? Soll ich einen Antrag auf Entlassung stellen mit Datum z.B. 31.10.? An welche Stelle schicke ich den? Auf was muss ich alles sonst so achten? Wie läuft das genau mit der PKV/GKV? Muss ich evtl sogar Anwärterbezüge in meinem Fall zurückzahlen? Wie gesagt, der Dienst dauert nur etwas über ein Jahr und besteht nur aus Praxiszeiten in der Behörde sowie ein paar Seminaren.
VG
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Hallo,
eine Kollegin und ich wurden beide am 1.11.17 eingestellt. Wir haben beide dieselben Verträge, Eingruppierungen, Aufgaben ...
In den Verträgen steht jeweils, dass nach 6 Monaten geprüft wird, ob es Höhergruppierung berechtigt ist.
Wir haben uns beide bewährt und haben sehr gute Arbeit abgeliefert.
Meine Kollegin erhielt jetzt rückwirkend zum 1.4.18 die Höhergruppierung, ich allerdings nicht, da ich vom 15.4. - 15.9. aufgrund eines Unfalls/OPs krank war. Das ist zumindest die verbale Antwort darüber, warum auch ich nicht höhergruppiert worden bin.
Das finde ich sehr ungerecht und auch nicht rechtens. Oder ist es das?
Ist es nicht so, dass Arbeitsunfähigkeitszeiten bei der Entscheidung bzgl. Höhergruppierung nicht miteinfließen dürfen, sondern es dabei lediglich um Arbeitsergebnisse, Tatigkeitsmerkmale ... geht? Wo steht das bitte?
Dankeschön vorab.
LG
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Hallo,
in unserer Straße fehlt ein Bürgersteig. Viele Anlieger halten diesen aber für erforderlich, u.a. da ein Kindergarten in der Nähe ist. Wir denken daher darüber nach, einen Bürgerantrag zu stellen.
Allerdings ist die Straße recht schmal ( zwischen 5 und 6 Metern breit ). Daher meine Frage: Wie breit muss ein Bürgersteig sein und wo steht das? Ich meine, ein schmaler Bürgersteig ist immer noch besser als gar keiner.
Gruß
Peter
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Hallo ?
Gibt es hier jemanden, der/die sich auch für das duale Studium im 3. Einstiegsamt bei der Stadt Mainz beworben hat?
Falls ja, würde ich mich sehr über Austausch freuen 
Viele Grüße,
Chris
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Ich arbeite als Chefsekretärin eines Klinikums mit 9 Standorten und rund 5300 Mitarbeitern im Vorzimmer des Geschäftsführers, wozu eine Höhergruppierung in EG 9a verweigert wurde aufgrund von angeblich nicht mind. 50% selbstständiger Tätigkeiten.
Ich überlege was ich noch tun könnte um EG9a zu erreichen ohne meine Arbeitsstelle wechseln zu müssen, denn es gibt durchaus Arbeitgeber im öffentlichen Dienst, die EG9a im Vorzimmer bezahlen.
Grundsätzlich fühle ich mich wohl, allerdings unterscheidet sich EG8 von EG9 in der Endphase um 500€. Da ich weiß, dass dies zu erreichen wäre, sehe ich mich ehrlichweise schon berufen dieses Ziel auch zu erreichen.
Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen?
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Hallo,
ich habe eine Frage zur Gehaltseinstufung.
Wo darf ich mich eingliedern als Medizinische Fachangestellte im Gesundheitsamt?
3 jährige Berufsausbildung, 10 Jahre Berufserfahrung als Arzthelferin, Neueinstellung im Gesundheitsamt/Landratsamt als MFA.
Stufe 2 E??
Vielen Dank für die Antwort
Mit freundlichen Grüßen
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Guten Tag,
ich werde im nächste Monat von der EG 7, St. 4, in die EG 8 St. 4 hochgruppiert. Am 01.03.19 hätte ich in der EG 7 einen Stufenaufstieg in Aussicht. Dieser geht mir mit der Höhergruppierung wohl "flöten". Gibt es Ausnahmen, dass man so kurz vor einem Stufenaufstieg, bei Höhergruppierung, dennoch eher in die höhere Stufe kommt?
Danke!
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Hallo,
ich bin in der Entgeltgruppe 8, Stufe 4 zurzeit eingruppiert. Aufgrund von Elternzeit habe ich leider vergessen einen Antrag auf Eingruppierung nach der neuen Entgeltordnung bis zum 31.12.17 zu stellen, um in die Entgeltgruppe 9a zu gelangen. Mittlerweile wurde meine Stelle von einem externen Unternehmen überprüft. Dabei wurde festgestellt, dass meine Stelle mit der 9a bewertet wird. Das Ergebnis ist am 06.09.18 in meiner Verwaltung eingegangen. Da ich damals den Antrag nicht gestellt habe, ist mir bewusst, dass ich für die Vergangenheit nichts nachfordern kann. Zählt die Höhergruppierung nun ab Tag der Zustellung des Überprüfungsergebnisses oder darf mein AG die Höhergruppierung später vornehmen?
Vielen Dank
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Ich brauche mal bitte eine Formulierungshilfe, da ich nicht so mit dem Tarifrecht vertraut bin:
Ich wurde aufgrund der neuen Entgeltordnung im letzten Jahr von IVb, Fgr. 1a in die 9c höhergruppiert. Darüber habe ich mich gefreut. Nun aber bekommen mittlerweile alle meine Kollegen im Sachgebiet die EG 10 und mache wirklich nicht weniger oder minderwertigeres. Ich möchte gern auch auf die 10.
Muss ich nun einen Antrag auf Höhergruppierung in die EG 10 oder einen Antrag auf Überprüfung der Stellenbewertung stellen?
Also, das hier:
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine aktuelle Stellenbeschreibung vom 27.02.2017 liegt Ihnen bereits vor.
Ich beantrage hiermit die Überprüfung der Stellenbewertung.
Zur Wahrung meiner Ansprüche stelle ich hiermit einen Antrag nach § 37 TVöD.
Ich bitte um eine Eingangsbestätigung.
Mit freundlichen Grüßen
???
Vielen Dank. Karina
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Hallo...ich bin Erzieherin und werde demnächst den AG wechseln. Bisher war ich in S8a Stufe 6( seit 2012). Mein zukünftiger Arbeitgeber meint nun, dass ich um in Stufe 6 zu bleiben 264 Monate Tätigkeit als Erzieher nachweisen muss. Stimmt das? Ich war doch schon so eingestuft! Kann ich die fehlenden 22 Monate irgendwie abkürzen, um von der angekündigten Stufe 5 wieder in 6 zu kommen? Danke für alle Antworten
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Hallo zusammen,
ich würde mir gerne zur Zerstreuung meiner Sorge bestätigen lassen, ob ich den TVöD im Hinblick auf die Weihnachtsgeldregelung richtig verstanden habe.
Ich bin seit dem 5. April 2018 innerhalb des TVöD beschäftigt. Zuvor hatte ich bei demselben Arbeitgeber bereits ein zweijähriges Traineeship absolviert, das vertraglich als Ausbildungsverhältnis gewertet und auch so entlohnt wurde. Der Folgevertrag schloss sich lückenlos daran an.
Nun wechsle ich den Arbeitgeber und werde dort voraussichtlich am 10. Dezember 2018 den Dienst antreten. In der kommenden Woche reiche ich bei meinem aktuellen Arbeitgeber die Kündigung ein und nenne darin den 8. Dezember 2018 als Tag des Vertragsendes.
Verstehe ich den TVöD richtig, dass ich bei meinem aktuellen Arbeitgeber den Anspruch auf ein volles Weihnachtsgeld habe, da ich am 1. Dezember noch dort im Dienst stehe? Oder kann mir die Personalabteilung noch irgendwelche Steine in den Weg legen?
Über eine zweite Meinung freue ich mich sehr.
Viele Grüße
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Guten Tag,
zum 01.03.2016 wurde ich aus der E09, Stufe 5 in die E10, Stufe 4 (mit Garantiebetrag, bzw. Auffüllbetrag) höhergruppiert aufgrund der Übernahme von höherwertigeren Aufgaben.
Im Zuge der stufengleichen Höhergruppierung wurden die Regelungen für die Garantiebeträge abgeschafft. Nun gab es die Tariferhöhung zum 01.03.2018. Da es keine Regelungen für die Garantiebeträge mehr gibt, hat unsere Personalabteilung die Garantiebeträge neu berechnet (Unterschiedsbetrag von neuer E10, Stufe 4 zur neuen E9b, Stufe5). Unglücklicherweise hat sich in meinem Fall die Differenz verringert, sodass mein Auffüllbetrag nun deutlich gekürzt wurde. Meines Erachtens hätte der Garantiebetrag als Festbetrag stehenbleiben müssen, da es keine Regelungen gibt, ihn neu zu berechnen. Können Sie mir hierbei weiterhelfen? Gibt es Vergleichsfälle? Vielen Dank im Voraus!
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Ich habe eine unbefristete Stelle als Lehrerin an einer staatlichen Realschule. Meine 85jährige Mutter musste ich zu einer ambulanten OP begleiten und sie anschließend 24 Stunden betreuen. Deshalb konnte ich für 4 Stunden meiner Dienstpflicht nicht nachkommen und habe deshalb entsprechend „Minusstunden“ bekommen. Wie ist dazu die Rechtslage, denn man hat doch für die Pflege von Angehörigen den Anspruch auf Dienstbefreiung?
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Hallo,
nach der Tarifrunde 2015 wurde ich automatisch von S8 in S8b eingruppiert. Seit 2007 war ich in Stufe 5 hätte also am 1.10.2015 in Stufe 6 wechseln sollen.
Laut Personalbüro wurde nach der Überleitung zum 1.07..2015 von S8 in S8b die Stufenlaufzweit auf 0 gesetzt. Ist das richtig so?
Danke und Grüße ☺️
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Hallo liebe Community,
ich soll demnächst von der E8 zu 9b höhergruppiert werden. Ich befinde mich derzeit in der Stufe 3 und würde zum 01.08.2019 die Stufe 4 erreichen.
Jetzt habe ich aber im TVÖD gelesen, dass ich zwar meine Stufe 3 bei behalte, aber die Laufzeit der Stufe 3 wieder von vorn beginnt ab Höhergruppierung.
Habe ich das richtig gelesen oder gibt es auch eine Möglichkeit, dass ich die Stufe 4 vorzeitig erhalte? Fände es echt ärgerlich, wenn ich dann sozusagen die Stufe 3 doppelt absolvieren muss.
Danke im Voraus.
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Hallo,
ich werde von einer hessischen Landesverwaltung zu einer anderen wechseln (beide logischerweise entsprechend TVH) mit nahtlosem Übergang.
Dieser Wechsel findet allerdings vor dem 1.12. statt.
Hat man jetzt nur Anspruch auf Jahressonderzahlung bei dem neuen AG, im "schlimmsten" Fall nur für einen Monat, wenn man zum 1.12. anfangen sollte oder für das ganze Jahr (beim aktuellen AG bin ich bereits vor dem 1.1.18 angestellt), da es sich um jeweils hessische Landesverwaltungen handelt?
Danke.
Viele Grüße
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