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Geschrieben von: Gast, 29.08.2018, 16:30, Forum: Öffentlicher Dienst, Antworten (1)

Hallo,

bei uns im Hause werden jetzt nach und nach alle Arbeitsplätze von einem externen Unternehmen bewertet. Ich hatte einen Antrag auf Höhergruppierung wegen Aufgabenveränderung (höherwertige Tätigkeit) gestellt und kam somit diese Jahr dran. Es war ein Vordruck zur Tätigkeitsbeschreibung auszufüllen, der allerdings bei der einstündigen Befragung nicht benötigt wurde. Jetzt wurde mir die Tätigkeitsbeschreibung meiner Stelle ausgehändigt für evlt. Veränderungen. Jeder Punkt beginnt mit eigenverantwortlich und selbständige Bearbeitung von....

Sind das jetzt die Prozente der selbständigen Leistung, ist ja was anderes wie selbstständige Arbeit. Hat jemand einen Erfahrungsbericht?

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Geschrieben von: Gast, 28.08.2018, 10:54, Forum: Bundesbeamte, - Keine Antworten

Beruflich befinde ich mich derzeit als Beamter der Deutschen Post AG in der so genannten In-Sich-Beurlaubung (d.h. als Beamter ohne Bezüge beurlaubt und aufgrund eines Angestelltenvertrages bei der Deutschen Post AG beschäftigt).

 
Im Rahmen des § 4 Abs. 1 des „Gesetzes zur Verbesserung der personellen Struktur beim Bundeseisenbahnvermögen und den Postnachfolgeunternehmen“ (BEDBPStruktG) hat man mir nun anempfohlen, einen Antrag auf Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand zu stellen (sog. „Engagierter Ruhestand, 1000 Stunden sind innerhalb 3 Jahren für gemeinnützige Einrichtungen zu leisten).  Um die Frist zur Antragstellung zu wahren und um Auskunft über meine zu erwartenden Bezüge zu erhalten, werde ich den Antrag nun zunächst stellen, wissend, dass ich ihn noch jederzeit zurückziehen kann.
 
Folgendes Problem stellt sich mir:
 
Ich erwäge bei der Kommunalwahl in 2020 als Kandidat für das Bürgermeisteramt in unserer Gemeinde anzutreten. (NRW, hauptamtlicher Bürgermeister) Meine Frage ist nun: Würde ich bei der Post AG als Bundesbeamter wie oben beschrieben in den vorzeitigen Ruhestand treten, könnte/dürfte ich aus diesem Ruhestand hinaus Kommunalbeamter/Hauptverwaltungsbeamter in einer NRW-Gemeinde werden, oder würde die beamtenrechtliche Konstellation dies verbieten/verhindern?  

 
Selbst wenn die Wahrscheinlichkeit, gewählt zu werden, realistisch betrachtet, ziemlich gering ist:
Ich möchte nicht während eines Wahlkampfes mit der ggf. bestehenden Unmöglichkeit eines Amtsantritts konfrontiert werden. Vielleicht gab es so einen Fall ja schonmal.

Danke im Voraus
Paul

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Geschrieben von: Gast, 27.08.2018, 22:11, Forum: TVöD, Antworten (1)

Hallo,

meine Frau hat einen Zweijahresvertrag ohne Vorlage eines Sachgrunds nach TV-H.

Nach einem Jahr soll sie jetzt höhergruppiert werden. Von E4 Stufe 2 in E6. Sie hat sich eine Probeabrechnung mit E6 ausstellen lassen. Danach hat sie aber weniger netto, als jetzt. Dann ist uns aufgefallen, dass sie bei E6 die Stufe 1 bekommen soll. Aber das ist doch nicht korrekt, oder!?

Wo steht im TVÖD bzw. TV-H oder entsprechenden Randziffern oder DVOs, dass man nach einer Höhergruppierung dieselbe Stufe bekommt und man nach der Höhergruppierung nicht weniger netto haben darf, als vorher?

Ihre Aufgaben sind von Beginn an gleich. Es ist nur bei ihr im Hause in diesem Aufgabenbereich Usus, dass nach einem Jahr von 4 auf 6 höhergruppiert wird.

Vorab besten Dank.

Grüße

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Geschrieben von: Gast, 27.08.2018, 14:37, Forum: TVöD, Antworten (1)

Hallo
bei der Durchsicht meines Lohnzettels ist mir aufgefallen, das dort als vereinbarte Arbeitszeit 39,00 Std steht, ich abeite aber 40,00 Std
Im Arbeitsvertrag steht „Das Arbeitsverhältnis bestimmt sich in Anlehnung an den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) oder den ersetzenden Tarifverträgen in der jeweils gültigen Fassung.
Im Punkt §5 Arbeitszeit steht „Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt 40 Stunden wöchentlich.

Mich irritiert nun das auf meiner Lohnabrechnung 39 Stunden angegeben sind, was ist da nun richtig?

Mit freundlichen Grüßen

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Geschrieben von: Gast, 26.08.2018, 13:56, Forum: Öffentlicher Dienst, Antworten (1)

Erhalt man eine höhere Rente, wenn man im öffentlichen Dienst gearbeitet hat?

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Geschrieben von: Gast, 24.08.2018, 12:21, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (2)

Hallo zusammen,

wie viele Tage im Jahr kann/darf der HVB Betriebsurlaub anordnen? Hat schon jemand Erfahrung damit gemacht? Geht das ohne vorherige Zustimmung des Personalrates?

Vielen Dank.

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Geschrieben von: Gast, 24.08.2018, 10:23, Forum: Kommunalverwaltung, - Keine Antworten

Hallo!

Wir haben bei uns in der Verwaltung eine zentrale Vergabestelle eingerichtet. Nun stellt sich die Frage nach einem geeigneten Fachprogramm. Welche werden von euch genutzt und wie sind eure Erfahrungen insbesondere in Hinblick auf benutzerfreundliche Bedienung/Ansicht und Kundenservice?

Danke für eure Antworten!

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Geschrieben von: Gast, 24.08.2018, 08:04, Forum: TVöD, - Keine Antworten

Vieleicht kann mir jemand Auskunft geben: Die Vergütung der Rufbereitschaft wird in einer 2 bzw. 4-fachen Stundenpauschale abgegolten. Wird die Stundenpauschale nur nach der TVÖD-Tabelle errechnet oder werden persönliche Zulagen in dem Stundenlohn mit eingerechnet?
Hat dazu jemand Erfahrung oder ein Urteil?

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Geschrieben von: Gast, 24.08.2018, 07:51, Forum: TV-L, Antworten (3)

Guten Morgen,

mich würde interessieren, wie sich die Bewährungsaufstiege vor ein paar Jahren ergeben haben... das ist echt blöd zu formulieren :-)
Einstellung 01.02.2000 BAT VII Bewährungsaufstieg nach BAT VIb jetzige Entgeldgruppe TVL E6

Einstellung zum 01.02.2000 mit BAT VIb Bewährungsaufstieg nach ??? jetzige Entgeldgruppe TVL E???

Baden Württemberg

Vielen Dank für Eure Hilfe

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Geschrieben von: Gast, 23.08.2018, 16:33, Forum: Bauhöfe, Abwasser, Stadtreinigung, Antworten (3)

Hallo Zusammen,

Situation:

ich bin seit mehreren Monaten am überlegen mich beruflich neu zu orientieren. Ich habe bereits zwei Ausbildungen abgeschlossen, jedoch keine Handwerkliche. Durch die Mitgliedschaft in der Frewilligen Feuerwehr habe ich viel Kontakt zum örtlichen Bauhof. Da ich mich komplett neu orientieren möchte, zu alt für eine weitere Ausbilung hinsichtlich des Geldes bin, wollte ich fragen, ob es Sinn macht sich bei diesem zu bewerben. Handwerklich bin ich sehr geschickt. Auch besitze ich einen LKW Führerschein der Klasse C und bin daher sehr flexibel. Über eine Weiterbildung zum Gerätewart, welche bei uns über den Bauhof angestellt sind, ist ebenfalls geplant. Des Weiteren habe ich bereits 5 Jare im Öffentlichen Dienst gearbeitet, falls dies mir helfen sollte, Erfahungsstufen ? zu erlangen.

Eigentliche Frage:

Ist es realistisch zu sagen, ich könnte in eine Endgeltgruppe "reinrutschen" in der ich im Monat mind. +-1800€ Netto verdienen kann ? Oder ist dass ein völlig utopischer Wunschgedanke ?

Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.

Beste Grüße

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Geschrieben von: Gast, 23.08.2018, 10:42, Forum: TV-V, Antworten (1)

§ 16 Sonderzahlung 
1Der Arbeitnehmer, der am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis steht, hat Anspruch auf eine jährliche Sonderzahlung, über deren Höhe der Arbeitgeber jährlich neu entscheidet. 2Diese beträgt jedoch mindestens 100 v.H. des dem Arbeitnehmer im Oktober zustehenden Arbeitsentgelts

Diese Regelung müsste doch dazu führen dass das Jahres-Bruttogehalt mindestens 13 mal das Monatsgehalt ist, oder?
Die Sonderzahlung wird bei uns in zwei Zahlungen aufgeteilt und insgesamt ergibt das weniger als ein 13. Gehalt.
Übersehe ich da irgendwas?

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Geschrieben von: Gast, 23.08.2018, 08:40, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (1)

Guten Morgen,

der Arbeitgeber hat im Laufe des Jahres auf dem Gelände für den Objektschutz eine Videoüberwachung installiert ohne vorab eine Dienstvereinbarung mit dem Personalrat abzustimmen. Diese wird nun erstellt. Nun ist es so, dass der Arbeitgeber die Daten erst löschen möchte, wenn die Speicherkapazität voll ausgeschöpft ist. Wir als Personalrat sind der Meinung, dass eine Löschung eher (nach wenigen Tagen) erfolgen soll. Was passiert, wenn wir uns nicht einigen können?

Vielen Dank für die Hilfe.

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Geschrieben von: Gast, 23.08.2018, 08:17, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (6)

Ein Bürger hat bei uns (Bundesland Hessen) seine Pappkartons in rauen Mengen auf der Straße verbrannt und die Asche liegen lassen. Mit welchen Paragraphen würdet Ihr das abhandeln? Grundsätzlich soll es da mal krachen... Wiederholungstäter...

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Geschrieben von: Gast, 22.08.2018, 11:19, Forum: Bauhöfe, Abwasser, Stadtreinigung, Antworten (3)

Hallo, 

da ich zur Feststellung und Überprüfung meiner Tätigkeiten, zum Zwecke einer Eingruppierung nach Tarif, eine Arbeitsplatzbeschreibung ausfüllen soll.... Brauche ich mal eure Hilfe.

Hat das schon jemand machen müssen?
Und vorallem.... wie macht man das überhaupt?

Brauche dringend eure Hilfe.

Gruß

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Geschrieben von: Gast, 21.08.2018, 09:32, Forum: Öffentlicher Dienst, Antworten (2)

Hallo!
Habt ihr Erfahrungen mit "Mobiler Arbeit"? Ich meine nicht Telearbeit, wo ich zu Hause eine PC habe, der auch mit dem Intranet im Dienst verbunden ist und ich in Programmen arbeite. Es gibt ja auch noch die Version, dass ich unabhängig vom Intranet arbeite.
Wie ist denn die Akzeptanz? Klingt das nicht so, als würde ich mir da einen schönen Tag machen? Praktisch wäre es so, dass ich ein Notebook bräuchte und dann entweder Schreiben verfasse oder Texte lese und sowas. Das klingt aber doch irgendwie nach Gammelei, denn ich werde ja nicht ständig überwacht. Keiner weiß, wann ich wirklich gearbeitet habe. Ich würde das ggf. an einem Tag in der Woche in Anspruch nehmen.
Wir sind denn die Erfahrungen?
Gruß
Dagmar

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Geschrieben von: Gast, 21.08.2018, 07:09, Forum: Bauhöfe, Abwasser, Stadtreinigung, Antworten (6)

Hallo, ich bin als Baumkontrolleur seit kurzem tätig bei einer kleinen Kommune. Ich soll das Baumkataster pflegen Regel- und Bedarfskontrollen ausführen.
Mein Chef meint ich sollte aus Personalmangel die Maßnahmen selbst ab arbeiten.
Da stellt sich mir die Frage ob es überhaupt zulässig ist.
Hat jemand Infos dazu?

Danke im Voraus.

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Geschrieben von: Gast, 20.08.2018, 07:09, Forum: Ausbildung / Studium Beamte, - Keine Antworten

Hallo, ich befinde mich momentan in einer schwierigen Situation und bräuchte einen Rat. Ich bin seit 2 Jahren (nach einem Jahr durfte Iich die Ausbildung neu starten- konnte aber auch dann bis jetzt aus gesundheitlichen Gründen nicht auf der Dienststelle erscheinen) im Beamtenverhältnis auf Wiederruf/ Beamtenanwärter und bin seit Beginn des 4. Ausbildungsmonats krankgeschrieben. Beim Amtsarzt war ich bereits vor längerer Zeit - von diesem habe ich nichts mehr gehört. Versuche der Wiedereingliederung sind gescheitert. Inzwischen sind die Ärzte und ich auch an dem Punkt, an dem wir festgestellt haben, dass es keinen Sinn hat die Ausbildung (Landesbeamter Anwärter) fortzusetzen. Leider weiß ich nicht, wie ich dies nun angehen soll und was speziell in meinem Fall, auf mich zu kommt. Wie lange dauert die Bearbeitung eines Antrages auf Entlassung, wenn dieser auf ärztlichen Rat erfolgt ? Muss ich meine Bezüge zurückzahlen, trotz Entlassungswunsch auf ärztlichen Rat ? Ich freue mich sehr über jede Hilfe ! Danke im Voraus !

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Geschrieben von: Gast, 20.08.2018, 00:43, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (2)

Hallo,

meine Freundin ist bei einer hessischen Mittelbehörde angestellt. Sie bekommt eine Sachgrundbefristung nach der anderen. Die Sachgründe sind immer an den Haaren herbeigezogen, existieren also entweder nicht wirklich oder nur für eine deutlich kürzere Zeit oder haben mit den Aufgaben meiner Freundin nichts zu tun.

Wem muss eigentlich die Mittelbehörde diese Sachgründe mitteilen? Wer kontrolliert, ob das alles rechtens ist? Wem könnte man evtl. mitteilen, dass da alles nicht mit rechten Dingen zugeht?

Besten Dank.

Gruß

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Geschrieben von: Gast, 19.08.2018, 16:25, Forum: TVöD, Antworten (4)

Hallo,

ich bräuchte mal eure Hilfe.. Meine Kündigungsfrist laut § 34 TVöD lautet 6 Wochen zum Quartalsende. Habe ich das nun richtig verstanden dass nur eine Kündigung zum Monatsende März, Juni, September oder Dezember möglich ist? Was ist mit der Zeit dazwischen? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. Vielen Dank Smile

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Geschrieben von: Gast, 19.08.2018, 13:43, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

Hallo,

ich bin jetzt seit 7 Monaten angestellt. Probezeit also rum. Die Befristung dauert zwei Jahre und ist ohne Sachgrund.

Im entsprechenden Dezernat gibt es mehrere Gruppen.

Ich befinde mich in einer "unteren" Gruppe und möchte ganz gerne in eine "höhere" Gruppe, also mehr und verantwortungsvollere Aufgaben übernehmen, zumal ich in sehr ähnlichen Bereichen insgesamt über mehrjährige Berufserfahrung verfüge.

Ich habe intern verbal mitgeteilt, dass ich entsprechendes Interesse habe.

Es gibt auch intern regelmäßig Schulungen. Es können zwei Schulungen mit verschiedenen Teilnehmern innerhalb von sechs Monaten stattfinden, es kann aber auch mal sein, da keine Stellen und Gelder frei sind, dass 6 Monate oder länger keine Schulung stattfindet.

Jetzt ist mir persönlich diese verbale Interessensbekundung zu wenig. Man hat diese zwar positiv aufgenommen, aber es gibt ja auch andere KollegInnen, die vor mir da waren und evtl. vor mir geschult werden sollen.

Jetzt möchte ich mich eben zusätzlich schriftlich bewerben und mich, neben meiner guten Arbeit, hervortun.

Was meint ihr, sollte ich in die Bewerbung reinschreiben und was nicht?

Danke euch vielmals.

Viele Grüße

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