Neue Themen


Geschrieben von: Gast, 17.05.2018, 14:12, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (2)

Hallo zusammen
ich habe mal eine Frage über sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz.
Zum Sachverhalt: Es wurde ein neuer Meister eingestellt, der auch mit Frauen arbeiten muss.
Jetzt beklagen sich 2 Frauen über sexuelle Belästigung. Ich als Personalratsvorsitzender habe es schriftlich verfasst und an die Personalabteilung und Behördenleiter weiter gegeben. Die Personalabteilung sagt die Frauen wollen den neuen Meister nur mobben weil sie ihn nicht mögen. Da ich eigentlich ziemlich neu bin in dem Bereich weiß ich eigentlich nicht wie es jetzt weiter geht.Was sollte eigentlich jetzt vom Behördenleiter kommen? Der Meister hat noch Probezeit. Was mache ich wenn der Behördenleiter jetzt einfach nichts macht? Muss der Behördenleiter sich bei mir melden?

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Geschrieben von: Gast, 17.05.2018, 08:10, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (3)

Einen wunderschönen guten Morgen an Alle!

Ich habe eine Frage zur konstituierende Sitzung, bzw. viel mehr zu der Ladung und der Möglichkeit der Anfechtung der in der konstituierenden Sitzung getroffenen Wahl zum Personalratsvorsitz.

Ich wurde vergangene Woche erstmalig in den Personalrat gewählt. Habe auch gleichzeitig die zweitmeisten Stimmen erhalten. Nun hat einen Tag nach der Personalratswahl meine Elternzeit begonnen, so dass ich die Ladung zur konstituierenden Sitzung per Einschreiben erhielt. Die Ladung kam jedoch erst nach der Sitzung bei mir an. Dem entsprechend wurde ich nicht zur Wahl gestellt für den Personalratsvorsitz und es wurde jetzt der alte Vorsitz wiedergewählt, obwohl dieser nur an 5. Stelle des Wahlergebnisses stand (alle Anderen verzichteten auf den Vorsitz).

Daher meine Frage in die Runde, ob ich irgendwelche Möglichkeiten habe mich gegen die Ladung und oder den Beschluss zur Wahl des Personalratsvorsitz zu währen???


Ganz vielen Dank vorab.

Liebe Grüße

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Geschrieben von: gundi, 16.05.2018, 13:22, Forum: Bürgerbüro, Antworten (1)

Hallo zusammen,

ich muss eine neue Stellenbeschreibung abgeben. Ich bin im Bereich Gewerbe-/Gaststättenrecht tätig und u.a. für Gewerbeuntersagungen, Handwerksuntersagungen, alle Erlaubnisse im Gewerberecht u. Gastättenrecht zuständig. Weiterhin Genehmigungen von Veranstaltungen, Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsrecht, Kampfhunde, Jugenschutzgesetz usw.

Die Stelle muss neu bewertet werden, da es diese so in dem Format noch nicht gab. Dazu bin ich Teamleiterin.

Hat mir jemand ein geeignetes Muster hierzu oder eine Stellenbeschreibung im ähnlichen Bereich?

Wäre super D020

Danke
Gruß
Gundi

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Geschrieben von: Gast, 15.05.2018, 10:21, Forum: Arbeitnehmer, - Keine Antworten

Hallo,
mit Tarifabschluss 2018 wurde das Altersteilzeitprogramm verlängert bis zum 31.08.2020, stimmt das?
Kann ich auch Altersteilzeit beantragen, wenn ich noch nicht das 60. Lebensjahr erreicht habe, aber schon 2024 in Rente gehen kann?
Ebenfalls im TVÖD.
Vielen Dank.

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Geschrieben von: Gast, 15.05.2018, 09:31, Forum: Verwaltungsfachangestellte, Antworten (1)

Moin!
Die Abschlussprüfungen für die Verwaltungsfachangestellten in Niedersachsen stehen vor der Tür.
Habt ihr eventuell schon Hinweise bekommen, was dran kommen könnte?
Gruß!

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Geschrieben von: Gast, 11.05.2018, 22:37, Forum: TVöD, Antworten (2)

Wie hoch ist der Resturlaub nach Ausscheiden nach dem 30.6. eines Jahres (Beschäftigung seit 4 Jahren)?

Beginnt oder endet das Arbeitsverhältnis im Laufe eines Jahres, erhält die/der Beschäftigte als Erholungsurlaub für jeden vollen Monat des Arbeitsverhältnisses ein Zwölftel des Urlaubsanspruchs nach Absatz 1; § 5 BUrlG bleibt unberührt.

Bedeutet das nun bei Kündigung zum 30.7., dass man nur 17,5 Urlaubstage bekommt (bei 30 Tagen Jahresurlaub)?

Somit wäre der gesetzliche Mindesturlaub von 20 Tagen nicht mehr unberührt.

Oder werden die restlichen 10 Tagen vom Jahresurlaub nur gezwölftelt (also noch mal 6 dazu)?

Ich habe so viel verschiedene Antworten im Netz gefunden, vielleicht kann mit hier jemand weiter helfen.

Vielen Dank

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Geschrieben von: Gast, 10.05.2018, 19:31, Forum: Kita, Jugend, Soziales (SuE), Antworten (6)

Kann mir jemand erläutern, was sich genau hinter der Eingruppierung Sue S 8b verbirgt?
Erzieherin mit schwieriger Tätigkeit.
Wer und wann steht einen das zu?
Ich bin Heilerziehungspflegerin, und für die Integrationsgruppe zuständig, mein jetziger Arbeitgeber Stadt, weigert sich mich in die S9 ( Heilpädagogin) einzustufen, obwohl ich die Tätigkeit ausübe. Jetzt frag ich mich was sich hinter S8b verbirgt, für wen ist das gedacht?
Vielen Dank

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Geschrieben von: Gast, 10.05.2018, 11:00, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (5)

Meine Arbeitszeit wurde per gemeinsamer Vereinbarung befristet reduziert. Nun habe ich in dieser Zeit die Stelle intern gewechselt und man hat mir die Auskunft gegeben, dass dadurch die reduzierte Arbeitszeit festgeschrieben wäre. D.h. das Recht auf eine Vollzeit nach Ende der Befristung und eine erneute Reduzierung auf Zeit ist nicht mehr möglich. Kennt das jemand? Ist das richtig? Vielen Dank.

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Geschrieben von: Gast, 09.05.2018, 18:15, Forum: TVöD, Antworten (1)

Guten Tag,
Von Mai 2013 bis Mai 2014 war ich auf Minijobbasis im öffentlichen Dienst angestellt. 2014 erhielt ich einen neuen Arbeitsvertrag datiert auf Mai 2014. Auch die Stufenrechnung fing 2014 an. Zählt 2013 als Beschäftigungsjahr ? Ist meine Kündigungsfrist 6 Wochen auf Quartalsende oder 3 Monate ? 
Meine Suche im Netz war leider erfolglos, deshalb würde ich mich über eine Antwort sehr freuen.

Viele Grüße
Andrea

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Geschrieben von: Gast, 08.05.2018, 18:19, Forum: Verwaltungsfachangestellte, Antworten (1)

Hallo zusammen,

ich stecke momentan mitten in der Vorbereitung für die Abschlussprüfung Ende Mai. Ich versuche mich gerade irgendwie zu orientieren, weiß allerdings nicht, wo ich anfangen soll. Es ist wirklich so viel Stoff und da wir noch keine Fächer ausschließen können, muss natürlich alles gelernt werden. Habt ihr irgendwelche Tipps, wie man da am besten ran gehen kann?
Außerdem habe ich noch eine Frage zu den Markierungen im Gesetz. Ich weiß, dass nur ein „Fähnchen“ pro Gesetz erlaubt ist und nur ein Querverweis pro Paragraph. Ist es denn erlaubt, sich beispielsweise kleine Punkte unter die verschiedenen Tatsbestandsmerkmale zu malen, damit ungefähr die Prüfreihenfolge weiß? Habe es bisher so angewandt und möchte das auch für die Abschlussprüfung anwenden.

Schon mal vielen Dank im Voraus!
LG und viel Erfolg allen! :-)

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Geschrieben von: Gast, 08.05.2018, 10:27, Forum: Öffentlicher Dienst, Antworten (1)

Huhu,
weiß jemand wie ich meine NSI Abschlussnote in Schulnoten umrechnen kann? Oder hat jemand den Notenschlüssel für sowas?
LG

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Geschrieben von: Gast, 08.05.2018, 00:49, Forum: TVöD, Antworten (2)

Ich bin als einzige Person im Gebäudemanagement einer kleinen Kommune tätig. Ich betreue ca. 20 Gebäude mit den unterschiedlichsten Nutzungen. Jegliche Art von technischen Störungen bzw. Alarme gehen Tag wie Nacht, 365 Tage im Jahr auf mein Diensthandy. Die Häufigkeit ist sehr unterschiedlich. Wie wird so eine Art der Bereitschaft entschädigt?
Vorab Danke

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Geschrieben von: Gast, 04.05.2018, 17:06, Forum: TVöD, Antworten (1)

Hallo, ja wollte mich mal erkundigen, wie das ist, wenn ich im öffentlichen Dienst seit 2012 fest bin (Tarif E 3 stufe 4) u. ich in der Tabelle daraus sehen kann, dass ich bei Ungelernte oder Hifskraft eingestuft bin. Allerdings habe ich bei der IHK im Saarland im Jahre 1997 meine Prüfung als Werkschutzfachkraft die über 2 1/2 Jare gedauert hat. Habe einige Zeit auch darin gearbeitet. Bin auch viele Jahre im Grünschnittbereich mit Zertifikaten u. Zeugnis gewesen. Aber wichtig ist für mich mal nachzufragen wegen dem Werkschutz. Würde mich freuen, wenn Sie mir da helfen können mit der Aufklärung. Vielen Dank im Voraus u. liebe Grüsse.

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Geschrieben von: Gast, 04.05.2018, 09:32, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (4)

Hallo zusammen,

mir wurde eine Stelle mit EG 9b angeboten. Hierfür benötige ich den AL II.
In mehreren Foren habe ich schon gelesen, dass in Bayern der AL II nicht ganz einfach ist und es schon viele "Durchfaller" gegeben hat. Außerdem habe ich noch eine Tochter zu versorgen, bin alleinerziehend.

Ist es grundsätzlich möglich, die Stelle auch ohne AL II anzunehmen, wenn man damit einverstanden wäre, eine EG niedriger eingruppiert zu werden? Z.B. EG 9a bzw EG 8?
Oder kann man "Personal" nur mit dem AL II übernehmen?

Einem Wortlaut in einem Forum zufolge müsste das gehen...


Grundsätzlich gilt ab EG 9b die Ausbildungs- und Prüfungspflicht oder halt das Studium. Wenn ein Bewerber das Anforderungsprofil nicht erfüllt, ist dieser grundsätzlich nicht für das Auswahlverfahren zuzulassen. Zwei Ausnahmen gibt es, wenn es keine anderen Bewerber gibt:

a) Einstellung als Sonstiger Angestellter ( nur möglich wenn der AG dies will )
b) oder Einstellung mit einer Vergütungsgruppe weniger ( nach TVöD ).


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Geschrieben von: Gast, 03.05.2018, 20:42, Forum: Bauhöfe, Abwasser, Stadtreinigung, Antworten (1)

Hallo an alle

Ich versuche momentan einwenig das System in Sachen Eingruppierung und Höhergruppierung zu verstehen.

Und hoffe ihr könnt mir da einwenig weiter helfen.

Ich bin zwar nicht der beste was Rechtschreibung angeht aber das wird mir ja keiner übel nehmen.

Ich selbst bin jetzt seit 6 Jahren in einem Bauhof angestellt und eigentlich recht zufrieden damit.

Aber wie es nunmal so ist, gibt es auch bei uns hier und da ein paar Nörgler die mit ihrer Eingruppierung nicht zufrieden sind.
Aus diesem Grund habe ich mich auch mit diesem Thema erstmals beschäftigt.

Und da wir ja Angestellte im öffentlichen Dienst sind , so dachte ich, sollte doch eigentlich das gesamte System ziemlich transparent sein auch oder gerade für den Steuerzahler.

Ich komme aber irgendwie nicht wirklich weiter.

Deshalb meine erste und wohl wichtigste Frage:

Wer bestimmt was eine höherwertige Arbeit ist ?

Es muss doch oder sollte doch eine gewisse Richtlinie für sowas geben.

Natürlich habe ich die verschiedene Punkte gelesen die für die Entgeltgruppe 1-6 nötig sind.

Aber doch alles sehr schwammig und Auslegungs- sowie Ansichtssache.

Gerade was Bauhöhe betrifft und es da viele verschiedene Tätigkeiten gibt.

Und gerade das ist der stichpunkt *tätigkeit*

Da ich das ganze System für mich noch nicht ganz durchgeblickt habe frage ich mich :

Hat sich denn niemals jemand von ganz oben hingesetzt und eine Art Liste erstellt, in der man genau sehen oder erkennen kann welche Arbeit Tätigkeit zu welcher Entgeltgruppe gehört ?

So das der Arbeitgeber sowie Nehmer sich daran orientieren können.


Als Beispiel:

In unserer Nachbarsgemeinde gibt es ein bauhöfler der ohne Berufsausbildung in der Lohngruppe 3 ist
Dieser fährt einen Unimog über 7,5 t das ganze Jahr über.
Von Materialtransport, Mäharbeiten bis Winterdienst.
Trotzdem kommt er nicht höher, nichtmal in die 4.

Bei uns würde er aber in die 5 kommen

Und da frage ich mich : ist das rechtens?

Laut meiner Recherche und was ich so rausfinden konnte und wenn ich alles richtig verstanden habe ,ist doch beides nicht rechtens!

Also bei uns in die 5 dürfte er doch eigentlich nicht weil er keine Berufsausbildung hat
Aber
In der 3 ist er doch genauso falsch.

Ist das ganze also von Gemeinde zu Gemeinde eine reine Auslegungssache? Was oder welche Arbeit zu welcher Entgeltgruppe gehört?

Oder besser gesagt :  im öffentlichen Dienst gibt es keine wirkliche Tabelle sondern eher eine schwammige Richtlinie die Vetternwirtschaft begünstigt

Oder gibt es doch irgendwo eine Art Tabelle an der die Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer sich beide halten können/müssen/sollten?

Mein Gedanke war der : ansonsten könnte man doch als Bauhof und oder Gemeinde nur Arbeiter in der Lohngruppe 1 anstellen.
Und jede Tätigkeit egal ob es nun Unimog fahren oder Müllsammeln als eine Art Helfertätigkeit herabstufen

Und das unabhängig ob jemand diese Tätigkeit zu 30 60 oder 90% ausübt.

Ich hoffe ihr könnt verstehen welche Gedankengänge ich da habe.

Würde mich freuen wenn ihr mich aufklärt ob ich damit falsch oder richtig liege.

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Geschrieben von: Gast, 03.05.2018, 07:57, Forum: Bauhöfe, Abwasser, Stadtreinigung, Antworten (2)

[Bild: 014.gif]

Welche Voraussetzungen gibt es für die Stelle eines Elektrikers am Baubetriebshof? Stellenbeschreibung? Kann mir dazu jemand weiterhelfen?

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Geschrieben von: Gast, 02.05.2018, 15:27, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (1)

Hallo,

ab welchem Punktwert (Besoldung A9) nach KGST wird die Amtszulage gewährt?

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Geschrieben von: Gast, 01.05.2018, 21:49, Forum: Kommunalpolitik, - Keine Antworten

Hallo
in Niedersachsen ist der SG Bürgermeister und Hauptverwaltungsbeamter ein Beamter auf Zeit. Eingruppiert nach B1und je nach Einwohnerzahl höher.
Hat er Anspruch auf Dienstausgleiche ?
Hat er Anspruch auf finanzielle Mehrvergütung wie seine Verwaltungsangestellten ?
Wer regelt den Dienstausgleichsanspruch und kontrolliert seine Angaben ?
Oder ist mit der Beamtenbesoldung keine weiterer Anspruch möglich ?

Vielen Dank
Ein Gast des KommunalForums

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Geschrieben von: Gast, 30.04.2018, 22:16, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (1)

Hallo, unser PR hat einen Beschluss mit Mehrheit der Stimmen abgelehnt. Nun hat unsere Geschäftsleitung den gleichen Beschluss leicht abgeändert zur nächsten PR Sitzung wieder eingereicht. Unsere PR Vorsitzende hat dann zur Abstimmung gebracht, dass der abgelehnte Beschluss für ungültig erklärt wird und somit der neue Beschluss erneut zur Abstimmung kommen kann. Plötzlich gab es dafür eine Mehrheit und der alte Beschluss wurde außer Kraft gesetzt und der neue mit Mehrheit beschlossen.
Das geht doch so nicht. Oder liege ich falsch? Der erste Beschluss hatte doch bereits rechtswirkung nach außen und kann daher nicht mehr abgeändert werden. Da das Gremium bei der zweiten Beschlussfassung personell auch anders besetzt war, sehe ich hier auch ein Problem. Wer kann helfen?

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Geschrieben von: Gast, 30.04.2018, 12:20, Forum: TVöD, Antworten (4)

Hallo zusammen,
ich wollte mal nachhören, ob es jemanden gelungen ist, ohne rückwirkenden Antrag von 9b in 9c eingruppiert zu werden ohne dabei die Stelle zu wechseln.
Sachlage:
Den Antrag habe ich 2017 nicht gestellt. Jetzt sehe ich es aber nicht ein, dass Mitarbeiter genau die gleichen Aufgaben erledigen wie ich aber dafür besser bezahlt werden.
Wenn ich richtig informiert bin, richtet sich die Eingruppierung nach den Anforderungen der Stelle. Bei 9b und 9C sieht das wie folgt aus:
9b
Hochschulabschluss und entsprechende Tätigkeit
-gründlich, umfassende Fachlenntnisse und selbstständige Leistung
9c
Heraushebung: besonders verwantwortungsvolle Tätigkeit.

Da die Kollegen die mit 9c bezahlt werden ja die gleichen Aufgaben machen wie ich, kann doch hier irgendetwas nicht stimmen, im Sinne der Gleichbehandlung.
Gibt es hier schon Erfahrungswerte von anderen Stellen?
VG B.

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