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Zunächst mal ein lustiges "Hallo" in die Runde.
ich bin seit 23 Jahren als Beamter auf LZ bei einer großen kreisfreien Stadt in NRW beschäftigt. Tatorte und ein Unglück prägen den Ruf der Stadt. Dies nur zur Erklärung wo ungefähr sich meine Leidensgeschichte abspielt. Tatorte und Unglück haben damit aber nichts zu tun.
- Seit 1999 plagen mich immer wieder Nierensteine. Diese führten bis 2015 regelmässig zu Ausfallzeiten von ca. 60 - 100 Tagen im Jahr.
- In 2015 kam eine Nahrungsmittelunverträglichkeit hinzu.
- Diese schwer zu diagnostizierende Krankheit führte im Jahr 2015 zu annähernd über 240 Krankheitstagen.
- Im Jahr 2016 konnte ich nach der Diagnose eine Verbesserung auf ca. 140 Krankheitstagen herbeiführen.
- Im Jahr 2017 sind es nun noch 122 gewesen.
Das Personalamt hat nun in einem Personalgespräch im Oktober 2017 mit mir vereinbart, dass ich beim Amtsarzt vorstellig werden soll, um zu prüfen, ob die Behandlungen, die mir von meinen Ärzten angeboten werden noch verbesserungswürdig sind. Damit habe ich mich einverstanden erklärt.
Nachdem ich dann im November leider wieder einen Nierenstein hatte, der sich nicht so richtig auf den Weg nach draußen machen wollte und der zu einer längeren Krankmeldung geführt hat, hat mich am Vorabend zu Weihnachten das Einladungsschreiben des Amtsarztes zu einem Termin Ende Januar erreicht. Darin wurde als Betreff "Amtsärztliche Untersuchung bezüglich der Dienstunfähigkeit" angegeben.
Nach telefonischer Rücksprache mit der Personalsachbearbeiterin hat diese aufgrund der "wieder aufgetretenen längeren Krankmeldung" die "Vereinbarung zur Untersuchung", die ja so mit dem Personalrat abgestimmt war, um den Punkt der Begutachtung der Dienstfähigkeit bzw. Teildienstfähigkeit erweitert. Und dies ohne den Personalrat oder mich darüber zu informieren.
Eine Anordnung zur amtsärztlichen Untersuchung habe ich bis dato NICHT erhalten. Auch habe ich zu keiner Zeit im Jahr die "3 Monate in 6 Monaten"-Definition aus § 26 BeamtstG überschritten.
Kann sie das machen? Muss ich ohne Anordnung zu dem Termin überhaupt erscheinen? Wer kann mir einen guten Rechtsanwalt empfehlen? Hat jemand schon ähnliche Erfahrungen gemacht? Wie ist die Rechtslage?
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Ich arbeite als Diplom-Soziologe mit Kolleg/innen in einem Team, die als Berufsabschluß Sozialarbeit bzw. DiplomPädagogik haben. Meine Kolleg/innen sind im SuE-Tarif (Gehaltsgruppe 11) während ich im VKA-Tarif (Gehaltsgruppe 9) eingruppiert bin, woraus sich für mich ein Nachteil (mit ca. 200 Euro weniger auch in der Bezahlung) ergibt. Mein Arbeitgeber erkennt diese "Ungleichbehandlung als ungerecht" zwar an, argumentiert aber mit dem Hinweis, dass das Tarifrecht nicht immer gerecht sei, damit, dass zum Einen die Stufe 9 im VKA- der Stufe 11 im SuE- Tarif entsprechen würde (man die ungleiche Bezahlung dabei in Kauf zu nehmen hat) und zum Anderen, dass ein Einstufung in den SuE-Tarif für Soziologen nicht möglich sei. Dieses letzte Argument scheint "umstritten" zu sein ... Kann mir jemand dazu eine definitive Auskunft geben, ob es irgend wo geschreiben steht, welche Berufsgruppen in diesem Tarif sein dürfen und welche nicht ?
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Guten Morgen. Ich bin im öffentlichen Dienst (Agentur für Arbeit) beschäftigt und möchte eine geringfügige Beschäftigung bei der Diakonie (ebenfalls öffentlicher Dienst) aufnehmen. Ist es korrekt, dass hier die Bundesnebentätigkeitsverodnung der Beamten greift und eine Ablieferungspflicht für mich besteht, obwohl es sich um eine geringfügige Beschäftigung handelt?
Die Grenze würde für mich bei 3700,00 Euro liegen. Fallen da auch Zeitzuschläge mit rein?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
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Hallo Zusammen,
wer hat Erfahrung bei Mobbing im öffentlichen Dienst?
Wer kann einen Anwalt im München empfehlen?
Merci
und noch einen guten Rutsch ins Neue Jahr
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Hallo,
Aktuell stehen mir noch 2 Vorstellungsgespräche für das duale Studium Bachelor of laws bevor.
Sollte ich irgendwo genommen werden, interessieren mich als Mutter einer kleinen Tochter die in die Kita geht, natürlich auch die Arbeitszeiten während der praktischen Phasen der Ausbildung.
Welche Erfahrungen habt ihr da gemacht?
Gibt es da sowas wie Gleitzeit? Wenn nicht, wann beginnt morgens euer Dienst für gewöhnlich?
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brauche mal euren Rat: Antrag ja/nein??
Bin derzeit EG 9a, Stufe 5 seit 03/17. Wenn ich einen Antrag auf Höhergruppierung stelle,
falle ich wieder in Stufe 4. Das sind knapp 90 EUR weniger.
Wie verhält sich das mit dem Garantiebetrag?
Zudem habe ich derzeit noch einen Strukturausgleich (30 EUR).
Habe ich dann weniger als jetzt?? und erst in drei Jahren profitiere ich von einer Antragstellung?
Keine Ambitionen, AG oder Stelle zu wechseln, Rente ist noch weit entfernt.
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Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte um Mitteilung, wie lange es dauern darf, bis ein Antrag auf Höhergruppierung entschieden sein muss.
Mit freundlichen Grüßen
Norbert
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Eingruppierung TVÖD direkt nach der Ausbildung - stationäres Hospiz?
Welche P-Stufe ist die richtige?
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Hallo ich habe folgende Frage. Ich arbeite seit 1980 bei der Stadtverwaltung und seit 1993 auf einer Stelle EG 8 seit etlichen Jahren in der Endstufe bzw individuellen Endstufe 6. Ein Höhergruppierungsantrag wurde vor einigen Jahren abgelehnt aufgrund der angeblichen zu wenigen selbständigen Leistungen. Nun wurde zum 1.1.17 positiv geprüft ob diese Stelle nicht doch zur EG 9a umgruppiert werden kann. Ich erhalte nun auf Antrtag rückwirkend zum 1.1.17 die EG 9a Stufe 4!! Obwohl ich diese ein die selbe Arbeit seit fast 25 Jahren erledige. Die letzte Arbeitsplatzbeschreibung ist von 1992? Ist das wirklich rechtens dass mir 2 Stufen genommen werden und ich fast gleichgestellt bin mit Leuten die neu in den Fachbereich kommen und die ich gerade einarbeite?
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Hallo! Ich bin Leitung des Standesamtes in einer Gemeinde mit rund 5700 Einwohnern. Neben dieser Tätigkeit habe ich noch weitere: Friedhofsverwaltung, Soziale Angelegenheiten, Rentenversicherung, Marketing und Tourismus, Fundamt, Mitteilungs- und Amtsblatt, Ferienprogramm, EDV-Angelegenheiten, Veranstaltungskalender.
Meine Haupttätigkeit ist das Personenstandswesen.
Ich habe heuer meine 20 Dienstjahre erreicht und durch den neuen Tarifvertrag kann ich auch ohne ALII in die EG 9 gruppiert werden.
Ich habe den Antrag auf Höhergruppierung gestellt. Leider wurde diesem nicht entsprochen, was ich absolut nicht verstehe. Es hieß immer, dass ich entweder 40 Jahre alt sein oder den ALII haben muss.
Durch die Tarifänderung hat sich das erledigt, ich bin von der Prüfungspflicht befreit. Die Altersgrenze ist auch weggefallen.
Nun sollen alle Stellen der Verwaltung bewertet werden. Ich habe eine Stellenbewertung noch nicht mitgemacht und wäre an Erfahrungsberichten interessiert. Vor allem natürlich von Kolleginnen/Kollegen, die die gleichen Aufgaben haben wie ich. Eine Kollegin, die bewertet wurde und quasi meine Stelle in einer anderen Verwaltung (von der Größe her vergleichbar) hat, wurde in die 9B eingestuft. Auch sonst ergaben meine Umfragen bei anderen Standesämtern auf jeden Fall die EG 9.
Vielleicht ist der ein oder andere schon bewertet worden und kann mir sagen, auf was es ankommt.
Liebe Grüße
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Ab welchem Alter kann ich Altersteilzeit bei meinem Dienstherrn (ich bin Beamter in NRW) beantragen, wenn ich mit dem 55. Lebensjahr mit der Altersteilzeit beginnen möchte.
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Hallo,
Ich hätte mal ne Frage an die Leute die im Kommunalbereich auf Maschinen sitzen zb. Unimog oder der gleichen. Ich soll von meinem jetztigen Posten, Vorabeiter in einer Grünkolonne auf einen "Unimog" wechseln würde dann sämtliche Zulagen und e stunden verlieren und mit dem Grundgehalt von 6.4 nachhause gehen. Nun meine Frage : Habt ihr in euren Kommunen da eine Regelung gefunden, dass Leute die permanent auf der Straße unterwegs sind mit einer 150.000 Euromaschine unterm Po und sich auf 100 Dinge gleichzeitig konzentrieren müssen besser bezahlt werden?
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Hallo zusammen,
ich soll neuerdings die Stelle des Informationssicherheitsbeauftragten (ISB) in einer Kommune ca. 4500 Einwohner wahrnehmen. Diese Aufgabe füllt die Vollzeitstelle (39 h/Woche) zu 25 %, für voraussichtlich 2 Jahre, aus.
Geanauer gesagt soll bei uns nicht das Verfahren nach ISIS12, sondern nach VDS angewandt werden, welches nicht so aufwengig wie ISIS12 ist.
Da die Stelle bei größeren Behörden wohl sehr gut eingruppiert ist (E11 aufwärts) frage ich mich folgendes:
- Wie finde ich heraus, welche Tätigkeitsmerkmale die Aufgabe als ISB darstellt?
- Wie erfolgt die daraus folgende Eingruppierung?
Ich gehe davon aus, dass keine neue Eingruppierung vorgenommen wird, da selbst bei „höheren“ Tätigkeitsmerkmalen es keine Auswirkungne auf die Entgeltgruppe hat (da nur 25% der Stelle).
Könnte es deswegen eine persönliche Zulage mache E ... geben?
Vielen Dank und viele Grüße
Ein kleiner Angestellter der sich fast ein bisschen ausgenutzt fühlt ...
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"Beschäftigte mit abgeschlossener Berufsausbildung sind mindestens in EG 5 einzugruppieren." Frage: Bezieht sich das auf die Berufsausbildung in dem Beruf, wo man gerade arbeitet, oder irgendeinen (auch anderen) Berufsabschluss?
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Hallo zusammen,
ich konnte zu meinem Anliegen keine Infos mit der Suche finden und hoffe auf eure Hilfe.
Lt. GO ist einmal jährlich vom BGM eine Bürgerversammlung einzuberufen. In der Historie fand diese immer im Herbst statt.
Nach der letzte Kommunalwahl und einem Wechsel des BGM wurde die Bürgerversammlung nun in das Frühjahr (Februar/März) verlegt. Im März 2020 finden nun wieder Kommunalwahlen statt.
Nun zu meiner Frage:
Gibt es eine Festlegung, mit welchem zeitlichen Abstand eine Bürgerversammlung mindestens bzw. auch längstens vor einer Kommunalwahl statt finden muss?
Ich bedanke mich schon im Voraus sehr für eure Hilfe!
MfG
DRCLIFF
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Hallo,
mit der Einführung der neuen Entgeltordnung EGO haben sich auch bei den Tätigkeitsmerkmalen Änderungen ergeben.
Ich bin erster Betriebsleiter eines Eigenbetriebs Stadtentwässerung einer Stadt mit 24.000 Einwohner und möchte meine Stelle neu bewerten lassen. Davor war ich Sachgebietsleiter mit der Eingruppierung E 11 (kam aus BAT III aus einem Bewährungsaufstieg von IV b). Mit der Betriebsleitung des Eigenbetriebes habe ich meiner Meinung nach eine höherwertige Tätigkeit übernommen (schon seit 2010).
Da mit der neuen EGO bei der EG 12 nur noch ein Drittel höherwertige Tätigkeiten (gegenüber früher zwei Drittel) verlangt werden, versuche ich die Stelle bewerten zu lassen.
Ich bin gerade dabei meine Arbeitsplatz- bzw. Stellenbeschreibung anzufertigen, tue mich jedoch schwer den Verantwortungsbereich in die richtigen Worte zu fassen. Ich bin bei einer früheren Bewertung schon mal baden gegangen, weil ich bei meiner Arbeitsplatzbeschreibung nicht die richtigen Worte gefunden habe (habe fälschlicherweise meine gesamten Tätigkeiten beschrieben). Ich finde auch nirgends was bei meinem Arbeitsbereich höherwertige Tätigkeiten sind bzw. welche Tätigkeitsmerkmale dazu führen, dass auch ein gesteigertes Maß der Verantwortung anerkannt wird.
Ich würde gerne meine Arbeitsplatzbeschreibung jemanden zeigen, der etwas davon versteht. Ich bin nicht in der Gewerkschaft, werde aber eintreten.
Hat jemand Tipps für mich oder weiß jemand an wen ich mich wenden kann (auch gegen Bezahlung)?
Danke und Grüße
Peter
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Bin dienstunfähig und erhalte bereits Versorgungsbezüge. Zusätzlich zahlt nun auch meine Dienstunfähigkeitsversicherung befristet bis zum Oktober 2026.
Meine Frage lautet nun: Muss ich die Zahlungen aus der befristeten Zusatzversicherung melden, was wenn ich es nicht tue, und, da die Versicherung rückwirkend gezahlt hat als ich zwar krankgeschrieben, aber noch volle Bezüge bekommen habe, muss ich die "Doppelzahlung" rückerstatten?
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Als Dipl.-Ing. Stadtplanung war ich am 31.12.2016 in der Entgeltgruppe 11, Stufe 4 eingruppiert und hatte zu dem Zeitpunkt bereits eine Stufenlaufzeit von drei Jahren und 6 Monaten durchlaufen. Zusätzlich zu dem Tabellenentgelt von 4.050,72 Euro erhielt ich eine Besitzstandszulage in Höhe der ehem. Technikerzulage von 23,01 Euro im Monat (durch den zwischenzeitlich erreichten Stufenaufstieg in 11, Stufe 5 erhalte ich seit Juli 2017 4.592,90 Euro plus Technikerzulage).
Nun überlege ich, ob ich einen Antrag auf Höhergruppierung in die Entgeltgruppe 12 (rückwirkend ab 01.01.2017) stelle, begründet mit der neuen Entgeltordnung. Nun zur Frage: Ich habe zum einen die Info, dass zwischenzeitlich in 2017 erfolgte Stufensteigerungen dabei „zurückgerechnet werden“. Nach Tabelle würde ich dann von 11 Stufe 4 auf 12 Stufe 3 zurückfallen. Ist das richtig? Damit hätte ich dann etwa 500 Euro weniger als ich seit Juli 2017 in 11 Stufe 5 verdiene. Zusätzlich beginnt die Stufenlaufzeit in 12 Stufe 3 von Neuem, so dass ich etliche Jahre bräuchte, bis ich wieder mein heutiges Gehalt hätte. Stimmt das?
Ich habe dann noch die Regelungen zur Besitzstandszulage in Höhe der Ehemaligen Technikerzulage gem. § 29a Abs. 3 TVÜ-VKA gefunden. Und da wird es für mich unlogisch. Bei Höhergruppierung entfällt die Besitzstandszulage rückwirkend zum 1. Januar 2017. Führt die Stufenzuordnung in höherer Entgeltgruppe zu niedrigerer Stufe (ich würde ja von 11 Stufe 4 gem. Tabelle auf 12 Stufe 3 zurückfallen), ist die bisherige Stufenlaufzeit (bei mir 3 Jahre, 6 Monate) anzurechnen. Wird dadurch die regelmäßige Stufenlaufzeit in dieser Stufe (Stufe 3, also 3 Jahre) vollendet, sind die Beschäftigten in der nächsthöheren Stufe zugeordnet (wäre bei mir dann 12, Stufe 4). Die Stufenlaufzeit beginnt dann neu (heißt, die 6 Monate verfallen).
Kann mir jemand sagen, was jetzt für mich gilt? Soll es wahr sein, dass ich nur wegen der Technikerzulage wieder in Stufe 4 kommen würde? Das klingt gut, ist für mich aber logisch nicht ganz nachzuvollziehen.
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Hallo Zusammen,
da die Zeit drängt (Ausschlussfrist) wollte ich meine Überleitung in die neue Entgeltordnung prüfen. Dabei habe ich folgendes Problem:
die Überleitung erfolgt in die E 11. Bewertet wurde meine Stelle 2008 mit Verg.Gr. IV a FG 1 b BAT - mit Aufstieg nach Verg.Gr. III FG 1 b BAT.
Die Merkmale der EG 12 erfülle ich jedoch vollumfänglich (50% besondere Schwierigkeit u. Bedeutung sowie Praxiserfahrung). Vielleicht kann mir jemand sagen wie sich das verhält.
Vielen Dank!
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Hallo an alle,
leider haben wir immer wieder mit unseren AG das Problem, dass der Personalrat über eine Maßnahme entscheiden muss und dazu keine Begründung vorliegt.
Wie kann man dem AG klar machen, dass er das muss? Unsere Gemeinde ist der Meinung, dass sie dies eben nicht tun muss. Aktuell ist der Fall so, dass es Vorstellungsgespräche gegeben hat und es nicht begründet wird, warum der eine genommen wurde.
Wer kann mir im BayPVG eine Grundlage nennen, dass wir dies bekommen? Ansonsten ist es für uns nicht nachvollziehbar, da wir ansonsten so gut wie keine Infos bekommen.
Gruß
M.
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