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Hallo,
ich habe Fachabitur und Fachangestellte für Arbeitsförderung in der Agentur für Arbeit gelernt. Seit 2 Jahren bin ich in der Tätigkeitsebene 4 Tvöd BA als Sachbearbeiterin beschäftigt, was einer Eingruppierung in der Entgeltgruppe 9 des Tvöd entspricht.
Meine Frage: muss bei einem Wechsel des Arbeitgebers z.B. in die Gemeinde der Angestelltenlehrgang 2 zwingend absolviert werden? Hat man überhaupt Chancen sich ohne den AL2 auf eine EG9 Stelle zu bewerben?
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
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Hallo liebe Forummitglieder,
ich bin seit 1990 bei einer Kommune angestellt, hatte vorher erfolgreich eine Ausbildung zur Bürokauffrau abgeschlossen.
Seit 1997 gehe ich 22 Std/wöchtl. Ich bin im Vorzimmer/Sekretariat und hauptsächlich für die Organisation des Bürgermeister tätig, aber auch für den Geschäftsstellenleiter.
Ich bin in Vergütungsgruppe 5/Stufe 6 eingruppiert und der Geschäftsstellenleiter will mit nicht höher gruppieren da meine Tätigkeit "nicht mehr hergibt". Wenn ich hier im Forum vergleiche, sind Gleichgesinnte wesentlich höher gruppiert.
Was rechtfertigt die Höhergruppierung bzw. welche Argumente kann er nicht abstreiten?
Vielen Dank im Voraus.
Susanne
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Hallo zusammen,
hat jemand schon Erfahrung mit einer Kündigung der DV zur Regelung der Arbeitszeit gemacht?
Wie sollte der PR damit umgehen? Sollte die Kündigung allen Mitarbeiter/-innen bekannt gemacht werden?
Vielen Dank für eure Hilfe
LG
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Hallo zusammen,
Ich habe eine Frage zu Kosten des PR bei Sitzungen, Vorstellungsgesprächen usw. Und bräuchte euren Rat.
Bei uns fallen einigen Mitgliedern des Gremiums Parkgebühren für Sitzungen usw an, da sie in Außenstellen arbeiten. Eigentlich ist die Kostenübernahme für alle anfallenden Kosten ja im LPVG BW geregelt. Unser AG weigert sich aber diese zu bezahlen. Weiß jemand wie es in anderen Kommunen geregelt ist?
Danke und Gruß
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Guten Morgen,
ich bin als Altenpflegerin seit 2011 in einem Pflegeheim beschäftigt. In meinem Arbeitsvertrag steht: Auf das Arbeitsverhältnis wird der BAT-O Stand 31. Dezember 2002 angewandt.
Jetzt wurde mir ein Änderungsvertrag mit einem Festgehalt angeboten. Jetzt habe ich erfahren, dass der BAT-O gar nicht mehr gilt sondern jetzt der TVöD.
Was ist denn nun richtig? Andere Kollegen sind im TVöD und es gibt wohl eine Betriebsvereinbarung, dass alle Angestellten ab 2011 nach BAT-O bezahlt werden. Geht denn so etwas? Da stimmt doch was nicht ...
Außerdem hat man mir eine Weiterbildung zur WBL angeboten, dafür soll dann eine Zulage gezahlt werden. Im TVöD habe ich gelesen, dass es für WBL jetzt eine extra Gruppe gibt.
Für eure Antworten vielen lieben Dank!
Iris
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Ich bin zur Zeit in der Entgeltgruppe 8, Stufe 6 eingestuft, habe keinerlei Zulagen , die evtl. verloren gehen könnten.
Im Stellenplan unserer Haushaltssatzung ist meine Stelle seit 2017 in der EG 9a zu finden. Aus meiner Sicht könnte ich doch davon ausgehen, dass mir eine Höhergruppierung in die EG 9a zusteht. Allerdings stellt sich mir die Frage, wie weit falle ich in den Stufen herunter?
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Hallo zusammen,
es geht um die Neufestsetzung der Jubiläumsdienstzeit.
Bei der Überprüfung der Jubiläumsdienstzeit aufgrund der neuen Jubiläumszuwendungsverordnung (JZV) ist bei einem Beamten aufgefallen, dass die Jubiläumsdienstzeit bei einem vorherigen Dienstherrn falsch festgesetzt wurde.
Es handelt sich dabei nicht um den Bescheid seines ersten Dienstherrn, den gibt es leider nicht. Die Zeit beim ersten Dienstherrn (Anwärterzeit und Beschäftigung mittlerer Dienst) wurden in dem Bescheid des zweiten Dienstherrn (Anwärterzeit und Beschäftigung gehobener Dienst) nicht für die Jubiläumsdienstzeit berücksichtigt.
Durch die vorgeschriebene Neufestsetzung nach der JZV sind nun alle Anwärterzeiten bei der Jubiläumsdienstzeit mit einzubeziehen.
Fraglich ist, ob die erste Beschäftigung im mittleren Dienst nun auch mit berücksichtigt werden kann/muss?
Danke für die Antworten und viele Grüße
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Ich war bei der Überleitung vom BAT zum TVÖD in Vergütungsgruppe IVb, Fg 1a eingruppiert. Zur Zeit bin ich in EG 9b eingruppiert. Für diesen Personenkreis besteht m. E. die Möglichkeit, auf Grund der neuen Vorschriften der EGO, einen Höhergruppierungsantrag nach 9c zu stellen. Spielt hierfür die momentan besetzte Stelle eine Rolle? Hierfür gibt es nämlich keine Stellenbeschreibung bzw. Stellenbewertung. Sollte ich den Antrag auf Höhergruppierung nach § 29 b stellen, habe ich Sorge, dass man mir sagt, dass meine jetzige Stelle nach dann erfolgter Stellenbewertung weder 9b noch 9c hergeben würde. Als Folge droht dann evtl. Versetzung oder Herabgruppierung??? Oder spielt die momentan besetzte Stelle, egal wie bewertet, hierbei keine Rolle? Auch unser hiesiger Personalrat ist sich da nicht sicher.
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Sehr geehrte Damen und Herren,
unser Personalrat in einer öffentlichen Behörde besteht aus fünf regulären Mitgliedern. Mit Beschlußfassung haben wir die Neuanschaffung des aktualisierten Personalvertretungsgesetzes bestimmt (jeweils ein Exemplar für jedes reguläre Mitglied + ein Exemplar für das Ersatzmitglied).
Die Dienststelle lehnt die Anschaffung der sechs Exemplare ab; Begründung war das Gebot der sparsamen Verwendung von Haushaltsmitteln. Es reiche, wenn ein neues Exemplar für alle KollegInnen zur Verfügung stehe und jeweils untereinander ausgetauscht werde bzw. könne die Anschaffung des Basiskommentares als lose Blattsammlung angeboten werden.
Gibt es hierzu eine einschlägiges richterliches Urteil?
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Hallo,
ich hoffe hier kann mir jemand evtl. weiterhelfen....
Folgender Sachverhalt:
Im Mai 2016 habe ich eine höherwertige Tätigkeit übernommen (während des A2) und habe hierfür EG 8, Stufe 4 + 4,5% Zulage erhalten.
Ich habe im Juni 2017 den A2 Lehrgang abgeschlossen und wurde dann in EG 9b, Stufe 3 eingruppiert, wodurch ich aufgrund des alten Rechts einen finanziellen Verlust hatte, womit ich mich jedoch bereits abgefunden habe.
Nun ist es jedoch so, dass hier noch Stellenbewertungen ausstehen, wodurch sich ggf. eine Bewertung nach 9c ergeben könnte (Jobcenter-Leistungsabteilung), zumal die umliegenden Jobcenter ausschließlich ebenfalls nach 9c eingruppieren.
Ich werde zum 01.01.2018 zudem den AG wechseln. Jetzt stellt sich mir die Frage, ob es Sinn macht noch einen Antrag auf Höhergruppierung zu stellen falls es tatsächlich zu einer Bewertung nach 9c kommen sollte.
Die Anträge wirken ja normalerweise auf den 01.01.2017 zurück (altes Recht).
Meine Frage nun: Wirkt das bei mir auch auf den 01.01.2017 zurück oder nur auf Juni weil ich erst da den Lehrgang abgeschlossen habe und nach 9b eingruppiert wurde?
Kennt sich da jemand mit aus?
Vielen Dank im voraus!
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Hallo in die Runde,
kann mir jemand Tipps geben was und wie ich angeben muss, damit ich hochgestuft werden kann?
Was kann ich an besonderen Ausbildungen usw. angeben?
z.B. hätte ich AS Baum 2, Sicherheitsbeauftragter, 95 Eintrag Führerschein CE (auch wenn nicht erforderlich)
Zuständig für die Beseitigung von Ölspuren.
Danke schonmal im voraus
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Hallo zusammen,
ich bin neuer Personalrat bei uns und werde mit einer Dienstvereinbarung konfrontiert die ich Unbedingt Unterschreiben soll (laut Arbeitgeber).
Mich Stört in dieser Dienstvereinbarung ein Punkt und ich wollte von euch wissen ob das Überhaupt rechtskräftig ist.
Der Vorgesetze kann ohne vorherige Kenntnis und Zustimmung des Benutzers auf den Email Account des Benutzers zugreifen.
Meine Frage ist ist sowas überhaupt rechtlich tragbar was den Datenschutz und das Persönlichkeitsrecht der Betreffenden angeht?
Gruß
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Hallo alle miteinander,
kann mir jemand sagen, ob man gegen Mahngebühren Widerspruch einlegen kann und wenn ja in welcher Form? Ich finde dazu keine gesetzliche Regelung.
Wäre schön, wenn jemand einen Tipp hätte!
Vielen Dank im Voraus!
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Ich habe einen 450,00 Euro Job und bin Rentnerin. Habe ich einen Urlaubsanspruch???
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Guten Abend zusammen 
Ich habe folgendes "Problem": ich habe mich in mehreren Städten für das Duale Studium Bachelor of Laws beworben. Habe nun Zusagen von der Bezirksregierung Köln und einer Stadt (~20.000 Einwohner) erhalten.
Jetzt habe ich einige Schwierigkeiten dabei mich zu entscheiden und wollte mal nach euren Erfahrungen fragen: Sind die Aufstiegschancen in einer Stadtverwaltung so viel schlechter als in der Bezirksregierung? Und könnte ich nach absolvierter Ausbildung noch in die Bezirksregierung wechseln oder geht das aufgrund von Unterschieden im Studium nicht?
Ich weiß, dass ihr mir die Entscheidung natürlich nicht abnehmen könnt, aber es wäre toll die Meinungen von Leuten zu hören, die selbst in diesem Bereich arbeiten.
Liebe Grüße =)
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FRAGE zur Entgeltordnung TVöD VKA:
Komme ich als Strassen- und Baumkontrolleur
mit Erstellung vom Baumkataster auch in die E9?
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Hallo,
Ich bin neu hier und bedanke mich jetzt schon für die Antworten...
Ich habe gehört, dass man angeblich als hauptfahrer (ganzes Jahr + Winterdienst) eines Lkws im öffentlichen Dienst in die Lohngruppe 6 kommen kann. Ladekran und Hubsteiger verbaut. Ist denn hier jemand der mehr darüber weiß?
Vielen Dank
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Hallo,
ich wurde zum 01.01.2017 in 9B Endstufe 6 übergeleitet. M.E. würde mir jetzt aber 9C zustehen (Kreditanalyst). Würde gerne einen Höhergruppierungsantrag bzgl. § 29 stellen. Bei uns krassieren verschiedene Gerüchte bzgl. Bestandsschutz, Direktionsrecht, etc. Kann mir da mal einer weiterhelfen ?? VG Moppel
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Hallo zusammen,
ich überlege gerade, ob ich eine Stelle im öffentlichen Dienst annehmen soll. Ich arbeite seit 22 Jahren als Steuerfachangestellte in einer Firma. Der Job ist super aber für das Wissen und die Verantwortung (bei diesem Arbeitgeber) total unterbezahlt(also nicht nach Tarif). Jetzt habe ich die Möglichkeit, einen Job im öffentlichen Dienst zu bekommen und bin mir nicht sicher, in welcher Entgeltgruppe ich wohl eingestuft werden würde. Könnt ihr mir da weiterhelfen?
Danke schon einmal im voraus
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Hallo,
ich bin im öD und habe die Ausbildung als Berufskraftfahrer und möchte mich gern weiter entwickeln und meinen Meister machen. Hat jemand irgendwelche Erfahrungen
in der Beantragung oder in der Handhabe dessen?
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