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Kann mir jemand sagen, wie die Stellen der BEM-Beauftragten bewertet sind?
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Hallo,
wir sind ein Entsorgungsunternehmen in Öffentlicher Hand (Zweckverband) mit ca. 20 LKW.
Es kommt natürlich hin und wieder vor, dass ein Fahrzeug mal einen Unfall hat, hierbei handelt es sich in der Regel um kleinere Unfälle. Wir sind auch viel in unwegsamen Gelände unterwegs wo es auch mal etwas enger wird.
Kurzum Schäden lassen sich nunmal nicht 100% vermeiden.
Es passiert aber auch nicht oft sei dazugesagt.
Nun wurde einem Fahrer, der einen Auffahrunfall verursacht hatte, die nun höhere Versicherungsprämie, die durch den Schaden entstanden ist, teilweise von seinen Überstunden abgezogen.
Meine Frage: IST DAS RECHTENS ?
Meiner Ansicht nach nicht weil grob fahrlässig hat er in meinen Augen nicht gehandelt.
Es war weder Alkohol oder sonstwas im Spiel er war halt kurz unaufmerksam.
Er hatte auch sonst keine Schäden in der Zeit in der er bei uns beschäftigt ist (10 Jahre) verursacht.
VG
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Ist der Antrag formlos zu stellen? Gibt es ein Muster?
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Guten Morgen!
Bei uns im Haus gibt es natürlich auf jedem Stockwerk Toiletten für die Mitarbeiter, welche diese normalerweise nach Benutzung abschließen.
Jetzt soll man die Tür nicht mehr abschließen, damit mögliche Besucher der Verwaltungsspitze nicht in die peinliche Situation geraten, danach fragen zu müssen!
Kann das verlangt werden? Dazu kommt, dass auch gewissermaßen Fremde manchmal fehlgeleitet werden und nicht bei den öffentlichen Toiletten im ersten Stock landen. Deshalb hatte man ursprünglich die Anweisung, die Tür nach Benutzung abzuschließen, was man auch gemacht hat.
Jetzt die gegenteilige Anordnung. Ohne da jemandem was unterstellen zu wollen, ist es vielen der Kollegen unangenehm, wenn da vorher fremde Leute waren. Und selbst wenn: ist es dann rechtens, einen Unterschied zwischen den Besuchern bei Kollegen und fremden Besuchern zu machen?
Frage: gibt es rechtliche Regelungen, wie das gehandhabt werden muss? Eine entsprechende Dienstanweisung existiert natürlich nicht.
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Hallo,
ich bin seit 1,5 Jahren in einer VGV als Quereinsteiger "Kauffrau für Büromanagement" eingestellt.(vorherige Bürotätigkeit 7 Jahre und ich bin bereits 49 Jahre) Da es für diese Stelle noch keine Stellenbewertung gibt, muss ich eine Stellenbeschreibung anfertigen. Hat jemand Erfahrungen oder Muster, Hilfen wie ich so was beschreiben kann.
Welche Entgeltgruppen sind für diese Bereiche möglich?
Meine Auffassungen umfassen z.B. Asylbewerberunterbringung, Mietverträge vorbereiten, Möbel ordern, Angebote einholen, Handwerker beauftragen für Reparaturen in Wohnräumen, Monatszahlungen anweisen, Rechnungen anweisen,
Kollegin vertreten in allen Bereichen eines Sachbearbeiters (wenn Urlaub oder Krankheit ansteht)
Des Weiteren betreue ich über 50 Spielplätze in den Ortsgemeinden. Veranlasse die Hauptuntersuchungen, Erneuerungen von Spielgeräten, Beschaffung von Spenden und Zuschüssen
Einstellungen in den Haushaltsplan ...
Hat jemand Ideen ???
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Hallo zusammen
Ich bin jetzt neu im Personalrat und meine Mitstreiterin und ich wollen nun ein Thema angehen, welches in der Vergangenheit schon oftmals bei den Chefs angebracht, von diesen aber immer abgelehnt wurde.
Und zwar geht es um die Fahrzeit zu Gemeindevertretersitzungen u.ä., entweder als Protokollantin oder als Sachbearbeiterin zu einem bestimmten Thema.
Bei uns wird es bisher so gehandhabt, dass die Fahrzeit zur Sitzung KEINE Arbeitszeit ist, sondern diese erst anfängt zu laufen, wenn man am Sitzungsort eingetroffen ist. Fahren wir aber z.B. zu Seminaren/Schulungen, wird die Fahrzeit angerechnet. Schon das ist doch ein Widerspruch in sich oder?
Muss dazu sagen, dass unser Amtsbereich sehr groß ist, so dass die Fahrzeiten zur Sitzung von 5 bis 45 Minuten dauern kann.
Eine Dienstanweisung zur Anrechnung von Arbeitszeiten gibt es bei uns nicht.
Können wir hier nun was tun bzw. was können wir tun? Wie läuft es bei euch und kann mir Jemand ggf. mit Paragraphen und Gesetzen helfen? Müssen ja als Personalrat "Beweise" liefern können.
Vielen Dank fürs Lesen und für hoffentlich viele hilfreiche Antworten.
rose77
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Das leidige Thema ... Lt. Vorgesetzte gibt die Stelle (Teilzeit) angeblich keine Möglichkeiten für generelle Aufstockung her. Lt. Personalabteilung schon. Alternativ Überstunden auszahlen lassen, was angeblich besprochen wurde. Mit mir allerdings nicht. Ich habe auch nichts unterschrieben, was ja sonst bei jeder Kleinigkeit verlangt wird.
Aber was soll's, dann mache ich das eben so.
Frage: kann ich die Auszahlung einfach so bei der Personalabteilung beantragen oder muss das zuerst vom Vorgesetzten genehmigt werden? Meiner meint, das müsse über ihn gehen, aber er hält sich eh für den wichtigsten Menschen weltweit.
Dann: wie funktioniert das mit Zuschlägen bei und ohne Freizeitausgleich (§ 8 TVÖD)? Ich verstehe das nicht. Bzw. so, dass die bei angefallenen Überstunden trotz Zeitausgleich trotzdem zu einem geringeren Teil Zuschläge hätten ausbezahlt werden müssen.
Wurden sie aber nicht. Am Gehalt hat sich nichts geändert.
Grüße
Lonny
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Ich bin als Hausmeister tätig und transportiere Möbel über ein bestimmtes Maß hinaus.
Steht mir für die geleistete Arbeitszeit, wo ich Tische Stühle transportiere, ein Erschwerniszuschlag zu?
Der soll uns jetzt getrichen werden, was sonst immer gezahlt wurde.
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Wie bemisst man die Zeitanteile in einer Arbeitsplatzbeschreibung?
20 Std. Woche.
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Hallo mal ein Frage zum MVAS 99 ("Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen") :
Da steht, dass jeder, der eine Tätigkeit im öffentlichen Straßenverkehr ausübt, zu 75% sichtbar sein muss - orange, gelbe Warnweste tragen.
Wieso die Polizei nicht, diese führt doch auch Arbeiten im öffentlichen Straßenverkehr aus ???
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Hallo, ich überlege, ob ich in die KOMBA eintrete. U.a. wegen Rechtsberatung / Rechtsschutz. Ab wann gilt die Mitgliedschaft für Beratungen in Rechtsfragen?
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Hallo
ich bin nach der neuen EGO von EG 9 Stufe 5 in die 9a Stufe 6 übergeleitet. Ich bin SB in der Stadtplanung.
Ich habe einen Ing (FH) Abschluss als Bau- Ing. Hochbau. Kann ich einen Höhergruppierungsantrag stellen?
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Hallo liebe Community,
wir haben bis 2020 unser Optionsrecht in Anspruch genommen. Dennoch wollen wir so langsam in die Vorbereitung (Projektphase) zur Anwendung des § 2b UStG gehen.
Hat schon jemand diesbezüglich ein Projekt am laufen?
Wie ist eure Herangehensweise?
Gruß
KassenCharly
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Hallo,
ich bearbeite momentan die Betriebskosten für die Kindergärten (Anträge stellen, Bescheide erstellen und die Gelder vereinnahmen und auszahlen ). Erstelle die Verwendungsnachweise und bearbeite alles was in WebKibiz zu erledigen ist. Zusätzlich übernehme ich die Ausschreibungen für die eigenen Kitas, z.B Verpflegung. Zusätzlich bearbeite ich Anträge auf Erlass der Elternbeiträge und ich Bescheide und berechne die Elternbeiträge. Jahressollstellungen und wöchentliche Sollstellungen werden auch von mir erledigt. Ich erledige alle Dinge, die mit den dafür nötigen Programmen zu tun haben wie z.B. neue Bescheide einpflegen, Updates einspielen sowie Problem- und Fehlerbehebung. Ich werde nach EG 8 bezahlt aber meiner Meinung nach ist dies eine sehr verantwortungsvolle Tätigkeit, die im Berech der Elternbeiträge Finanzamtscharakter hat und umfassendes breites Fachwissen voraussetzt. Ich berate hier ja auch die Eltern oder die Träger der Einrichtungen in Sachen Finanzierung oder wenn es Fragen zu Anträgen oder sonstigem gibt. Hier mal etwas aus der Stellenbeschreibung:
Bei der Prüfung der Betriebskosten ist es unabdingbar, arbeitsrechtlich auf dem neuesten Stand zu sein. Im Umgang mit den hohen Auszahlungsbeträgen (insgesamt ca. 7 Mio. €) ist besondere Sorgfalt angezeigt. Dieser Aufgabenbereich bedarf des engen Kontakts mit Trägern und Leitungen der Kindertageseinrichtungen.
Bei der Planung von Umstrukturierungen ist besonders sorgfältig zwischen den Interessen der Träger einerseits und den Interessen der Verwaltung andererseits abzuwägen, da die Entscheidungen z.T. beträchtliche finanzielle Auswirkungen haben.
3.11 Der Arbeitsbereich besitzt Finanzamtscharakter, da die Eltern durch die Festsetzung nach dem Einkommen persönliche Daten in finanzieller sowie familiärer Hinsicht offen legen müssen. Der Stelleninhaber muss daher die Fähigkeit besitzen, auch in Konfliktsituationen und Stressphasen mit den Eltern freund-lich, sensibel und fachlich fundiert umzugehen.
Es erscheinen häufig Eltern, die Verständigungsprobleme/Verständnisprobleme haben, auf die auf Grund dieser Problematik ganz besonders sensibel eingegangen werden muss. Es wird die Bereitschaft und Fähigkeit erwartet, sich in hohem Maße individuell auf die Personen einzustellen.
Vielleicht kann mir mal jemand, der sich mit Stellenbewertungen und Eingruppierung auskennt, sagen, ob man mit den Tätigkeiten in die EG 9 kommen kann.
Danke
Furianer
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Hallo,
laut neuem Tarifvertrag muss in jeder Kita (ab 40 Plätzen) eine stellvertretende Leitung bestellt werden und diese auch dementsprechend eingruppiert werden.
Protokoll Tarifvertrag:
Je Kindertagesstätte soll zukünftig eine ständige Vertretung der Leitung bestellt werden. Hierdurch soll eine bisherige Praxis, keine stellvertretenden Kita-Leitungen zu bestellen und da durch die entsprechenden höheren Eingruppierungen zu umgehen, ausgeschlossen werden. Es handelt sich hierbei um eine Sollvorschrift, von der nur in besonders begründeten Ausnahmefällen abgewichen werden darf. Ein solcher Ausnahmefall liegt bei den Kitas mit weniger als 40 Plätzen vor, da für deren stellvertretende Leitungen kein besonderes Tätigkeitsmerkmal existiert.
Unsere Kommune hat dies bislang nicht getan und wurde jetzt von uns darauf aufmerksam gemacht. Eine Reaktion bleibt bislang aus. Wie gehen eure Kommunen mit dem Thema um? Immerhin sprechen wir hier teilweise von Höhergruppierungen von S8 (Erzeiherin) zu z.B. S15 (Kita ab 100 Plätzen). Von der Höhergruppierung abgesehen, sollte sich auch jede Kommune überlegen, ob sie den stellvertr. Leitungen auch Stunden zur Vefügung stellen und damit diese auch entsptrechend ihrer Eingruppierung tätig weren können.
Wie gehen eure Kommunen mit dem Thema um? Gibt es schon Erfahrungswerte?
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Hallo und Guten Tag...
Ist es möglich nach einer Zusatzausbildung in eine höhere Entgeltgruppe zu kommen, auch wenn sich das Tätigkeitsfeld nicht geändert hat?
Vielen Dank schon mal für etwaige Antworten 
EM
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Guten Tag zusammen!
Ich hoffe auf Hilfe bei meinem Problem:
Seit Januar 2016 arbeite ich als Krankheitsvertretung im Bürgermeistersekretariat. Nun wird die erkrankte Kollegin nicht mehr die Stelle annehmen und mein bis zum 31.3.17 befristeter Vertrag soll entfristet werden. Heute kam der Vertrag. Ich wurde in EG 4 eingruppiert, da ein neuer Arbeitsvertrag ab 01.04.17 erstellt wurde und daher die neue TVöD eintritt. Ich bin gelernte Bürokauffrau und bin bis jetzt in EG 5 eingruppiert. EG 5 könnte für den neuen Vertrag nicht mehr genommen werden, da ich keine anerkannte Ausbildung habe (?) und nicht die entsprechende Tätigkeit ausübe.
1. Bürokauffrau ist ein BBiG anerkannter Beruf, jetzt Kauffrau für Büromanagement, mit 3 Jahren Ausbildung. Somit habe ich die Anforderung erfüllt und im Bürgermeisterbüro kann ich meinen Beruf voll ausleben und entspreche Tätigkeiten ausführen. Was müsste ich denn für Tätigkeiten erfüllen?
2. Mein Vertrag sollte ja eigentlich entfristet werden (der Personalrat hat einer Entfristung zugestimmt und nicht einem Neuvertrag). Ist es nicht ausreichend eine Entfristung zu schreiben oder muss bei einer Entfristung ein neuer Vertrag erstellt werden (inkl erneuter Arztuntersuchung & Führungszeugnis)?
Ich hoffe mir kann jemand helfen, bin grad etwas ratlos...
Vielen lieben Dank im Voraus!
Nicole
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450 Euro Basis Schule
1 std frei für dringende unaufschiebbare Behördengänge
Lohnfortzahlung?
Nacharbeiten ?
Selbst Vertretung organisieren ?
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Weiß jemand, welche Themen ich für die Abschlussprüfung unbedingt wissen muss?
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Hallo zusammen,
ich weiß, dass der Dienststellenleiter nicht dazu verpflichtet ist, selbst am Vierteljahresgespräch teilzunehmen. Er kann auch einen Vertreter entsenden. Darf der Dienststellenleiter den Leiter des Personalamtes einfach mitbringen? Wir, Personalrat, sind eigentlich dagegen. Es soll ein Gespräch sein, um die Vorgehensweisen und Zukunft zu besprechen, was ansteht etc. und wir möchten außer Dienstellenleiter niemanden sonst dabei haben. Der Dienststellenleiter ist hier anderer Meinung und sagt, es wäre sein Recht.
Vielen Dank vorab für eine - vielleicht möglich rechtliche Beurteilung- Antwort. ![]()
Gruß
BG
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