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Geschrieben von: Gast, 27.05.2017, 16:07, Forum: Personalrat / Betriebsrat, - Keine Antworten

Hallo erst mal,

ich bin das erste Mal im Forum und habe ein etwas heikles Thema. Ein Lehrer meiner Schule, an der ich Personalratsvorsitzender bin, kann es einfach nicht lassen, Schülerinnen in seinem Bereich mit anzüglichen Bemerkungen, herabwürdigenden (frauenfeindlichen) Bemerkungen und auch mit eindeutigen Blicken zu "traktieren". Diesbezüglich gab es schon mal vor meiner Zeit eine Aktennotiz, die Schulleitung weiß davon. Nun ist bekannt geworden, dass drei weitere Mädels in der neuen 10. Klasse erneut Ziel der oben genannten Aktionen geworden sind. Auch Mädels aus den Fachstufen haben diesbezüglich nach weiteren Interviews bestätigt, dass es schwierig sei, sie wollen, dass endlich was geschieht.
Nur ein paar Beispiele: Wir machen an diesen Stuhl so schöne schlanke Beine, wie sie .... hat!! oder auf Nachfrage einer SChülerin, ob sie bei ihm Software bestellen kann: "Die brauchst du sowieso nicht, wer so schöne braune Augen hat, kriegt später sowieso Kinder und braucht nicht mehr arbeiten!! Einmal ist er nach Aussage eines Schülers beim Starren auf den Hintern einer Schülerin gegen eine Tür gerannt. Das sind nur wenige Aussagen über viele viele solcher Aktionen.
Was kann ein Personalrat hier machen?? Ich denke, dass hier der Frieden an der SChule massiv gestört wird. Betriebe formulieren hier schon Aussagen, es ist also über das Schulhaus hinaus bekannt.
Der Schulleiter wird wohl nun eine Abmahnung beim Dienstherrn erteilen.

beste Grüße und vielen Dank schon mal

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Geschrieben von: cutoff444, 23.05.2017, 10:00, Forum: Arbeitnehmer, - Keine Antworten

Hallo zusammen!
 
Ich habe leider in der Suche nichts Vergleichbares gefunden.
 
Ich arbeite seit 2013 in einer Kommunalverwaltung mit der EG 5, nach der neuen EGO ebenfalls EG 5.
 
Mir wurde schon oft der Tipp gegeben, einen Antrag auf Höhergruppierung zu stellen, da die Tätigkeiten eine höhere EG rechtfertigen.
 
Aufgrund der neuen EGO stellen ja nun viele einen entsprechenden Antrag. Wenn ich das aber richtig verstanden habe, ist das ja ein Antrag nach § 29b TVÜ VKA. Ich glaube, in meinem Falle geht es mehr um einen allgemeinen Antrag. Da wir gerade eine Arbeitsplatzbescheibung erhalten (es gab bis dahin keine für meine Stelle), halte ich den Zeitpunkt nun für gekommen, da ich auch der Meinung bin, dass eine höhere EG gerechtfertigt ist.
 
Kann mir jemand sagen, wie so ein 'allgemeiner' Antrag aussehen sollte? Ich meine nicht das formelle, sondern vielmehr, ob ich Dinge, wie z.B. 'Wunsch-EG' oder eine detaillierte Begründungen bereits im Antrag äußern sollte.
 
Oder muss ich gar zunächst die Stellenbewertung an sich beantragen und dann erst die Höhergruppierung?
 
Vielen Dank im Voraus!

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Geschrieben von: Gast, 19.05.2017, 21:46, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (4)

Hallo,

ich arbeite in einer kleineren bayerischen Gemeinde (ca. 4.500 Einwohner), bin Tarifbeschäftigter (Verwaltungsfachangestellter).

In einigen Jahren wird bei uns im Hause eine Stelle als Sachgebietsleiter frei - bis dahin habe ich (hoffentlich) meine Aus-/Weiterbildung zum Verwaltungsfachwirt (AL II) erfolgreich abgeschlossen.

Die jetztige Sachgebietsleitung ist Beamter im mittleren Dienst (2. QE). Ich gehe davon aus, da es ja eine alte Regelung gibt, dass es so und so viele Beamtenposten geben muss/soll, die Stelle wieder für einen Beamten ausgeschrieben wird.

Gibt es die Möglichkeit, dass ich mich als Tarifbeschäftigter mit AL II auf diese Stelle bewerbe und diese später als Beamter wahrnehmen kann?
Angeblich gibt es ja die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber über den Landespersonalausschuss die Aufnahme in ein Beamtenverhältnis beantragt - also so genannter "anderer Bewerber".

Die einen sagen, dass dies öfter vorkommt: mir ist z. B. der Fall bekannt, das ein Finanzamt einen Hausmeister gesucht hat und dieser im Beamtenverhältnis eingestellt wurde.
Andere wiederum sagen, dass niemals ein Beamtenverhältnis ohne enstprechenden Laufbahn / Vorbereitungsdienst zu Stande kommen wird.

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen ...

Besten Dank

Johannes

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Geschrieben von: Gast, 19.05.2017, 21:40, Forum: Arbeitnehmer, - Keine Antworten

Guten Abend,

ich arbeite in einer kleineren bayerischen Gemeindeverwaltung (ca. 4.500 Einwohner) und habe eine Frage zur richtigen Eingruppierung:

Ich besetzte seit knapp 2,5 Jahren meine jetzige Stelle. Da ich seit einiger Zeit das Gefühl habe, dass die Stelle bzw. deren Aufgaben höher zu bewerten sind als sie im Stellenplan stellt habe ich Ende letzten Jahres einen Antrag auf Höhergruppierung gestellt.
Das vll. blöde dabei ist, dass ich diese Höhergruppierung zum 01.03.2017 beantragt habe, damit ich auf Grund der neuen Entgeltordnung eine Stufengleiche Höhergrupperiung erreiche, also meine Stufe beibehalte und nicht zurückgestuft werde.

Eine akutelle Stellenbewertung gibt es nicht - dies Stellenbeschreibung wurde von mir ebenfalls Ende 2016 erstellt - wird jedoch voraussichtlich erst Ende 2017 extern bewertet. Solange wird es definitiv keine Höhergruppierung geben (weder durch Bürgermeister als eigene Zuständigkeit noch durch den Gemeinderat).
Die erstellte Stellenbeschreibung erhalt alle Aufgaben, welche ist seit Beginn meiner Einstellung auf diese Stelle ausübe.


Für denn Fall, dass die Stellenbewertung ergibt, dass ich die ganze zeit falsch eingruppiert wurde wie läuft es ab?
 - werde ich rückwirkend also Anfang 2015 richtig höhergruppiert und erhalten rückwirkend das Geld?
 - werde ich zum Zeitpunkt der Stellenbewertung oder gar später richtig höhergruppiert??? (wohl der schlechteste Fall)
 - oder werde ich auf Grund meines Antrages zum 01.03.2017 richtig höhergruppiert?


Hoffe ich habe es einigermaßen logisch/nachvollziehbar erklärt ....


Besten Dank und schönen Abend.


Viele Grüße

Johannes
VfaK

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Geschrieben von: Gast, 17.05.2017, 13:24, Forum: TVöD, Antworten (4)

Hallo, ich hoffe Ihr könnt mir weiter helfen.
 
Folgendes:
 
Ich habe mich als nicht Ingenieur (gelernter Strassenbautechniker) auf eine Stelle die in die EG11 eingruppiert wurde beworben. Mittlerweile habe ich die Zusage bekommen, (die haben keinen geeigneten Bau Ing. für das spezielle Aufgabengebiet gefunden). Allerdings würde ich nur in die EG9a bekommen, mit der Begründung : „Sie sind kein Ingenieur“.

Im TVÖD steht jedoch  zu EG10 :und zu E11

Entgeltgruppe 10 Technische Beschäftigte mit abgeschlossener technischer Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben. (Hierzu Protokollerklärung Nr. 3)

Nr. 3 Entsprechende Tätigkeiten sind z. B.:    a) Aufstellung oder Prüfung von Entwürfen nicht nur einfacher Art einschließlich Massen-, Kosten- und statischen Berechnungen und Verdingungsunterlagen, Bearbeitung der damit zusammenhängenden laufenden technischen Angelegenheiten - auch im technischen Rechnungswesen -, örtliche Leitung oder Mitwirkung bei der Leitung von Bauten und Bauabschnitten sowie deren Abrechnung;

im TVÖD zu EG11:

Entgeltgruppe 11 Beschäftigte der Entgeltgruppe 10 Fallgruppe 1, deren Tätigkeit sich durch besondere Leistungen aus der Entgeltgruppe 10 Fallgruppe 1 heraushebt. (Hierzu Protokollerklärung Nr. 2)

Nr. 2 Besondere Leistungen sind z. B.: Aufstellung oder Prüfung von Entwürfen, deren Bearbeitung besondere Fachkenntnisse und besondere praktische Erfahrung oder künstlerische Begabung voraussetzt, sowie örtliche Leitung bzw. Mitwirkung bei der Leitung von schwierigen Bauten und Bauabschnitten sowie deren Abrechnung.


Langährige Berufserfahrung (10Jahre) und besondere Fachkenntnisse bringe ich mit. Der Amtsleiter würde mich sofort in die E11 einstellen nur das Personalamt macht Probleme.

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Geschrieben von: Gast, 16.05.2017, 20:58, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (5)

Hallo,
bei uns in Meck-Pomm stehen die PR-Wahlen an. Da sich kein Beamtenvertreter gefunden hat, wurde nun ein Angestellter davon überzeugt, als Beamtenvertreter zu kandidieren.
Was bedeutet das für das Wählerverzeichnis?
Bleibt dieser Angestellte wahlberechtigt zur Vertretung der Angestellten oder wählt er als Beamtenvertreter nun auch die Vertretung der Beamten?

Ich hoffe mir kann jemand weiter helfen!

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  9c
Geschrieben von: Gast, 15.05.2017, 14:03, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (8)

Hallo,
 
ich bin derzeit 9B Stufe 4 eingruppiert. Ich habe diese Stufe im letzten Jahr erreicht.
 
Ich wechsel zum 01.06. diesen Jahres den Arbeitgeber (AG). Es handelt sich weiterhin um einen AG des öffentlichen Dienstes...
 
Ich habe mit dem neuen AG ausgehandelt, dass alle Inhalte (Stufenlaufzeiten, etc.) übernommen werden... Allerdings werde ich lediglich 9b Stufe 4 eingruppiert, so war auch die Stelle ausgeschrieben, das ist auch ok.
 
Jetzt meine Frage: was passiert wenn ich einen Antrag auf Höhergruppierung beim alten AG stelle...Und diesem sattgegeben wird
... kann es sein, dass ich in 9c Stufe 3 eingruppiert werde?
Und kann mich dann der neue AG in 9b Stufe 3 eingruppieren? Weil ausgemacht ist, ich übernehme meine alte Stufe.
 
Sollte ich in 9c Stufe 4 eingruppiert werden und des zu einer Nachzahlung kommen,
wurde mir mitgeteilt ich würde in Lohnsteuerklasse 6 eingruppiert (da es sich um eine Nachzahlung eines alten AGs handelt), gilt das nur für die Nachzahlung???
 
Wie lange kann ich den Antrag auf Höhergruppierung stellen?  Ist gilt eine Frist bis 31.12, gilt die auch für mich? Weil ich ja den AG wechsel...
 
Danke euch

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Geschrieben von: Gast, 12.05.2017, 15:07, Forum: Landesbeamte, - Keine Antworten

Hallo!
Meine Stelle war in der Stellenausschreibung als " nach E14 TV-L bzw. BesGr A13" ausgeschrieben. Ich bin im Moment angestellt (E14) und gerade in Elternzeit. Mir wurde vor der Elternzeit gesagt, dass eine Verbeamtung möglich ist, es wurde aber keine Frist genannt.
Gibt es eine Frist, bis wann ich die Verbeamtung beantragen muss? Kann ich das auch noch in einem Jahr machen oder kann es sein, dass die A13-Stelle dann schon an jemand anderen vergeben wurde?

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Geschrieben von: Gast, 11.05.2017, 20:26, Forum: TVöD, Antworten (3)

Hallo zusammen,

wir haben im letzten Sommer zu fünft unsere jeweiligen Abschlussprüfungen bestanden. Bisher waren wiir so eingruppiert: 2 in EG 5, 1 in EG 6 und 2 in EG 8. Als Stufe natürlich bei allen 1.
Jetzt haben wir unsere Anschreiben wegen einer Höhergruppierung auf Grund der neuen Entgeltordnung rückwirkend zum 01.01.2017 bekommen. Die anderen Kollegen habe diese schon vor über 1 Monat bekommen.
Nun sollen wir, falls wir wollen, wie folgt höhergruppiert werden: von EG 5 + EG 6 nach EG 7 und von EG 8 nach EG 9a. Allerdings sollen wir stufengleich höhergruppiert werden und auch erst ab 01.01.2018 dann die Stufe 2 erreichen.
Nach allem, was wir bisher rausfinden konnten, gilt die stufengleiche Höhergruppierung erst ab 01.03.2017.
Wir haben auch schon versucht auf der Arbeit mehr zu erfahren. Leider ist die verantwortliche Kollegin längerfristig erkrankt und die Vertretung war nicht in der Lage uns irgendwelche hilfreichen Informationen zu geben. Sie war allerdings auch diejenige, die die Anschreiben für uns gefertigt hat. Der Vorgesetzte der Kollegin meinte, wir müssten dann wohl nach Stufe 2 höhergruppiert werden, er würde das die erkrankte Kollegin bei Rückkehr aber überprüfen lassen. Nur ist noch nicht einmal klar, ob diese überhaupt dieses Jahr zurückkehren kann.
Mein einer Kollege und ich haben dann mit unsrem Vorgesetzten darüber gesprochen, der dann in einem Gespräch mit dem BGM das Thema angesprochen hat. Danach hieß es, dieser wäre der Meinung, dass wir in Stufe 1 bleiben, aber die bisherige Zeit angerechnet wird. Er hat der Personalabteilung dann noch einmal angewiesen, dass Thema schnellst möglich zu klären.

Heute haben wir dann noch erfahren, dass es bei einigen anderen Kollegen in der Vergangenheit schon Fehler seitens der Vertretung der erkrankten Kollegin in der Perso gab, die nur nicht zum Tragen kamen, da sich die Kollegen selber ausreichend informiert hatten bzw. die jetzt erkrankte Kollegin noch mal mit dem Fall befasst war.

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Geschrieben von: Gast, 09.05.2017, 10:33, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

Hallo,
ich bin als Erzieherin bei einer Stadtverwaltung beschäftigt und in SuE 8a / 2 eingestuft.
Nun sehe ich, dass es hätte ab 01.02.2017 eine Erhöhung geben müssen - laut meiner Abrechnung ist diese Erhöhung bis heute (05/17) bei mir noch nicht angekommen.

Nun meine Frage:
Kann sich mein AG Zeit nehmen und die Erhöhung "rückwirkend" zahlen"?
Wann sollte ich in der Lohnbuchhaltung nachfragen?

Vielen Dank für eure Antworten!

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Geschrieben von: Talax, 08.05.2017, 21:26, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (10)

Hallo Leute,
ich habe eine Problemstellung, mit der ihr vielleicht mehr anfangen könnt als ich. Es geht um eine komplette Freistellung für den Personalrat. Da ich nicht nur im PR Berufsfeuerwehr bin, sondern auch im GPR, gibt es nun folgendes:
Für den Gesamtpersonalrat der Stadt sind zwei Freistellungen möglich. Ich habe Interesse an einer solchen Freistellung, nachdem bald, zumindest theoretisch, beide Stellen neu zu besetzen sind. Da ich als einziger in einer anderen Gewerkschaft Mitglied bin und als Beamtenvertreter die meisten Stimmen habe, greift folgendes:
___________________________________________________
§40 Abs. 3 Satz 2 HPVG
Bei der Freistellung sind nach dem Vorsitzenden die Gruppen entsprechend ihrer Stärke und die im Personalrat vertretenen Gewerkschaften und freien Listen entsprechend ihrem Stimmenanteil zu berücksichtigen, soweit sie nicht auf die Freistellung verzichten; dabei ist der Vorsitzende anzurechnen. Gewerkschaften, die zur selben Spitzenorganisation gehören sowie freie Listen können sich hierfür gruppenübergreifend zusammenschließen.
___________________________________________________
 
Das bedeutet, dass ich als einziges Mitglied einer Gewerkschaft Mitglied die 2. Stelle quasi automatisch bekäme.
Richtig?
 
Nun das Problem:
Die Person die den Vorsitz bekommen soll steht quasi schon fest. An seiner Wahl, Ende Mai, gibt es wenig Zweifel da er im PR schon lange etabliert und entsprechend bekannt ist. Das GPR Gremium hat jedoch kein Interesse die zweite Freistellung zu besetzen. Somit würde die Regelung nach §40 Abs. 3 Satz 2 HPVG ausgehebelt und ich hätte keine praktisch Chance auf die mögliche Freistellung.
 
Meine Fragen:
Geht das einfach so, die zweite Stelle nicht zu besetzen und somit den genannten Paragrafen auszuhebeln?
Wenn nicht, wie kann ich gegenargumentieren, also warum dürften sie das nicht?
Hat jemand Ideen dazu?
 
 
Grüße Talax

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Geschrieben von: Gast, 08.05.2017, 15:41, Forum: Bauhöfe, Abwasser, Stadtreinigung, Antworten (4)

Hallo zusammen,

ich bin seit 7 Jahren bei meinem kommunalen Arbeitgeber Stadtverwaltung am Bauhof angestellt.
Mein erlernter Beruf ist Elektroniker FR Energie und Gebäudetechnik, ich wurde hier in EG 5 eingruppiert.
Habe im Jahr 2013/2014 eine Weiterbildung zum Handerwerksmeister Elektrotechnik gemacht, verblieb aber weiterhin in EG5, weil die Kommune keine Meister beschäftigen wollte.
Im letzten Jahr ( 2016 ) hat es bei uns eine Stellenbewerung / -beschreibung gegeben, hierbei wurde dann eine Meisterstelle auf 7 bewertet, somit bin ich in die EG 7 gekommen.

Mein Tätigkeitsfeld umfasst Wartung, Reparatur, Prüfung der kompletten elektrischen Anlagen bei uns in der Stadt.
Mittlerweile haben wir noch 2 weitere Elektrogesellen, für die ich die komplette Arbeit mit organisiere.
Es werden von mir auch Installationsprojekte geplant und zum Teil ausgeführt (z.b. Netzwerkausbau Schulen, Installation von Gebäuden, Bau von Schaltschränken für Steuerungen (Kläranlagen, Wasserversorgung, Brunnenanlagen, Beleuchtungsanlagen)), alles unter Beachtung der aktuellen Regeln der Technik. Daher ist mein Job sehr bürolastig, sowie bei größeren Projekten bei uns Abnahmeprüfung und Bauüberwachung.

Nun stellt sich mir die Frage mit der neuen Entgeltverordnung, die zum 01.01.2017 in Kraft trat, wie meine Stelle eingruppiert werden könnte/müsste.
Hier heißt es ja Handwerksmeister mit selbständiger Tätigkeit in EG 9b, da ja der HWK-Meister dem Bachelor gleichgestellt ist.
Wir bewertet Ihr das??

Vielen Dank für Antworten

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Geschrieben von: Gast, 08.05.2017, 15:09, Forum: Verwaltungsfachangestellte, Antworten (1)

Hallo,

ich habe diese Woche ein Hearing bei der Gemeinde vor dem Gemeinderat.

Hat jemand schon Erfahrungen bei so etwas?
Was genau wird man da gefragt?
Ich habe mir allgemeine Fakten zur Gemeinde durchgelesen und mich auf gängige Bewerbungsfragen vorbereitet.

Wäre für jeden Tipp oder jede Erfahrung dankbar Smile

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Geschrieben von: Gast, 04.05.2017, 10:26, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (10)

Hallo,

ich habe auch eine Frage. Ich bin relativ neu in der Verwaltung. Ich bin seit 2012 in einer Kommune beschäftigt. Zuerst als Sachbearbeiterin in der Geschäftsbuchhaltung, und nun als Kassenverwalterin. Ich habe einen Abschluss als kommunale Finanzbuchhalterin.
Meine Vorgängerin war in die E9 eingruppiert(Vb Fg. 1c). Für mich gibt es keine neue Stellenbewertung (erledige Aufgaben für die Kämmerin, die meine Vorgängerin nicht gemacht hat).
Mir hat man nur die EG 8 gegeben (mit der Begründung, dass für Neueinstellungen nur eine E8 vorgesehen ist).
Damit möchte ich mich nicht zufrieden geben und versuche seit über einem Jahr die EG 9 zu bekommen.
Habe ich durch die Entgeltordnung für Kommunen die Chance hierfür?
Ist es sinnvoll zuerst eine neue Stellenbewertung zu fordern?

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Geschrieben von: Gast, 03.05.2017, 20:18, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

Hallo zusammen!
Ich arbeite beim öffentlichen Dienst und erneut aus med. Gründen länger nicht arbeiten gewesen. Habe dann die 1. stufenweise Wiedereingliederung nicht so erfolgreich abgeschlossen. Hatte ja auch fast keine Einarbeitung und musste fast alles alleine lernen. Danach habe ich die nächste Eingliederung, aber an einer anderen Arbeitsstelle im selben Haus, erfolgreich durchgeführt. Aber sollte und habe Teil-EM-Rente bewilligt bekommen.
Jetzt das schwierige, warte schon seit über 3 Monate auf die genaue Klärung, welchen neuen Arbeitsvertrag ich für die Teilarbeit bekomme. Die wollen mich eigentlich auch irgendwie um 5 Gehaltsstufen runterstufen, was viele sagen, dass dieses eigentlich nicht machbar ist (bin auch über 40 Jahre und über 20 Jahre dort beschäftigt als Angestellter im gehobenen Dienst).
Ist das durch den Arbeitgeber machbar? Bekomme grade noch mein volles Entgelt als Teilzeit und die halbe Teilrente. Ist schon knapp 1000 Euro weniger, aber natürlich machbar und auch aus meiner Sicht in Ordnung und kann auch damit leben, aber nach der Runterstufung noch viel weniger verdienen ist hart.
Was kann und soll ich tun?

Danke Euer Jim

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Geschrieben von: Gast, 03.05.2017, 14:37, Forum: Kommunalpolitik, Antworten (2)

Hallo ihr Lieben,

eine Frage. Der 1. Bürgermeister fälllt aufgrund Krankheit länger aus. Der 2. Bürgermeister (durch den Stadtrat gewählt) der nun zu den Stadtratssitzungen einlädt, unterschreibt die Tagesordnung ohne in Vertretung (i.V.). 
In meiner Schulzeit bei der BVS hieß es i.V. und i.A. gibt es nicht mehr.
Stimmt das? Ich kann nichts schriftliches finden wie es geregelt ist.
Vorab vielen Dank. Liebe Grüße

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Geschrieben von: Gast, 03.05.2017, 12:45, Forum: Kasse, Antworten (1)

Hallo zusammen,

ich hätte folgende Frage:

Nach Teil B XIII ist für die Eingruppierung des Kassenverwalters u. a. auch die Anzahl der Kassenbeschäftigten ausschlaggebend. Zählen hierbei "nur" die Mitarbeiter, die direkt in der Gemeindekasse zugeordnet sind (also bildlich gesprochen, deren Schreibtisch da steht) oder zählen hierzu auch die Mitarbeiter der definierten Zahlstellen (also z. B. vom Einwohnermeldeamt, die in Ihrer Zahlstelle Kassengeschäfte (Einzahlungen) tätigen).

Vielen Dank

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Geschrieben von: Gast, 03.05.2017, 07:06, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

Hallo zusammen,

eine kurze Frage zum Thema Höhergruppierung.

Von E8, Stufe 4 soll zur kleinen E9, 3 hochgestuft werden. Da man dann 9 Jahre in der Stufe 3 festhängt und erhebliche finanzielle Einbuße hat, überlegen wir gerade Alternativen.

Ist es möglich, einen vorzeitgen Stufenaufstieg von E8, 4 nach E8, 5 zu machen und dann direkt nach E9, Stufe 4 höher zu gruppieren - oder gibt es da Sperrfristen?  -Normaler Stufenaufstieg wäre erst im November 2018 und solange gilt leider nicht die Zusage für die E9...

Über eine Rückmeldung würde ich mich freuen.

Danke!

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Geschrieben von: Gast, 02.05.2017, 22:20, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (2)

Hallo

Ich hätte auch eine Frage. Ich bin seit 2014 in einer Leitungsfunktion mit ehemals EG 9/A10. Zur Zeit bin ich in der Erfahrungsstufe 3. Meine Stelle ist jetzt eine 9c. Ich bin vor 16 Jahren als Quereinsteiger zur Kommune gekommen und und habe somit nach der neuen EGO nicht die Voraussetzungen für die 9c. Würde ich in diesem Fall die 9b plus persönlicher Zulage zur 9c bekommen? Würde die bisherige Erfahrungsstufe bei Erhalt einer persönlichen Zulage bestehen bleiben oder verliert man in diesem Fall auch die Erfahrungsstufe?

Vielen Dank

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Geschrieben von: Gast, 02.05.2017, 15:18, Forum: Beamte, Antworten (1)

Hallo,

mein Mann ist Beamter und privatversichert, ich steige ab September in die Beamtenlaufbahn ein und wir haben 2 Kinder. 
Jetzt überlege ich, ob es sinnvoller ist, dass ich freiwillig gesetzlich versichert bleibe oder privatversichert werde. 
Soweit ich weiss würde ich gesetzlich versichert 15% des Bruttoeinkommens (nur Lohn, nicht weitere Einnahmen) bezahlen und die Kinder könnten mit mir in der Familienversicherung bleiben. Ist das so richtig, oder sind da noch weitere Kosten? 

VG
Jess

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