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Hi, ich arbeite in einer Jugendhilfeeinrichtung. Bisher wurde unsere Schlafbereitschaft in der Einrichtung mit 25 % Arbeitszeit bewertet. D.h. bei einer Schlafbereitschaft von 8 Stunden wurde eine Arbeitszeit von 2 Stunden angerechnet. Nun fällt das weg. D.h. ich muss zwar eine Schlafbereitschaft leisten, das ist jedoch keine Arbeitszeit mehr, ist das zulässig?
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Hallo,
ich bin als Wassermeister mit entsprechendem Meisterbrief beschäftigt. Im Moment bin ich eingruppiert in EG 8/5.
Unsere Wasserversorgung und Aufbereitung ist teilweise recht aufwendig.( 20000 Einwohner)
Die Arbeit teile ich mir selber ein, seitens meines Ingenieur kommt da sehr wenig.
Das heißt, alles was benötigt wird, wird von mir besorgt, alle Fremdfirmen eingewiesen,
Aufträge erteilt, Planung usw. Ich arbeite zu 100% selbstständig.
Ich denke, dass EG 8/5 nicht die richtige Eingruppierung ist. Im Moment wird, laut Personalamt, eine Stellenbewertung durch ein externes Büro erstellt. Laut Personaler wäre mit 9a ohne Stufenverlust zu rechnen. Fängt bei Höhergruppierung die Stufenlaufzeit von vorne an? Ist die 9a korrekt? Dann habe ich noch etliche Überstunden, die ich niemals nicht abbauen kann. Gibt es die Möglichkeit, sich diese auszahlen zu lassen?
Viele Fragen auf einmal aber vielleicht habt ihr ja den ein oder anderen Rat.
Vielen Dank für eure Hilfe im voraus
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Das ist doch endlich mal eine vernünftige Ansage! Die rot-rote Regierung erhöht endlich die Beamtenbesoldung, wenn man dem finanzpolitischen Sprecher der Linken Wilke vertrauen kann. Allerdings offenbar erst auf Druck des Verfassungsgerichts.
https://youtu.be/-mIcri-pjbY
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Ich war 8 Jahre Schwerbehindertenvertreter, nach der letzten Personalratswahl wurde diese Aufgabe innerhalb der Personalratsmitglieder neu vergeben. Auf Nachfrage beim Personalrat bekam ich die Antwort:
Die Stelle als Schwerbehindertenvertretung läuft grundsätzlich nach 4 Jahren aus. Wenn ich es aber weiter machen will, muß ich einen schriftlichen Antrag stellen und eine Wahl einberufen, die der Personalratswahl gleicht, mit Aushang und wer sich zur Verfügung stellt, usw.
Und außerdem hat unser Betrieb nur 55 Beschäftigte, da müssen wir kein Schwerbehindertenbeauftragten haben.
Wer kann mir da weiterhelfen?
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Wenn du bereits mehrere Monate dienstunfähig erkrankt warst, dann bereits der Bescheid deines Dienstherrn vorliegt, dass du früh pensionierst bist mit RMB, und du bist über den Zeitraum darüber dienstunfähig geschrieben, wie ist es zu bewerten und wie kann der Verlauf sein ?
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Guten Tag zusammen.
Folgendes Bild gerade bei mir: Ich habe vor Kurzem meine Ausbildung beendet.
Habe dann meinen Vertrag bekommen mit EG5. Jetzt habe ich vor Kurzem mitbekommen, dass man einen Antrag auf Höhergruppierung stellen kann.
Bedeutet das nun, dass ich auch diesen Antrag stellen kann auf EG6?
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Hallo, ich bin Polizistin in NRW, BaL, habe ein achtjähriges Kind. Ich würde ich gerne unbezahlten Urlaub aus familienpolitischen Gründen nehmen und in dieser Zeit aber auch ein Studium (Lehramt) beginnen. Ist das grundsätzlich erstmal erlaubt? Thema: Nebenbeschäftigung. Dem Zweck des Urlaubs würde ein Studium wohl nicht entgegenstehen, da unser Kind ja schon zur Schule geht und ich vormittags dadurch schon mal Zeit hätte und mein Kind dennoch betreut wäre Ich finde zu diesem speziellen Fall nichts vergleichbares im Netz, möchte mir beamtenrechtlich aber nichts zu Schulden kommen lassen. Schließlich möchte ich Beamtin bleiben bzw. wieder werden. Kennt jemand einen guten Ansprechpartner/ Anwalt für all die hiermit zusammenhängenden Fragen? Bei meiner Behörde möchte ich erstmal niemanden fragen. Vielen Dank!
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Hallo zusammen,
da ich nach vielen Recherchen unterschiedliche Meinungen bekommen habe, versuche ich es auf diesem Wege!
Meine Frage ist, ob folgender Sachverhalt zur stufengleichen Höhergruppierung, welche ja ab März 2017 gilt, dazugehört:
Ich habe bis 31.07.16 eine EG9 Tätigkeit ausgeübt.
Dann wurde mir (gleiche Dienststelle) vorübergehend bis 28.02.17 eine andere Tätigkeit übertragen.
Diese ist jedoch nicht bewertet! Also änderte sich nichts an meiner Eingruppierung.
Zum 01.01.17 wurden im Zuge der neuen EGO alle EG9 Stellen in die EG9b übergeleitet (auch ich).
Ab 01.03.17 bin ich wieder zurück auf meine alte Stelle, welche jetzt mit EG9c bewertet ist.
Laut Personalabteilung kann ich einen Antrag auf Höhergruppierung stellen aufgrund der neuen EGO.
Dieser gilt dann ja rückwirkend auf den 01.01.17. Somit würde ich dann in meiner Erfahrungsstufe von 3 auf 2 zurückfallen.
Laut Personalabteilung gibt es die stufengleiche Höhergruppierung für mich nicht, da mir diese unbewertete Tätigkeit nur vorübergehend übertragen wurde. Es spielt auch keine Rolle, dass ich am 01.01.17 eine nicht bewertete Tätigkeit ausgeübt habe.
Stimmt das??
Danke im Voraus!!
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Hallo Forum ![]()
ich möchte die höherwertige Tätigkeit nicht mehr ausüben.
1. Frage: Geht das überhaupt und habe ich Anspruch auf meine alte Tätigkeit?
2. Frage: Habe ich da eine Kündigungsfrist?
3. Frage: Muss ich noch etwas wichtiges beachten?
Ich würde mich sehr freuen, wenn ihr mir weiterhelfen könntet.
Schönen Donnerstag noch.
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Hallo zusammen,
der Gemeinderat meiner Gemeinde hat beschlossen, das Vorkaufsrecht nach § 29 Abs. 6 Wassergesetz Baden-Württemberg (WG BW) für die im Gewässerrandstreifen liegende Teilfläche eines Grundstücks auszuüben.
Es stellt sich die Frage, ob die Ausübung des Vorkaufsrechts privatrechtlich oder hoheitlich in Form eines Verwaltungsakts ausgeübt wird. Im Falle des Vorkaufsrechts nach BauGB wäre diese Frage schnell beantwortet, da § 28 Abs. 2 S. 1 BauGB klar regelt, dass das Vorkaufsrecht durch Verwaltungsakt ausgeübt wird. Im WG BW fehlt jedoch eine solche Klarstellung. Es wird dort lediglich auf die einschlägigen Vorschriften des BGB verwiesen.
Vielen Dank für die Hilfe!
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Ich bin als 450€ Kraft in den Personalrat gewählt worden und gleichzeitig als selbständiger Dienstleister für die gesamte EDV zuständig - Geht das?
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Hallo, ich möchte in einem Kindergarten ein Praktikum machen. Habe mich auch schon beworben.
Laut Erzieher bekomme ich kein Geld, da es im Zuge der Berufsschulausbildung ist.
Es würden mir nur 10 Euro am Tag gezahlt werden, wenn ich in den Ferien arbeite.
Ist dies so rechtens?
Dachte ich bekomm zumindest ein Taschengeld?
mfG Markus
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Auf der Rechnung der Wasserbetriebe wurde ein Erschwerniszuschlag von über 50% der Gesamtrechnung erhoben für das Auswechseln eines Sperrschiebers an der Trinkwasserleitung, die freizugänglich im Keller war. Ist das korrekt?
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Hallo!
Ich bekomme derzeit in einer kleinen Verwaltung EG6, Stufe 4. Da ich der Meinung bin, zu niedrig eingruppiert zu sein, habe ich am 01.03.2017 einen Antrag auf Höhergruppierung gestellt. Daraufhin habe ich eine Stellenbeschreibung ausfüllen müssen. Diese wurde nun überprüft, und man ist zu der Kenntnis gelangt, dass ich eigentlich in die EG 8 eingruppiert bin. Folgende Problematik:
Ich bekomme ab dem 01.07.2017 eine neue Aufgabe. Daher soll die Höhergruppierung ab dem 01.07.2017 ohne Stufenverlust erfolgen.
Die neue Aufgabe ist aber nicht die für die EG 8 ausschlaggebende. Ich hätte also vorher schon EG 8 bekommen müssen. Dies habe ich nun auch mündlich mitgeteilt. Daraufhin meinte man, dass ich dann nur ab dem 01.01.17 in die EG 8 (mit Stufenverlust) eingruppiert werden kann, weil Anträge nach der neuen Entgeltordnung so zu behandeln sind. (Wahrscheinlich ist damit §29b TVÜ-VKA gemeint gewesen.)
Meine Frage ist also:
Was ist hier korrekt? Kann ich noch geltend machen, seit Beschäftigungsbeginn in EG8 zu sein, so dass die Stufen auch weiter liefen und ich in Stufe 4 bleibe? -
Gilt die Ausschlussfrist nach §37 I 1 TVÖD nur für Zahlungsansprüche oder mehr?
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Seit 1993 ist der Arbeitsplatz unserer Bauzeichnerin komplett auf Digitalmedien umgestellt. Plotter, 2 Bildschirme sowie div. Zeichenprogramme. Sie ist die einzige Person, die diese Technik bedienen kann und besucht regelmässig Schulungen. Sie möchte einen Antrag stellen auf 9a, Stufe 4. Sie ist derzeit in EG 6 Stufe 6 eingruppiert. Was meint Ihr, hat sie einen Anspruch?
mit freundlichen Grüßen
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Hallo,
ich bin aktuell in E8 Stufe 4 eingruppiert, das heißt ich habe Steuerfachangestellter gelernt und wurde gleich in 8 gruppiert und bin Stellv. Kassenverwalter gewesen. Seit 01.12.2016 bin ich alleiniger Kassenverwalter und will eine Höhergruppierung in die 9a erwirken, da ich ja auch alles fast ganz alleine mache. Wie stehen meine Chancen bzw. hat jemand einen Tipp bei der Antragsstellung bzw. Vorgehensweise ??? Bin schon 8 Jahre in der VG.
danke
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Hallo,
erstmal zur Erklärung, ich arbeite zur Zeit bei einer unteren Bauaufsichtsbehörde als Baukontrolleur. Habe Abschluss als "Meister im Bauhauptgewerbe". Die Stelle wurde von einem externen Büro in E6 bewertet und vom Arbeitgeber auch so eingestuft. (2014)
Meiner Meinung nach ist das nicht richtig eingruppiert, da andere Bauaufsichtsbehörden für gleichwertige Tätigkeiten als Baukontrolleur E9a oder E9b bezahlen.
Hat jemand eventuell eine Stellenbeschreibung und oder Stellenbewertung für die Tätigkeit als Baukontrolleur?
Was würdet Ihr machen? Soll ich einen Antrag auf Höhergruppierung stellen und wie soll ich diesen am besten stellen?
Danke schon mal an alle die hier weiterhelfen können!
MFG
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Hallo erst mal,
was ist zu beachten, wenn eine Behörde von einer anderen übernommen wird?
Vielen Dank in voraus.
Gruss
Mumie
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Hallo,
ich habe eine Frage zur Abgrenzung investiv/konsumtiv. Ist es möglich, eine größere Gesamtmaßnahme, welche Dienstleistungen beinhaltet, komplett investiv zu buchen? Oder muss immer zwingend in Sachkosten (investiv) und Dienstleistungen (konsumtiv) aufgesplittet werden?
Beispiel wäre der Einbau einer neuen Telefonanlage mit Hardware, welche natürlich über mehrere Jahre abgeschrieben wird und die dazugehörige Installations-Dienstleistung der entsprechenden Firma.
Ich würde einen solchen Fall gerne als Gesamtmaßnahme investiv werten lassen. Kann mir jemand sagen, ob das möglich ist? Gibt es hierzu Info-Material, welches ich mir durchlesen könnte? Finde das immer nur in Bezug auf Immobilien und/oder Straßen.
Vielen Dank!
Michael
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Aktuelle Tweets der Kampagne "Gefahrenzone Öffentlicher Dienst". Sie können die Nachrichten hier im Forum kommentieren.
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