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Geschrieben von: Halfsnoopy, 10.08.2017, 07:23, Forum: Kämmerei, - Keine Antworten

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe eine Frage zur Veranschlagung von Ersatzbeschaffungen von beweglichen Gütern bei der Kameralistik. Wann wird die Ersatzbeschaffung im Vermögens- und wann im Verwaltungshaushalt veranschlagt? Dazu habe ich schon mehrere Meinungen gehört.

1. Ganz normal nach der 410,00 € (netto) Grenze. Ist der Betrag drunter = Verwaltungshaushalt, ist der Betrag drüber = Vermögenshaushalt

2. Ersatzbeschaffungen werden, auch wenn die Anschaffungs- und Herstellungskosten über 410,00 € (netto) liegen, im Verwaltungshaushalt veranschlagt, wenn das zu ersetzende Anlagegut noch nicht vollständig abgeschrieben wurde. Wurde es bereits vollständig abgeschrieben und liegt über 410,00 € (netto) wird es im Vermögenshaushalt veranschlagt.

3. Wenn das zu ersetzende Anlagegut erheblich besser ist als das alte, wird es im Vermögenshaushalt veranschlagt, sonst im Verwaltungshaushalt (410,00 €-Grenze beachten).

Welche der drei Aussagen stimmt, bzw. wie genau werden Ersatzbeschaffungen veranschlagt?
Bei Variante 2 und 3 könnten theoretisch auch z. B. der Ersatz von Autos (oder andere teurere Anlagegütern) im Verwaltungshaushalt veranschlagt werden. Ist dies so richtig?

Vielen Dank!

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Geschrieben von: Gast, 08.08.2017, 20:44, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (24)

Ich habe in zwei Wochen ein Vorstellungsgespräch beim Landkreis als Sachbearbeiterin Kfz-Zulassungsstelle.

Ich bin gelernte Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte und arbeite unter anderem für einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Wie bereite ich mich am besten auf das Gespräch vor? Mit welchen fachlichen Fragen muss ich rechnen?

Sollte ich mich zunächst erst einmal mit den Zulassungsvorschriften vertraut machen?

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Geschrieben von: Gast, 08.08.2017, 19:42, Forum: TVöD, Antworten (1)

Hallo,
wie sind in den Gemeinden die Flüchtlingsbeauftragten eingruppiert? TVÖD 9a, b oder c oder TVÖD 10, TVÖD 11? Wer kann Angaben machen?
Gruß

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Geschrieben von: Gast, 07.08.2017, 17:53, Forum: TVöD, Antworten (1)

Hallo,

mal eine Frage wie sollte eine Fachkraft für Abwassertechnik mit Elektrofachkraft für ausgewählte Tätigkeiten in der Abwassertechnik eingruppiert sein?

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Geschrieben von: Gast, 07.08.2017, 14:52, Forum: Kommunalpolitik, - Keine Antworten

Hallo, 
demnächst wird ein Ortsbürgermeister der Ortschaft X unserer Gemeinde  seinen Rücktritt bekanntgeben. Sein Mandat wird er im Ortsrat behalten. Anzuwenden ist das Nieders. Kommunalverfassungsgesetz. 

Aus dem NKomVG kann ich leider nicht rauslesen, was ist dem Fall zu tun ist. 

Baue ich die Vorlage zur Wahl des neuen Ortsbürgermeisters so auf, dass es sich um einen Abberufung des alten Ortsbürgermeisters handelt  (Weil Abberufung das Gegenstück von Wahl ist) ???

Ich stehe vor einem Rätsel.

Wer kann mir helfen?

VG 

VC 2

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Geschrieben von: KaBe, 05.08.2017, 13:21, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (2)

Kann mir jemand Tipps zu guter Fachliteratur im Eingruppierungsrecht geben? Wo findet man Muster zu Stellenbewertungen und eine umfangreiche Sammlung einschlägiger Urteile?

Danke vorab!

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Geschrieben von: Gast, 04.08.2017, 11:50, Forum: Kämmerei, Antworten (1)

Hallöchen, S10347

bei uns im Hause gibt es immer wieder Unklarheiten, ob es sich bei Neuanschaffungen um eine Lizenz oder um eine Software handelt.
So eine richtige klare Abgrenzung ist schwer.
Oft stehen auch auf den Rechnungen beide Bezeichnungen drauf, so dass man sich wahrscheinlich das Schönste aussuchen darf. Icon_cry

Es gibt zum Beispiel die Erklärung bei uns, dass hier (fast) alles Lizenzen sind. Würden wir eine Software kaufen, wären wir ja stinkreich. Sie würde ja 'uns' gehören und wir könnten hiervon anderen Lizenzen davon verkaufen.


Eine richtig, eindeutige Trennung haben wir noch nicht rausgefunden.

Vielleicht habt ihr ja ein paar hilfreiche Ideen.

Dankeschön

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Geschrieben von: Gast, 04.08.2017, 11:44, Forum: Kämmerei, Antworten (1)

Hallo,

wir haben letztens zwei Autobahnhinweisschilder gekauft. Mit Planungskosten ca. 7200 Euro.
Es sind Hinweisschilder auf denen auf kulturelle Ausflugsziele hingewiesen wird.

Aktuell sind diese Beiden investiv im Haushalt (BK 082100) gebucht worden und müssen somit auch inventarisiert werden.

Da uns die Autobahn nicht gehört, sollen die Schilder einzeln erfasst werden.


Wie macht ihr das - investiv o Aufwand?


Liebe Grüße aus Sachsen-Anhalt

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Geschrieben von: freshmaker, 04.08.2017, 02:52, Forum: TVöD, Antworten (2)

Hallo,

ich muss schnellstens eine Arbeitsplatzbeschreibung für meine o. g. Stelle fertigen, bin aber total ahnungslos und drehe mich im Kreis O030 .
Hat eventuell jemand so etwas und kann mir das einmal zur Verfügung stellen? Icon_rolleyes 
Ich schreibe auch sicher nicht davon ab R035 sondern möchte nur eine Orientierungshilfe Icon_idea .
Unser Vordruck der Gemeinde umfasst unglaubliche 13 Seiten und ach ja, nachdem ich bereits 7 meiner Entwürfe wieder zerrissen habe, muß ich um 10.00 Uhr liefern D020 

Also, wenn einer helfen kann, dann bitttteeeee!

MfG
eine Verzweifelte

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Geschrieben von: Gast, 03.08.2017, 20:14, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (3)

Hallo zusammen,

kann man entsprechend der Vormerkung 5a zur EGO VKA als ausgebildeter Sozialversicherungsfachangestellter von der Ausbildungs- und Prüfungspflicht bei einer Stadt/Gemeinde befreit werden und in eine Entgeltgruppe bis 9a, oder vielleicht sogar darüber (Jobcenter-Leistungssachbearbeiter SGB II), eingestellt bzw. eingruppiert werden?
Sind gesetzliche Krankenkassen öffentlich-rechtliche Arbeitgeber?

Danke für die Hilfe.

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Geschrieben von: SoLaLa, 02.08.2017, 23:39, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (2)

Hallo,

ich arbeite als Angestellte im ö. D. . Nun möchte ich meine Fernbeziehung beenden und mit meinem Partner zusammenziehen.

Hierzu habe ich ein paar Fragen:
Ich habe gehört, dass man in einem solchen Fall bevorzugt in einer anderen Dienststelle unterkommt. Ist das richtig? Falls ja, macht es einen Unterschied ob wir verheiratet sind oder nicht?

Wäre super, wenn hier jemand helfen könnte. Auf den PR möchte ich noch nicht zu gehen.

Vielen Dank

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Geschrieben von: Gast, 02.08.2017, 23:03, Forum: Beamte, - Keine Antworten

Kann man als Bauzeichner im öffentlichen Dienst auch Beamter werden  ?

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Geschrieben von: Gast, 02.08.2017, 11:36, Forum: TVöD, Antworten (8)

Meine Frage: Ich arbeite seid 15.1.17 im öffentlichen Dienst befristet bis 31.7.17. Ich hatte Urlaub vom 4.7-31.7.17. Habe ich Anspruch auf urlaubsgeld? Und wird es im August gezahlt?
Danke.lg

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Geschrieben von: Gast, 01.08.2017, 15:15, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

Hallo,

mein Dienstherr beabsichtigt, dass er mit allen Beschäftigten der Verwaltung zusätzlich zur 5-Tage-Arbeitswoche an einem Samstag im Herbst eine "Klausurberatung" für den Haushaltsplan durchführen will. Dazu sollen nach seiner Meinung alle an einem Samstagvormittag von ca. 8 Uhr bis 13 Uhr (mindestens) zusammenkommen. Da soll dann jede einzelne Postition im Haushalt angesprochen und diskutiert werden. Ich vermute aber auch, dass er (ist sein "Steckenpferd"!) den/die ein oder andere vorführen möchte.
Der Personalrat wurde dazu sicher noch nicht beteiligt, da er mit denen sowieso auf "Kriegsfuß" steht und die gern übergehen wird.
Wie können wir und verhalten? Denn keiner will kommen (Familie, Urlaub etc.)!

Viele Grüße
Zebra

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Geschrieben von: hausw, 01.08.2017, 14:00, Forum: Beamte, - Keine Antworten

Hallo zusammen,

ich soll unter Bezug der Sachbezüge vom Dienst freigestellt werden. Hat hier in der Runde jemand Erfahrung damit und kann mir sagen, worauf ich zu achten habe.

In der Freistellungszeit sollen mir von meinem A10 Stellenausschreibungen zugeschickt werden, auf die ich mich dann bewerben muß.

Gruß

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Geschrieben von: Gast, 01.08.2017, 13:43, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (6)

Wir haben hier gerade eine Diskussion.

Ist es möglich, dass ein freigestelltes Personalratsmitglied Heimarbeit macht?
Ich meine z.B., dass man täglich von 7 Uhr bis 12 Uhr in der Dienststelle vor Ort ist, und dann von 12:30 bis 16:15 zuhause "offline" arbeitet. Protokolle schreiben, Schriftverkehr vorbereiten, usw...

Bin mal gespannt was ihr meint.

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Geschrieben von: Gast, 31.07.2017, 14:32, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (2)

Hallo,
gibt es Erfahrungen zur Eingruppierung von Protokollantinnen/Protokollanten kommunaler Gremien (Kreistag, Gemeinderat)? Ich habe eine Vollzeitstelle und befasse mich ausschließlich mit Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Gemeinderats- und Ausschusssitzungen. Lt. Bewertung des AGs erfordert diese Arbeit 0 % selbständiges Arbeiten, was ich nicht nachvollziehen kann.

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Geschrieben von: Gast, 31.07.2017, 10:50, Forum: Kämmerei, Antworten (2)

Hallo,
ich habe mal eine Frage zu Dauerausstellungen.

Wir haben seit Neustem ein Kloster in unserem Verantwortungsbereich. Das heißt: Buchführung, Anlagenbuchhaltung und Inventur.

Nun ist meine Frage: In welches Bilanzkonto bzw. Anlagengruppe würdet ihr Daueraustellungen (diese bestehen aus neuen Ausstellungsvitrinen und 'alten' Sachen) nehmen? Die Inventarisierung hat als Einheit stattgefunden.

Die bestehenden Ausstellungen sind in der Anlagengruppe 081100 und im 082er Bereich.
Es gibt ja auch noch die 06er.. Kunst u Antiquitäten..

Vielleicht kann mir ja jemand von euch helfen?!

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Geschrieben von: Uwe, 31.07.2017, 09:47, Forum: TV-N, Antworten (6)

Bei uns im Tarifvertrag steht, dass dieser nicht angewendet darf von Arbeitgebern der öffentlichen Hand:

(7)
Dieser Tarifvertrag gilt nicht für Arbeitgeber der öffentlichen Hand (z.B. Gemeinden, Gemeindeverbände) sowie für Arbeitgeber, an deren Unternehmen die öffentliche Hand unmittelbar beteiligt ist.
(8) Die Tarifvertragsparteien verpflichten sich, alles zu unternehmen, damit dieser
Tarifvertrag für repräsentativ im Sinne
der §§ 4 Abs. 2, 21 Abs. 1 Satz 1
TVgG-NRW erklärt wird.

Aber die Bus XYZ Gmbh hat Anteileigner, die zu 25% aus diversen Stadtwerken (z.B. Stadtwerke Düsseldorf) bestehen. Darf dieser Tarifvertrag da denn angewendet werden?

siehe die Links

http://www.tarifregister.nrw.de/pdf/RepT...O-2015.pdf  Seite 19

https://www.duesseldorf.de/fileadmin/Amt...n/elba.pdf Anteiseigner

Ist das denn rechtens?????????????????????

Gruß  wolle1000

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Geschrieben von: Gast, 29.07.2017, 12:39, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

Hallo,
Ich arbeite seit einem halben Jahr in der Kommunalverwaltung.
Ich habe einen Masterabschluss (nicht Kommunalverwaltung aber stellenspezifisch) und bin alleine für einen eigenen Bereich inkl Budget verantwortlich. Meine konzipierten Projekte und Veranstaltungen vertrete ich eigenverantwortlich vor den Bürgerinnen und Bürgern, Presse, Politik und Verwaltungsspitze. Zusätzlich habe ich regelmäßige Abend- und Wochenendeinsätze.
Momentan bin ich in E11 eingruppiert. So wie ich die Eingruppierungsmerkmale verstehe, könnte auch eine höhere Eingruppierung möglich sein. Lohnt sich ein Antrag auf Höhergruppierung?
Kann sich dadurch das Verhältnis zu meinem Vorgesetzten negativ verändern?
Vielen Dank für Eure Tipps

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