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Geschrieben von: Gast, 14.02.2017, 09:22, Forum: Ausbildung / Studium Beamte, Antworten (1)

Hallo zusammen,

ich mache momentan eine Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten und bin jetzt im dritten Jahr. Ich bin mir zum aktuellen Zeitpunkt allerdings nicht sicher ob ich noch das dreijährige duale Studium machen möchte um in den gehobenen Dienst zu kommen.

Ist es sinnvoll, noch die zweijährige Ausbildung zum Verwaltungswirt (mittlerer Dienst) zu machen, um ins Beamtenverhältnis zu kommen oder lohnt es sich nicht ? Aufgrund der Besoldung würde es sich doch sicherlich lohnen, oder ?

Komme aus Niedersachsen.

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Geschrieben von: Gast, 13.02.2017, 16:22, Forum: Ausbildung / Studium Beamte, Antworten (4)

Hey.
Fange dieses Jahr die Ausbildung als Stadtsekretäranwärter an, also Verwaltungswirt.
Gibt es hier welche die ebenfalls diese Ausbildung absolvieren/absolviert haben am Studieninstitut Ruhr in Dortmund? Würde mich gerne vorbereiten bis dahin. Wenn jemand Mitschriften, Übungsaufgaben etc hat, würde ich mich sehr freuen, wenn er/sie es zur Verfügung stellen kann.
LG

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Geschrieben von: Gast, 13.02.2017, 16:04, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

Mal eine zentrale Frage in die Runde aller tariflich Beschäftigten: Kann die neue Entgeltordnung sich u. U. negativ auswirken, wenn, neben der automatischen Überleitung, noch eine Stellenbewertung am Laufen ist? Man bekommt hierüber keinerlei Informationen oder Auskünfte. Freuen uns über jedes Lichtlein im Dunkeln...

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Geschrieben von: Gast, 13.02.2017, 15:16, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

S10347 Gibt es eine Zulage für Arbeitsplätze im Keller? Hier bei der Bundeswehr, aber es dürfte ja für den ganzen öffentlichen Dienst gelten.

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Geschrieben von: Gast, 13.02.2017, 09:44, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (1)

Hallo,
meine Frage bezieht sich auf die Teilnahme an den (seit kurzem) regelmäßigen Gesprächen mit der DL:
Wenn nicht alle PR-Mitglieder an diesem Gespräch mit der DL teilnehmen können (1x Seminar + 1x Urlaub) müssen doch sicher die Ersatzmitglieder geladen werden, da auch für diese Gespräche die Regelungen für die PR-Sitzungen anzuwenden sind – oder? Heißt in unserem Fall: 1 Erasatzperson wegen Urlaub einladen, aber keine bei der dienstlichen Verhinderung (Seminar) Icon_rolleyes Icon_rolleyes Icon_rolleyes ?
Für uns gilt das SächsPSVG. Wir sind uns nicht ganz einig.

Vielen Dank schon mal für eure Hinweise

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Geschrieben von: Gast, 12.02.2017, 18:04, Forum: TVöD, Antworten (5)

Hallo.

Bevor ich groß aushole, würde mich erst mal interessieren, ob grds. ein Anspruch auf LOB (§ 18 TVöD) vom ehem. AG besteht, wenn man dort immer nur die minimalen 6 % erhalten hat, weil es keine Dienstvereinbarung gab, diese aber zwischenzeitlich eingeführt wurde und das große "eingefrorene" Geld der letzten Jahre nun zur Ausschüttung kommt.

Falls ja, würde ich den Fall etwas genauer erläutern.

Vielen Dank an Alle.

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Geschrieben von: Gast, 12.02.2017, 13:57, Forum: Ausbildung / Studium Beamte, - Keine Antworten

Hey hat jemand noch ne Zusage für die Stadt Herne bekommen? Als Verwaltungswirt oder Vfa ? Fände es cool wenn man sich austauschen kann Smile

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Geschrieben von: Gast, 11.02.2017, 10:16, Forum: Arbeitnehmer, - Keine Antworten

Nachdem ich aufgrund von meinen Unterlagen im Zusammenhang mit meinem Arbeitsplatz dieses qualifiziertem Fachpersonal usw. vorgelegt habe, wurde mir geraten einen Gleichstellungsantrag zu stellen.
Vorab-Informationen scheiterten immer daran, dass entweder der Personalchef nicht da war, zurückrufen wollte, Urlaub hatte oder eine andere Person, die für mich zuständig gewesen wäre, krank ist.

Wer ein aktueller Ansprechpartner ist, darüber war ich nicht informiert und auf aktuelle Nachfrage bekam ich keine Rückantwort bisher. Ich bin schon länger krank und auf Nachfragen usw. in Bezug auch auf mein Arbeitsplatz wurde mir immer gesagt, warten wir mal ab was nach der Reha ist, wo ich vor kurzem als krank entlassen wurde.

Einen Bescheid der Rentenkasse in Bezug auf eine innerbetriebliche Umsetzung bekam ich zugesendet. Es würden bei entsprechenden Voraussetzungen auch Leistungen  zur Teilhabe am Arbeitsleben bezahlt im Zusammenhang mit Qualifizierungsmaßnahmen. Bis zuletzt wurde, obwohl von meiner Seite aus mein Arbeitgeber über meinen Arbeitsplatz, extreme Verhältnisse, usw. informiert wurde, nix unternommen.

Die Personalrätin verwies mich zum Konfliktberater, der Konfliktberater schrieb mir, er wüsste nicht, ob er mir eine Hilfe wäre in meinem Fall. Ich habe ihm alles geschildert auch im Zusammenhang mit der Erkrankung durch den Arbeitsplatz usw. Auch die Personalrätin zurückliegend und andere Vorgesetzte.

Nun ist etwas passiert. Der Schwerbehindertenvertreter rief mich plötzlich zuhause an und fragte mich, wie ich dazu komme einen Gleichstellungsantrag zu stellen usw. Er wollte wissen was ich habe und warum ich das gemacht habe.
Ich erklärte ihm, dass ich im Zuge meiner Reha und Vorlage meiner Unterlagen der letzten Arbeitsjahre usw. mir geraten wurde mich gleichstellen zu lassen, was ich dann auch gemacht habe nach der Reha.

Der Schwerbehindertenvertreter erklärte mir am Telefon, dass ich keinen Erfolg damit haben werde, ich soll zum VDK. Er fragte mich noch, ob ich den kenne. Ich sagte dazu nix. Im Ernstfall hätte ich Arbeitsrechtschutz.

Ich erwiderte ihm, dass ich alles auf mich zukommen lasse und so gehandelt habe, nachdem auf Fragen von mir keiner mir eine Antwort geben konnte, da entweder niemand da war, krank oder im Urlaub oder gerade keine Zeit. Rückrufe die man von Seiten der Personalverwaltung tätigen wollte, erhielt ich auch nicht. Desto länger man krank wird, denkt der Arbeitgeber vielleicht, die Beschäftigte kommt nicht mehr. Eine Vermutung.

Vielleicht kennt sich hier jemand aus im Bereich Gleichstellung. Der Schwerbehindertenvertreter sagte mir, dass ich unkündbar bin und somit keinen Antrag hätte stellen brauchen. Die Fachberater wussten das aber und rieten mir trotzdem dazu, diesen Antrag zu stellen, nach meiner Vorlage der Unterlagen usw.
im Zusammenhang mit meinem Arbeitgeber, wo ich schon knapp 30 Jahre beschäftigt bin.

Zum Abschluss des Gespräches wies er mich nochmals darauf hin, dass ich schon sehen werde, dass ich keinen Erfolg haben werde. Ich war erstaunt und hätte mit sowas nicht gerechnet. Ich habe 40%, über einen Erfolg habe ich gar nicht nachgedacht. Ich habe den Antrag nur gestellt auf Anraten und ging davon aus, dass diese Personen bestimmt sich auskennen, da diese bei entsprechenden Behördenstellen selbst tätig sind. Weiter ist es so, dass ich aus ärztlicher Sicht an meinem alten Arbeitsplatz nicht arbeiten mehr kann. Hinzu kommt, dass mich mein Arbeitgeber trotz der bekannten Probleme nicht versetzt hat bisher. Weiter ist es so, dass ich seit 6 Jahren bei der Agentur für Arbeit bin und versuche mich auch nebenbei zu bewerben, was bisher erfolglos war. Der Personalrätin habe ich auch alles erzählt zurück liegend und der zuständigen Personalsachbearbeiterin die für mich zuständig war ebenfalls, zuletzt aber auf Nachfrage wohl krank ist und auch nicht mehr zuständig für mich.

Die Personalrätin riet mir ich soll mich bei anderen Behördenstellen bewerben, es wird aktuell und zurückliegend Personal gesucht. Mein Arbeitsplatz ist aber sehr spezifisch und die Tätigkeit wird anderweitig eigentlich nicht benötigt, außer da wo ich zuletzt war. Durch meine gesundheitlichen Einschränkungen und dem spezifischen Arbeitsgebiet, ist es sehr schwierig auch auf Grund meines Alters und wohl auch Unterqualifizierung in Vereinbarung mit meinen Einschränkungen, woanders eine Stelle zu bekommen. Wohl auch dadurch die Empfehlung für eine innerbetriebliche Umsetzung. Ich weiß nicht ob das ein Arbeitgeber überhaut muss.

Ich warte nun ab. Ich erklärte einem Personalchef der mich ebenfalls zurückrufen wollte, dies jedoch nicht gemacht hat, dass ich keinen Stress möchte, aber wenn nichts passiert, werde ich wohl anwaltlich tätig werden müssen, nachdem ich alle meine Unterlagen fachmännisch prüfen lies und dieser Schritt mir eigentlich schon lange angeraten wurde.

Nur glaube ich noch daran, dass es nicht überall gleich sein kann im Zusammenhang mit Arbeitsplätzen auch eventuell im Zuge einer innerbetrieblichen Versetzung.

Vielleicht wurde mir deshalb geraten einen Antrag für eine Gleichstellung zu stellen.  Kennt sich hier jemand aus?

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Geschrieben von: Gast, 10.02.2017, 16:33, Forum: TVöD, Antworten (2)

Hallo,
ich bin seit 4 Jahren als Sachbearbeiterin im Versicherungsamt einer VG mit rund 30.000 Eiinwohnen tätig.
Welche Eingruppierung steht mir zu?

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Geschrieben von: Gast, 10.02.2017, 12:00, Forum: Bauhöfe, Abwasser, Stadtreinigung, Antworten (4)

Hallo,
In unserem Bauhof (für 18.000 Einwohner, Niedersachsen) soll erstmals eine Bauhof-Software, Kosten- und Leistungsrechnung, usw. eingeführt werden. Letztlich geht es darum, die Leistungen wirtschaftlich und effektiv zu erbringen und dies auch entsprechend zu dokumentieren.
Daher die Frage: Wie sieht Eure KLR aus ? Und welche Tipps könnt ihr zur Leistungserfassung geben? Natürlich muss die KLR selbst auch effizient sein.
Bin für alle Tipps, Links, Kennzahlen, usw, dankbar.
Gruß
Ralf

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Geschrieben von: Gast, 09.02.2017, 13:46, Forum: Kommunalverwaltung, - Keine Antworten

Hallo zusammen,

in meiner "alten" VSV steht im §44 Abs. 3 SGB XII, dass die Leistungen in der Regel für 12 Monate bewilligt werden. Mir wurde aber gesagt, dass zum 01.01.17 der Zeitraum auf 6 Monate verkürzt wurde, ist das richtig? Finde dazu nämlich überhaupt nichts bei Google & Co.

Vielen Dank für die fachliche Hilfe!

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Geschrieben von: Gast, 09.02.2017, 10:46, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

Ich bin in einer kommunalen Verwaltung beschäftigt und meine ausgeübte Stelle ist mit der Vergütungsgruppe Vc/1b BAT-O (EG 8) bewertet. Habe ich Chancen auf eine Höhergruppierung nach der neuen Entgeltordnung auf 9a oder 9b? Ich habe bisher noch keinen Antrag gestellt, da ich für einen Rechtsstreit meine Versicherung noch nicht in Anspruch nehmen kann.

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Geschrieben von: Gast, 09.02.2017, 03:38, Forum: Bürgerfragen, Antworten (1)

Sehr geehrte Fachleute aus den Verwaltungen,

ich würde gerne Ihre Meinung zu unrechtmäßig erhobenen Bußgeldern erfahren. Aktueller Fall ist ja die "Blitzer-Panne" in Köln.

Ich bin nicht von diesem Fall, aber von einem Blitzer-Bußgeld in einer anderen Stadt betroffen, habe 2016 auch ein Bußgeld bezahlt, obwohl es ncht gerechtfertigt war (das Schild mit der Geschwindigkeitsbegrenzung war nicht vorhanden). Mir gegenüber wird von der Bußeldstelle auch gesagt, dass eine Erstattung nicht mehr möglich sei. Was würden Sie empfehlen zu tun?

http://www1.wdr.de/mediathek/video/sendu...a-100.html

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Geschrieben von: Gast, 08.02.2017, 17:16, Forum: Öffentlicher Dienst, Antworten (1)

Der vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf schützt nur Vollstreckungsbeamte, die meisten Arbeitnehmer und Beamten der Kommunen (Rathaus, Jobcenter, kommunale Unternehmen) daher NICHT. Mit Verlaub, aber das ist eine Sauerei!  P033
 
Zitat DBB:
"Der dbb beamtenbund und tarifunion begrüßt den am 8. Februar 2017 vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf zum verbesserten strafrechtlichen Schutz von Polizeikräften, Feuerwehrleuten und Rettungsdiensten vor gewalttätigen Angriffen als ersten Schritt in die richtige Richtung.
Allerdings bleibt ein Großteil der im öffentlichen Dienst Beschäftigten außen vor, kritisiert der gewerkschaftliche Dachverband für den öffentlichen Dienst und die privatisierten Bereiche.

Der dbb fordert seit langem, auch mit den Mitteln des Strafrechts, Staatsdiener besser vor Übergriffen und Bedrohungen zu schützen. 'Gewalt sind aber nicht nur Polizistinnen und Polizisten ausgesetzt, sie macht vor den Türen der Verwaltung leider nicht Halt', sagte der dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt nach der Entscheidung des Bundeskabinetts in Berlin.
'In Jobcentern, Finanzämtern und Rathäusern beobachten wir mit Sorge, dass Respektlosigkeiten, verbale und körperliche Angriffe auf Staatsdiener zunehmen', erläuterte der dbb Chef. 'All diese Attacken auf die betroffenen Kolleginnen und Kollegen werden von dem Gesetzentwurf aus dem Hause von Bundesjustizminister Heiko Maas nicht erfasst. Deswegen springt das Kabinett zu kurz', kritisierte Dauderstädt.

Besser geeignet, einen wirksamen strafrechtlichen Schutz aller Beschäftigten des öffentlichen Dienstes zu erreichen, ist aus Sicht des dbb der Gesetzesantrag, den das Land Nordrhein-Westfalen im Dezember 2016 in den Bundesrat eingebracht hat. Über eine Nennung aller Übergriffe auf Staatsdiener und Ehrenamtliche bei der Regelung im Strafgesetzbuch zur Strafzumessung soll deren Dienst für Gemeinwesen und Gemeinwohl besser geschützt werden.
'Als gewerkschaftlicher Dachverband aller Beschäftigten im öffentlichen Dienst ist für uns klar, dass wir diesen Ansatz besser finden, als 'nur' die Polizei- und Rettungskräfte strafrechtlich besser zu schützen', machte Dauderstädt deutlich. 'Natürlich heißt das nicht, dass wir bei den Polizistinnen und Polizisten keinen Handlungsbedarf sehen. Insofern geht der Gesetzentwurf des Kabinetts in die richtige Richtung, er bleibt aber hinter dem Erforderlichen zurück', stellte der dbb Chef klar.

Hintergrund:
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sanktioniert tätliche Angriffe auf Vollstreckungsbeamte mit einem verschärften Strafrechtsparagrafen.
Die Mindeststrafe soll künftig drei Monate betragen. Im Dezember 2016 hat das Land Nordrhein-Westfalen - nicht zuletzt in Reaktion auf die Kampagne 'angegriffen - Gefahrenzone Öffentlicher Dienst' (angegriffen.info) der dbb jugend nrw - über den Bundesrat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der durch eine Konkretisierung der Strafzumessungsregel Übergriffe auf alle öffentlich Beschäftigten und Ehrenamtliche bei ihrem Dienst am Gemeinwohl effektiver sanktioniert."

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Geschrieben von: Gast, 08.02.2017, 15:26, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (2)

Ich bin vor vielen Jahren direkt in BAT Vb Fallgruppe 1 a eingruppiert worden (liegt mir schriftlich so vor). Ist es überhaupt möglich, dass ich, als ich intern auf  eine andere Stelle versetzt wurde ( im neuen Arbeitsvertrag steht Vergütungsgruppe Vb -ohne Angabe der Fallgruppe), plötzlich in Fallgruppe 1c sein sollte. 1c heißt ja Bewährungsaufstieg aus Vc .... ich war aber nie in Vc ....
Entgeltmäßig ist es ja gleich, außer jetzt bei einer Überleitung in die neue Entgeltordnung .....mögliche Überleitung in 9b ....

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Geschrieben von: Gast, 07.02.2017, 15:34, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

Hallo.

Ich bin als Mini jobber bei der Kommune angestellt...
Bin ich damit automatisch im Tarifvertrag ÖD mit integriert?

Danke

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Geschrieben von: Gast, 05.02.2017, 20:45, Forum: Kita, Jugend, Soziales (SuE), - Keine Antworten

Sehr geehrtes Forum,

habe folgende Frage bzgl. der Höhergruppierung als Pflegepädagoge mit Bachelorabschluss.
Mein AG bzw. unser Personaler beruft sich in einem Schreiben auf den TVÖD §12 Abs. 2 (Tätigkeitsmerkmale), ich soll nun für ca. drei Monate eine Arbeitsaufzeichnung anfertigen?

Ist das zulässig?
Bedanke mich für eine Rückmeldung
Roeli1966

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Geschrieben von: Gast, 05.02.2017, 13:53, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

Nach einer Reha bekam ich einen Bescheid der Rentenversicherung. Mein Arbeitgeber sollte mich umsetzen, es wäre ratsam. Weiter würde ich auch eine Qualifizierung bewilligt bekommen in Bezug auf einen anderen Arbeitsplatz unter der Voraussetzung, dass es Personen gibt, die einem die notwendigen Qualifizierungsmaßnahmen für den jeweiligen Arbeitsplatz vermitteln können, damit man danach dauerhaft den Platz auch bekommen kann.

Muss ein Arbeitgeber so eine Mitteilung im Zusammenhang mit dem Arbeitsplatz und Umsetzung Folge leisten oder eher nicht? Vielleicht kennt sich jemand aus. Die Maßnahme wurde vorgeschlagen, nachdem ich durch bekannte Umstände an meinem alten Arbeitsplatz nicht mehr anwesend sein kann.

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Geschrieben von: Gast, 02.02.2017, 22:45, Forum: Kommunalpolitik, Antworten (2)

Gutes Gespräch in Bayern 2 und ARD-alpha mit Bürgern über Bürgermeister und Untiefen der Kommunalpolitik.

Auszug:
"Gut vernetzt und schnell verstrickt? Der perfekte Bürgermeister - er sollte auf alle Menschen zugehen können, aber absolut unbestechlich sein, oder? Was noch?

Korruptionsvorwürfe gegen den amtierenden und gegen den ehemaligen Oberbürgermeister haben Regensburg erschüttert.

Das Tagesgespräch hat gefragt: Wie kommt es zu Affären wie dieser? Wenn jeder jeden kennt, dann wird aus guter Vernetzung möglicherweise auch schnell eine Verstrickung, oder? Welche Strukturen gibt es in den Städten und Gemeinden, um Korruption zu verhindern?"

Zum Gespräch:

https://twitter.com/bayern2/status/827087053221404672

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Geschrieben von: Gast, 02.02.2017, 20:24, Forum: Bauhöfe, Abwasser, Stadtreinigung, Antworten (4)

Hallo,

ich bin seit 7 Jahren, als stellvertretender Leiter einer Kläranlage eingesetzt, und war bisher in der EG 9  eingruppiert, jetzt bin ich nach der neuen Entgeltordnung in die EG 9a  übergeleitet worden, habe ich nicht Anspruch auf die Eingruppierung in die EG 9b, auch wenn ich keine Meisterausbildung habe?

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