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Geschrieben von: Gast, 01.02.2017, 17:02, Forum: TVöD, Antworten (1)

Hallo Zusammen,

ich arbeite als Baukontrolleur in einer Bauaufsichtshörde in der Entgeltgruppe 9. Jetzt wurde ich in die 9a eingestuft. Ich bin Diplom- Bauingenieur (BA). Eine Stellenbeschreibung wurde mir nie vorgelegt bzw. habe nie eine zur Kenntnis genommen. Wer bestimmt die neuen Sufen? Ich bin der Meinung, dass die Verantwortung und das umpfangreiche Aufgabenfeld wenigsten die 9b ist. Aufgaben sind Bauabnahmen im vereinfachten Verfahren und Sonderbauten, Abnahme fliegende Bauten und brandschutztechnische Belange. An wem kann ich mich wenden. Kann man klagen? Wer kann mir weiterhelfen. Für Rückantworten wäre ich dankbar.

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Geschrieben von: Gast, 01.02.2017, 14:02, Forum: Kämmerei, Antworten (1)

Hallo zusammen,
ich bin seit zwei Jahren als Diplom-Betriebswirt in einer kommunalen Verwaltung tätig. In meinen Verantwortungsbereich fallen die Jahresabschlüsse von Haushalt, Eigenbetrieben und einer Entwicklungsgesellschaft. Zudem die Wirtschaftspläne, nicht der Haushaltsplan. Außerdem sämtliche Gebührenkalkulationen. Weiterhin habe ich die kfm. Leitung des Abwasserbetriebes sowie Prokura in der Entwicklungsgesellschaft. Zunächst einmal Frage in die Runde, welche EG ich wohl bekomme? Was meint Ihr?
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Ich möchte einen Antrag auf stufengleiche Höhergruppierung stellen. Ist es evtl. auch möglich zwei Stufen zu überspringen?

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Geschrieben von: Gast, 31.01.2017, 17:18, Forum: Arbeitnehmer, - Keine Antworten

Ich habe im März 2016 einen Antrag auf Höherbewertung meiner Stelle gestellt. Im November 2016 wurde meinem
Fachbereichsleiter mitgeteilt, dass meine Stelle neu (höher) bewertet worden ist. Jetzt im Januar 2017 hat auch der Personalrat
der Höhergruppierung zugestimmt. Ich persönlich habe noch kein Schreiben vom Personalbereich bekommen.
Ab wann wird das höhere Entgelt gezahlt? Ab Antrag = März, ab Bestätigung der höherwertigen Tätigkeit = November 
oder erst, wenn ich einen neuen Arbeitsvertrag unterschreibe?
Danke vorab.

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Geschrieben von: Gast, 31.01.2017, 15:32, Forum: Kita, Jugend, Soziales (SuE), Antworten (5)

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich arbeite als Heilerziehungspfleger in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung. Meine Frage betrifft die Eingruppierung. In den Merkmalen zur Eingruppierung steht, dass HEP`s in S8b eingestuft werden, weil sie dem Erzieher gleichgestellt wurden. Als HEP in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung (handwerklicher Erziehungsdienst) bin ich aber in S7. Ist der HEP in einer Werkstatt nun weniger wert? HEP 2.Klasse? Was ist höher zu bewerten: der HEP oder die Tätigkeit?
Vielleicht kann mir jemand auf dieser Seite eine Auskunft geben und möglichst auch die nötigen Verweise.
Vielen Dank,

Torsten

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Geschrieben von: Gast, 30.01.2017, 17:43, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (3)

Hallo,
ich war bisher in Entgeltgruppe 9 Stufe 5 (Stufe 6 nicht möglich) - Überleitung von Vb Fallgruppe 1a.
Aufgrund einer Stellenbewertung wäre eine Höhergruppierung in 9c möglich.
In welche STUFE würde ich dann in 9c kommen, war bisher ca. 10 Jahre in Stufe 5?
Ich erhalte eine Besitzstandszulage Kinder in Höhe von 225 Euro, würde diese wegfallen?
Danke!

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Geschrieben von: Gast, 30.01.2017, 15:15, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (1)

Hallo,
eine Bekannte ist Finanzbeamtin beim hiesigen Finanzamt und möchte zu uns in die städtische Kämmerei. Sie hatte beim Personalamt der Stadt nachgefragt, und wurde dort überrascht, dass eine Versetzung vom Finanzamt in die Kommunalverwaltung problematisch sei. Genaueres wurde ihr aber nicht gesagt. Jetzt ist sie unsicher, ob sie sich bewerben soll.
Ich wurde neugierig, als ich von dem Sachverhalt hörte und wüsste gerne was hier Sache ist.
Kann mir bitte jemand (deutlich) erklären wo die Probleme liegen könnten? Welche Rechtsgrundlagen kann ich nachlesen?
Vielen Dank

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Geschrieben von: Gast, 29.01.2017, 22:58, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

Hallo, mit der Umstellung auf das neue TVöD bin ich von Entgeltgruppe 9  in E 9b Stufe 6 eingruppiert worden und habe somit die Möglichkeit einen Antrag auf Höhergruppierung nach E 9 c zu stellen.
Können Sie mir sagen, in welche Stufe ich kommen werde, wenn dem Antrag auf Höhergruppierung stattgegeben wird? Seit 01.10.2016 bin ich  in Stufe 6.

Danke.

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Geschrieben von: Gast, 27.01.2017, 14:31, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (3)

Hallo,
ich bin seit 01.04.2000 in Vb Fallgruppe 1a eingruppiert.
Wenn ich es richtig verstanden habe, werde ich nach 9a übergeleitet und kann auf Antrag in 9b kommen.

Wird dies dann nach §29b - Höhergruppierung - gehandhabt? Hier heißt es ja .... sind die Beschäftigten auf Antrag in der Entgeltgruppe eingruppiert, ....... Heißt das, dass dieser Antrag eigentlich nicht abgelehnt werden kann/darf?

Darf bzw. kann dies mit einer neuen Stellenbewertung/Arbeitsplatzbeschreibung verbunden werden oder bin ich dann mit Antrag in 9b eingruppiert?

Ich bin seit ca. 10 Jahren in Entgeltgruppe 9 Stufe  5 (keine Stufe 6 möglich). In welche Stufe käme ich bei genehmigten Antrag?

Danke!

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Geschrieben von: Gast, 27.01.2017, 12:22, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (1)

Hallo Forum,
ich bin Personalrat in einer kleinen Gemeinde in Sachsen-Anhalt.

kurzer Abriss des Sachverhaltes:
Im Dezember wurde der Personalrat gemäß §66 PersVG LSA bei einer Berförderung eines Beamten beteiligt. Der Personalrat stimmte der Beförderung des Beamten zu, trotz des Fehlens von wichtigen Unterlagen, die eigentlich zur Entscheidungsfindung notwendig waren. z.B.: die Stellenbeschreibung und Bewertung, sowie der aktuelle Stellenplan 2017 (Beförderung soll im Jahr 2017 stattfinden)
Mitte Januar hat der Personalrat die Dienststellenleitung aufgefordert, nach §57 (2) PersVG LSA die notwendigen Unterlagen nachzureichen, um die Rechtmäßigkeit des Beschlusse nachprüfen zu können.
Die Antwort der Personalstelle lautete: Dem Personalrat stehen in diesem Fall die Unterlagen nicht mehr zu, da er sie nur zur Entscheidungsfindung benötigt und dies schon erfolgt ist.

Meine Frage:
Ist dies so Rechtens und gibt es evtl. bekannte gerichtliche Entscheidungen, nach denen der Personalrat einen Rechtsanspruch auch zur Nachforderung der Unterlagen hat?

Danke im Voraus

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Geschrieben von: Gast, 26.01.2017, 19:08, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

Hallo zusammen,

heute erhielt ich die Mitteilung meines Arbeitgebers, dass er mich von E9 Stufe 2 in E9a Stufe 2 überleitet.

Nun steht die Überlegung im Raum einen Antrag auf die 9b zu stellen.

Aber lohnt das überhaupt? Ich verliere meine sammelte Erfahrungszeit, komme also später in Stufe 3 und dann ist dort ja kein Unterschied. Nach meiner Rechnung lohnt sich der Wechsel erst nach 12 Jahren. Dann ist das Minus ausgeglichen, was dadurch entsteht, oder habe ich einen kompletten Denkfehler und ich sollte diesen Antrag stellen?

Für Rat bin ich Dankbar.

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Geschrieben von: Gast, 26.01.2017, 13:05, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (2)

Hallo zusammen,

ich hatte vor einiger Zeit auf meinen Wunsch ein BEM-Gespräch. Die kam ohne Einladung. Ich meine irgendwo gehört zu haben dass bei einem BEM-Gespräch ein BEM-Beauftragter dabei sein muss. 
Bei mir war es nur der Betriebsrat (Schwerbehindertenbeauftragte) Fürsorgestelle, meine Chefin und der IFD.

Eine neutrale Person aus dem Unternehmen mit einer wohl angeblichen Weiterbildung zum BEM-Beauftragten war nicht anwesend.
Muss diese anwesend sein? Wenn ja wo steht dies? Gibt es evtl. dazu ein Gesetz? 
Da ich jetzt gekündigt habe und eine Umschulung machen werde, interessiert mich, ob dieses Gespräch überhaupt rechtswirksam war. 

Ich danke für eure Hilfe 

Chillkroete

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Geschrieben von: Meister, 26.01.2017, 12:17, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (3)

Hallo,

wir haben im Geschäft eine schwerbehinderte Kollegin, diese nutzt ihre Schwerbehinderung maßlos aus.
Sie fällt immer wieder kurzfristig aus (Migräne, Heiserkeit). Sie meldet sich zum ersten Arbeitstag krank, kommt dann einen Tag und meldet sich dann oft wieder krank. Dann können wir Glück haben, dass sie die folgende Woche komplett da ist. Dann geht es wieder los wie beschrieben. Dann passiert wochenlang nichts und dann das gleiche Spiel.
Es passiert, das sie 4-6 mal im Monat fehlt.
Sie hat einen verantwortungsvollen Posten. Es müssen dann Personen aus verschiedenen Abteilungen ihren Dienst verrichten. Der Unmut wächst. Die Dienststelle sagt," da kann man nichts machen".
Mehrere Kollegen sind der Meinung, dass dies nur gespielt ist.
Kann mir jemand sagen was man dagegen machen kann?
Was für Möglichkeiten hat der PR? Macht es Sinn mit einer Person von der Schwerbehindertenvertretung zusprechen?
Wer kann mir Möglichkeiten aufzeigen um dem ganzen ein Ende zu bereiten??  Wer hat in dieser Art Erfahrung?
Für uns gilt LPVG BW.

Ich bedanke mich für konstruktive Antworten
Meister

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Geschrieben von: Gast, 25.01.2017, 22:48, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

Ich werde von der kleinen  EG 9 Stufe 5 zur EG 9a Stufe 6 übergeleitet. Dies ergibt keine Änderung im Grundgehalt.
Nun habe ich aber zusätzlich eine Besitzstandszulage vom 173€. Wird die nun zusätzlich weiter ausgezahlt oder besteht die Möglichkeit diese in die EG9 b Stufe 6 überzuleiten?

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Geschrieben von: Gast, 24.01.2017, 22:45, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (2)

Ich mache deutlich mehr als das, was ich über meine stellenbeschreibung eigentlich machen müsste. ich mache berichte, ich mache dauernd selbständige Arbeiten und erbitte mir auch selber meine Ziele.
Zum Aufgabenspektrum mache ich mehr als meine Kollege

Wie muss ich denn vorgehen um eg7 zu verlangen und ohne dass es die anderen mitbekommen?

Ich fühle mich auch schon verarscht, da ich quasi buckel und die anderen einen schönen einfachen Job haben.

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Geschrieben von: Gast, 24.01.2017, 21:58, Forum: Bürgerfragen, Antworten (1)

Meine Frau stammt aus einer armen Familie. Ihre Mutter starb mit 51J.an Leberversagen, ihr Vater trank auch nicht wenig. Bei deren 1.Tochter ist es noch nicht so ausgebildet, bei der zweiten Tochter merkt man schon, dass hier eine Störung vorliegt. Dann bekamen diese Leute einen Sohn der Taubstumm-und ohne richtige Taubstummenausbildung-dieser lebt "Gott sei Dank in einem Heim, so dass er versorgt ist.

Meine Frau, sie wurde vor dem Sohn geboren, hat wie alle keinen Schulabschluss. Am Anfang ging es mit ihr. Aber die letzten beiden Jahren bricht die Art der Eltern immer mehr durch. Alkohol trinkt sie nicht. Denke mir aber, wo normale Kinder in der Fruchtblase ernährt werden, ist sie in einer Alkoholblase ernährt worden..
Kann man hier eine Untersuchung veranlassen?
Es wäre wirklich sehr wichtig.

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Geschrieben von: Gast, 24.01.2017, 17:01, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (4)

Hallo,
durch den Trend zu mehr Urnengräbern benötigen unsere Friedhöfe weniger Flächen.
Die Friedhöfe sollen daher umgestaltet werden, wozu wir gestalterische Ideen suchen.
Ferner sind auch Maßnahmen gefragt, die Friedhöfe noch wirtschaftlicher zu betreiben.
Wer kann dazu Ideen beitragen? Eine Aufgabe der Friedhöfe kommt nicht in Betracht.

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Geschrieben von: Gast, 24.01.2017, 15:14, Forum: Bürgerfragen, Antworten (2)

Die Möbel im öffentliche Dienst sind oftmals sehr gut erhalten und werden trotzdem regelmäßig ersetzt. Gibt es die Möglichkeit diese Büromöbel zu übernehmen? Hat jemand eine Adresse?

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Geschrieben von: Gast, 24.01.2017, 09:57, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (3)

Hallo zusammen, habe heute meine Abrechnung für Januar 2017 bekommen. Arbeite seit 10 Jahren bei der Kommune und hatte bisher EG9, zuletzt Stufe 4. Heute steht auf meiner Abrechnung EG9a Stufe5. Ich habe einen Abschluss als Diplom-Verwaltungswirtin (FH). Ist dann die Eingruppierung in 9a korrekt? Müsste das nicht 9b sein? Bislang hat niemand mit mir gesprochen...
Wie ist die Rechtslage? Icon_cry

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Geschrieben von: Gast, 23.01.2017, 22:37, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (8)

Die Freiwillige Feuerwehr Oyten macht mit einem auf Facebook veröffentlichten Handy-Video und einem dazu veröffentlichten Kommentar Schlagzeilen. 

Zitat Facebook:
"Derzeit sind wir mit einem Unfall auf der A1 beschäftigt! Die nicht gebildete Rettungsgasse macht uns wütend! Wir versuchen Leben zu retten und werden durch Ignoranz und Doofheit behindert! Diese Video wurde vom SECHSTEN Einsatzfahrzeug gedreht! Liebe Leute, was ist daran so schwer??? Wir könnten kotzen, sorry für die Ausdrucksweise.... übrigens war schon 2 Kilometer vor dem Stau ein Überholverbot für LKWs ausgeschildert!"

Ich verstehe etwas den Ärger der Feuerwehrleute, aber solche Videos gehören sich nicht. Was kommt als nächstes, um noch mehr öffentliche Aufmerksamkeit zu bekommen? Hollywood lässt grüßen.

Vermutlich fehlt es hier auch an Vorgaben seitens der Kommune, wer was veröffentlichen darf und zum Datenschutz.

Link: Facebook-Video der Feuerwehr Oyten ...

Bericht darüber: https://twitter.com/feuerwehrmag/status/...4021907456

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Geschrieben von: Gast, 23.01.2017, 13:55, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (4)

Hallo ich bin gelernter Maler /Lackierer und seid 8 Jahren Geselle.
Meine Frage wäre wenn ich im öffentlichen Dienst anfange in welche Entgeltgruppe wird man dann eingestuft?
Bitte um Hilfe. Danke

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