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Geschrieben von: Gast, 27.09.2013, 18:06, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (4)

Hallo Ihr Lieben,

ich bin im April diesen Jahres nach längerer Krankheit von meiner Dienststelle in den Ruhestand versetzt worden.
Nun gibt des dieses Urteil von 31.01.2013, dass auch Beamte eine Vergütung ihres nicht genommenen Urlaubs beantragen können, wenn diese nach der Erkrankung sofort in den Ruhestand versetzt worden sind und keine Chance hatten, den Resturlaub zu nehmen. Bei mir stünde noch Urlaub von 2011 offen (12 Tage), der gesamte in 2012 sowie anteilig diesen Jahres.

Da dieses Urteil noch ziemlich "frisch" ist, gibt es wohl bisher noch nicht so viele Beamte, die diesen Antrag stellen konnten.
Ich habe diesen Antrag bereits vor 3 Monaten gestellt und warte noch immer auf eine Reaktion, trotz Sachstandsanfrage.

Nun meine Frage: Gibt es bereits Jemanden (einen Beamten), egal welches Bundesland, der bereits einen solchen Antrag gestellt und auch eine Entscheidung erhalten hat?
Wahrscheinlich wissen unsere Dienststellen noch nichts damit anzufangen, weil es dies bisher noch nicht gab.

Ich würde mich freuen, wenn mir jemand seine Erfahrungen mitteilen könnte.

Viele Grüße
Uli

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Geschrieben von: Gast, 26.09.2013, 16:37, Forum: Arbeitnehmer, - Keine Antworten

Hallo,
Bei uns wurden vor kurzem einfach zwei Arbeiterinnen befördert zu Beiköchinnen. Sie haben keine diesbezügliche Ausbildung. Die Stellen wurden NICHT ausgeschrieben. Meine Frage lautet: Darf das im Öffentlichen Dienst so gehandhabt werden? Hätten nicht alle die Chance auf eine Bewerbung bekommen sollen? Kann ich Rechtlich dagegen Vorgehn?

Danke Für Die Antwort

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Geschrieben von: WADO, 26.09.2013, 10:06, Forum: Kämmerei, - Keine Antworten

014 Meine Frage bezieht sich auf einen Sachverhalt, in dem gem. § 33 GrdstG Grundsteuerlass für selbst genutztes Wohneigentum beantragt wird. Es wird seitens des Antragstellers ein fiktiver Mietwert berechnet. Dem gegenüber werden Ausgaben (Grundbesitzabgaben, Nebenkosten) aber vor allem Erhaltungsaufwendungen in Höhe von ca. 14.000 Euro gestellt. Die Gegenüberstellung des fiktiven Mietwertes und der Ausgaben ergibt einen negativen Betrag. Ich war bisher der Meinung, dass ein Grundsteuererlass nach § 33 GrStG nur bei vermieteten/verpachteten Objekten und nicht bei selbstgenutzten Objekten in Frage kommt. Wie ist nun mit dem Antrag umzugehen? Danke im voraus für die Hilfe.

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Geschrieben von: KassenCharly, 24.09.2013, 14:15, Forum: Kämmerei, Antworten (1)

Hallo zusammen,

zu unserem Aufgabenbereich gehört auch die Verwaltung einer Kulturstiftung. Hierbei handelt es sich um eine rechtsfähige Stiftung des öffentl. Rechts im Sinne des § 101 GO BW.

In der Stiftungssatzung wird keine konkrete Aussage zu möglichen Geldanlagen (Festgelder, nachr. Anleihen, Genussscheinen, Aktien etc.) gemacht. Es heißt nur, dass das Vermögen der Stiftung im Grundstock ungeschmälert zu erhalten ist.

Gibt es zusätzliche Beschränkungen aufgund des Gemeindewirtschaftrechts oder des Stiftungsrechtes BW?

Gruß KassenCharly

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Geschrieben von: Gast, 23.09.2013, 20:17, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (1)

Der Vorsitzende vom Prat (aus der Gruppe der Beamten) ist zurückgetreten. Es sind zwei Gruppen im Prat enthalten, so dass gem. §26 Lpersvg der Stellvertreter aus der Gruppe der tariflich Beschäftigten kommen muss und auch kommt. Nun muss jetzt ein neuer Vorsitzende gewählt werden. Dieser muss also auch wieder aus der Gruppe der Beamten kommen. Was geschieht jedoch, wenn kein anderer Beamter bereit ist sich der Wahl zu stellen? Kann dann auch der Vorsitz von einem tariflich Beschäftigten übernommen werden oder muss der komplette Vorstand neu gewählt werden? Ich wäre dankbar für eine qualifizierte Antwort.

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Geschrieben von: GV2601, 23.09.2013, 11:54, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (3)

Vom Amt ist die Kostenkalkulation 2014 für die KITA vorbereitet worden.
In der Kostenkalkulation ist die Position "Ersatzbeschaffung" aufgenommen worden.
In dieser Position sind Aufwendungen für die Anschaffung von Wirtschaftsgütern über EUR 400 (GWG) in voller Höhe enthalten, obwohl diese Wirtschaftsgüter zukünftig über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden und zukünftig in der Position Abschreibung enthalten sind.
Meiner Meinung nach ist das nicht korrekt. Die Aufwendungen hätten lediglich in Höhe der kalkulatorischen Abschreibung eingearbeitet werden dürfen.
Die Mitarbeiterin vom Amt jedoch argumentiert mit der "DOPPIK" jedoch ist die Doppik doch nur der Begriff für die doppelte Buchhaltung im Kommunalwesen und dürfte doch dahingehend nicht vom aktuellen Steuerrecht abweichen.

Hat jemand Erfahrung damit?

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Geschrieben von: Gast, 23.09.2013, 10:22, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (3)

Ich bin als Personalratsmitglied an einer kleinen Gemeindeverwaltung tätig. Durch Zufall habe ich festgestellt, dass nächstes Jahr ein neuer Mitarbeiter/-in eingestellt werden soll und hierzu bereits die öffentliche Stellenausschreibung auf unserer Internetseite erfolgt ist. Bewerben kann man sich bis Anfang November 2013.
Nun meine Frage: Eine Beteiligung des Personalrates für diese Ausschreibung ist in keinster Weise erfolgt und abgestimmt worden. Wir sind noch nicht einmal darüber informiert worden, dass dies beabsichtigt wird. Welche Handlungsmöglichkeiten haben/hätten wir als PR? Ich muss auch darauf hinweisen, dass wir bereits des Öfteren erst im Nachgang von Stellenneubesetzungen erfahren haben.

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Geschrieben von: Gast, 21.09.2013, 12:28, Forum: Arbeitnehmer, - Keine Antworten

Hallo!
Eine Frage, ich habe ein Attest gesendet, das ich gesundheitlich nicht in der Lage bin das Amt auszuführen, doch bis heute noch kein Antwortschreiben erhalten. Muss ich trotzdem jetzt morgen früh dort hin? ich schaff das nicht! Danke schon mal für Eure Hilfe

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Geschrieben von: Heschen, 21.09.2013, 09:35, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (2)

Guten Morgen,

vielleicht kann mir jemand von Euch bei einem Problem helfen. Bin seit Dezember 2012 im Vorstand des PR in einer Behörde in Berlin. Aktuell verhandeln wir über eine neue Gleitzeitverordnung mit dem AG. Da wir als PR einiges verändern möchten - was die Geschäftsführung natürlich nicht möchte - wollten wir zu einem bestimmten Thema der Gleitzeit die Gruppenleiter dazu befragen. Der Geschäftsleiter war darüber auch informiert. Er hat aber dann in einer Gruppenleiterbesprechung - der PRV war dabei - die Gruppenleiter dazu angewiesen, nicht mit dem PR diesbezüglich zu sprechen. Sie wären dazu nicht legitimiert. Ansprechpartner für den PR wäre einzig die Geschäftsleitung (also er).

Kann er das einfach? Haben wir nicht das Recht auf Informationgewinnung? Ich suche nun im PersVG, ob es irgendwas gibt, womit wir ihn diesbezüglich in die Schranken weisen könnten.
Wie soll eine vertrauensvolle Zusammenarbeit denn sonst funktionieren?

Bin sehr gespannt Icon_confused

Gruß Heschen Icon_wink





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Geschrieben von: Gast, 20.09.2013, 19:23, Forum: Kommunalbeamte, - Keine Antworten

Hallo.
Ich bin noch keine 50 und mag mit meiner Familie in ein anderes Bundesland ziehen und dort auch arbeiten. Ich bin Beamter bei einer Berufsfeuerwehr und weiß überhaupt noch nicht wie das laufen kann; was ich wann und wo und vor allem auch wem zu erst und zu letzt mitteile(n) darf....Gibt es "Höchst-Alter"-Einschränkungen bei Versetzungen.

Vielen Dank im Voraus...


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Geschrieben von: ArazVfA, 18.09.2013, 23:21, Forum: Kommunalverwaltung, - Keine Antworten

Hallo,

als städtische Vollzugsangestellte muss man doch ernannt werden, oder (§ 94 Abs. 1 GemO RLP)?

Und auf Verlangen ist ein Ausweis vorzuzeigen. Dies setzt voraus, dass man auch einen Ausweis erhalten haben sollte (§ 94 Abs. 3 GemO RLP).

Wenn man nicht zur Vollzugsangstellten ernannt wurde und keinen Ausweis besitzt kann man doch eigentlich gar nicht richtig arbeiten, oder?

Fragen:
1. Steht der Vollzugsangestellten nicht dann auch eine höhere Entgeltgruppe zu?
2. Wie sieht es eigentl. rechtlich bei der Ausführung von Amtshandlungen aus?

O030

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Geschrieben von: Gast, 18.09.2013, 18:03, Forum: TVöD, Antworten (1)

Hallo,

in unserer (kleinen) Stadtverwaltung soll demnächst eine neue Person, vermute mal aus der freien Wirtschaft, in leitender Funktion eingestellt werden. Wir Angestellten sind alle im TVöD und der AG im Kommunalen Arbeitgeberverband. Die Stellenausschreibung erfolgte mit dem Hinweis "... nach TVöD...". Nun ist mir bekannt geworden, dass für die neue Stelle bisher noch keine Eingruppierung stattgefunden hat. Vielmehr wird nun ein Bewerber gesucht, der wahrscheinlich die niedrigsten Gehaltsvorstellungen anbietet. Könnte Ihr mir bitte einen Tipp geben, wie normalerweise zu verfahren ist? Hat der Bewerber nicht einen Anspruch darauf, dass zum einen die Stelle entsprechend bewertet wird/wurde und am Ende auch das entsprechende Entgelt ausgereicht wird? Danke für Eure Beiträge!

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Geschrieben von: ArazVfA, 15.09.2013, 17:15, Forum: Bauhöfe, Abwasser, Stadtreinigung, Antworten (4)

Hallo,

in der Stadt K (VG K) sind alle Baubetriebshofmitarbeiter in den Entgeltgruppen 3 - 5 eingruppiert. In EG 5 befindet sich nur der Baubetriebshofsleiter.

Alle haben je eine abgeschlossene Ausbildung (bsp., Elektriker, Maurer, Tischler, Garten- und Landschaftsbauer etc.).

Sieht der TVöD-VKA nicht vor, dass diese Personen in Entgeltgruppe 7 eingruppiert werden müssten?

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Geschrieben von: natura_amator, 14.09.2013, 18:45, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (5)

Hallo
man kann ja bei der Rentenversicherung neben diesen VBL Klassik noch andere Optionen abschließen. Frage! Wann lohnt sich das?
Ich bin knapp 40 und habe wegen Arbeitslosigkeit noch nicht viel in die normale Rente eingezahlt.
Im Offentlichen Dienst arbeite ich nun seit 3 Jahren. Habe ca. 1450 Euro netto im Monat.

Ich frage mich nun, ob ich da noch was zusätzlich abschließen soll....auch diese Erwerbsminderungsoption vielleicht garnicht schlecht.

Blos viel Geld will ich monatlich auch nicht weniger haben.
Kollegen meinten, diese VBL Klassik reicht vollkommen.....


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Geschrieben von: Gast, 12.09.2013, 16:10, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (2)

Hallo
Ich habe mich intern als Beamter auf eine Stelle beworben, welche mir wie auf der Haut geschrieben ist. Ich denke ich erfülle alle Vorraussetzungen dafür.
Auf dies Stelle hatten sich 2 Interne gemeldet. Der andere hat seine Bewerbung aber zurückgezogen.
Daraufhin wurde die Stelle, trotz meiner Bewerbung extern aber nur online ausgeschrieben.
Jetzt kommen neben meiner Person noch weitere Personen zu einem Vorstellungsgespräch.
Der Hintergrund ist der, dass mein Arbeitgeber nicht will, dass ich diese Stelle bekomme.
Er hätte mich lieber auf der alten Stelle, welche ich schon über längere Zeit habe.
Ist das Rechtens??
Danke für eure Antworten!!

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Geschrieben von: Gast, 12.09.2013, 14:49, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (3)

Hallo zusammen,

wer weiß, ob es die Möglichkeit gibt als gelernte Bürokauffrau den Fuß in eine Verwaltung z. B. Kreis- oder Gemeindeverwaltung zu bekommen?
Könnte ich auch nebenbei die Verwaltungslaufbahn z. B. zur Verwaltungsfachangestellten absolvieren ? Oder durch eine Zusatzausbildung, die evtl. kürzer ist als eine Ausbildung? Und vor allem gibt es dafür eine Altersbegrenzung ?
Meine gehört zu haben, dass zum Beispiel die Finanzschule nur Leute bis 28 Jahre nimmt.
Hilfe - Kennt sich da jemand aus?

Bin dankbar für jeden Tip.

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Geschrieben von: Gast, 09.09.2013, 13:02, Forum: Kommunalbeamte, - Keine Antworten

Hallo,

angenommen, die Probezeit eines Beamter auf Probe läuft Mitte November ab, also ziemlich genau 6 Wochen vor Ende des Kalendervierteljahres. Wann müsste der entsprechende Diensther mitteilen, wenn die Probezeit nicht bestanden wurde?

Im Gesetz findet man nur, dass die Frist sechs Wochen vor Ende eines Kalendervierteljahres beträgt. Somit wäre der Beamte bei Nichtbestehen der Probezeit also von heute auf morgen arbeitslos?

Vielen Dank schonmal für die Antworten Wink

LG
ideenlos

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Geschrieben von: natura_amator, 07.09.2013, 20:33, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (6)

Hallo
Ich habe einen unbefristeten Vertrag im Öffentlichen Dienst. Ich arbeite im Betriebshof einer Stadt. Bin dort seit über 2 Jahren.
Kann man einfach so entlassen werden, ohne das man sich was zu schulden kommen lassen hat?
Muss Arbeitsmangel oder sonstige Gründe nachgewiesen werden?
Kann man ohne Grund einfach so entlassen werden?

Könnt Ihr mir mal bitte etwas zu schreiben...
Wie könnte die Stadt sich meiner entledigen, wenn sie wollte?
(Kann da nicht gut, mit einigen Personen)

Gruß


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Geschrieben von: Gast, 06.09.2013, 15:45, Forum: TVöD, Antworten (2)

Hallo,
ich bin in der Entgeltgruppe E14, Stufe 5 eingruppiert.
Zum 01.10.2014 bin ich 5 Jahre auf die Stelle eingewiesen und rutsche nach meinem Verständnis in die Stufe 6. (Soweit so gut und ganz sicher kein Grund zum Jammern!)
Wenn ich zum jetzigen Zeitpunkt befördert werde -->E15, würde ich nach meinem Verständnis ausgehend von meiner jetztigen Stufe 5 in die entsprechende nächsthöhere Stufe des E15 wertes rutschen; dies wäre dann die Stufe 4, Unterschied 46 Euro.Die Stufe 5 erreiche ich dort dann ja wiederum erst nach 5 Jahren. Nach Lebenszeitalter (muß noch ein wenig)stelle ich mich damit löangfristig natrülich dennoch besser, hätte aber mit einem Stufenwechsel innerhalb der E14 ab Oktober fast 300 € mehr...
Was muß ich tun; gibt es auch nach der Höherstufung noch eine Wartezeit, oder muß ich nur dafür sorgen dass ich zunächst - also 1.Oktober in der E14 eine Stufe höher komme um dann von dort aus mit Beförderung dann in der E15 sofort in die Stufe 5 zu kommen ? oder gibt es für mich dann auch noch eine Wartezeit, in der ich eben eher darauf achten sollte...bitte nicht befördert zu werden...?...

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Geschrieben von: Gast, 04.09.2013, 10:34, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (2)

Hallo,

unser Dienstherr plant die Stelle eines Amtsleiters neu zu besetzen. Hierfür hat er die Stelle im extern ausgeschrieben, obwohl er zunächst von (nur) einer internen Stellenausschreibung gesprochen hat. Er begründet dies mit der Einstellung einer "kompetenten Person", die den anderen MitarbeiterInnen "Beine machen" solle. Ich vermute jedoch, dass zum einen ihm unliebsame Mitarbeiter keine Aufstiegsmöglichkeiten bekommen sollen und zum anderen er seine "Getreuen" unterbringen möchte.
Der PR ist vorab mündlich in einem kurzfristig anberaumten Gesprächstermin beim DH über die Ausschreibung informiert worden. Kurz nach diesem Termin wurde der PR schriftlich über die beabsichtigte externe Ausschreibung schriftlich zusammen mit dem Ausschreibungstext informiert. Da mehrere PR-Mitglieder bereits im Urlaub waren, haben die verbliebenen und Ersatzmitglieder der externen Ausschreibung und dem Wortlaut dieser zugestimmt.

Mittlerweile gehen die Bewerbungen im Hause ein und werden jedoch nicht an einer zentralen Stelle gesammelt. Vielmehr werden diese vom DH außer Haus mit "seinen Getreuen" besprochen. Die Bewerbungsfrist läuft Ende nächster Woche aus. Breits im Oktober soll die Amtsleiterstelle neu besetzt werden.

Bisher hat der PR keine Kenntnis darüber, wer sich beworben hat. Fest steht jedoch, dass der Stellenplan keine neue Stelle vorsieht und in unserer Verwaltung keine neuen Mitarbeiter eingestellt werden sollten. Auch unter dem Sachstand, dass mehrere Mitarbeiter verkürzt arbeiten müssen (Einsparung bei den Personalkosten).

Nun meine Frage:

1. Wie muss die Beteiligung des PR bei einer Stellenausschreibung erfolgen? Gibt es hierfür Verfahrens- bzw. Ablaufregeln?
2. Wer muss zuerst beteiligt werden, Rat oder PR? Kann ein "Bewerbungsgremium" vor dem PR gehört werden (die Bewerbugnsgespräche finden unter Beteiligung eines PR-Mitgliedes statt!)?
3. Dürfen die Bewerbungsunterlagen das Haus verlassen und auch von Dritten eingesehen werden?
4. Meines Erachtens kann ohne entsprechender Stelle im Stellenplan auch keine Stelle ausgeschrieben werden, oder?
5. Gewerkschaftsseitig wurde nur die Information gegeben, dass die gesamte Ausschreibung gegen das Kollektiv- und das Individualrecht verstoßen würde. Kann mir einer sagen, was dies jeweils bedeutet?

Vielen Dank für Eure Mitteilungen!!!


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