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Geschrieben von: Gast, 28.01.2013, 16:13, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (3)

Hallo,

ich bin Kommunalbeamter, Ende 50 und bald 40 Jahre im öffentlichen Dienst.

Ich versuche es so kurz wie möglich zu machen und verzichte daher, auf Gründe und Ursachen meiner Beschwerden einzugehen:

Wegen Erschöpfungszuständen habe ich vor einigen Jahren meine Arbeitszeit trotz finanzieller Einbussen reduziert. Als dies nichts half, habe ich eine Psychologin aufgesucht, die bei mir eine mittelgradige depressive Episode diagnostizierte. Sie stellte mir ein ausführliches Attest aus und empfahl darin eine Altersteilzeitregelung, damit ich durch die Aussicht auf einen früheren Eintritt in den Ruhestand wieder neuen Lebensmut fassen kann. Ich stellte einen entsprechenden Antrag, das Attest fügte ich bei. Nach vier Monaten Bearbeitungszeit erhielt ich von meinem Arbeitgeber die Ablehnung. In dieser Zeit hat es kein Vertreter meines Dienstherrn für notwendig befunden, in irgendeiner Form Kontakt mit mir aufzunehmen - obwohl ich mich zweimal schriftlich nach dem Stand der Bearbeitung erkundigt habe. Nur von einem Personalratsmitglied erfuhr ich, dass nach Auffassung meines Arbeitgebers auch keine Untersuchung durch den Amtsarzt notwendig gewesen wäre, da meine Arbeitsleistung in Ordnung und meine Krankheits- und Fehlzeiten gering wären.

Ohne weiter ins Detail zu gehen, möchte ich nur sagen, dass ich mich durch dieses unsensible Verhalten meines Arbeitgebers tief verletzt fühle und sich mein ohnehin angeschlagener Gesundheitszustand weiter verschlechtert hat. Meine Psychologin rät mir zwar, mich krank schreiben zu lassen, will es aber selbst nicht tun. Organisch bin ich aber gesund. Sie meint außerdem, mein Arbeitgeber wäre dazu verpflichtet, mich aufgrund ihres Attestes durch den Amtsarzt untersuchen zu lassen.

Momentan weiß ich nicht mehr weiter. Wenn jemand Tipps für mich hätte, wäre ich ihm dafür sehr dankbar.

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Geschrieben von: Gast, 27.01.2013, 11:17, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (2)

Ich brauche mal Ihre Hilfe!
Ich befinde mich momentan in einer Zwickmühle und bin ratlos, wie dieser Konflikt gelöst werden kann. Ich bin Sachbearbeiter und Personalratsvorsitzender in einer Person. Vor ein paar Tagen wurde ich von meinen Führungsvorgesetzten angesprochen, was mit meiner Sachbearbeitertätigkeit in Verbindung eines Kollegen war. Also nichts Personalrartsmäßiges. Ich habe in diesem Moment als Sachbearbeiter gesprochen, weil es sich um einen gewissen Arbeitsablauf handelte. Es kam in diesem Gespräch zu einer kleinen Meinungsverschiedenheit, in der auch das Betriebsklima kurz zur Sprache kam. Mein Führungsvorgesetzter hatte dieses Gespräch an den Leiter der Dienststelle weitergetragen mit dem Ergebnis, dass ich beim Leiter reinzitiert wurde und eine Stellungsnahme zum Betriebsklima von mir abgefordert wurde. Da der Personalrat zu diesem Zeitpunkt keinen Auftrag (bzgl. Betriebsklima) von der Belegschaft hatte, verweigert ich jede weitere Aussage. Mein Führungsvorgesetzter hatte das geführte Gespräch als ÖPR-Gespräch ausgelegt. Es ist ist mit bzw. uns als Personalrat schon klar, dass auch wir für ein gutes Betriebsklima mit verantwortlich sind. Ich muß dazu sagen, dass in der Vergangenheit viele Kollegen Ihr Leid dem Personalrat vorgetragen haben, aber eben keinen Auftrag erteilt haben, die Sache zu verfolgen. Nun verlangt der Leiter der Dienststelle vom Personalrat, Ross und Reiter zu benennen, um gezielt an diesem Problem arbeiten zu können. Der gesamte Personalrat ist sich einig, in dieser Angelegenheit keine Namen und keine Vorkommnisse aus Vergangenheit zu benennen. Wir wollen verhindern, dass der Leiter die einzelnen Kollegen persönlich in der täglichen Arbeit benachteiligt.
Darf ich als Sachbearbeiter und Personalrat keine "private" Äusserung als Sachbearbeiter mehr tätigen? Gibt es keine Trennung zwischen den beiden Funktionen? Wenn es nicht so sein sollte, darf ich als Sachbearbeiter / Person mit keinem meiner Kollegen mehr sprechen?
Ich brauche dringend einen Rat. Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe.

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Geschrieben von: Gast, 26.01.2013, 20:41, Forum: Ausbildung / Studium Arbeitnehmer, Antworten (2)

Hallo zusammen!

Seit kurzem bin ich zur Ausbildung in einem Pflegeberuf. Wir haben Blockunterricht und uns werden bis auf 3 Tage im Jahr alle Urlaube vorgeschrieben. Ich bin in meinem Kurs die einzige Mutter. Und muss gestehen dass ich gar nicht weiß ob ich überhaupt Rechte diesbezüglich habe...

Von Pflegerinnen habe ich gehört, dass sie angeblich Anspruch auf einen freien Tag bei der Einschulung ihres Kindes haben und auf eine gewisse Anzahl Urlaubstage in den Ferien. Ist das so auch bei mir? Kann mir jemand weiterhelfen? Icon_rolleyes



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Geschrieben von: vogel, 24.01.2013, 16:25, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (3)

Frage: Wie sieht es eigentlich in Gemeinden im Land Brandenburg aus, die weniger als 15000 Einwohner haben? In unserer Gemeinde mit 12000 Einwohnern haben wir einen Bürgermeister (Beamter) und zwei Fachbereichsleiter (Angestellte). Diese haben jeweils Fachdienste zu leiten und sind so auch dem Bürgermeister unterstellt und vertreten ihn in Abwesenheit. Nun sollen diese beiden Personen in Form einer Höhergruppierung einen Beigeordneten gleichgestellt werden. Sie sind aber keine gewählten Beigeordneten. Der Personalrat will die Zustimmung verweigern. Wer hat Erfahrung und kann mir Hinweise geben ob der Bürgermeister dies so festlegen kann?



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Geschrieben von: LinDa2406, 24.01.2013, 10:44, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (4)

Guten Tag,

ich habe hier eine Problem, wer kann hier eine Hilfestellung geben?

Fall:
Unsere Betriebsratsvorsitzende ist von heute auf Morgen auf die andere Seite gewechselt, ist jetzt die Personalchefin.
Und fängt jetzt an, unsere Zuschläge zu streichen und Gehaltskürzungen durchzuführen.
Ist der Wechsel so möglich, dass jetzt die Internas vom Betriebsrat gegen die Mitarbeiter verwendet werden?

Im Betriebsverfassungsgesetz:

Nach § 37 Abs. 5 BetrVG dürfen Mitglieder des Betriebsrats während ihrer Amtszeit und innerhalb eines Jahres nach Beendigung ihrer Amtszeit nur mit Tätigkeiten beschäftigt werden, die den Tätigkeiten vergleichbarer Arbeitnehmer mit betriebsüblicher beruflicher Entwicklung gleichwertig sind.



§ 78 Schutzbestimmungen
Die Mitglieder des Betriebsrats, des Gesamtbetriebsrats, des Konzernbetriebsrats, der Jugend- und
Auszubildendenvertretung, der Gesamt-Jugend- und Auszubildendenvertretung, der Konzern-Jugend- und
Auszubildendenvertretung, des Wirtschaftsausschusses, der Bordvertretung, des Seebetriebsrats, der in § 3 Abs.
1 genannten Vertretungen der Arbeitnehmer, der Einigungsstelle, einer tariflichen Schlichtungsstelle (§ 76 Abs.
8) und einer betrieblichen Beschwerdestelle (§ 86) sowie Auskunftspersonen (§ 80 Abs. 2 Satz 3) dürfen in der
Ausübung ihrer Tätigkeit nicht gestört oder behindert werden. Sie dürfen wegen ihrer Tätigkeit nicht benachteiligt
oder begünstigt werden; dies gilt auch für ihre berufliche Entwicklung

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Geschrieben von: gast50, 23.01.2013, 11:06, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (6)

Hallo Personalrätinnen und Personalräte,

ich bin (frischgewählt und unerfahren) Vorsitzender eines fünfköpfigen PR in Niedersachsen und nun gerade mit einem Fall konfrontiert, bei dem ich, was unsere grundsätzlichen Handlungsmöglichkeiten angeht, mal ein wenig nachhaken muss.

Seit einigen Jahren beschäftigt unsere Kommune einen Azubi, der leider zum zweiten Mal durch die Prüfung zum Verwaltungsfachangestellten gefallen ist.

Meines Wissens besteht kein Anspruch darauf, eine einmal begonnene Ausbildung nach wiederholtem Fehlversuch (beim selben Ausbildungsbetrieb) beenden zu dürfen, sehe ich das richtig? Und die zweite und vielleicht wichtigere Frage in diesem Zusammenhang: Besteht bei der Nicht-Verlängerung eines Ausbildungsvertrages seitens des Personalrates eine Zustimmungspflicht? Ich bin zugegebenermaßen blutiger Anfänger auf dem Gebiet des NPersVG aber da es sich nicht um eine Kündigung handelt, fällt mir da bisher keine Vorschrift ins Auge. Haben wir hier überhaupt Handlungsmöglichkeiten; abgeleitet aus § 64 I NPersVG oder dergleichen?

Vielleicht habt Ihr außerdem auch schon einen ähnlichen Fall erlebt; auf jeden Fall wäre ich allgemein auch für ein wenig Abwägungs- und Argumentationshilfe ganz dankbar.

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Geschrieben von: Gast, 23.01.2013, 09:49, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (12)

Guten Tag,
wie so viele, hätte ich auch eine Frage zum Thema Eingruppierung und Stellenbewertung.

Ich wurde zum 1. Januar 2008 bei einer kleinen Gemeinde als Tiefbautechniker eingestellt.
Da ich nicht die erforderliche Ausbildung hatte, wurde ich in die EG 5 eingestuft.
Es gab natürlich eine Stellenbeschreibung, nach der unser Personalchef die Stelle nach EG 6 bewertet. Für eine Technikerstelle für meine Begriffe recht niedrig!?
Genauer Wortlaut der Bewertung: " Die Tätigkeit ist dem Berufsbild des Tiefbautechnikers zuzuordnen. Zu 31 % werden selbständige Tätigkeiten erbracht und damit in nicht unerheblichem Umfang => VI b Fallgruppe 16 TV Technische Angestellte. Da......nicht über die erforderliche Ausbildung als Tiefbautechniker verfügt, ist er eine Stufe tiefer, also nach Vergütungsgruppe VII BAT einzugruppieren."

Auf meine Stelle hatte sich auch ein ausgebildeter Bautechniker beworben. Die Verwaltung hat sich letzten Endes für mich entschieden, da ich als ausgebildeter Vermessungstechniker mich im Bereich GIS sehr gut auskenne, und im Bauamt damals niemand in der Lage war, mit dem vorhandenen GIS-Programm irgendwas vernünftiges anzufangen.

Diese GIS-Tätigkeit war allerdings mit keinem Wort bei der Stellenbeschreibung erwähnt, die wahrscheinlich noch aus den 70er Jahren stammte.

Jetzt hat sich meine Stellenbeschreibung in nicht unerheblichen Umfang verändert.
Ich habe daraufhin eine Neubewertung meiner Stelle beantragt, die jedoch jetzt im dritten Jahr in Folge abgelehnt wurde.

Meiner Meinung nach, wurde ich damals nur eingestellt, weil ich schlicht und ergreifend der Billigere war.

Meine Frage wäre, ob ich ein Recht auf Neubewertung der Stelle nach umfangreicher Änderung der Stellenbeschreibung habe. Die Stellenbewertung wird von unserem Personalchef durchgeführt, und wenn der nicht will, dass es zu einer Höhergruppierung kommt, hat er es ja selbst in der Hand! Habe ich hier rechtliche Möglichkeiten einer unabhängigen Bewertung? Würde es in meinem Fall Sinn machen, rechtlich gegen die Gemeinde vorzugehen?

Das mit der fehlenden Ausbildung als Tiefbautechniker sehe ich ein, das ist rechtens.
Aber wenn die Stelle ordentlich bewertet wäre, also nach EG 9 bzw. 8, was übrigens mein Vorgesetzter Tiefbauingenieur und mein Amtsleiter auch so sehen, würde ich in EG 8 bzw. 7 eingruppiert. Damit wäre ich auch zufrieden.

So friste ich mein Dasein in EG 5, mache die Arbeit eines Tiefbautechnikers und kümmere mich um das GIS! Und unsere Schreibkräfte sind in EG6!

Das ganze ist sehr frustrierend!

Bin für alle Antworten dankbar!

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Geschrieben von: Russel Jack, 22.01.2013, 13:36, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (4)

Hallo Kommunale!

Ich beschäftige mich schon seit über einem Jahr damit, meinen Dienstherrn zu wechseln. Leider blieben bis heute alle Bewerbungen erfolglos. Zum einen antwortete man mir, ich sei zu hoch qualifiziert, andere teilten mir mit, dass derzeit nun doch keine freie Stellen in meinen gewünschten Aufgabenbereichen vorhanden sind.
Ein guter Bekannter sagte mir, dass es derzeit wohl schwer sei, als Beamter (bin in der Bauverwaltung tätig) eine freie Stelle zu finden. Entweder es wird intern ausgeschrieben, wo man allerdings sehr geringe Chancen hat, wenn diese dann doch noch öffentlich gemacht werden. Ein Vorschlag seinerseits war jedoch, dass ich meine Anstellung als Beamter aufgeben könne und mich als Angestellter bewerben könne. Ich muss dazu noch ausführen, dass ich heuer in meinem 22 Dienstjahr als Beamter tätig bin.
Kann mir bitte jemand einen Tipp geben, wie ich mich verhalten könnte und was passiern würde und letztlich auch müsste, wenn ich meinen Beamtenstatus aufgeben würde? Wer muss dann die Pflichtzahlungen zu den einzelnen Versicherungen leisten?
Vielen Dank für Eure Meldungen!!!

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Geschrieben von: Russel Jack, 22.01.2013, 13:27, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (7)

Hallo, liebe Kommunale!
Nach wie vor habe ich große Probleme mit unserer Bürgermeisterin. Auch im neuen Jahr hat sich bisher nichts geändert. So habe ich Sie heute wiederum angefragt, wann ich denn eine Abschrift der amtsärztlichen Untersuchung vom Frühjahr letzten Jahres bekommen könne. Da ich bereits fünf mal (!) um eine Kopie gebeten habe, diese mir auch zugesagt wurde (auch unter Zeugen) habe ich bis dato nichts in den Händen.
Zur Vorgeschichte: Ich war ab dem Sommer 2011 bis zum Frühjahr 2012 dienstunfähig wegen Erschöpfungssyndromen. Nach drei Wochen wieder im Dienst (!) musste ich mich bei meinem Amtsarzt vorstellen. Dieser fragte mich erst mal, weshalb ich denn da sei. Ich erzählte ihm meine ganzen Leiden und Gebrechen (habe mehrere Behinderungen von max. je 30%) und auch vom Erschöpfungssyndrom. Es gab bei ihm keine Untersuchungen; er schrieb sich nur ein paar Sachen auf, die ich ihm erzählte.
Nachdem nun der amtsärztliche Bericht bei meiner Chefin einging, gab es kurze Zeit darauf ein Gespräch mit mir und anderen Kollegen. In diesem wurde angeblich aus dem Bericht zitiert, dass ich zukünftig ja sowieso nicht belastbar wäre. Meiner Bitte um Abschrift wurde zwar entsprochen, jedoch habe ich sie bis heute nicht.
Beim Amtsarzt nachgefragt, ob diese mir nicht eine Kopie schicken könnten, erhielt ich nur die Aussage, ich könne sie mir ja von meiner Chefin holen.
Welchen Tipp könnt Ihr mir geben? Meine Chefin mauert, vom Amtsarzt bekomme ich auch nichts. Welche Mittel hätte ich, da mich der Inhalt es amtsärztlichen Berichtes ja doch schon interessiert.

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Geschrieben von: Charly91, 21.01.2013, 13:40, Forum: Personalrat / Betriebsrat, - Keine Antworten

Hallo,

ich bin ganz neu hier und habe auch prompt eine Frage.

Wir bestehen aus 3 PR Mitgliedern, das Ersatzmitglied fällt Krankheitsbedingt länger aus.

Da mich die beiden Vorsitzenden sowieso gerne aus der PR Arbeit raushalten, werde ich nun erneut stutzig.

Ein Kollege bat darum das ich bei einem von Ihm gewünschten Termin mit als PR Mitglied beisitze, zusammen mit dem 1. Vorsitzenden.

Der 1. Vorsitzende verneinte dieses aufgrund meines Beschäftigungsverbotes wegen Schwangerschaft. Darf er das? Und wen es so ist, müssen dann nicht neuwahlen stattfinden, da das Ersatzmitglied auch längerfristig ausfällt???

Um Antworten freue ich mich sehr Smile

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Geschrieben von: Gast, 21.01.2013, 13:06, Forum: Personalrat / Betriebsrat, - Keine Antworten

Hallo,

ich glaube ich habe eine ganz doofe Frage.

Ich bin wegen Schwangerschaft vom Arbeitgeber Beschäftigungsbefreit, wie handhabt man das im PR ?
Wir bestehen zur Zeit aus 3 PR Mitgliedern 81.Vorsitzender, 2 Vorsitzende und ich), das Ersatzmitglied fällt Krankheitsbedingt länger aus.

Nun hat ein Arbeitskollege den Wunsch geäußert das ich bei einm Gespräch mit dem 1. Vorsitzenden beisitzen soll, dieses wurde wohl verneint wegen meiner Beschäftigungsbefreiung/verbot.

Ansich ist die Arbeit im PR sehr frustrierend, ich bekomme keinerlei Informationen , auch werden die Sitzngen nur spradisch abgehalten, so nach "Bdarf".

Mir gehts jetzt allerdings darum , ob ich im PR weiter tätig sein kann trotz der Schwangerschaft.

Freue mich auf Antworten - Bundesland wäre S-H

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Geschrieben von: Gast, 21.01.2013, 01:02, Forum: Verwaltungsfachangestellte, Antworten (14)

Hallo, ich habe eine Einladung bekommen für ein Gruppenauswahlverfahren bzw. Vorstellungsgespräch nach einem Einstellungstest(den ich erfolgreich gemeistert habe).
Nun weiß ich nicht was auf mich zu kommen wird. Ich möchte die Stelle unbedingt haben.
Ich hoffe ihr könnt mir paar Beispiele geben. Das ist für eine Ausbildung im Rathaus als Verwaltungsfachangestellte.

Diesen Dienstag ist der Termin. Ich habe schon gelernt, aber vielleicht könntet Ihr mir paar Tipps geben. Danke schon mal im Voraus.

mfg Anke Icon_wink

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Geschrieben von: Martimariatim, 20.01.2013, 19:35, Forum: TVöD, - Keine Antworten

Beschäftigte (allein 3200 Beschäftigte in Brandenburg) in Bürgerarbeit können erhebliche Lohnnachforderungen stellen. Erhebliche finanzielle Auswirkungen des Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht Potsdam zu subventionierten Arbeitsverhältnissen im Modellprojekt "Bürgerarbeit", die sich in jedem Einzelfall auf voraussichtlich mindestens 400 EUR brutto monatlich belaufen.
Zügige Geltendmachung erforderlich, weil die Ansprüche ansonsten verfallen.


Die Vergütung der Beschäftigten in Bürgerarbeit richtet sich nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Potsdam vom 15. Januar 2013 - VG 21 K 1480/12.PVL – nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVÖD), weil der TVöD diese Beschäftigten nicht von dessen Anwendungsbereich ausnimmt.

Beschäftigte in Bürgerarbeit sind zuvor arbeitslos gewesene Arbeitnehmer, die Arbeitsverhältnisse mit öffentlichen Arbeitgebern begründen konnten, weil solche Arbeitsverhältnisse im Rahmen des Modellprojekts "Bürgerarbeit" mit Bundesmitteln gefördert werden.

Die Finanzierung der unter dieser Bezeichnung begründeten Arbeitsverhältnisse erfolgt durch Zuschüsse des Bundes zum Arbeitsentgelt und zum Sozialversicherungsaufwand des Arbeitgebers. Der Zuschuss beträgt maximal 1.080 EUR/Monat und darf nicht höher sein als das tatsächlich gezahlte Arbeitsentgelt nebst Arbeitgeber-Sozialversicherungsaufwand. Ferner ist Voraussetzung für die Förderung, dass die von den Arbeitnehmern zu verrichtenden Dienste im Sinne des § 261 Abs. 1 SGB III "zusätzlich" und "im öffentlichen Interesse" sind.

Tatsächlich erfolgte durch den öffentlichen Arbeitgeber in dem Verfahren aber lediglich eine Vergütung in Höhe des Zuschusses, also in Höhe von 1.080 EUR brutto, obwohl es sich ausdrücklich nur um einen Zuschuss und nicht um die Gesamtvergütung handeln sollte. Folge der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Potsdam ist, dass jeder Bürgerarbeiter mindestens eine weitere Vergütung in Höhe von 419,50 EUR brutto im Monat verlangen kann, weil die niedrigste Grundvergütung nach Entgeltgruppe 1 TVöD 1.499,50 EUR beträgt. Mit der Sonderzahlung Ost sind es sogar 1.520,49 EUR. In Betracht kommt aber auch ein höherer Vergütungsanspruch wenn es sich um eine qualifiziertere Tätigkeit, die höher einzugruppieren ist, handelt.

Der TVöD sieht zur Anspruchsgeltendmachung eine sechsmonatige Ausschlussfrist vor. Die Ansprüche müssen also zügig geltend gemacht werden.

Uns liegen die Entscheidungsgründe noch nicht vor. Der Beschluss ist mit der Beschwerde anfechtbar. Sicher ist aber, dass jetzt jeder Beschäftigte in Bürgerarbeit, der sich eine höhere Vergütung sichern möchte, zwingend die Ansprüche schriftlich geltend machen muss, damit die Ansprüche nicht verfallen. Ansprüche, die älter als sechs Monate sind, sind bereits verfallen. Wenn sich die öffentlichen Arbeitgeber sträuben, die Ansprüche zu erfüllen, muss notfalls jeder Einzelne seine Ansprüche vor den Arbeitsgerichten geltend machen.

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Geschrieben von: Gast, 20.01.2013, 07:23, Forum: Arbeitnehmer, - Keine Antworten

Hallo,
ich habe für meinen Vater der Angestellter im öffentlichen Dienst ist durch Recherchen im Internet etc. herausgefunden das ihm für mich noch Kindergeld zusteht. Dieses hat er nun zum Dezember letzen Jahres auch genehmigt bekommen. Er bekam eine Nachzahlung. Die Summe ist unwichtig bzw. die Zeit oder?
Nun komme ich zu meinem wesentlichen Punkt steht ihm noch der Ursprüngliche Ortszuschlag zu. Mein SB Ausweis mit 90 % G und B ist ab 2001 gültig und ich bin 37.
Könnt Ihr mir weiterhelfen?

mfg

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Geschrieben von: Gast, 20.01.2013, 01:13, Forum: Ausbildung / Studium Beamte, Antworten (12)

Hallo zusammen,

ich würde gerne Eure Meinung/Rat hören.
Ich habe die Möglichkeit zwischen mehreren Ausbildungsstellen in der Allgemeinen Inneren Verwaltung (Mittlere Beamtenlaufbahn (bei einer Bezirksregierung, einem Kreis und einer Stadt)) zu wählen und kann mich nicht entscheiden.

Deswegen würde ich gerne von Insidern wissen, welche Vor- und Nachteile die verschiedenen Verwaltungen Eurer Meinung nach haben.
Vor allem wo die Aufstiegschancen, nach der Ausbildung, höher sind, würde mich diesbezüglich interessieren und wo die Arbeit anstrengender und unpersönlicher ist.

Über eine Entscheidungshilfe würde ich mich sehr freuen.

Vielen Dank und lieben Gruß


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Geschrieben von: Gast, 19.01.2013, 09:19, Forum: Kämmerei, Antworten (5)

Hallo,

wir sind eine Gemeinde von ca. 1800 Einwohnern in Rheinland Pfalz.
Im Jahre 2010 fand die letzte Rechnungsprüfung statt für das Jahr 2008.
Bis dato, trotz mehrmaliger Nachfragen bei der zuständigen Behörde, hat sich nichts getan,
obwohl laut Kommunalbrevier Rheinland Pfalz eine Rechnungsprüfung spätestens im Folgejahr
abgeschlossen sein muss.

Im Jahre 2009 wurde auf die Doppik umgestellt. Mittlerweile schreiben wir das Jahr 2013
und es liegt bis dato noch keine Eröffnungsbilanz vor.

Was ist Eure Meinung dazu, wie kann man nach eurer Meinung dagegen angehen?

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Geschrieben von: Gast, 18.01.2013, 21:03, Forum: Ausbildung / Studium Beamte, Antworten (10)

Hallo zusammen,

ich würde gerne Eure Meinung/Rat hören.
Ich habe die Möglichkeit zwischen mehreren Ausbildungsstellen in der Allgemeinen Inneren Verwaltung (Mittlere Beamtenlaufbahn (bei einer Bezirksregierung, einem Kreis und einer Stadt)) zu wählen und kann mich nicht entscheiden.

Deswegen würde ich gerne von Insidern wissen, welche Vor- und Nachteile die verschiedenen Verwaltungen Eurer Meinung nach haben.
Vor allem wo die Aufstiegschancen, nach der Ausbildung, höher sind, würde mich diesbezüglich interessieren.

Über eine Entscheidungshilfe würde ich mich sehr freuen.

Vielen Dank und lieben Gruß

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Geschrieben von: Gast, 18.01.2013, 18:32, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (5)

Hallo Allerseits!

Folgendermaßen sieht es bei mir aus:

Ich habe die Möglichkeit mich in den max. nächsten 1-2 Jahren verbeamten zu lassen. Ich hab schon viel Pro/Kontra Material zusammengetragen, wobei ich feststellen muss dass ich für mich, keine Punkte sehe die DEN Ausschlag für eine Verbeamtung hergeben.

Profil:
- 23 Jahre
- schwerbehindert
- angestellt bei einer obersten Bundesbehörde
- unbefristeter AV
- EG 6 Stufe 2
- mittlerer Dienst
- Single

Ich kann, wie oben erwähnt, mittelfristig einen BSB Posten übernehmen sofort als Beamter auf Probe in A6 Stufe 1 eingegliedert werden kann.

Geldfrage – Das größte Fragezeichen
Ich bin leider nur mD. Wäre ich gD könnte ich ja theoretisch bis A13 aufsteigen,
wobei das Geld von A10 ja schon immens anders wäre.
Allerdings möchte ich nicht in den gD
(Berufsschule in der Ausbildung fiel mir schon schwer, da will ich nicht wissen wie es bei einem Hochschulstudium aussieht, zumal ich auch gar nicht die Anforderungen habe)

D.h. bei max. A9 wäre bei mir irgendwann Schluss.
Bei uns im Haus könnte ich als TB max. eine Stelle bis EG 8 bekommen
(sofern eine Stelle frei ist und sie auch bekommen würde).

Rechenbeispiel gem. StaBa „Verdienste und Arbeitskosten“ 2012/2013:
Momentan EG 6 Stufe 2 = 2.256  max. EG 8 Stufe 6 = 2.854 €
Übergang entspr. A6 Stufe 1 = 1.974 €  max. A9 Stufe 8 = 3.109 €

Natürlich muss ich durch die entsprechenden A-Gruppen + Stufen erst einmal durch. Bis dahin sind die Bezüge ja noch längst nicht so hoch.
Wenn ich das jetzt so richtig dargestellt habe finde ich, dass ich als Beamter im mD keinen großen Vorteil davon habe oder?

Steuern:
Gut, GRV + AV fallen weg, allerdings wenn ich mich dafür privat versichern lasse, kann das im Endeffekt ja nur einen geringen bis gar keinen spürbaren Unterschied machen. Zwar übernimmt der AG die Hälfte, aber da Privat ja von Haus aus doch sehr teuer ist weiß ich gar nicht ob das sich so viel nimmt.

„Unkündbarkeit“:
Was das angeht finde ich, dass man als festangestellter TB ebenfalls fast "unkündbar" ist, sofern man nicht schlimme Sachen angestellt hat.
Zumal man als Beamter bestimmt auch gekündigt werden kann sofern er wirklich was Härteres verbrochen hat. Meiner Meinung zieht das Argument einfach nicht.

Positiv
- Das mit der Pension hört sich gut an

Neutral
- günstigere Hauskredite/Kredite?  Kann ich z.Z. u. längerfristig sowieso nichts mit anfangen
- PKV Absicherung der Familie  Kann ich z.Z nichts mit anfangen

„Negativ“? – Empfinde ich persönlich nicht schlimm bzw. könnte gut damit leben

Streikverbot
 käme mir sowieso nicht in den Sinn (auch als TB nicht…)
41 Std. Woche (wobei Schwerbehinderte dies sogar etwas drücken können)
 kenne mich in Überstunden machen bereits gut aus, daher kein Problem. Zumal
auf die Woche verteilt es nur ca. eine ½ bis ¾ Std. mehr sein dürfte
"Abtretung" gewisser Grundrechte
 m.M. mehr Schein als Sein
Krankheitskosten vorstrecken
 das Geld bekomme ich doch eh wieder. Plus/Minus Null also.
Schlechtes Image als Beamter
 kratzt mich am allerwenigsten von allen Punkten





Negativ – Empfinde ich bedenklicher
 Abordnung auf eine höherwertige Tätigkeit ohne dafür entsprechend höher bezahlt zu werden
 wenn ich hier richtig liege, weniger Lohnerhöhungen
 Abordnung an einen Arbeitsplatz/Dienstort (wobei das auch schon wieder bei Schwerbehinderten schwieriger ist bez. Dienstort)

Frage:
 entgegen mancher Äußerungen bekommen doch Beamte Weihnachtsgeld von 60% des Monatslohns oder?



Würdet ihr mir dennoch empfehlen mich verbeamten zu lassen oder nicht?


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Geschrieben von: Gast, 18.01.2013, 10:32, Forum: Verwaltungsfachangestellte, Antworten (19)

Hallo!

Gibt es hier auch jemanden aus NRW, der sich im 3. Ausbildungsjahr (Verwaltungsfachangestellte) befindet und kommenden Juni die Abschlussprüfungen schreibt?

Falls ja, habt ihr Tipps oder irgendwelche hilfreiche Informationen über die Prüfungen? Evtl. in welchen Fächern wir die schreiben & was ihr alles lernt ?

Vielen Dank im Voraus!

LG Mel Icon_cool


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Geschrieben von: Gast, 17.01.2013, 21:50, Forum: Ausbildung / Studium Beamte, Antworten (3)

Hallo,

ich habe Heute eine Einladung zum Einstellungstest für den gehobenen Justizdienst bekommen.

Ich hab schon ein bisschen gegooglet aber die meisten Beiträge sind veraltet.

Ich wollte wissen ob jemand im OLG Frankfurt schon mal so einen Test gemacht hat und was alles so dran kommt.

Auf dem Info Blatt sind folgende Aufgaben aufgeführt.

- Sprachliches Denken
- Rechnerisches Denken
- Logisches Denken
- Komplexes Denken
- Arbeitsverhalten
- Belastbarkeit/ Konzentration
- Allgemeines Wissen
- Rechtsanwendung

Ich wäre sehr dankbar wenn mir jmd weiter helfen könnte. Smile

gruß



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