Neue Themen
Bayern - BayPVG
Hallo! Kann mir jemand sagen, ob folgendes Anliegen überhaupt den Personalrat betrifft?
Die Abfallkörbe in unserer Gemeinde sind jeden Sonntag zu leeren (soweit mir dies berichtet wurde). Die Mitarbeiter des Bauhofes konnten sich bis jetzt freiwillig in eine Liste eintragen. Anscheinend stellen sich zu wenige Mitarbeiter zur Verfügung, diese Tätigkeit zu übernehmen (wird selbstverständlich bezahlt).
Nun hat, angeblich der Bürgermeister, angeordnet, dass diese Sonntagsdienst funktionieren muss und jeder Mitarbeiter des Bauhofes alphabetisch diese Tätigkeit zu übernehmen hat.
Welche Rechte hat hier der PR? Müsste man noch mehr Informationen einholen, um beurteilen zu können, ob der PR hier Mitsprache- oder Mitbestimmungsrechte hat?
Ich hoffe, es kann mir jemand weiterhelfen. Für mich ist es noch schwer zu beurteilen, welche Themen im PR zu behandeln sind und welche Befugnisse wir haben. Nicht, dass man über etwas entscheidet und man hätte gar nicht das Recht dazu gehabt.
Grüße Susanne
Jetzt beantworten / kommentieren!
In der Gemeinde Wustermark (Brandenburg) versuchen Ratsmitglieder den Bau von Windkraftanlagen zu verhindern. Die Politiker sehen sich nun von Haftungsklagen des Investors bedroht, verweisen aber auf die ausschließliche Haftung der Gemeinde. Ist das so ?
Link: http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/b...stors.html
Jetzt beantworten / kommentieren!
Ein Beschäftigter ist z. B. in EG 5, 6, 8 TVöD (Anlage 1 BAT Vergütungsgruppe VII, VI, V) eingruppiert. Das Aufgabengebiet erstreckt sich aber um Weiten hinaus. Es gibt in dieser Behörde keine Stellenbeschreinungen bzw. -bewertungen. Nur Anhand des BAT Anlage 1.
Wie formuliert man einen Antrag auf Überprüfung der derzeitigen Stellenbeschreibung /-bewertung sowie die Neubewertung der Stelle mit Antrag auf Höhergruppierung? Die Arbeiten, die tagtäglich ausgeübt werden, sind dokumentiert und können mit dem Antrag beigefügt werden.
Benötige dieses für die Personalratstätigkeit. Vielen Dank!
Jetzt beantworten / kommentieren!
Nach einem Streit um die geplante Schließung einer Klinik und die Ablehnung eines eigenen KFZ-Kennzeichens HOR schlagen die Wellen in der Stadt Horb a.N. (BW) so hoch, dass Lokalpolitiker einen Austritt aus dem Landkreis Freudenstadt prüfen.
Der Schwarzwälder Bote hat untersucht, ob das in BW möglich ist:
http://www.schwarzwaelder-bote.de/inhalt...a73e3.html
Jetzt beantworten / kommentieren!
Hallo werte User,
wir haben den Fall , dass meine Frau lange Ihren leiblichen Vater gesucht hat. Sie hat ihn nun gefunden.
Dieser will aber keinen Kontakt. Er wohnt weit weg von uns in einer anderen Stadt.
Jetzt möchten wir aber gern herausfinden, ob meine Frau noch Geschwister hat. Gibt es außer der Privatdedektei noch eventuell andere Möglichkeiten eine Auskunft zu bekommen? Über das Meldeamt wird uns nur die Adresse des Vaters mitgeteilt.
Leider haben wir nicht mal ein Foto von ihrem Vater.
Jetzt beantworten / kommentieren!
"Die Bezüge der Beamten unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland teils erheblich. Seit der Föderalismusreform 2006 liegt die Besoldungskompetenz der Beamten bei den Ländern.
Ein frisch gebackener, verbeamteter Steuerinspektor verdient bei Ersteinstellung in Bayern gleich knapp 200 Euro pro Monat mehr als in Berlin."
Quelle / mehr: http://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst...58782.html
Jetzt beantworten / kommentieren!
Moin moin,
ich hätte eine Frage zum Thema Veranstaltungen.
Wir sind 4 Leute, die ein Open Air Festival über 2 Tage veranstalten.
Letztes Jahr im Dez. 2012 haben wir einen Termin ausgemacht mit unserem Ordnungsamt, um denen mitzuteilen, dass es 2013 wieder stattfinden wird. Dieses Open Air würde 2013 zum 5ten mal stattfinden.
Bei unserem Termin wurde uns sofort mitgeteilt, dass es 2013 nicht stattfinden wird aus folgenden Grund: Das Amt ***** hat sich dazu entschlossen, öffentliche Feste in dieser Art nicht mehr zu genehmigen, außer die von der Gemeinde veranstaltet werden wie Dorffeste, Feuerwehrfeste, Kinderfeste, Schulfeste, Schwimmbadfest, etc.
Jetzt meine Frage: Kann ein Ordnungsamt was die verschiedenen Gemeinden im Umkreis vertritt so ein Verbot überhaupt aussprechen???
Wenn eine Gemeinde/Dorf sich beschwert über Lautstärke, Randalismus etc. was durch diese Veranstaltung verursacht wird, könnte man es ja noch verstehen aber ohne uns einen Grund zu nennen und es auch für andere zu verbieten ist in meinen Augen nicht rechtens.
Die Auflagen wurden immer erfüllt und ausgeführt. So wie sie es uns in Auftrag gegeben haben.
Vielleicht kann mir ja jemand weiter helfen....Danke!
Jetzt beantworten / kommentieren!
Hallo,
ich mache momentan eine Ausbildung zum VFA-K in einer Behörde in Bayern. Nach der Ausbildung möchte ich gerne den AL II machen, den ich auch komplett von meiner Behörde bezahlt bekomme. Nun meine Frage: Besteht die Möglichkeit nach dem Abschluss des AL II vom Angestelltenverhältnis in ein Beamtenverhältnis der 3. Qualifikationsebene zu wechseln? Ich freue mich auf eure Antworten.
Mit freundlichen Grüßen
Jetzt beantworten / kommentieren!
Hallo,
ich bin 20 Jahre alt (EG8 Stufe 2) und denke gerade sehr häufig über meine Zukunft nach, also ich will auf jeden Fall in der Verwaltung bleiben :-), aber soll ich versuchen schnellstmöglich den A2 zumachen (wäre sicher auch ab und zu stress, da dieser aber auch häufig während der Arbeitzeit ist, also eigentlich kein Thema, wenn man erstmal im Lehrgang ist) oder soll ich noch mein Fachabi (Abendschule 2 Jahre, wäre dann mit 23 Jahren fertig) und dann noch geh. Dienst (dann bin ich mindestens 26 Jahre alt und das mit dem Fachabi ist sicherlich stress pur), ich bin halt kräftig am überlegen, da man z.B. als Beamter die Pension bekommt, aber ob sich der Aufwand finanziell lohnt weiß ich nicht genau, ich weiß noch nicht, was ich machen werde ... bitte um eure Meinungen etc. ;-) DANKE. Lg Ingo ;-)
Jetzt beantworten / kommentieren!
Kann jemand zu diesem Thema Erfahrungsberichte liefern?
Mich würde interessieren, welche Probleme aber auch Vorteile zu Tage kamen.
Für Informationen wäre ich sehr dankbar!
Vielen Dank und Grüße!
Jetzt beantworten / kommentieren!
Hallo liebe Kollegen und Kolleginnen,
gem. § 46 Abs. 1 Satz 1 des LWG RP haben die kreisfreien Städte, die verbandsfreien Gemeinden und die Verbandsgemeinden als Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung die öffentliche Wasserversorgung einschließlich der Vorhaltung von Löschwasser für den Brandschutz in ihren Gebieten sicherzustellen; sie haben die dafür erforderlichen Einrichtungen und Anlagen zu errichten und diese so zu betreiben, dass das Trink- und Brauchwasser den gesetzlichen Bestimmungen in Bezug auf Gesundheitsvorsorge und Hygiene entspricht.
Wenn die Führung/Leitung eines ehem. Eigenbetriebs quasi an ein Privatunternehmen übertragen wurde, der Passus der Instandhaltung/Kontrolle der Wasserhydranten u.a. für die Feuerwehren im Konzessionsvertrag nicht vereinbart ist, hat die Gemeinde hierbei doch das Nachsehen?
Mir liegt ein Angebot vor, indem mitgeteilt wird, dass das Wasserwerk für die Prüfung/Instandhaltung der Wasserhydranten einen nicht unerheblichen Betrag im Jahr haben möchte.
Wie wird dies bei euch geregelt? :-) Tut mir leid, bin noch Auszubildender und solche Fälle landen dann im Endeffekt bei mir zur Prüfung.
Ich bin ja der Meinung, dass in einem Konzessionsvertrag abschließend diese Regelungen vereinbart worden sein müssten (dieser liegt mir leider nicht vor). Im Endeffekt gehe ich davon aus, auch um die Versorgung mit Löschwasser für u.a. Feuerwehren bereitstellen zu können, dass wir das Angebot annehmen müssten.
Jetzt beantworten / kommentieren!
Bin Justizbeamtin mD A8 mit Chance auf A9 und mit langer Tätigkeit im Bereich Nachlass.
Mein Traum war schon immer der Beruf der Standesbeamtin und eine berufliche Veränderung ist längst fällig. Ich beschäftige mich schon lange mit der Frage ob es eine Möglichkeit gibt, als Justizbeamtin zu einer Kommune zu wechseln. Nachlass und Standesamt sind ja nicht so ganz unterschiedliche Tätigkeiten.
Ich habe Kontakt mit der Akademie für Standesbeamten aufgenommen, wo Grundseminare angeboten werden. Ich würde mich gern der Herausforderung eines solchen Grundkurses auf eigene Kosten stellen.
Hat man eine Chance als "Quereinsteiger" sich für ein Standesamt zu bewerben und macht es daher Sinn auf eigene Kosten einen solchen Lehrgang zu besuchen mit dem Ziel die Zulassung eines Standesbeamten zu erwerben ? Oder werden diese Standesamts-Stellen in den Kommunen immer bereits durch eigene Mitarbeiter vergeben ?
Justizmäuschen:
Jetzt beantworten / kommentieren!
Hallo,
ich habe vor einem Jahr das Gewerbeamt von meinem Kollegen übernommen. Mein Kollege ist in den Ruhestand gegangen. Nun bin ich dabei die Gewerbeakten zu bereinigen. Viele Gewerbetreibende sagen mir gar nichts, deshalb schreibe ich diese an, ob sie überhaut noch existieren, in den meisten Fällen kommt die Post dann auch zurück, dann prüfe ich vor Ort noch nach und stelle fest, dass sich an der angegeben Betriebsstätte nichts befindet. Laut Gewerbeordnung ist der Gewerbetreibende ja eigentlich verpflichtet das Gewerbe abzumelden, wenn es nicht mehr betrieben wird, nur in meinem Fall, komme ich an den Gewerbetreibenden nicht mehr heran. Wie würdet ihr vorgehen, würdet ihr das Gewerbe von Amts wegen abmelden?
Jetzt beantworten / kommentieren!
Hallo liebe Kollegen,
ich bin seit einem halben Jahr Standesbeamtin und meine Kollegin macht mir immer ziemlich viel Angst mit Haftung. Sie sagte ich solle unbedingt eine Diensthaftpflicht abschließen, das habe ich auch gemacht, aber nun frage ich mich, ich bin Angestellte und nicht selbstständig. Wenn ich einen Fehler mache, muss ich dann selbst haften? Ich bin schon kein Mensch mehr, weil mir das richtig Kopfzerbrechen bereitet. Ich hoffe jemand kann mir darauf eine Antwort geben. Ich kontrolliere alles doppelt und dreifach, gehe nochmal nachdem ich eigentlich das Büro schon zugeschlossen habe zurück und kontrolliere nochmal alles, weil ich schreckliche Angst habe einen Fehler zu machen, für den ich belangt werden kann.
Jetzt beantworten / kommentieren!
Hallo,
habe mir mal unsere aktuelle Gebührenkalkulation zur zentralen Abwasserbeseitigung reingezogen.
(Grundlage KAG Sachsen). Kennt sich jemand mit den Abschreibungen und Anlagenbewertungen aus? Das Grundsätzliche habe ich verstanden. Mir stellt sich gerade die Frage wie etwas abgeschrieben wird, was man im Zuge der Umwandlung von Volkseigentum (DDR) im Rahmen des Kommunalvermögensgesetzes kostenlos übertragen bekommen hat. Wie bewertet man diese Anlage? Buchwert "0"? Neuinvestitionen wurden nicht getätigt.
Sitze schon den ganzen Tag hier im Netz und google, aber ich komme nicht weiter.
Danke
Jetzt beantworten / kommentieren!
Guten Tag,
mich würde mal interessieren welche Art der Teilnahme am 9. Forum Personalvertretungsrecht in Berlin in Frage kommt bzw. welche Art der Freistellung? Meiner Ansicht nach handelt es sich um eine Schulungsveranstaltung und demnach um die Freistellung nach § 42 Abs. 5 i. V. m. § 40 LPVG! Bedeutet die Dienststelle muss die Kosten und die Reisekosten komplett übernehmen.
Dies ist aber gar nicht so einfach weil die Dienststelle argumentiert, dass es sich um eine gewerkschaftliche Veranstaltung handelt und das Thema "Demographischer Wandel" nicht dienststellenbezogen ist und somit die Kostenübernahme nicht erfolgen kann. Freundlicherweise wird Sonderurlaub angeboten.
Wie ist Euer Rechtsverständnis und vor allem die Argumentation!
Guten Rutsch an alle
Jetzt beantworten / kommentieren!
Bundesland: Berlin
Hallo Kolleginnen und Kollegen,
hier eine Nachfrage: Wer beurteilt in einem Auswahlverfahren einen bisher freigestellten Personalratsvorsitzenden, bzw. kann ein Zeugnis ausstellen?
Vielen Dank
Gruß
Mumie
Jetzt beantworten / kommentieren!
Hi,
eine Frage zu den Stufen bei Höhergruppierung.
Wenn ein AN seit 2 Jahren in EG 6 Stufe 5 ist und in EG 8 höhergruppiert wird, kommt er doch in EG 8 Stufe 3.
Nach 4 Jahren kommt er ja jetzt in EG 8 Stufe 4.
Meine Frage: Werden die 2 Jahre, die er in EG 6 Stufe 5 war, bei den 4 Jahren, die er warten muss, um in EG 8 Stufe 4 zu kommen, angerechnet?
Jetzt beantworten / kommentieren!
Guten Morgen,
ich habe eine Frage zur Wohnsituation meines Exmannes.
Unsere beiden Töchter 11 und 9 leben bei ihm, bisher hat dies auch immer ganz gut geklappt. Nach mir war er nochmal verheiratet und hat ebenfalls 2 Kinder aus dieser Ehe. Nach der Trennung von dieser kam er mit seiner jetzigen Lebensgefährtin zusammen die selbst 2 Kinder (ich glaube 7 und 4) mit in die Beziehung brachte.
Da die Wohnung in der er mit 4 (+2 im Wechselmodell) Kindern lebt zu klein ist, hat er jetzt eine weitere Wohnung im gleichen Haus gemietet.
Im der Oberen Wohnung sollen unsere beiden Tochter, sowie die beiden Kinder seiner jetzigen Lebensgefährtin Wohnen. Unten wird er mit ihr und den beiden Kindern (wenn sie da sind) aus seiner zweiten Ehe wohnen.
Laut Aussage meiner älteren Tochter möchte ihr Vater Videokameras in der oberen Wohnung und im Treppenhaus installieren und die Kinder so besser "beaufsichtigen" zu können.
Ist das was er vorhat, also die Kinder oben alleine Wohnen zu lassen überhaupt rechtskräftig? Ich mache mir da einfach ein bisschen Sorgen, zumal meine Töchter geäußert haben, das sie dies nicht so gut finden.
Jetzt beantworten / kommentieren!
Moin zusammen, 
ich bin neu hier und habe mich angemeldet, weil ich hoffe, dass ich von euch ein paar hilfreiche Tipps oder Hinweise bekommen kann.
Zu mir: Ich bin 25, komme aus Baden-Württemberg und habe vor 1 Monat erfolgreich meine Ausbildung zum Bürokaufmann abgeschlossen.
Der Stellenmarkt ist umkämpft und dass ich Rollstuhlfahrer bin, machts nicht einfacher. Da ich in der Privatwirtschaft keine Anstellung finden werde und eigentlich schon immer in den öffentlichen Dienst wollte, hab ich mir in den Kopf gesetzt, ne 2.Ausbildung (oder Umschulung) zum VFA zu machen.
Die Vorteile liegen für mich auf der Hand
-die Chancen als Mensch mit Behinderung einen Job zu finden wäre definitiv höher
-die Ausbildungsinhalte sind -bis auf öffentliches Recht-quasi identisch
Ich könnte also auch sicherlich die Ausbildungszeit verkürzen, zudem habe ich meine Ausbildung beim Arbeiter-Samariter-Bund gemacht, habe also auch "entfernt" Einblick in die öffentliche Verwaltung (durch Rettungsdienst) gehabt.
Mich würde interessieren, wie ihr dazu steht. Würdet ihr mir den Schritt empfehlen? Evetl. habt ihr Tipps, wie ich mich verhalten soll bzw. was ich tun kann.
Achso: Ortsgebunden bin ich nicht, wenns sein müsste würde ich von BW auch z.B. nach S-H ziehen... 
Würde mich sehr über Rückmeldungen freuen.
Bleibt mir noch, euch vorab ein frohes Weihnachten zu wünschen.
Beste Grüße, 1987elch alias Christian
Nachtrag:
Ich sehe grade, dass ich versehentlich meinen anderen Nicknamen 1987elch benutzt habe (habe 2 zur Auswahl)-denke aber das stört hier niemanden :-)
Aktuelle Stellenangebote
Bitte passen Sie die Suche nach Ihren Wünschen an:Frage stellen!


