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Hallo liebe Forumsteilnehmer,
bei uns soll kurzfristig zum 01.01.2013 ein Teilbereich als Eigenbetrieb ausgegliedert werden. Nun waren bei uns im Jahr 2011 die letzten Personalratswahlen, bei denen alle Beschäftigten / Beamten wählen konnten.
Ist nun durch die Ausgliederung als Eigenbetrieb eine Neuwahl des Personalratsgremiums veranlasst oder "gilt" dieses bis zum Ende der regulären Wahlperiode?
Wäre toll, wenn jemand mir hierzu Auskunft geben könnte, da die BayPVG zuzüglich Richtlinien nicht wirklich etwas dazu darstellen.
DANKE!!!!
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LPVG NW
Ein Beschäftigter möchte einen Kollegen, der auch fachlich involviert ist, zu einem Personalgespräch (als Person seines Vertrauens) mitnehmen. Dieser Kollege ist lediglich "Ersatz-Mitglied" (ergo Abwesenheitsvertreter) im Personalrat.
Begleitet dieser ihn dann insoweit als "Privatperson" oder Vertreter des Personalrates, auch wenn er von diesem (Personalrat) dazu nicht ermächtigt worden ist?
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Hallo!
Ein fiktiver Fall!!!
Eine Person wird als Beschäftigter im Land NRW eingestellt und hat demnach auch einen gewissen Urlaubsanspruch. Nach 1 1/2jähriger Tätigkeit wird er als Beamter auf Widerruf im laufenden Jahr zum 01.07. verbeamtet. Sein bis dato erworbener Urlaubsanspruch von 10 Tage im Beschäftigungsverhältnis würde verfallen so die Aussage weil sein Beschäftigungsverhältnis zum 30.06. endet und er ins Beamtenverhältnis wechselt.
Ist es richtig, dass Anspruch auf Urlaub nicht mit ins Beamtenverhältnis übernommen werden kann. Es handelt sich dabei um ein und denselben Dienstherrn.
Und bei dieser Frage gleich hinterher, wie sieht es mit Mehrarbeitsstunden aus die als Beschäftigter geleistet wurden??
Über eine schnelle Antwort würde ich mich freuen, da die Zeit etwas drängt.
Danke!
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Zwei Urteile von Arbeitsgerichten haben in den letzten Tagen für Schlagzeilen gesorgt, da die Kommunen mit ihren Kündigungen schwere Niederlagen erlitten haben:
Die Stadt Traben-Trarbach (Rheinland-Pfalz) hat einen Prozess um die Kündigung des ehemaligen Tourismus-Chefs verloren. In der Urteilsbegründung schreibt der Richter sogar, dass die Bürgermeisterin den Personalrat „bewusst unrichtig oder irreführend“ unterrichtet hat. Die Anfechtung des Arbeitsverhältnisses wegen „Täuschung“ durch falsche Zeugnisse hat das Gericht widerlegt. Der Rechtsanwalt des Gekündigten hat nun sämtliche Konten der Stadt Traben-Trarbach pfänden lassen.
Link: http://www.wochenspiegellive.de/mosel/st...t-belogen/
In der Gemeinde Reiskirchen (Hessen) hat ein Bauhofleiter gegen die außerordentliche und ordentliche Kündigung hat der Bauhofleiter Klage eingereicht und obsiegt. Dem Bauhofleiter war u.a. vorgeworfen worden, eine Rufbereitschaftszulage ungerechtfertigt erhalten zu haben, obwohl der Bürgermeister die Rufbereitschaft angeordnet hatte:
Link: http://www.giessener-allgemeine.de/Home/...id,39.html
Was halten Sie von den Urteilen ? Handelt es sich um Einzelfälle oder ist der Versuch, kommunale Bedienstete mit offenbar »fadenscheinigen Gründen« zu kündigen, ein Trend ? Kennen Sie weitere Fälle ?
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Hallo! Wir sind eine Gemeinde mit ca. 100 Beschäftigten (inkl. Voll-u. Teilzeitkräften). Die Personalversammlung findet als Weihnachtsfeier statt. Also keine "richtige" Personalversammlung, wie es eigentlich üblich wäre bzw. in größeren Kommunen gang und gebe ist. Diese Veranstaltung wird immer in einer Gaststätte abgehalten. Die Gemeinde übernimmt die Kosten des Mittagessen. Früher wurden geringfügig Beschäftigte nicht eingeladen oder vergessen einzuladen. Im BayPVG Art. 48 steht:
Die Personalversammlung aus den Bschäftigten der Dienststelle.
Kommentar: Die Personalversammlung ist, wie dem Abs. 2 S. 1 als einer Legaldefinition zu entnehmen ist, eine "gemeinsame Versammlung aller Beschäftigten" der Dienststelle.
Warum zum Teil geringfügige Beschäftigte zur PV nicht eingeladen wurden, resultiert möglicherweise auch daraus, dass die Arbeitszeit zu vergüten ist (lt. BayPVG). Bei MitarbeiterInnnen, die nur stundenweise arbeiten, stellt dies ein Problem für die Personalstelle dar.
Wie handhaben das andere Kommunen, bei denen die Personalversammlung mit der Weihnachtsfeier zusammengelegt ist?
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Hallo,
ich suche für unseren Mähcontainer 4000 von der Firma Mohr Unterlagen.
Ich kann noch nicht sagen ob er defekt ist oder gebrauchsfähig. Angeblich ist der Hydromotor defekt.
Ich finde weder Unterlagen, noch Datenblätter, noch irgendwas dazu im Internet.
Das Teil ist sicher schon 20 Jahre alt.
Die Frage ist, hat jemand zufällig irgendwas, was er mir darüber erzählen kann?
Ich bin für alles dankbar!
MfG Christian
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Hallo zusammen! Wir waren ein PR mit 5 Mitgliedern. Eine davon ist ausgeschieden, sie hatte den Posten als stellv. PR-Vorsitzende und als Schriftführer. Ist innerhalb des PR zu beschließen, wer diese Ämter nun übernimmt? Davon gehe ich aus.
Muss diese Entscheidung dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben werden? Damals bei der Neuwahl wurde dem Gremium zur Kenntnis gegeben, wer gewählt wurde und welches Amt diese Person ausführt.
Grüße, Susanne
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Guten Morgen ins Forum,
meine Ausbildungsbehörde möchte von mir wissen, was sie alles für Möglichkeiten hat, wenn der Anwärter durch die Prüfung rasselt. Also beim ersten Mal durch die Abschlussprüfung. Das ganze ist für Rheinland-Pfalz und soll bis Freitag (23.11.12) fertig sein.
Bisher habe ich nach § 66 BBesG gefunden, dass die Dienstbehörde die Anwärterbezüge auf 30 % kürzen kann, dies sind dann bei unseren noch ca 290 €
Des Weiteren § 32 LBG mit der Verlängerung auf mind 6 Monate bis max 12 Monate der Widerrufszeit.
Was kann noch getan werden.
MFG
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Ein Hallo an alle,
ich habe leider auch ein Problem, wobei ich Unterstützung bzw. Erfahrungsberichte benötige. Ich bin schon länger dienstunfähig und war beim medizinischen Dienst mit dem Ergebnis, dass ich die nächsten 6 Monate auf keinen Fall dienstfähig werde.
Nun warte ich auf eine Entscheidung meiner Dienststelle, wie es weitergehen soll. In diesem Gutachten ist eine Empfehlung ausgesprochen, dass noch eine Reha-Kur als Maßnahme meiner Genesung empfehlenswert ist.
Nun meine eigentliche Frage: Kann mich meine Dienststelle anweisen, eine Reha-Kur zu beantragen bzw. sonst noch eine Therapie anzugehen? Eine Reha-Kur wird auch ziemlich teuer als privat Versicherter, weil die Kasse nicht zahlt.
Ich habe auch schon mit meiner derzeitigen Therapeutin gesprochen, die eine weitere Maßnahme als Rückschritt meiner Therapie voraussagt, weil ich da wieder von vorn anfangen würde und das ist nicht der Sinn der Sache.
Und was wäre, wenn ich eine Auflage ablehne bzw. ablehnen muss, weil sie von seiten der Ärzte mir nicht gut tun würde?
Vielleicht gibt es jemanden hier, der diese Situation schon erlebt hat oder mir konkrete Hinweise geben kann.
Viele Grüße, Uli
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Hallo,
ich werde den Arbeitgeber wechseln und frage hier, ob ich den Ortszuschlag den ich für meine Kinder bei meinem jetzigen AG bekomme auch bei meinem neuen öffentlichen AG erhalte.
Ich bin ein sog. Altfall, da ich aus dem BAT in den TVÖD übergeleitet wurde und bisher Bestandschutz hatte (bei meinem bisherigen AG).
Nun stellt sich mir die Frage, ob der Bestandschutz für mich auch noch bei meinen neuen AG gilt.
Mein neues Arbeitverhältnis ist ebenfalls im Geltungsbereich des TVöD für Kommunen.
Danke für Eure Antworten
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Hallo Leute,
ich besuche gerade den Abschlusslehrgang für Verwaltungsfachangestellte am NSI. Wollte euch mal fragen, ob eure Dozenten eventuelll schon Andeutungen gemacht haben, was drankommen könnte. Ist ja schon am 20./21.12 soweit. Solange ist das nicht :-)
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Sehr geehrte Damen und Herren,
Im Rahmen meiner Abschlussarbeit, führe ich eine wissenschaftliche Studie von Kundenaggressionen und ihren auf das Wohlbefinden der Servicekräfte (u.a. auch im Öffentlichen Dienst) durch. Diese Studie soll die Belastungen aufzeigen, mit denen Servicekräfte im direkten Kontakt mit Kunden (face-to-face Interaktionen) konfrontiert werden.
Ich möchte Sie bitten, den beiliegenden Link (siehe unten) aufzurufen und den Fragebogen auszufüllen (ca.10 Minuten). Mir ist bewusst, dass Sie wenig Zeit haben und ich Ihnen keine Gegenleistung bieten kann. Jedoch ist es für die Aussagekraft der Studie wichtig, dass sich möglichst viele Personen aus dem Service-Bereich beteiligen.
Ihre Angaben sind natürlich anonym. Niemand außer mir wird Ihre Daten zu sehen bekommen. Falls Sie Fragen oder Anmerkungen haben, können Sie mich unter der E-Mail-Adresse ka.umfrage2012@******.de erreichen.
Link: http://www.q-set.de/q-set.php?sCode=JZETUUMFCNSS
Mit freundlichen Grüßen
André
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Hallo 
Ich mache z.Zt. das duale Studium im gehobenen Beamtendienst, stehe quasi also noch ganz am Anfang, habe trotzdem schon ein paar Fragen die Zukunft betreffend 
Mein Freund macht gerade den Master in BWL und ist sehr ehrgeizig, möchte weit kommen. Um das allerdings zu bewerkstelligen ist es wichtig, dass man gerade in den ersten 10 Berufsjahren sehr flexibel ist, heißt auch mal bereit sein umzuziehen (auch Bundesländer übergreifend)!
Dazu meine Fragen:
1. Ist es mit dem Beamtendasein (ausgegangen vom Verhältnis Beamtin auf Lebenszeit) vereinbar/realisierbar, mehrmals innerhalb (sagen wir mal) 15 Jahre den Dienstherrn, auch hier Bundesländer übergreifend, zu wechseln?
Wenn Ja, wie problemlos ist das machbar?
2. Falls 1. nicht oder nur sehr sehr schwer umsetzbar ist, wie sieht das aus mit der "klassischen Hausfrau"? Also was passiert, wenn die genehmigte Elternzeit rum ist und ich mich entscheide nun ganz zuhause zu bleiben (Geht das?)?
3. Könnte ich auch nach etlichen Jahren (mal abgesehen davon wie sinnvoll das ist) wieder bei einer Behörde anfangen oder verliere ich alle Ansprüche?
4. Wenn ich meine Beamtenansprüche/status verlieren sollte, welche Konsequenzen hat das für mich?
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen
LG
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Der Krefelder Oberbürgermeister Kathstede hat nach einem Bericht der Rheinischen Post angeordnet, dass Mitarbeiter für ganztägige Betriebsausflüge künftig einen halben Tag Urlaub nehmen müssen. Damit verspricht er sich Einsparungen von 200.000 € im Jahr.
Link: http://www.rp-online.de/niederrhein-sued...-1.3069534
Was halten Sie von der Regelung ? Populismus auf Kosten des Betriebsklimas oder faire Beteiligung der Bediensteten ?
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Nach einem Bericht der "Landeszeitung für die Lüneburger Heide" forderte der Fraktionschef der Grünen im Samtgemeinderat Ilmenau zusätzlich zu seiner Aufwandsentschädigung eine Pauschale für die Hausarbeiten, auch "Hausfrauenpauschale" genannt. Sein Argument: ,,Wer Ratsarbeit leistet, muss sonstige Arbeiten, die er in dieser Zeit verrichten würde, nacharbeiten."
Die Klage wurde vor dem Verwaltungsgericht zurückgewiesen. Begründung: ,,Der Fraktionsvorsitzende hat nicht konkret dargelegt, dass ihm in den Jahren von 2006 bis 2011 im Bereich der Haushaltsführung ein Nachteil entstanden ist, der nur durch das Nachholen versäumter Arbeit oder die Inanspruchnahme einer Hilfskraft ausgeglichen werden könnte".
Link: http://www.landeszeitung.de/lokales/land...bgewiesen/
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Hallo und
,
das Thema sagt es eigentlich aus. Wir als Stadt mit über 50 Gemeinden müssen jetzt ein Baumkataster erstellen.
Ich bitt Euch mal ein paar Erfahrungswerte mit Euren Katastern zu schildern.
Welche Software benutzt ihr?
Welche mobilen Geräte nutzt ihr und warum?
Schulungsmöglichkeiten zum Thema?
Dokumentationen und Tipps zur Erstellung der Kataster?
Vielen Dank im Voraus!
MfG Christian
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Kurios: Nach einem Bericht der oöNachrichten haben in der österreichischen Gemeinde Schildorn Bürgermeister und Amtsleiter zugegeben, eine Sitzung erfunden zu haben. Auf der Webseite lässt sich auch das Sitzungsprotokoll herunterladen, in dem u.a. der Beschluss einer Kreditvergabe für den Bau der Mehrzweckhalle aufgeführt wird. Der Staatsanwalt und das Bundesamt für Korruptionsbekämpfung ermitteln:
http://www.nachrichten.at/oberoesterreic...t4,1008579
Welche Erfahrungen haben Sie mit Protokollen aus Ausschuss- und Ratssitzungen ? Entsprechen die Protokolle immer den Sitzungen oder gibt es Abweichungen, zum Beispiel was Wortbeiträge der Ratsmitglieder oder Antworten des Bürgermeisters angeht ?
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Hallo,
ich habe bei uns auf der Arbeit munkeln hören, dass unsere Personalverwaltung die Überlegung anstellt, dass wir künftig keine halben Tage Urlaub nehmen können, sondern dafür gleiten müssen oder einen ganzen Tag Urlaub nehmen müssen.
D.h., wenn jemand nicht genügend Stunden zum gleiten hat, müsste er einen ganzen Tag Urlaub nehmen, obwohl er z.B. nur mittags nicht auf der Arbeit sein will/kann...
Kann das einfach so geregelt werden? Ich kenne keine Arbeitsstelle, bei der man solch eine Regelung hat.
Und vor allem, muss bei dieser Angelegenheit der Personalrat einbezogen werden?
Ich denke, dass solch eine Regelung, sollte sie bei uns in Kraft treten, sehr zur Unzufriedenheit der Beschäftigten beiträgt.
Viele Grüße
Nadine
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Hallo,
ich bin seit August 2009 Angestellter in einem Kreis und werde im Dezember 2012 verbeamtet. Das Personalamt hat mir zugesichert, dass aufgrund meiner Vortätigkeit (seit Aug. 2009) eine Verkürzung der Probezeit erfolgen wird.
Ich werde mich im Oktober 2013 zu einem anderen "Dienstherren" versetzen lassen (wenn wir mal theoretisch davon ausgehen). Meine Tätigkeit beim neuen Dienstherren wird genau die selbe bleiben.
Meine Frage: Kann ich aufgrund meiner Vortätigkeit beim alten Dienstherren eine Verkürzung beim neuen Dienstherren beantragen? Oder erlischt dann diese Möglichkeit und ich muss erneut 3 Jahre Beamter auf Probe bleiben?
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hallo
auf meiner jetzigen Stelle sitze ich noch überplanmäßig und möchte mich auf diese bewerben.
Doch da ich seit über 5 Jahren mich nicht mehr beworben habe wäre es super wenn Ihr mir weiterhelfen könnt bzw Verbesserungsvorschläge hättet. (ich habe ein paar Daten weggelasen z.b. welches Amt genau )
Im Juni 2009 habe ich meine Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten erfolgreich abgeschlossen. Ich habe daraufhin mein Abitur an der Berufsoberschule ..nachgeholt und arbeite seit dem xx.xx.2012 beim ..auf dieser Stelle.
Zu meinen jetzigen Aufgaben gehört unter anderem auch die Eingangserfassung in das ..Programm auch die Erstellung von Rechnungen....
Nach kurzer Einarbeitungszeit habe ich mich an die Abläufe im ... sowie programmspezifischen Gegebenheiten gewöhnt, so dass ich zuverlässig meine Arbeit erledige.
Desweiteren wurde mir bewusst dass mir die Aufgaben im ... auch persönlich liegen. Aufgrund meiner Ausbildung realisierte ich früh dass ich gerne mit dem Computer arbeite, zudem gefällt mir an dieser Stelle besonders dass es täglich neue Herausforderung gibt die ich gerne bereit bin anzugehen.
Das ich mit den Kollegen des ... zusammen arbeite kann ist ein weiterer positiver Aspekt dieses Arbeitsplatzes da es mir wirklich Freude bereitet anderen helfen zu können bzw. sie zu unterstützen.
Durch die berufliche als auch private Nutzung der MS-Office Programme konnte ich mir gute EDV-Kenntnisse aneignen das durch die tägliche Arbeit im .... noch weiter verfestigt und ausgebaut wird.
Die Kenntnisse für SAP-Produktion wurden mir in früheren Dienststellen vermittelt als auch durch Eigeninitiative.
Ich bin überzeugt, dass ich aufgrund meiner Fähigkeiten und Kenntnisse sowie meiner zwei monatigen Erfahrung die Aufgaben sehr gut erledigen werde und würde mich auf ein persönliches Vorstellungsgespräch sehr freuen.
Einen Lebenslauf, mein Ausbildungszeugnis, mein Zeugnis zum Erwerb der Fachhochschulreife sowie die Teilnahmebestätigung von ...Seminar lege ich dieser Bewerbung bei.
Mit freundlichen Grüßen
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