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Hallo,
kann mir jemand sagen wie lange man Kassenordner aufheben muss?
Am besten mit Gesetzesgrundlage...
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Die WAZ zitiert Essens Kämmerer Klieve mit Kritik an den städtischen Unternehmen, dabei insbesondere an deren Aufsichtsräten:
"Zu viele Ratsleute ließen sich in ihrer Funktion als Aufsichtsräte städtischer Töchter von den Vorständen und Geschäftsführern weitgehend unkritisch für deren Interessen einspannen. „Da agieren einige wie Gutsherren.“ Das Ergebnis sei dann schizophren: Im Rat müsse man als Kommunalpolitiker die Gesamtlage der Stadt berücksichtigen und Sparbeschlüsse mittragen, doch im Aufsichtsrat der Stadttochter zöge das selbe Ratsmitglied dann die Spendierhosen an."
Mehr: http://www.derwesten.de/staedte/essen/es...87919.html
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Hallöle,
und zwar hab ich folgendes Problem. Ich 23 und meine Freundin 16.
Wir haben das Problem, dass sie zu Hause lebt wie unter aller Sau, sie hat nur Stress und ihre Mutter will sie einfach nicht mehr wirklich haben. Sie wohnte jetzt knapp 3 Monate bei mir weil sie einfach nicht mehr Heim will, was bisher auch gut klappte doch als wir mit dem Thema Kindergeld anfingen, was rechtlich gesehn ja meiner Freundin gehört, kam ihre Mutter und holte sie wieder nach Hause.
Ihr Vater lebt getrennt und hat ebenfalls das Sorgerecht und das Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Meine Frage ist nun was müssen wir machen damit sie wieder hierher darf.
Die Erlaubnis des Vaters ist da, nur die Mutter funkt dazwischen.
So auf die schnelle lässt sich das hier auch nicht erklären was zwischen Mutter und Tochter abgeht, aber bei dem Satz ,,ich wünschte sie wäre bei der Geburt gestorben´´ muss ich glaub ich nicht viel dazusagen.
Gibts da irgendwelche Möglichkeiten was man machen kann, immerhin kann der Vater ja auch seinen Teil dazu beitragen (er wohnt knapp 30km von hier).
Ich hoffe mal das ich hier richtig mit dem Problem bin.
Laut Jugendamt müsste sie in ein Betreutes Wohnen was naja einfach nur sch... wäre, ich hoffe einfach mal dass einer von euch eine gute Lösung hätte.
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Hallo! Ich habe eventuell eine Stelle in Aussicht, bin mir aber unsicher wegen meiner Beschäftigungs- und Kündigungszeit.
Vor 10 Jahren habe ich eine Ausbildung im öffentl. Dienst absolviert, danach freie Wirtschaft und nun seit 3 Jahren wieder im öffentl. Dienst. Zählt die Ausbildung zur Beschäftigungszeit? Und wenn ich ab 01.01.2013 wo anders arbeiten möchte, müsste ich diese Woche noch kündigen, richtig? Das wäre dann eine Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Quartalsende. An welchem Tag spätestens muss die Kündigung meinem Chef vorliegen? Ich freue mich über Antworten. Grüße, Julia
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Hallo, ich bin zur Zeit Anwärter im mittleren Verwaltungsdienst. Leider habe ich die Laufbahnprüfung nicht bestanden und werde diese nun auf eigenen Wunsch wiederholen.
Am letzten Freitag hatte ich einen Brief im Briefkasten, indem mir mitgeteilt wird, das sie mir meine Bezüge um 15% kürzen wollen.
Wenn dies allerdings gemacht wird, dann habe ich kein Geld mehr zum Leben, da ich von momentan 135€ im Monat lebe (leben muss). Und durch die Kürzung würden mir ca. 140€ fehlen.
Was habe ich für Möglichkeiten?
Und gibt es eine Möglichkeit, dass ich meine vollen Bezüge für die 5 Monate bis zur Wiederholung der Prüfung erhalte?
Danke im Voraus für eure Antworten!
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Ich möchte nächstes Jahr 2 Monate in Elternzeit gehen. Ich bin 6 Std in der Woche als Personalratsmitglied freigestellt. Meine Frage: Wie stelle ich den Antrag beim Arbeitgeber ? Ich möchte die 6 Std als Teilzeit arbeiten. Dazu kommen noch die Sitzungen und eventuelle Seminare in der Elternzeit. Wie muß der Antrag aussehen?
Mfg Helmut
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Der Landesrechnungshof (LRH) in Schleswig-Holstein hat bei der Umstellung der Kreise von der Kameralistik auf das betriebswirtschaftlich orientierte Buchhaltungssystem "Doppik" massive Probleme festgestellt. Als größte Krux erwies sich die Aufstellung des Vermögens eines jeden Kreises in der Eröffnungsbilanz.
So stufte der LRH z.B. das Vermögen des Westküstenkreises von 172 Millionen auf 21 Millionen herunter. Umgekehrt war es im Kreis Herzogtum Lauenburg: Dessen Vermögen an unbebauten Grundstücken, Grünflächen und Ackerland stuften die Kieler von 760 000 Euro auf 19 Millionen hoch.
Angesichts der Probleme auf der Ebene der Kreisen hält der LRH dringend erforderlich, dass die Kreise die kreisangehörigen Gemeinden und Ämter bei der Umstellung unterstützen. Es stellt sich nur die Frage, ob die Kreise dafür qualifiziert sind oder doch auf teure Berater zurückgegriffen werden muss.
Quelle: http://www.wedel-schulauer-tageblatt.de/...hoehe.html
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Gi,was macht man, wenn der Bürgermeister den PR wegen Diebstahl anzeigt, der keiner war?? Sollte man den Bürgermeister wegen Rufschädigung anzeigen und wegen Verleumdung ? Ich weiß nicht, wie der PR weiter mit dem Bürgermeister zusammenarbeiten soll und kann. Wer hat Tipps ?
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Hi,
stimmt die Grenze von 410 € nach § 6 Abs. 2 EstG oder hat sie sich geändert?
Wenn ich 2 Stühle für jeweils 250 € kaufe, zählen die dann als "Gegenstände in größerer Zahl" nach 2.21 Buchstabe a 2. Spiegelstrich AlgZvKomGrpl und sind sie somit Vermögens- oder Verwaltungshaushalt???
Mfg
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Hi,
wie oft im Jahr dürfen geringfügig Beschäftigte über 400 € im Monat kommen?
Dürfen sie 2 mal im Jahr, gar nicht, oder ist dies egal solange sie im Jahr nicht über 4800 kommen?
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Die Stadtwerke Barmstedt haben nach einem Bericht des Hamburger Abendblatts in letzter Instanz vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe Recht bekommen, dass sich nur jene Energieversorger Stadtwerke nennen dürfen, die mehrheitlich im Besitz der jeweiligen Kommune sind. Damit wird bundesweit die Stellung der kommunalen Stadtwerke gegenüber den großen Energiekonzernen gestärkt.
Urteil: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bi...=5&anz=107
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Der Bürgermeister von Taufkirchen Jörg Pötke (Initiative Lebenswertes Taufkirchen, ILT) wurde von der Landesanwaltschaft wegen Mobbing-Vorwürfen vorläufig suspendiert. Pötke soll die ihm gegenüber seinen Mitarbeitern obliegende Fürsorgepflicht in grobem Maße verletzt und damit ein schweres Dienstvergehen begangen haben. Da der suspendierte Bürgermeister gegen die Verfügung vorgehen will, wird das Verwaltungsgericht entscheiden müssen.
Links:
http://www.mittelbayerische.de/nachricht...diert.html
http://www.sueddeutsche.de/muenchen/tauf...-1.1516595
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Hallo,
habe gerade eine Lehrerstelle in Hamburg als Beamter auf Probe angetreten.
Meine Frage: Ist es möglich, mich zum Beispiel für das nächste Schuljahr beurlauben zu lassen (für ein halbes oder ganzes Jahr)? Natürlich ohne Bezüge, und die Dauer bis zur Verbeamtung auf Lebenszeit kann sich auch gerne um die Beurlaubungszeit verlängern.
Aber geht das, wo müsste ich den Antrag stellen und bis wann?
Danke für eure Hilfe.
Gast
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Hallo zusammen,
hat jemand Gerichtsurteile zur Hand, in denen es darum geht, dass allen Bewerbern die gleichen Fragen gestellt werden müssen?
Danke schon mal
Blauer
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Bisher ergeben sich beim Wechsel in die Wirtschaft erhebliche Nachteile daraus, dass Beamte ihre Pensionsansprüche verlieren. Stattdessen werden Beamte bisher von ihrem Dienstherrn für die Dauer ihrer Dienstzeit in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Das erfolgt allerdings auf zu geringer Grundlage (Bruttobezüge bis zur Beitragsbemessungsgrenze), woraus sich Hemmnisse für einen Wechsel ergeben.
Noch in dieser Legislaturperiode will die Bundesregierung nach Informationen der FTD gesetzlich regeln, dass Beamte ihre Pensionsansprüche nach einem Jobwechsel anteilig behalten dürfen.
Kommentar:
Eine längst überfällige Reform und Chance für motivierte Beamte, denen in Behörden vielfach keine entsprechenden Perspektiven geboten werden. Die Länder sollten dem Beispiel folgen.
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Wie schreibe ich einen Aktenvermerk?
Gibt es dafür eine Gliederung?
Folgende Aufgabe: Es wurde ein neues Gesetz herausgebracht, das Kommunen nun als neue Aufgabe bekommen.
Ich bin SB in einem Hauptamt und soll nun dem Bürgermeister eine Aktennotiz hinterlegen, dass diese neue Aufgabe in das Umweltamt eingegliedert wird.
Wie schreibe ich soetwas?
LG
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Hallo,
kann mir jemand sagen wie eine Leistungsbewertung für Beschäftigte oder Beamte im Öffentlichen Dienst aussieht? Oder wo ich ein Muster finde?
Danke !
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Hallo,
ich bin jetzt seit 2 Monaten in einem Arbeitsverhältnis, dass von meinem Heimatort 250 KM entfernt ist.
Nun hab ich ein großes WG-Zimmer gefunden für die 5 Tage unter der Woche.
Ich will mich dort jedoch nicht als Erstwohnsitz melden, habe aber schon von Arbeitskollegen gehört, die auch alle zugezogen sind, dass das Rathaus sehr streng ist mit als Zweitwohnsitz melden. Vorwiegend wegen der Begründung, dass man 5 Tage die Woche sich dort aufhalte, so dass dies der Erstwohnsitz sein sollte.
Vorwiegend will ich meinen Arbeitsort nicht als Erstwohnsitz, da ich noch Familie & Freundin in meinem Heimatort habe und sowieso jedes Wochenende mich dort aufhalte. Ferner bringt es auch finanziell Vorteile bei der Steuererklärung (hab ich mir sagen lassen). Drittens ist die Arbeitsstelle ja auch noch gar nicht so sicher, bin noch am Zweifeln ob es das richtige für mich ist und der Arbeitgeber hat ebenso noch die Möglichkeit mich innerhalb der Probezeit zu entlassen.
Hab schon gehört, dass die auf dem Meldeamt sehr giftig sind und dann auch irgendwelche beglaubigte Schreiben vom Arbeitgeber benötigen, die sie dann letztendlich doch ablehnen.
Wie könnte ich mich am besten auf die Meldung vorbereiten bzw. was könnte ich als Begründung für einen Zweitwohnsitz nehmen?
Vielleicht noch als Hintergrund, ich bin bei einem Dienstleister unter Vertrag.
Gruß und Danke schonmal für Antworten
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Guten Tag
Hiermit bitte ich Kenner der Materie um Rat.
Als Zivil-/ Tarifbeschäftigter des Bundes (Haus- und Hof- Handwerker) bin ich vor einigen Jahren als Lehrgeselle eingesetzt worden. Es wurde damals eine neue Stellenbeschreibung/ -bewertung und ein unbefristeter Änderungsvertrag ausgefertigt. Die Stellenbeschreibung umfasste weniger als 50% Tätigkeit als Lehrgeselle. Der andere Anteil der Tätigkeit blieb unverändert Handwerkertätigkeit.
Es erfolgte eine Höhergruppierung von EG5 auf EG7 und die Zahlung einer prozentualen Zulage.
Die Tätigkeit als Lehrgeselle ist nunmehr weggefallen. Der Arbeitgeber hat keine Lehrlinge mehr eingestellt. Somit sind die Ausbildungsverhältnisse ausgelaufen. Hintergrund ist auch, dass die Handwerker mittlerweile per Gestellung für die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben tätig sind.
Mein Arbeitgeber will mich nunmehr in die EG 5 zurück gruppieren. Ich bin damit nicht einverstanden, da mir die höherwertige Tätigkeit dauerhaft übertragen wurde und ich den Wegfall dieses Tätigkeitsbereiches nicht verursacht habe. Nunmehr ist eine Änderungskündigung im Gespräch.
Eine weitere Problematik ist die, dass mit der Höhergruppierung die Laufzeit in der Stufe 4 (die ich auch in EG5 hatte) neu angefangen haben soll. Dies, obwohl ich bereits zwei Jahre in dieser Stufe war. Bei einer Herabgruppierung soll dies nicht korrigiert werden. Somit "büße " ich die zwei Jahre ein. Ist dies rechtens?
Ich freue mich auf Hinweise, Ratschläge......
Danke
malermeister54
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Der Landrat des Landkreises Dillingen will die vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) vorgenommene Neueinstufung der Regionalklassen insbesondere bei der Kfz-Haftpflichtversicherung prüfen. Während der Landkreis Dillingen der Klasse zehn zugeordnet wurde, befindet sich z.B. der benachbarte Landkreis Donau-Ries nur in der Stufe 3:
http://www.augsburger-allgemeine.de/dill...13556.html
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