Neue Themen


Geschrieben von: sunny!, 13.05.2011, 14:19, Forum: Verwaltungsfachangestellte, Antworten (95)

Hallo ihr Lieben!

Ich besuche das NSI in Oldenburg... die Prüfungsfächer sind ja leider alle geheim Sad hat trotzdem vlt schon jmd eine vermutung, was geprüft wird? wir tendieren zu BGB, AvR, NKR mit KLR,INV und BÖV und ATR... und hoffentlichen nicht BEA!

also, wenn jmd eine Vorahnung hat... Wink

LG

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Geschrieben von: KommunalForum, 12.05.2011, 22:16, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (8)

Die Mitgliedschaft in der NPD rechtfertigt keine Kündigung von Angestellten des Öffentlichen Dienstes. Das hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entschieden. Die "allgemeine Treuepflicht" erwarte von Angestellten nur, dass sie sich nicht aktiv gegen das Grundgesetz wenden. Anderes gelte für Beamte, die stets aktiv für die "freiheitlich demokratische Grundordnung" eintreten müssen.

Wie bewerten Sie das Urteil ? Sind Mitglieder rechtsextremer Parteien im Öffentlichen Dienst tragbar ?

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Geschrieben von: Feuerwehrmann, 12.05.2011, 11:08, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (1)

Hallo

Wir haben bei unserer Feuerwehr ein Problem mit einem Fahrzeug: Unsere "Drehleiter", ein Fahrzeug mit einem Neuwert von über 400.000€, welches in der Form wie es bei uns steht, extra für uns gebaut wurde, ist fast von neu an immer wieder defekt. Mittlerweile ist die Garantiezeit seit ca. 1 Jahr rum und die Defekte gehen weiter.

Wenn es einfach nur ausfallen würde, wäre dies zwar ein Problem, aber nicht unbedingt das der Feuerwehrleute selbst. Nein es sind Mängel die schon mehr als 1x zu gefährlichen Situationen geführt haben. Der Korb der Leiter kippte einfach mal ca. 30° nach vorne, mit einem Patienten drinn... Während der Fahrt fuhr die hydrauliche Abstützung mal eben ein paar cm raus, Abschaltungen der Hydraulik, auch im Einsatz, durch irgendwelche Fehler, usw.

Jedes mal betieb die Hersteller einen großen Aufwand, um die Fehler zu beseitigen. Auch die Leitung der Feuerwehr übt entsprechend Druck auf den Hersteller aus. Aber das Fahrzeug kam jedes mal "repariert" zurück. Danach trat dann aber immer wieder ein neuer Fehler auf.

Das große Problem:
Das Personal welches mit dem Fahrzeug fahren und arbeiten soll, hat kein Vertrauen mehr zu diesem Gerät. Es macht Angst auf den nächsten Fehler zu warten, zu hoffen, dass man in 20m oder gar 30m Höhe, im Korb, den nächsten Defekt erlebt.

Aussage der Leitung Feuerwehr: Wir können das Fahrzeug nicht zurück geben! Es fehlt die rechtliche Grundlage hierfür.

Nun sprachen mich Kollegen an, sie wollen nicht mehr mit diesem Fahrzeug arbeiten...

Was können wir (Beamte) tun, um vor dieser Mist Kiste nicht weiter gegeiselt zu werden?

Danke für eure Hilfe schon im Voraus!
Andreas

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Geschrieben von: Gast., 12.05.2011, 09:27, Forum: Kommunalbeamte, - Keine Antworten

Hallo,

bei uns ist die Stelle des Kämmerers ausgeschrieben; die Stelle ist mit B2 bewertet und es handelt sich nicht um einen Wahlbeamten.

Frage:
Wenn sich ein Beamter mit A14 erfolgreich bewirbt, muss er dann die Beförderungen A15 und A16 durchlaufen oder kann er direkt nach B2 befördert werden? Ich habe mal irgendwo gehört, dass es bei Einstufung im B-Bereich kein Verbot sogen. Sprungbeförderungen gibt. Ist das so richtig?

Frage:
Kann sich auch ein tarifl. Beschäftigter EG 14 auf die Stelle bewerben und sich ggfls. verbeamten lassen?

Frage:
Geht das auch, wenn das Höchstalter für die Verbeamtung überschritten ist (Ausnahmeregelung?)

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Geschrieben von: Gast, 12.05.2011, 09:18, Forum: Arbeitnehmer, - Keine Antworten

Hallo!

Gibt es eigentlich noch Beihilfe für Angestellte?
Wer ist da die zuständige Stelle (Kommune, Niedersachsen)?
Danke für die Auskunft!

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Geschrieben von: Michael55, 06.05.2011, 21:19, Forum: Öffentlicher Dienst, Antworten (1)

Hallo,
ich habe hier einmal die Rede von Frau Merkel auf der Hauptversammlung des Deutschen Städtetags am 4.5. in Stuttgart eingestellt. Bin auf Kommentare gespannt, mein eigener folgt.
Gruß
Michael


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Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Frau Roth,
sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, lieber Herr Schuster,
sehr geehrter Herr Oberbürgermeister a. D., lieber Herr Rommel,
lieber Herr Articus,
liebe Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister,
liebe Bürgermeisterinnen und Bürgermeister,
meine Damen und Herren,

lieber Herr Rommel, auch mich freut es sehr, dass Sie heute hier sein können. Ich darf auch Karlheinz Böhm einen herzlichen Gruß sagen, dem ich eben schon die Hand schütteln konnte. Ich freue mich, dass ich wieder einmal hier sein kann und wir auch durch meine Anwesenheit hier den Dialog zwischen den Städten und der Bundesregierung ein Stück weit fortsetzen können.

Eine knappe Mehrheit der Deutschen lebt in Städten. Das bedeutet, dass die Zukunft unseres Landes auch ganz wesentlich von der Entwicklung unserer Städte abhängt. Zum Ausdruck bringen Sie das auch mit Ihrem diesjährigen Motto "Zusammenhalt und Zukunft – nur mit starken Städten!" Um Zusammenhalt in unserer Gesellschaft geht es auch immer, wenn die Bundesregierung, die Landesregierungen und die Städte miteinander sprechen. Zukunft braucht Verantwortung. Verantwortung wird in unserem Land ganz wesentlich vor Ort gelebt, damit also ganz wesentlich in der Kommunalpolitik und in den einzelnen deutschen Städten. Somit spiegelt sich im Deutschen Städtetag auch ein Teil des Spielraums zur Gestaltung der Zukunft unseres gesamten Landes wider. Das heißt, bei Ihnen werden die Stimmung, die Einstellung und die Meinungen der Bürgerinnen und Bürger reflektiert. Wo es gut läuft und wo es Schwierigkeiten gibt, erfährt man in der Politik am besten nah bei den Menschen, also in der Kommunalpolitik.

Ich sage das sehr oft: Sie können in der Kommunalpolitik nicht wie eine Bundeskanzlerin von Ort zu Ort fliehen. Wann immer Sie zum Bäcker gehen oder abends ein Bier trinken, kann man Sie daran erinnern, was Sie gestern oder vorgestern gesagt haben. Das macht den Charme, aber eben auch die Schwierigkeit der Kommunalpolitik aus. Die Fluchtmöglichkeiten sind da wirklich eingeschränkt.

Insofern bin ich zutiefst davon überzeugt: Wenn man die Menschen vor Ort für Politik begeistern will – auch für ehrenamtliches Engagement in den städtischen Parlamenten –, dann muss Kommunalpolitik hinreichend Gestaltungsfreiheit bieten, dann muss man entscheiden können, dann muss es möglich sein, etwas machen zu können. Es geht um unser aller Zukunft. Deshalb hat es für uns in der Bundesregierung auch etwas mit dem Zusammenhalt unseres Landes zu tun, wie die Bundesregierung mit den Städten im Land zusammenarbeitet.

Ich denke, wir sind uns theoretisch auch einig darin, dass wir Zukunft nicht verbrauchen dürfen, sondern dass wir die Lebensgrundlagen für die Menschen langfristig bewahren müssen. Das heißt, das Prinzip der Nachhaltigkeit sollte sich durch unsere Politik ziehen, zumal Deutschland ein Land mit einem schon stattfindenden demografischen Wandel ist. Immer mehr von Ihnen werden spüren, was sich vor Ort in den Städten ändert. Städteplanung, Stadtumbau, Stadtgestaltung werden in den nächsten Jahren vehement auf diesen demografischen Wandel ausgerichtet sein.

Umso wichtiger ist es für uns – das erkläre ich auch oft im Ausland –, dass wir nicht noch weiter auf Kosten unserer Zukunft leben. Tatsache ist, dass insbesondere durch die Wirtschafts- und Finanzkrise in vielen europäischen Ländern, in vielen Ländern der Welt eine Schuldenkrise entstanden ist und dass auch Deutschland davon nicht verschont wurde. So sind unsere Schulden ganz wesentlich auch durch die Auswirkungen der Wirtschafts- und Finanzkrise auf zwei Billionen Euro angewachsen. Wir haben deshalb gut daran getan – davon bin zumindest ich überzeugt –, dass wir die Schuldenbremse ins Grundgesetz geschrieben haben, mit allen Folgerungen, die das in den nächsten Jahren mit sich zieht.

Wir dürfen nicht noch mehr Zukunft verbrauchen. Das setzt unseren Gestaltungsspielräumen natürlich gewisse Grenzen. Deshalb war der Beifall ja auch so zaghaft. Aber Zukunft zu verbrauchen – wir sehen jetzt in einigen europäischen Ländern, was das heißt, welche Einschnitte es auch bedeutet, wenn man in finanzielle Schwierigkeiten kommt –, wäre die falsche Antwort.

Dennoch haben wir richtig gehandelt, als wir in der Wirtschaftskrise Zukunftsinvestitionen in Gang gebracht haben, die auch und gerade den Kommunen zugute gekommen sind. Das hat in den Kommunen vieles möglich gemacht und Gestaltungsspielraum geschaffen. Umso schwieriger ist es, wenn diese zusätzlichen Investitionsmöglichkeiten jetzt wieder ein Stück weit eingeschränkt werden. Die Krise zu bewältigen, war auch schwierig, aber sie birgt zudem die Tendenz, dass man sich ein bisschen an die Krisenmaßnahmen gewöhnt hat. Ich erlebe jetzt auch in unseren Haushaltsberatungen, dass es nicht ganz einfach ist, wieder zum normalen Modus zurückzukehren.

Dennoch spüren auch Sie, dass es wirtschaftlich aufwärts geht. Die Lage auf dem Arbeitsmarkt ist sehr erfreulich. Das spiegelt sich auch in der kommunalen Situation wider. Die Steuereinnahmen verbessern sich. Wir hatten während der Krise drastische Mindereinnahmen zu verzeichnen. Im Bereich der Gewerbesteuer hatten Sie das auch. Das wird jetzt ein Stück weit kompensiert.

Allerdings ist zur Berichterstattung anzumerken, dass der Vergleich zum Vorjahr, auch wenn er sich gut anhört, natürlich noch überhaupt nichts darüber aussagt, wie die Situation im Vergleich zur Situation vor fünf Jahren ist, und schon gar nichts darüber aussagt, wie die Situation unter Berücksichtigung bestehender Verpflichtungen aussieht. Es gibt also immer auch sozusagen segmentartige Daten, die uns nicht in Euphorie verfallen lassen sollten. Das heißt, auch wenn Sie jetzt etwas über die Mai-Steuerschätzung hören, bedeutet das nicht, dass ungewohnte Segnungen auf Sie warten, die der Bund und die Länder übrig haben. – Ich schaue einmal Herrn Wowereit an, der die Lage der Länder gut übersieht. – Da ist wohl nicht so viel zu holen, wie manche vielleicht denken.

Wir haben trotzdem in unserer Politik einige wichtige Schwerpunkte gesetzt, so beim Thema Bildung, was in den Auswirkungen für Sie in den Städten ebenfalls von Bedeutung ist. Hierbei ist zunächst der Ausbildungspakt zu nennen. Die Ausbildungssituation in Deutschland ist außerordentlich erfreulich. Wenn man einen Blick in unsere europäischen Nachbarländer schweifen lässt, dann kann man erahnen, in welch günstiger Situation wir sind. Wir müssen das angesichts immer weniger junger Leute auch sein, damit wir auch wirklich allen eine Chance geben, eine vernünftige Ausbildung und Bildung zu bekommen. Die Zahlen, die wir in einigen Bereichen haben – die gastgebende Stadt ist wirklich ein gutes Beispiel dafür, lieber Herr Schuster –, sind Zahlen, von denen andere träumen. Dabei denke ich zum Beispiel an Spanien und an andere Länder. Darauf können wir gemeinsam ein Stück weit stolz sein.

Wir haben von den zusätzlichen Bildungsausgaben sehr bewusst vieles in den Hochschulpakt gegeben. Nachdem wir ein Kooperationsverbot im Bildungsbereich beschlossen hatten, haben wir als Erstes sozusagen eine Ausnahme gemacht. Das ist ja auch gut, damit wir nicht zu prinzipiell werden. Es ist gut und richtig angelegtes Geld, das für mehr Qualität unserer Hochschulen und der Ausbildung sorgt. Auch die aus der Verkürzung der Schulzeiten entstehenden Aufgaben können besser gelöst werden.

Wir haben lange um das Bildungspaket für Kinder aus Elternhäusern, denen Grundsicherung gezahlt wird, gerungen. Es ist schließlich etwas herausgekommen, das sich sehen lassen kann. Zwar gibt es einige Anlaufschwierigkeiten, aber das wundert mich, ehrlich gesagt, nicht. Wir haben uns in großer Mehrheit dafür entschieden, Sachleistungen und keine Geldleistungen zu bieten. Das impliziert, dass die Unterstützung nicht einfach, sondern eher kompliziert ist. Aber ich glaube, wenn wir das jetzt gemeinsam sozusagen propagieren, den Eltern nahebringen, dann können wir in mittlerer Frist einen Effekt erzielen, der die Leistung bei den Kindern wirklich ankommen lässt.

Es war auch richtig, dass die Bundesregierung gesagt hat, die Kommunen sollen das in die Hand nehmen, über die Kommunen soll das ablaufen. Ich will jetzt nicht viel mehr dazu sagen, ich will nur noch darauf hinweisen, dass durch dieses Bildungspaket zumindest Ihr finanzieller Rahmen nicht schlechter geworden ist. Ich sage: Sollten Sie dadurch an bestimmten Stellen Mittel freibekommen, geben Sie sie wieder in den Bereich der Kinder- und Jugendarbeit, denn – das wissen Sie mindestens so gut wie ich – es gibt viele Menschen, die ein Einkommen knapp über der Grundsicherungsgrenze haben und für die es auch nicht einfach ist, ihren Kindern die Möglichkeiten zu geben, die für Bildung und Teilhabe notwendig sind. Wenn also ein Stück Spielraum entstehen sollte, so wäre es auf jeden Fall richtig und gut, ihn für die Kinder zu nutzen.

Wir stehen – diese Aufgabe liegt ganz wesentlich bei den großen Städten – im Bereich der Integration vor riesigen Herausforderungen. Natürlich ist Unterstützung in Form von Sachleistungen hier zum Teil noch schwieriger umzusetzen, weil Eltern gewissermaßen erst einmal an bestimmte Möglichkeiten herangeführt werden müssen. Aber Sie wissen, wenn Sie sich die Einschulungszahlen in Ihren Städten anschauen: Der Anteil der Migranten unter den Jugendlichen nimmt zu. Wenn wir künftig im Durchschnitt keine bessere Teilhabe erreichen, dann haben nicht nur die betroffenen Kinder und Familien ein Problem, sondern dann hat ganz Deutschland ein existenzielles Problem. Deshalb ist hier jede Anstrengung ganz wichtig.

Wir haben uns zu einem wirklich wichtigen Schritt entschlossen, indem wir gesagt haben: Wir übernehmen die Grundsicherung als Bundesleistung. Wer sich in der Materie auskennt – das tun Sie alle –, der weiß, dass für diesen Schritt der Beifall eigentlich jedes Jahr stärker werden müsste, weil die eigentliche Dynamik in dieser Sache erst noch eintreten wird. Ich sage Ihnen das, damit Sie wissen, dass wir gewusst haben, was wir tun. Das war also eine ganz bewusste Entscheidung. Ich bin davon überzeugt, sie ist systematisch richtig, weil sie die Alterssicherung, die klassischerweise immer auf der Bundesebene angesiedelt war, wieder zusammenführt und weil sie eine Möglichkeit bietet, eine Neujustierung der kommunalen Finanzen in einer Art und Weise vorzunehmen, sodass die Gelder auch wirklich den Kommunen zufließen, die sie am nötigsten haben. Das können Sie ja nicht mit jeder Art von Umverteilung erreichen.

Es gibt jetzt auch keinen Anlass, den kaum vorhandenen, aber immer noch existenten Städten, denen es ganz gut geht, möglichst noch viele weitere Mittel zu geben, sondern es geht darum, die strukturellen Belastungen ein Stück weit auszugleichen. Beispielsweise beliefen sich bei Ihnen, Herr Oberbürgermeister Schuster, die Kosten für die Grundsicherung im vergangenen Jahr auf rund 37 Millionen Euro. Aber die Kosten werden in den allermeisten Fällen weiter wachsen. Deshalb war die Entscheidung richtig.

Es war ein ganz besonderer Schritt, der uns nicht ganz leicht gefallen ist, weil wir noch nicht wissen, ob es im Zusammenhang mit der kommunalen Finanzreform überhaupt noch weitere Ergebnisse geben wird. Es ist sozusagen auch eine kleine Vorfreude auf ein noch nicht ganz abgeschlossenes Projekt, bei dem wir Ihnen das Leben auch insofern leicht gemacht haben, als wir gesagt haben: Wir machen es nicht gegen die Kommunen. Das werden wir auch weiter einhalten – entweder aus Einsicht oder aus Einsicht in die Machtverhältnisse. Auf jeden Fall werden wir es tun. Ich sage einmal: Ihre Verbindungen in alle Teile des Deutschen Bundestages sind nach wie vor derart gut, dass man insoweit auch zu keinem Höhenflug ansetzt. Ich sage Ihnen aber: Lassen Sie uns trotzdem weiter überlegen, ob es Wege gibt, die Einnahmensituation der Kommunen auf eine standfestere Grundlage zu heben. Auch ich sehe im Augenblick nicht die Lösung. Ich sage nur: Wir sollten im Gespräch bleiben; und wir sollten vor allen Dingen auch beim zweiten Aufgabenteil der Kommission Kommunalfinanzen, in dem es um Vereinfachungen und über Fragen von Standards geht, im Gespräch bleiben. Das ist ein ganz wesentlicher Punkt.

Ich habe mich aufgrund verschiedenster Treffen immer wieder mit der Ausgabensituation der Kommunen befasst. Mir ist sehr deutlich geworden, dass zum Beispiel der Anteil der Sozialausgaben an ihren Budgets weitaus stärker steigt als der Einnahmenanteil und dass damit immer ein Stück weit die Gefahr verbunden ist, vor Ort von der Substanz zu leben. Das ist eine schwierige Situation. Deshalb haben wir mit der Übernahme der Grundsicherung sozusagen einen Punkt gemacht. Das Bildungspaket sollte in diesem Zusammenhang auch nicht vergessen werden.

Natürlich werden wir auch über weitere Themen mit Ihnen sprechen. Es gab Städtetage, bei denen das Thema Sparkasse im Zentrum stand. Dazu will ich mir den zarten Hinweis erlauben, dass wir im gesamten Zusammenhang der Finanzkrise mit den Sparkassen wirklich freundlich umgegangen sind. Die Landesbanken sind ja zum Teil durchaus Orte gewisser Sorgen. Manchmal hatte man den Eindruck, dass die Sparkassen und die Landesbanken die weiteste Entfernung, die man sich in Deutschland vorstellen kann, voneinander trennt, und nicht, dass es zum Beispiel Anteile von Sparkassen an Landesbanken gibt. Seitens der Bundesregierung haben wir immer wieder gesagt: Wir wissen um den Wert der Sparkassenstruktur, wir wissen, dass die Sparkassen für unser Land von allergrößter Wichtigkeit sind. Dementsprechend sind wir hier auch in einer ganz bestimmten Art und Weise vorgegangen – die Landesregierungen im Übrigen auch. Ich glaube, wir brauchen nicht immer wieder gegenseitig zu wiederholen, was wir wollen – das gab es einmal ein paar Jahre lang –, da es sich ja gezeigt hat, dass wir diese Struktur schützen und auch unterstützen.

Nun gibt es in der Tat ein neues Feld, auf dem auch Zusammenarbeit notwendig sein wird, in dem viel Spannendes entsteht. Das Stichwort Energieerzeugung und die Frage der Stadtwerke hat Frau Oberbürgermeisterin Roth schon in die Debatte geworfen. Die Ereignisse in Fukushima haben eine Situation hervorgebracht, in der wir nochmals über Energiepolitik in Deutschland sprechen, in der wir den Ausstieg aus der Kernenergie gegenüber den Verlängerungsbeschlüssen, die wir gefasst hatten, beschleunigen werden und in der wir es vielleicht auch schaffen, einige gesellschaftliche Gräben ein Stück weit zu verkleinern und zu einer gemeinsamen Anstrengung für eine zukunftsfähige Energieversorgung zu kommen.

Aber durch die Absicht eines schnelleren Abschaltens der Kernkraftwerke sind etliche Fragen aufgetaucht, die auch für Sie in den Städten von großer Bedeutung sind. Eine der Fragen ist: Was wird die Kilowattstunde Strom kosten?

Diese Frage stellt sich erstens für die Bürgerinnen und Bürger. Unsere Strompreise gehören schon jetzt nicht zu den niedrigsten in Europa, sondern eher zu den höheren. Wir wollen natürlich, dass Energie bezahlbar bleibt. Das ist immer einer der Punkte, die wir zu berücksichtigen haben. Es geht um Wirtschaftlichkeit und Bezahlbarkeit auf der einen Seite und um Versorgungssicherheit und Umweltfreundlichkeit auf der anderen Seite.

Zweitens stellt sich diese Frage für die energieintensive Industrie. Hierzu werden wir auch Gespräche mit der Europäischen Kommission zu führen haben. Denn es macht ja keinen Sinn und es muss verhindert werden, dass wir in Deutschland einen zukunftsfähigen Weg der Energieversorgung nur zu dem Preis gehen, dass energieintensive Industrie in Regionen abwandert, in denen die Zukunftsfähigkeit der Energieerzeugung nicht gegeben ist. Deshalb werden wir auch darüber sprechen müssen, inwieweit Industriestromtarife eine Beihilfe im klassischen Sinne oder ob sie eine Notwendigkeit sind, um ein vernünftiges Wettbewerbsfeld mit anderen auf der Welt herzustellen.

Wie können wir den Umbau unserer Energieerzeugung schaffen? Das ist natürlich auch mit einem Umbau der Infrastruktur verbunden. Davon kann ja nun jeder erzählen – ich glaube aber, die Oberbürgermeister am allerwenigsten, denn wenn die Stromleitung erst einmal am Stadtrand angekommen ist, dann sind die meisten Probleme gelöst. Das ist also eher ein Problem für jene, die im ländlichen Bereich tätig sind. – Ich habe vor wenigen Tagen den ersten kommerziellen Windenergiepark von EnBW in der Ostsee eingeweiht. – Ohne neuen Leitungsbau wird es nicht möglich sein, eine Energiewende zu schaffen und eine völlig neue Erzeugungsstruktur für die Energie zu bekommen.

Wenn man über Bezahlbarkeit redet, dann kann man auch nicht außer Acht lassen, dass die Verlegung eines Erdkabels mindestens fünfmal so teuer ist wie die Verlegung einer Hochspannungsleitung und dass die Lebensdauer des Erdkabels wahrscheinlich nur die Hälfte der einer Hochspannungsleitung beträgt, was ein Preisverhältnis von 1:10 bedeutet. Deshalb sind auch die Netzentgelte in die Betrachtung des Strompreises mit einzubeziehen. Nun gibt es ja auch jene, die sagen, dass die Netzentgelte nicht nur da, wo das Netz gebaut wird, sondern insgesamt umgelegt werden sollten. Auch darüber wird zu sprechen sein.

Wir werden jetzt mit den großen Energieversorgern, aber genauso mit den Stadtwerken sprechen. Wir werden sagen: Eine regionale Energieversorgung kann an vielen Stellen ausgebaut werden. In Deutschland verbrauchen wir im Jahr etwa 660 Terawattstunden Strom. Davon sind gut 40 Prozent Industriestrom, der Rest ist Strom für Handel, Gewerbe und Haushalte. Ich denke, der Industriestrom ist ein spezielles Volumen. Aber gerade im Bereich des Haushaltsstroms und des Stroms für Handel und Gewerbe kann man über die örtliche Versorgung sehr viele interessante Modelle entwickeln, zumal unser Erneuerbares-Energien-Gesetz eine renditesichere Struktur bietet, wenn man sich eine Anlage im Bereich der erneuerbaren Energien schafft. Das haben viele Menschen auch schon verstanden. Zu fragen ist, ob man das nicht auch im Sinne des Gedankens der Raiffeisenbanken noch ein bisschen besser unter den Menschen verbreiten könnte, indem man sich eben auch in Kommunen Möglichkeiten der Energieerzeugung gemeinsam schafft. Insoweit haben wir vor Ort noch Spielraum und könnten auch eine gewisse Begeisterung für neue Formen der Energieerzeugung schaffen, wenn die Menschen an diesem Umbau sozusagen persönlich beteiligt sind. Ich will jetzt nicht sagen: Jedem sein Windrad. Aber wenn jede Kommune ein Beispielprojekt hat, dann wächst das Verständnis für die Probleme und dann wird auch die Einsicht in das, was wir schaffen können, vorhanden sein.

Sie dürfen bei mir und bei der gesamten Bundesregierung davon ausgehen, dass wir die Energiewende, das Ziel, das Zeitalter der erneuerbaren Energien schnell zu erreichen, mit Leidenschaft und Freude in Angriff nehmen wollen, aber dass wir natürlich auch nicht alle Probleme unter den Tisch kehren können, sondern dass wir schon sehen müssen: Gewaltige Veränderungen und Infrastrukturprojekte sind notwendig, inklusive die Schaffung von Speicherkapazitäten. Erneuerbare Energien werden umso schneller eingesetzt werden können, je mehr wir in Speicherkapazitäten investieren können.

Jetzt will ich hier keine Beispiele nennen. Wenn man in Stuttgart ist, redet man sowieso am besten nicht zu lange über Infrastrukturen, damit es nicht zu kontrovers wird. Meine Meinung ist bekannt. Wir werden auch in unserer Generation noch ein bisschen dafür tun müssen, um die Weichen für zukünftige Generationen zu stellen. Wir profitieren ja heute auch von den Schienen und Gleisen, von den Straßen und Hochspannungsleitungen, die unsere Vorfahren gebaut haben. Insofern hat jede Generation die Verantwortung, wiederum einen Beitrag für die Zukunft zu leisten. Das ist ganz einfach so, meine Damen und Herren.

Nun wird ein schnellerer Ausstieg aus der Kernenergie, wenn er nicht durch den Import von Kernenergie kompensiert werden soll, damit verbunden sein, dass wir auch fossile Energieträger als Brückentechnologie etwas ausweiten müssen – ob Gas, ob Kohle, das wird man sehen. Das wiederum bedeutet: Wenn wir unsere CO2-Minderungsziele, unsere Klimaschutzziele, einhalten wollen, dann müssen wir stärker in Energieeffizienz, in geringeren Verbrauch investieren. Dabei liegt das Feld der Haushalte, der Gebäude, sozusagen des gesamten Wärmesektors, noch relativ unbeackert vor uns. Deshalb werden wir in diesem Zusammenhang über stärkere Investitionen auch im Gebäudebereich sprechen müssen. Wir werden hierbei auch viel mit Ihnen reden müssen.

Es war zum Beispiel sehr gut, dass der Deutsche Mieterbund jetzt schon bei der Anhörung der Ethikkommission mit dabei war. Denn die Frage einer eher alternden Bevölkerung und die Frage der Investitionsbereitschaft in Gebäude der Zukunft sind mit Aufgaben verbunden, die eine gewisse Kreativität erfordern, um die Anreize richtig zu setzen, insbesondere für jene, die Wohnraum besitzen und schon etwas älter sind und sich natürlich fragen: Lohnt sich das für mich, wie sieht die demografische Entwicklung in meiner Region aus, habe ich eine Chance, meine Wohnung, mein Haus kostengünstig zu verkaufen? Alle diese Fragen müssen wir ernst nehmen, sonst werden Effizienzfortschritte nicht möglich sein. Ich sage ausdrücklich: Dabei sind wir auch auf Ihren Rat und auf Ihre Vorschläge angewiesen. Das ist von großer Wichtigkeit.

Ich denke, dass wir ohnehin in der gesamten Stadtentwicklungspolitik sehr eng zusammenarbeiten sollten. Die Kooperationsplattform "Nationale Stadtentwicklungspolitik" gibt es ja schon. Ich glaube, sie ist auch der Ort, an dem gerade die demografischen Veränderungen gut diskutiert werden können. Einige weitere Punkte spielen in diesem Zusammenhang sicherlich ebenfalls eine Rolle.

Wir haben jetzt das Programm der Mehrgenerationenhäuser verlängert. Sie wissen aber: Der Bund kann das nicht auf Dauer finanzieren. Wenn Sie aber sozusagen eingedenk der Rolle der Bundesregierung und des Bundes insgesamt bei den Fragen der Grundsicherung und des Bildungspakets auch an Ihr Mehrgenerationenhaus vor Ort und seine Zukunft nach 2014 denken könnten, wäre das schön. Sie äußern manchmal Wünsche mir gegenüber. Nun äußere ich einmal einen Ihnen gegenüber. Denn die Sache ist ja im Grundsatz richtig.

Dann ist noch der gesamte Bereich des Ausbaus der Kindertagesplätze zu nennen. Der Bund hat hierbei für die unter Dreijährigen einen wesentlichen Anschub geleistet. Sie werden auch eine dauerhafte Finanzierung bekommen. Wir werden sehen, wie sich die Fragen jetzt entwickeln. Wir sollten keine Kassandrarufe ausstoßen – das ist ja auch überhaupt nicht passiert –, sondern an dem Projekt weiterarbeiten. Ich denke, dass bereits gute Erfolge zu vermelden sind. Wir wünschen uns natürlich hohe Geburtenraten im Allgemeinen. Die Geburtenraten der vergangenen Jahre waren zum Teil niedriger als wir sie angesetzt hatten. Auf der anderen Seite scheint es so, als ob viele Eltern die Vereinbarkeit von Beruf und Familie gerade auch mit kleineren Kindern durchaus in Erwägung ziehen. Das heißt, gerade in den Städten wird die Nachfrage sicherlich groß sein. Aber an dieser Stelle sollten wir erst einmal unser gemeinsames Programm abarbeiten.

Wir arbeiten, wie ich finde, im Bereich der Integration gut zusammen. Integration ist ja ein Thema, das uns täglich beschäftigen muss und nicht nur zu bestimmten Zeiten, wenn wieder einmal jemand all die Mängel auflistet, was ich nach wie vor für nicht hilfreich halte, wenn man nicht auch die Erfolge benennt. Es geht gar nicht darum, dass man nicht auch von Problemen redet, die es ja gibt und die zum Teil mit Händen zu greifen sind. Aber es geht eben auch darum, Mut zu machen, gute Beispiele aufzuzeigen und deutlich zu machen, wie man die Dinge schaffen kann.

Wir werden gerade auch durch Integrationsvereinbarungen versuchen, die Dinge noch sehr viel konkreter zu fassen. Ich denke, auch die Sprachkurse haben sich insgesamt als sehr hilfreich erwiesen, wenngleich man – ich habe solche Projekte in Hamburg gesehen – sehr aufpassen muss, dass nach einem solchen Sprachkurs ein Umfeld vorhanden ist, in dem gerade Frauen wieder einen Ansatzpunkt finden, um all das, was sie gelernt haben, gebrauchen zu können. Das ist natürlich wieder etwas, was man nur vor Ort regeln kann und was eine der großen, aber sicherlich nicht immer eine der einfachen Aufgaben der Städte ist.

Wir begehen in diesem Jahr das Jahr des Ehrenamts. Umso wichtiger ist es, dass wir das Ehrenamt fördern und voranbringen. Es ist gut, dass es jetzt in vielen Städten Freiwilligenagenturen gibt, die auch ein Stück weit Managementleistungen für den gesamten ehrenamtlichen Bereich erbringen. Ich hatte bereits verschiedene ehrenamtliche Vertreter zu mir ins Bundeskanzleramt eingeladen. Wir werden auch sehen, wie sich der Freiwilligendienst entwickeln wird. Die Ministerin ist recht positiv gestimmt und sagt, sie glaube, dass es eine große Nachfrage geben werde. Durch die Aussetzung der Wehrpflicht gehen wir auch hier einen neuen Weg, bei dem vor allen Dingen Sie sehen werden, wie wir da vorankommen.

Das heißt also, auch in Zukunft werden uns gemeinsame Projekte nicht abhandenkommen, die gemeinsame Verbindung wird existent bleiben.

Meine Damen und Herren, Sie sind alle freiwillig Oberbürgermeister und Bürgermeister geworden, insofern haben Sie einen Traumberuf, einen Wunschberuf wie ich auch. Sie leisten mit Ihrer Arbeit etwas, das in Zeiten des beständigen Wandels viel Kraft erfordert. Sie stellen sich in Ihrer Arbeit auch immer wieder der parlamentarischen Kontrolle. Sie müssen viele Wünsche erfüllen und Erwartungen befriedigen. Wie gesagt, Sie sind eben auch Repräsentanten Ihrer Städte. Insofern will ich mit einem herzlichen Dankeschön schließen. Ich glaube, Bürgermeister und Oberbürgermeister zu sein, ist ein toller Beruf, für Städte zu arbeiten, ist eine tolle Sache, aber es ist nicht selbstverständlich, dass sich Menschen dafür bereit erklären. Deshalb ist es in unser aller Interesse, dass wir gut zusammenarbeiten und dass Sie vernünftige und gute Arbeitsmöglichkeiten haben. Soweit die Bundesregierung einen kleinen Beitrag dazu leisten kann, will sie das tun, inklusive der partiellen Kritik, die wir uns dann auch gerne anhören.

Herzlichen Dank.

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Geschrieben von: luise, 05.05.2011, 20:38, Forum: Arbeitnehmer, - Keine Antworten

Hallo, ich habe folgende Frage zur korrekten Stufeneinteilung. Ich bin zur Zeit in EG 9 S Stufe 3 einteteilt. Ich bin seit mehr als einem Jahr als Betriebsleiter(in) eines Werkhofes mit ca. 60 Mitarbeitern und als Ausbilder(in) mit bis zu drei Auszubildenden tätig. Ich war vor dieser Beschäftigung bereits knapp 3 Jahre im öffentlichen Dienst in EG 8 Stufe 3 beschäftigt und davor ca. 5 Jahre als Bereichsleiter(in) eines privaten Pflegebetriebes mit ca. 20 Mitarbeitern und als Ausbilder(in) für bis zu 5 Azubis zuständig. Wurden die beruflichen Erfahrungen korrekt berücksichtigt, oder ist eine höherer Stufeneinteilung möglich? Die anfängliche Einteilung in EG 9 S, Stufe 1 wurde nach meiner Reklamation rückwirkend auf den jetzigen Stand korrigiert. Mir scheint aber, dass die Tätigkeiten vor Beginn meiner Beschäftigungsverhältnisse im öffenlichen Dienst bei der Stufeneinteilung nicht vollständig berücksichtigt wurden.
Ich würde mich über eine Antwort freuen.

Gruß

Luise

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Geschrieben von: VFA-K, 05.05.2011, 17:57, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (3)

Hi,

in welche Entgeltgruppe also in welche Stufe kommt man, wenn man die Ausbildung Verwaltungsfachangestellter abgeschlossen hat?

Und in welche Stufe kommt man mit dem AL II?

Danke

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Geschrieben von: Gast, 05.05.2011, 13:20, Forum: Öffentlicher Dienst, Antworten (27)

Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,

vielleicht könnt Ihr mir bei meiner Entscheidungsfindung etwas behilflich sein. Ich bin seit einiger Zeit als PR tätig, allerdings nicht gewerkschaftlich organisiert. Mein Problem u.a. ist, ich kann an keinem Fortbildungsseminar, welches die Gewerkschaften anbieten, teilnehmen. Selbst gegen Zahlung der Seminargebühren geht es nicht, weil prinzipiell Gewerkschafter den Vorrang haben. Ähnliche Veranstaltungen von Kommunalen Studieninstituten usw. kann man vergessen, weil die eher "arbeitnehmerfeindlich" sind. Da kriegt man nicht erzählt, wo man am Besten den Hebel ansetzt. Ihr versteht, was ich meine. Nun schlage ich mich mit dem Gedanken herum, zu welcher Gewerkschaft ich gehen soll. Welche Erfahrungen habt Ihr z. B. mit Ver.di und der KOMBA gemacht? Mehr Alternativen gibt es wohl für tariflich Beschäftigte in der Kommunalverwaltung nicht, oder? Für jedes Statement bin ich sehr dankbar. Glück auf: Haegar

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Geschrieben von: ???, 04.05.2011, 22:00, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (3)

Wie sind in der Regel in Gemeinden Angestellten-Stellen bewertet? (Verhältnis zueinander)

Verhältnis zwischen Einwohnermeldeamt, Standesamt, Kasse, Kämmerei, Bauamt, Steueramt, Öffentlichkeitsarbeit, Vorzimmer, Personal, Müll, EDV, usw.? Welche Stellen sind am höchsten eingruppiert??? Was ist höherwertiger? Oder in etwa gleich? Welche Entgeltgruppen? 6, 8, 9, 10???

Habt Ihr da Erfahrungswerte ???

Danke.

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Geschrieben von: kradmelder, 04.05.2011, 10:04, Forum: Arbeitnehmer, - Keine Antworten

Guten Morgen,
ich arbeite seit 20 Jahren für die AWO und bin nach BMT AW II
eingruppiert. Ebenso meine Ehefrau. Wir sind seit 2009 verheiratet
und haben 2 Kinder. Da der Arbeitgeber seit 2008 die Tarife
eingefroren hat und uns beiden nur den Ortszuschlag für Ledige
auszahlte, haben wir jetzt Klage angedroht. Da ein Musterprozess
vom Arbeitnehmer gewonnen wurde zahlt die AWO jetzt.
ABER: Die AWO zahlt mir nur den halben Ortszuschlag und auch nicht
die beiden Kinderzuschläge. Leider ist meine Frau seit 2009 krank und längst
aus der Lohnfortzahlung. Jetzt meine Fragen:
Kann sie den Ortszuschlag und die Kinderzuschläge an mich abtreten?
Derzeit bekommen wir also wieder nicht was uns zusteht und die Einbußen
durch die lange Krankheit meiner Frau sind eh schon heftig.
Frage 2: Kann meine Frau die Nachzahlung einfordern l, die dann auch
die Krankengeldzahlungen nachträglich erhöhen würde und auch das ALG 1?
Grüße

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Geschrieben von: KommunalForum, 03.05.2011, 19:47, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (8)

Nach einer Studie der Steria Mummert Consulting wollen 55 Prozent der öffentlichen Verwaltungen noch in diesem Jahr in das Web 2.0 investieren. Die Kommunen wollen damit ein besseres Image gewinnen, die Transparenz und Akzeptanz verbessern und den Dialog mit den Bürgern erweitern.

42 Prozent setzen auf Apps für Handys, mit denen Bürger beispielsweise Beschwerden melden können.

Doch ist der Aufwand für Facebook, Twitter, I-Phone und Co. gerechtfertigt ? Den meisten Verwaltungen mangelt es an qualifiziertem Personal. Die Finanzlage ist vielfach schlecht. Und die Homepages der meisten Kommunen bieten heute bereits umfangreiche Infos und Services.

Wie ist ihre Meinung ? Müssen Kommunen heute eine Fanpage bei Facebook und einen Twitter-Account betreiben und Apps bereit stellen ?

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Geschrieben von: Talax, 29.04.2011, 12:58, Forum: Beamte, Antworten (11)

Servus!

Hier ein neues Urteil:

Zitat:Bundesverwaltungsgericht Leipzig:
Beamte müssen entsprechend der Stelle besoldet werden.

Beamte, die dauerhaft eine höhere Dienststelle bekleiden, haben
Anspruch auf die entsprechende Besoldung. Dies entschied das
Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Eine Gerichtssprecherin sagte,
eine automatische Nachzahlung werde es aber nicht geben. Es
komme immer auf den Einzelfall an. - Bisher war es vielerorts
gängige Praxis, einen Beamten eine höhere Stelle besetzen zu
lassen, ihm aber sein bisheriges Gehalt weiter zu zahlen.
(AZ: BVerwG 2 C 30.09, 27.10 und 48.10)
Quelle: http://www.dradio.de/nachrichten/201104291100/4

Schönes Wochenende
Marcus Link

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Geschrieben von: Gast, 28.04.2011, 14:51, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (7)

Hallo Personalvertretungsleute, Hi AuenlandbewohnerinS10347

Es ist einfach immer wieder herrlich, was man so alles erlebt. Irgendwie kommt es mir vor, als würde man überall in der Zeit zurückgehen und die heißgeliebte, alte Verwaltungshierarchie wieder in vollen Zügen aufleben lassen. OK, also das leidige Thema "Nasenprämie" dürfte Euch allen ja geläufig sein. Wir haben damit nun wieder eine harte Nuss zu knacken. Der DS passte die DVO dazu nicht; kurzerhand kündigte sie das Teil dann zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Bedingt hierdurch ist es aber erforderlich, eine neue Betriebliche Kommission einzurichten, die eine neue DVO ausarbeitet. Und jetzt kommt der Knaller, liebe Freundinnen und Freunde: Die DS will als Beteiligte Ihrerseits dort lediglich Beamte einsetzen. Ist das nicht ein großer Witz? Es geht um die Verteilung von Moos, welches von tariflich Beschäftigten bereits erwirtschaftet worden ist. Das passt doch hinten und vorne nicht. Einen klassischeren Fall von Betrug kann es gar nicht mehr geben. Beamte legen in der Hauptsache die Richtlinien fest, obwohl die diese Kohle überhaupt nichts angeht. Dann nehmen die gleichen Leute Bewertungen vor und entscheiden darüber, wer Nasenprämie erhält und wer nicht. Das ist nur noch abgefahren. Der Beamte als Übermensch, genau wie es früher gewesen ist. Ich bin der Auffassung, dass so etwas nicht zulässig sein kann. Aber genau weiß ich es nicht, da man ja grundsätzlich die Parität hat. Nun gut, wenn die Einrichtung einer Betr. Kommission scheitert, dann müsste doch die alte DVO für die Interimszeit weiter Geltung haben, oder sehe ich das falsch? Was wir mittlerweile schon in Erfahrung gebracht haben ist, dass man von PR-Seite her externe Leute an den Tisch holen kann, die mit beratender Stimme mitwirken. Woraus leitet sich der Rechtsanspruch auf die Übernahme der diesbezüglich anfallenden Kosten durch die DS ab? Die Betr. Kommission ist schließlich ein eigenständiges Gremium. Ich könnte mir durchaus auch vorstellen, dass die DS gleichfalls Vertreter der AG-Verbände an den Verhandlungstisch zerrt. Es geht schließlich darum, den tariflich Beschäftigten zu schaden und fortwährend für die Erhaltung eines schlechten Betriebsklimas zu sorgen. Ziel ist einzig und allein, für ein paar wenige Vasallen den Rahm abzuschöpfen und die übrigen Kolleginnen/Kollegen leer ausgehen zu lassen. Reine psychologische Kriegsführung ist das. Das Fußvolk soll sich gegenseitig zerfleischen. Was kann man nach Euerer Auffassung tun, um sich gegen derartige Machenschaften erfolgreich zur Wehr zu setzen? Für paar hilfreiche Tipps wären wir Euch echt dankbar. Glück auf P033 Haegar

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Geschrieben von: Gast, 28.04.2011, 11:19, Forum: Kämmerei, Antworten (4)

Hallo,

die ZDF-Sendung Frontal 21 berichtet über gescheiterte PPP-Projekte in den Kommunen Stadt Dorsten (Spaßbad), Stadt Hannover (Schulbau) und Stadt Würzburg (Dienstleistungen im Bürgerbüro). P033

Mir ist kein kommunales PPP-Projekt in Deutschland bekannt, das ohne kleinere oder größere Katastrophen oder zumindest einen faden Beigeschmack vonstatten lief, oder kennt jemand ein gelungenes Projekt ?

Gruß

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Geschrieben von: Gast, 27.04.2011, 09:25, Forum: Kämmerei, - Keine Antworten

Werden Ausgang-Schecks als Verbindlichkeit oder Rückstellung gebucht?

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Geschrieben von: KommunalForum, 23.04.2011, 10:24, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (1)

In Sachsen wurde eine Bewerbung um eine Rektorenstelle mit der Begründung abgelehnt, dass aufgrund einer vorhergehenden Krebserkrankung mit einem erhöhten Rückfallrisiko zu rechnen sei, welches einer Verbeamtung entgegen stehe.

Link: http://www.mz-web.de/servlet/ContentServ...0342798843

Die Ablehnung wird vielfach als unmenschlich und diskriminierend kritisiert, entspricht aber der beamtenrechtlichen Praxis in ganz Deutschland. Danach erfolgt eine Verbeamtung nicht, wenn die Möglichkeit künftiger Erkrankungen oder der Eintritt dauernder Dienstunfähigkeit schon vor Erreichen der Altersgrenze nicht mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann. Dieser Grundsatz gilt sinngemäß auch für den vorliegenden Fall einer Wahlbeamtin auf Zeit. Damit will der Staat die Übernahme frühzeitiger „Versorgungsfälle“ vermeiden.

Wie bewerten Sie die Ablehnung und das zugrunde liegende Beamtenrecht ? Handelt der Staat hier unmenschlich oder angemessen ?

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Geschrieben von: j.o.s.i., 22.04.2011, 16:11, Forum: Bürgerfragen, Antworten (2)

Hallo ich bin 16 und ich habe ein Problem,
meine beste Freundin hat eine psychisch gestörte Mutter und es ist so meine Freundin macht das sehr fertig und ihr geht es rund um die Uhr schlecht!!
Gestern war es schon soweit, dass sie einen Nervenzusammenbruch hatte!
Und es muss sich ab jetzt verändern.
Meine Mutter hatte den Vorschlag gemacht, dass sie bei uns wohnen könnte. Aber wir wissen nicht, ob das mit dem Jugendamt und allem gehen würde usw...?
Also frage ich euch nach Antworten für dieses Problem!
Danke schon mal im voraus Smile

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Geschrieben von: Gast, 19.04.2011, 17:13, Forum: Verwaltungsfachangestellte, Antworten (1)

Hallo Ihr Helferlein :-)

Ich befinde mich derzeit im zweiten Ausbildungsjahr zur VFA-K in Bayern. Meine Ausbildung mache ich bei einer kleinen, kreisangehörigen Stadt.

Nun zu meiner Frage. Ich muss im Juni für vier Wochen ins Landratsamt, um zu sehen/zu lernen, welche Aufgaben der Landkreis für die kreisangehörigen Gemeinden übernimmt. Dies müssen sehr viele aus meiner Berufschulklasse, welche ebenfalls bei kreisangehörigen Gemeinden beschäftigt sind, ebenfalls.
Diesen Fahrten bedeuten für mich eine größere finanzielle Belastung, da ich 25km mehr fahren muss, als zu meiner eigentlichen Ausbildungsstätte.

Gelten diese vier Wochen als überbetrieblich, wie z.B. die Verwaltungsschule oder zählt die Strecke als "normaler" Arbeitsweg? Also kann ich mir - zumindestens einen Teil - der Fahrtkosten erstatten lassen?

Ich hoffe, dass ihr mir weiter helfen könnt. Vielleicht ja sogar gleich mit passenden Verweisen auf den TVAöD oder das BBiG?! :-)

Liebe Grüße und Danke schon mal im Voraus! Lila:-)

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Geschrieben von: mazichrist1, 18.04.2011, 12:04, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (3)

Hallo zusammen D020

ich hoffe, Ihr könnt mir helfen....ich bin schon länger auf der Suche nach einschlägigen Rechtsvorschriften ... O030

Ich habe 2010 den Dienstherren gewechselt (von Kommune zu Kommune NRW). Der neue Dienstherr hat nach einem Jahr festgestellt, dass die Beamtenbesoldung falsch berechnet wurde. Der kinderbezogene Anteil im Familienzuschlag für 2 Kinder wurde nicht ausgezahlt.
Der jetzige Dienstherr zahlt mit der Abrechnung 5/2011 rückwirkend bis Dienstantritt Frühjahr 2010 den Anspruch nach Icon_razz
Bei Überprüfung meiner Gehaltsabrechnungen bis rückwirkend 07/2005 und Rücksprache mit meinem alten Dienstherrn ergab sich, dass die Sachbearbeiterin weder das erste Kind noch die Geburt des zweiten Kindes bei der Gehaltsabrechnung berücksichtigt hat.
Jetzt meine Frage: Habe ich einen Rechtsanspruch auf Nachzahlung des kinderbezogenen Anteils im Familienzuschlag bis in das Jahr 2005 zurück ? Oder greift hier tatsächlich das BGB mit der Verjährungsfrist von drei Jahren ? Das wäre bitter...mir würden fast drei Jahre Nachzahlung entgehen.
Bevor mich jemand fragt, ob ich es nicht gemerkt habe, dass mit der Anspruch nicht ausgezahlt wurde:
Nein, Icon_cry ich habe es nicht gemerkt, da ich erst kurz vor der Geburt den Schritt vor den Traualtar gewagt habe...ich also quasi parallel durch Heirat und Geburt Kind erstmals in den "Genuss" des Familienzuschlags gekommen bin. Nach 1,5 Jahren von beantragter 3-jähriger Elternzeit habe ich in der Elternzeit angefangen 8 Stunden pro Woche zu arbeiten. Hier wurde mir ein Bruchteil meines Vollzeitgehaltes mit geänderter Steuerklasse und einem ausgewiesenen Familienzuschlag ausgezahlt. Das der Familienzuschlag auf der Gehaltsabrechnung nach ehebezogenem Anteil und kinderbezogenen Anteil unterteilt ausgewiesen wird, weiß ich erst seit vergangener Woche. Auf meiner Abrechnung steht seit Jahren lediglich "Familienzuschlag" und ich bin von der Richtigkeit der Höhe an Hand meiner damals geringen Stundenanzahl ausgegangen. Entsprechend meiner verschiedenen Erhöhungen der Stundenzahl bis hin zur Vollzeit erhöhte sich auch entsprechend der Familienzuschlag. G070

Über die Angabe einer entsprechenden Rechtsquelle oder eines Kommentars würde ich mich freuen Icon_razz

Vielen Dank !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

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