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Geschrieben von: JenSie, 21.06.2011, 11:29, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (2)

Hallo KollegInnen,

vorab eine kurze Information zu meiner Person: ich bin PR-Mitglied beim Sozial- und Jugendamt einer größeren Stadt in Baden-Württemberg. Außerhalb der PR-Tätigkeit verdiene ich mir mein täglich Brot als Sozialarbeiter im Bereich Allgemeine Sozialhilfe in der Dienststelle, in der ich auch PR bin.

Als PR sind wir – entsprechend den Vorgaben im LPVG Ba-Wü. – an Vorstellungsgesprächen beteiligt. Ich hatte so also auch das „Vergnügen“, in der vergangenen Woche zwei Terminen „beizusitzen“, an denen 2 SozialarbeiterkollegInnen für den Bereich des SGB II ausgewählt werden sollten, nachdem die Stelleninhaberinnen binnen 6 Wochen in Mutterschutz gegangen sind, bzw. sich beruflich neuorientieren werden (außerhalb unserer Dienststelle).

Mit der Auswahl nach dem ersten Gespräch kann ich leben (Studentin an der DHBW, beendet in 09/11 ihr Studium). Das zweite Gespräche verlief aus meiner Sicht nicht ganz unproblematisch – der Abteilungsleiter hat die Bewerberin (kommt aus dem Bereich der Betreuung von Jugendlichen bei einem großen Bildungsträger – dort läuft ihr Vertrag aus, sie will sich nun verändern) meines Erachtens extrem ausgiebig auf die fehlenden Rechtskenntnisse „festgenagelt“ und sonstige Qualifikationen, die sie aus meiner Sicht durchaus mitbringt, nicht hinreichend gewürdigt. Das Gesprächsverhalten des Chefs führte letztendlich dazu, dass die Bewerberin jetzt auch abgesagt hat. Ich hatte als PR das Problem, dass ich keinen Ansatzpunkt gesehen habe, um bei den Fragen zu intervenieren, der Chef hatte keine dieser berühmt berüchtigten „verbotenen“ Fragen gestellt.

Fakt ist nun aber auch: die Stelle wird jetzt erneut ausgeschrieben. Bei den Qualifikationen, die in der Ausschreibung gefordert werden, gleicht mir das Ganze der Suche nach der „eierlegenden Wollmilch-Sau“.

Meine Fragen an Euch:

 Habe ich als PR-Mitglied Interventionsmöglichkeiten, wenn ich merke bzw. das Gefühl habe, im Vorstellungsgespräch wird einer Bewerberin über Gebühr zugesetzt? Wenn ja, welche?
 können wir als Gremium irgendwie auf den Inhalt der Stellenausschreibung einwirken? Ich gehe davon aus, dass die Stelle bei den im Moment zugrunde gelegten Kriterien nicht so ohne weiteres wieder zu besetzen sein wird – folglich befürchte ich fast, dass die DHBW-Absolventin früher oder später wieder abspringen wird.

Vorab schon mal Danke für Eure hoffentlich zahlreichen Antworten.

Kollegiale Grüße,

J.

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Geschrieben von: jens75, 20.06.2011, 20:03, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (2)

Hallo ihr Lieben,

ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.

Und zwar habe ich diese Woche noch ein Vorstellungsgespräch in einer Kommunalverwaltung als Sachbearbeiter in der Kämmerei und als Sachbearbeiter im Bauhof/Bauverwaltung.

Könntet Ihr mir bitte ein paar Tipps geben, was event. für Fragen gestellt werden? Und auf was ich mich intensiv vorbereiten muss?

Auf Fragen: "Wie stelle ich mir die Arbeit dort vor?", weiß ich zum Bsp. keine richtige Antwort. Ich weiß, was in beiden Ämtern getan wird und was für Aufgaben erledigt werden müssen, aber ich kann nicht explizit sagen, was dort eine Sachbearbeiterin macht und wie die Arbeitsabläufe sind. Ich komme aus der privaten Wirtschaft und habe daher keinerlei Erfahrung auf "Behördenebene".

Es wäre wirklich nett, wenn Ihr mir helfen könntet.

LG sukoe

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Geschrieben von: Gast, 19.06.2011, 16:00, Forum: Ausbildung / Studium Beamte, Antworten (3)

hallo,

ich denke darüber nach, nach meinem abi eine ausbildung zum verwaltungswirt bei einer stadt in hessen zu machen.

mit welchem netto-gehalt kann man denn nach der ausbildung rechnen (nach abzug aller steuern und beiträge) ?

gruß nils

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Geschrieben von: Dienstleister, 18.06.2011, 23:57, Forum: Verwaltungsfachangestellte, Antworten (2)

Hallo.

Ab wann ist ein Gesetz wesentlich? Wenn es das Grundgesetz berührt? Aber kann man das genauer definieren?

Also in der Rechtsnorm muss nicht direkt auf das Grundgesetz hingewiesen werden!?

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Geschrieben von: Mumie, 17.06.2011, 17:40, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (1)

Hallo Leute,

ich benötige Eure Meinung und Kenntnisse zu folgendem Problem:
Wir verfügen seit 2004 über eine Zugangs- und Zeiterfassung auf elektronischem Wege. Gleichzeitig wurde in 5jähriger Arbeit eine DV dazu erarbeitet. Wir haben sogenannte dezentrale Zeiterfasser, die kleinere Eingabe- und Korrekturarbeiten machen. Diese haben laut DV nur diese Rechte. Vorgesetzte dürfen nicht Einblick haben. Nach jedem Monat wird ein Datenblatt ausgedruckt und jeder MA erhält seines. Diese Datenblätter müssen eine bestimmte Zeit aufgehoben werden für eventuelle Verdachts- bzw. Kontrollfälle durch die Vorgesetzten. Jetzt hat ein Vorgesetzer scheinbar nur über Kontrolle der Arbeitszeit die Führung in seinem Bereich. Das große Problem: Gegen alle Richtlinien in der DV haben Vorgesetzter und Dezentraler gegenüber einem Personalratsmitglied verstoßen und es wird nicht durch die Leitung geändert. Sie versuchen alles auf eine persönliche Ebene zwischen dem PR Mitglied und dem Vorgesetzten zu heben. Der Datenschützer hat bereits eine Empfehlung ausgegeben, der der PR mit Beschluss gefolgt ist. Das scheint aber alles vollig egal zu sein. Was kann der PR jetzt noch tun?
Gebt mir doch einfach ein paar Anregungen.

Gruß
Mumie

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Geschrieben von: Gast, 17.06.2011, 13:09, Forum: Bürgerbüro, Antworten (1)

Hallo,
ich bin Angestellte einer Stadt und arbeite seit einigen Jahren in Teilzeit im Bürgerbüro (habe 2 Kinder). Ich könnte mir nun vorstellen meine Stundenzahl zu erhöhen sowie wieder eine anspruchsvollere Tätigkeit als im Bürgerbüro auszuüben. Wie geht man so etwas am besten an ? Ich habe gehört, dass Angestellte nach dem TVöD einen Anspruch auf ein sog. Qualifizierungsgespräch haben, in dem berufliche Perspektiven besprochen und Weiterbildungen vereinbart werden. Weder ich noch meine Kollegen haben aber jemals solch ein Gespräch geführt. Würdet Ihr mir empfehlen, ein Qualifizierungsgespräch zu beantragen oder passt das nicht auf meine Situation ? Was wäre die Alternative ?
LG
Sabine

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Geschrieben von: Helmut55, 16.06.2011, 23:57, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (1)

Nach einem Urteil des OVG Rheinland Pfalz (11 A 10222/11.OVG) ist es zulässig, einem Beamten, der sich der Bestechlichkeit schuldig gemacht hat, die komplette Pension zu entziehen. Der Bahnbeamte hatte Geld und Gegenstände im Wert von ca. 10.000 € entgegen genommen und dafür überhöhte Rechnungen ausgestellt.

Meine Meinung: Das Urteil ist angesichts der relativ geringen Korruptionshöhe völlig unverhältnismäßig, eine Kürzung der Pension hätte es doch auch getan. Wenn ich im Vergleich an den Ausgang der Fälle Zumwinkel, Maschmeyer & Co denke, fällt mir nur wieder die alte Volksweisheit ein: "Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen."

Helmut

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Geschrieben von: Gast, 16.06.2011, 12:26, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (4)

Hallo,
ich (18) beginne bald meine Beamtenausbildung im gehobenen nichttechnischen Dienst bei der Stadt. Klar ist, dass ich eine private Krankenversicherung brauche. Auch eine Lebensversicherung werde ich wohl abschließen. Aber ist auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung notwendig ? Kommt bei einem Verwaltungsbeamten eine Berufsunfähigkeit überhaupt realistisch in Betracht ? Ich vermute doch, dass die Stadt irgendwo immer einen Posten hat, auf den sie Kranke setzen kann, und sei es im Archiv, oder ? Und noch eine Frage: Welche Pension würde mir denn bei einer Berufsunfähigkeit zustehen ?

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Geschrieben von: KommunalForum, 12.06.2011, 18:18, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (2)

Nach einer Studie der US-Behörde FCC wird durch das Internet die Lokalpresse zusehends verdrängt. So hätten die lokalen Zeitungen in den letzten 4 Jahren 25 % ihrer Stellen abgebaut. Zwar hätten sich die lokalen Zeitungen auf die digitalen Medien eingestellt, es sei aber bereits ein Rückgang im kritischen Journalismus zu erkennen.

Die FCC sieht die Gefahr, dass durch diesen Trend die lokale Rechenschaftslegung und kritische Berichterstattung verloren gehen und dadurch auch die lokale Demokratie Schaden nimmt.

Die Behörde der USA macht auch Vorschläge, um die lokale Kontrolle zu erhalten. Unter anderem sollen die Behörden mit einer größeren Transparenz Bürgern und Journalisten eine effektivere Kontrolle ermöglichen.

Große Teile der Studie dürften auf Deutschland übertragbar sein. Welche Auswirkungen hat der Rückzug der Lokalpresse auf die lokale Demokratie und die Kommunen ? Welche Maßnahmen sollten dt. Kommunen ergreifen, um eine öffentliche Kontrolle zu ermöglichen ?

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Geschrieben von: KommunalForum, 10.06.2011, 17:04, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (1)

Im Zuge der schlechten Finanzlage und des demographischen Wandels prüfen viele Gemeinden organisatorische Änderungen. Als Königsweg wird oft die interkommunale Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden genannt.

Nun hat der Landkreistag NRW gefordert, dass stattdessen Aufgaben der Gemeinden auf ihre Ebene übertragen werden sollten. So entfiele der Abstimmungs- und Organisationsaufwand einer Kooperation. Die Kreise seien die geborene Ebene für externe und interne Synergien. Ferner unterlägen die Kreise einer besseren demokratischen Legitimation und Kontrolle als die Kooperationsmodelle.

Wie bewerten Sie den Vorstoß der Landkreise ? Wäre dies ein Fortschritt für eine höhere Verwaltungseffizienz oder ein Rückschritt zu mehr Bürokratie ?

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Geschrieben von: Jona, 10.06.2011, 16:23, Forum: Ausbildung / Studium Beamte, Antworten (1)

Hallo,

ich bin auf der Suche nach einer Antwort zu folgender Konstellation:

Kind hat Prüfung für den mittleren Dienst bestanden, wird jedoch aufgrund Prüfungsergebnis als Angestellte für 2 Jahre übernommen. Gleichzeitig hat sie die Zulassung für das duale Studium gehobener Dienst erhalten. (Gleicher Arbeitgeber).

Und wie stellt sich das nun tatsächlich dar.
a) Übernahme ins Angestelltenverhältnis und Beurlaubung fürs Studium - soweit ist das klar
b) aber jetzt: Gibt es während des Studiums Geld vom Arbeitgeber?
c) Welche Krankenversicherung? Privat, weil Ausbildung gehobener Dienst ja Beamtenausbildung ist. Oder gesetzlich, weil sie als Angestellte übernommen wird und beurlaubt wird.

Mir raucht der Kopf.

Gruß Jona

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Geschrieben von: Gast, 10.06.2011, 08:55, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

Hallo,
ich arbeite 6 Stunden und 20 Min. täglich. Ich weiß, dass ich nach 6 Stunden durchgehender Arbeit einen Anspruch auf 30 Min. Ruhepause habe.

Ist es richtig, wenn mir der AG nach 6 Stunden und 20 Minuten die 30 Minuten Pause anrechnet und ich somit "nur" 5 Stunden und 50 Minuten gearbeitet habe? Oder darf er nur die 20 Minuten abziehen?

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Geschrieben von: Gast, 09.06.2011, 19:27, Forum: Landesbeamte, Antworten (3)

Hallo!

Ich bin Beamtin auf Probe (Lehrerin am Gymnasium, Bayern) und seit September 2009 Beamtin auf Probe. Meine dreijährige Probezeit endet also im September 2012. Nun möchten mein Mann und ich gerne so langsam mit der Familienplanung beginnen, am liebsten sofort. Dies würde für mich allerdings bedeuten, dass sich meine Lebenszeitverbeamtung erstmal um die Elternzeit nach hinten verschiebt. Dazu habe ich einige Fragen:

1) Wann dürfte der Geburtstermin frühestens liegen, um die Lebenszeitverbeamtung noch mitnehmen zu können? Kommt das Kind beispielsweise Anfang August, also bereits in den bayrischen Sommerferien, habe ich meinen Dienst ganz normal abgeleistet (die 6 Wochen Mutterschutz zuvor dürfte man mir ja nicht "ankreiden"), allerdings liegt der Termin noch vor dem offiziellen Ende der Probezeit (September). Der Mutterschutz nach der Geburt (ich glaube 8 Wochen) würde sich aber in diesem Fall noch in den September hinein erstrecken.

2) Was passiert, wenn der Geburtstermin noch früher liegt, das heißt, ich nur ein paar Wochen an der offiziellen Lebenszeitverbeamtung "vorbeischrammen" würde. Wird dann eine Ausnahme gemacht oder muss ich die fehlenden Probezeitwochen wirklich nach der Elternzeit erst noch ableisten?

3) Könnte mir in dem Zusammenhang das neue Dienstrecht in Bayern etwas nützen? Darin wird festgelegt, dass sich die Probezeit auf zwei Jahre verkürzt. Ich selbst werde zwar noch nach altem Dienstrecht (3 Jahre) beurteilt, allerdings steht ausdrücklich vermerkt, dass Beamte nach altem Dienstrecht nicht schlechtergestellt werden dürfen, gegenüber denen nach neuem Dienstrecht. Angenommen, meine Lebenszeitverbeamtung würde nach altem Dienstrecht sich aufgrund der Elternzeit weit nach hinten verschieben: Ist damit eine "Schlechterstellung" gegeben, d.h. könnte ich auf Lebenszeitverbeamtung nach bereits 2, bzw. 2,5 Probezeitjahren pochen?

4) Grundsätzlich ist der Status "Beamter auf Probe" ja doch etwas relativ sicheres, was man mir nicht so ganz leicht absprechen kann. Was müsste vor der Lebenszeitverbeamtung (also z.B. während der Schwangerschaft oder Elternzeit) vorfallen, damit ich wirklich nicht auf Lebenszeit verbeamtet würde? Reicht dafür z.B. schon ein Bandscheibenvorfall während der Schwangerschaft aus, den ja viele Frauen erleiden? Oder eine ähnliche Beschwerde?

Kurz gesagt bräuchte ich also eine Entscheidungshilfe auf die Frage, ob man mit dem Kinderkriegen noch warten sollte, bis man die Urkunde in Händen hält, oder gleich "loslegen" könnte.

Danke im Voraus!

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Geschrieben von: frank29, 08.06.2011, 15:43, Forum: Kommunalbeamte, - Keine Antworten

hallo zusammen, hätte mal ein paar Fragen.

Sachverhalt: Polizeibeamter (Rheinland-Pfalz) möchte nach Hessen zu einer Stadtverwaltung wechseln.

Bei Entlassung aus dem Polizeidienst (auf Antrag), fällt die Polizeizulage weg (netto = ca. 80 Euro)....

was wären sonstige Nachteile (außer der 42 Stunden-Woche in Hessen - RP 40 - und der längeren Arbeitszeit bis zur Pensionierung - Polizei 63 - Kommunalbeamte 67)...

- werden die in RP erwirtschafteten Zeiten aus einer Schichtdiensttätigkeit (rechnerisch ca. 2 Jahre vorzeitiger Ruhestand) in Hessen angerechnet?
- sind Überstunden/Resturlaub beim Wechsel übertragbar?
- ist letzte Besoldungsstufe zwangsläufig auch Eingangsamt beim neuen Dienstherrn? ist als Eingangsamt auch 1 oder 2 Besoldungsstufen höher möglich?
- was ist sonst zu beachten?

DANKE

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Geschrieben von: Nova Liz, 08.06.2011, 12:51, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (4)

Ich habe mal wieder brennende Fragen.
Ist es üblich Dienstanweisungen per E-Mail zu senden?
In dem betroffenen Bereich sollen alle Mitarbeiter diese Mail ausdrucken und ohne Frist unterschrieben an die Dienststellenleitung zurückgeben.
Kann eine Dienstanweisung beliebig von der Dienststellenleitung abgefaßt werden,oder gibt es für die Form, Inhalt, etc. Vorgaben?
Auf was muß der PR dabei achten?
Diese Mail (Dienstanweisung) hängt in einem anderen Bereich öffentlich aus. Ist das ok?
Über eure Antworten würde ich mich sehr freuen.

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Geschrieben von: Semia, 05.06.2011, 11:11, Forum: Bürgerfragen, Antworten (1)

Hallo,

meine Tochter ist seit Jahren im Heim. Jetzt möchte ich die Hilfe beenden. Ich benötige die Hilfe seitens des Jugendamtes nicht mehr.
Ich habe dies dem Jugendamt mitgeteilt. Bin jedoch nicht sicher, ob man hier wirklich auf meine Wünsche eingeht. Nun ist ein neues Hilfeplangespräch angesetzt. Wie verhalte ich mich hier am Sinnvollsten? Ich möchte keinen weiteren Hilfeplan unterschreiben, da ich befürchte, die Hilfe dadurch nur weiter zu verlängern. Ich habe Angst wenn ich unterschreibe, dass sich dann bis zum nächsten Hilfepan ( 6 Monate später) nichts tut. Das Jugendamt möchte hier die Meinung meiner Tochter hören. Sie sagt, sie will erst nach Beendigung der Realschule (frühstens in 2 Jahren) die Einrichtung verlassen. Ich persönlich habe jedoch den Eindruck, dass sie darunter leidet, nicht in Ihrer Familie zu leben und dass auch das Umfeld, in dem sie da lebt, Ihr nicht wirklich gut tut. Die Hilfe soll zwar den Familien helfen, bringt jedoch aus meiner heutigen Sicht und meinem heutigen Verständnis wieder neue Probleme mit sich.
Eine ehemalige Sachbearbeiterin des Jugendamtes hat mir mal erzählt, dass man den Hilfeplan innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt auch wiederrufen kann mit einer Begründung, sonst zählt er als genehmigt. Macht es nun Sinn nach Erhalt des Hilfeplanes, diesen nicht zu unterschreiben und mit einer Begründung warum ich ihn nicht unterschrieben habe zurückzuschicken. Oder ist es sinnvoll da dann Widerspruch drüber zu schreiben ?

Diana

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Geschrieben von: Bianga, 03.06.2011, 12:51, Forum: Kämmerei, Antworten (3)

Also angenommen der Kassenverwalter ist "Leiter der Vollstreckungsstelle" dann müsste er also lt. Anlage zum früheren BAT nach V B, also nach EG 9 eingruppiert werden. Was ist allerdings wenn er diese Tätigkeit zwar seit einigen Jahren ausführt, aber keinen AL II gemacht hat, also kein Verwaltungsbetriebswirt ist? (und auch unter 40 Jahre ist) Hätte er dann trotzdem einen Anspruch auf EG 9 aufgrund der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit?

Gruß
Michael

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Geschrieben von: korinne, 02.06.2011, 22:04, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (4)

Hallo,

ich habe einen unbefristeten Vertrag mit 6 Monate Probezeit bei einer Stadt und mir gefällt die Arbeit überhaupt nicht. Ich habe erst vor einem Monat angefangen.

Ich habe zwar ein sehr schlechtes Gewissen gegenüber meiner Chefin - sie ist sehr nett - sie mit der Arbeit allein zu lassen. Aber ich möchte meine Stelle wieder kündigen.

Wie kündige ich am besten - wie lange muß man mindestens aushalten?

Was hat das für Konsequenzen? "Hätten sich ja nicht bewerben müssen!" Muß ich Schadenersatz leisten, z. B. für neue Stellenanzeige?

Danke, bin sehr verzweifelt.

Gruß

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Geschrieben von: Marcel94, 02.06.2011, 19:28, Forum: Bürgerfragen, Antworten (4)

Hallo...014

Ich bin 17 Jahre alt und besuche einen Gesamtschule. Zur Zeit gehe ich dort in die 10 Klasse einer Realschule und werde diesen Monat meinen Abschluss kriegenIcon_cheesygrin

Zurzeit wohne ich mit meinen Eltern und meinen beiden Brüdern (14, 3 Jahre).

Ich würde gerne in eine 1. Zimmerwohnung ziehen, da meine neue Schule 30km entfernt ist. Ich werde eine Einjährig Höhere Berufsfachschule machen. Ich verstehe mich mit meinen Eltern und Geschwistern nicht mehr, wir reden kein Wort, mein Essen mach ich mir alles selber und Wäsche waschen und putzen auch alles.

Würde mir das Jugendamt oder Sozialamt irgendwelche Zuschüsse (Wohngeld) geben?
Dürfte ich mit 17 schon auziehen? Wenn meine Eltern das erlauben würden....

Ich bin noch auf der Suche nach einem Aushilsfjob auf 400€ leider nehmen die meisten Betriebe nur ab 18 Jahren und 400€ wären immer noch ein bisschen zu wenig zum ausziehen.


Hoffe ihr könnte mir helfen... Vielen Dank schon einmal im voraus Smile
Gruß Marcel

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Geschrieben von: meierdom, 31.05.2011, 13:32, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (9)

Hallo zusammen!
Bin neu hier und habe eine Frage an euch:

Ich bin pensionierter Beamter und erhalte ca. 1469 euro Pension.
Davon gehen noch ca. 260 Euro für die Krankenversicherung ab.

Ich bin verheiratet und meine Ehefrau ist nicht berufstätig.

Zudem muss ich 500 Euro Unterhalt an meine Ex-Frau zahlen.

Somit bleibt mir und meiner Frau kaum Geld.

Meine Frage ist nun: Gibt es keine weiteren Zuschläge für mich ausser dem
Familienzuschlag 1? Oder muss ich zum Sozialamt gehen?

Vielen Dank schonmal für eure Hilfe.


Meierdom

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