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Geschrieben von: Gast, 07.07.2011, 16:13, Forum: Öffentlicher Dienst, Antworten (10)

Hallo,
mich interessiert, wie in anderen Kommunen die telefonische Erreichbarkeit im Urlaub geregelt ist. Bei uns muss man die telefonische Erreichbarkeit im Urlaubsantrag eintragen. Da wagt natuerlich keiner, keine Telefonnumer einzusetzen. Ist das auch in anderen Kommunen ueblich und ist das rechtmaessig ? Zwar habe ich in meinen Urlauben noch nie einen Anruf bekommen, aber alleine die Moeglichkeit des Anrufs und das Mitnehmen des Handys stoert mich.
Viele Gruesse
Axel

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Geschrieben von: Gast, 06.07.2011, 20:59, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (12)

Hallo zusammen,

ich bin Kommunalbeamter (49 Jahre alt) und seit 4 Monaten wegen psychischer Probleme infolge Mobbings dienstunfähig. Bereits seit 10 Wochen befinde ich mich nunmehr deshalb auch in stationärer Behandlung.

An den alten Arbeitsplatz kann ich nicht mehr zurückkehren nach all dem was dort mit mir "veranstaltet" wurde. Ausserdem hat mir der BM eindeutig signalisiert, dass man mich dort nicht mehr haben möchte weil ich meine Leistung nicht bringen würde.

Nun plötzlich drängt mein Dienstherr jedoch völlig überraschend wieder auf meine baldige Dienstaufnahme und will weiter mit mir planen.

Die Wiederaufnahme des Dienstes dort wäre allerdings für mich eine zu grosse Belastung. Eine einseitige Versetzung zu einer anderen Kommune ist leider nicht möglich so dass eigentlich nur die Dienstunfähigkeit bleibt.

Was kann/sollte ich nun tun, denn gesund werden und bleiben ist mein Ziel?? Wie würdet ihr euch in meinem Fall verhalten?

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Geschrieben von: Gast, 05.07.2011, 08:39, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (1)

Die Bürgerbeteiligung treibt seltsame Blüten. Im Rahmen des Bürgerhaushalts Stuttgart haben Bürger nun einen Einstellungsstopp für Beamte gefordert.

Siehe: https://www.buergerhaushalt-stuttgart.de/vorschlag/110

Bald werden vermutlich Beförderungsstopps, Gehaltsstopps, Pensionsstopps, Beamtenstopps und Öffentlicher-Dienst-Stopps gefordert ...

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Geschrieben von: Keks, 05.07.2011, 03:07, Forum: Bürgerfragen, - Keine Antworten

Guten Tag zusammen.

Und zwar fühlt siche meine Freundin(15) zu Hause sehr unwohl und hat sich bei mir schon mehrmals "ausgeheult", aber erstmal ihre jetzige Situation:

Ihre biologischen Eltern haben sich vor mehreren Jahren getrennt.
Das Sorgerecht liegt allein bei der Mutter. Der Vater raucht und trinkt, wohnt seit der Trennung wieder zu Hause und ist Hausmeister.
Die Mutter hat vor einigen Jahren wieder geheiratet und hat mit ihrem neuen/jetzigen Ehemann zwei kleine Kinder(5 & 3 ).
Das Verhältnis zwischen meiner Freundin und dem neuen "Lover" war von Anfang an durch und durch negativ geprägt.
Seit dem die Kleinen da sind, wird sie quasi als Hausmädchen für alles missbraucht, aber es besteht keine elternliche Zuwendung bzw. es kommt keine Liebe rüber.
Das kleine Kinder viel Aufmerksamkeit brauchen, ist logisch, aber die Eltern sehen ausschließlich die Kleinen und die Tochter ist ihnen egal ( und das meine ich wortwörtlich so, was das egal betrifft).
Das Einzige was die Eltern machen ist:" Aufgaben stellen,..nein Aufgaben befehlen, sehen alles als selbstverständlich an und bei der kleinsten Kleinigkeit rasten sie total aus und drohen sogar damit, sie auf ein Internat zu schicken ( Das war jetzt ein Beispiel, als sie ausversehen mit dem Fuß gegen den Trecker des Kleinen gestoßen ist und der Schornstein abgebrochen war). Und das war auch keine leere Drohung, sie hat auch bei mehreren Internaten angerufen, es aber letztendlich aufgegeben, weil die Internate ablehnten.
Sie sagt in letzter Zeit imemr öfter, dass sie zu Hause raus möchte und weint sich immer öfter bei mir aus.
Nun meine Frage(n):
Was kann man da machen? Könnte der Vater zumindest das Teilsorgerecht
wiederbekommen? Was sollten wir/sie in der Situation tun? Mit den Eltern reden bringt nichts, habe ich bereits mehrmals versucht, aber sie lassen kein bisschen mit sich reden.

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Geschrieben von: htk, 03.07.2011, 20:55, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

Ich habe folgendes Problem. Ich arbeite im öffentlichen Dienst und muss meine Arbeitszeit selbständig in eine Stechkarte eintragen, da wir keine Stechuhr in unserer Nähe haben. Die derzeit gültige Regelung ist die, dass z.B. 7.27 Uhr auf 7.25 Uhr abgerundet und 7.28 Ur auf 7.30 Uhr aufgerundet wird.

Ich gehe in der Regel zwischen 15.35 und 15.40 Uhr weg, weil ich zum Zug muss. Wenn es dann 15.38 Uhr und später ist, dann trage ich gleich 15.40 Uhr in meine Stechkarte ein. So weit so gut (kleinliche Regelung aber was solls, ist halt so). Nun hat mich meine Chefin in der letzten Woche zur Seite genommen und mir gesagt, ich würde die falschen Zeiten in meine Karte eintragen. Sie hat mich jetzt im letzten Monat beobachtet und sich die Zeiten aufgeschrieben, wann ich gegangen bin und ich wäre angeblich immer schon kurz nach halb weg gegangen und 40 eingetragen.

1. Meine eigene Uhr geht genau und nach der richte ich mich, damit ich nicht zu früh oder zu spät zum Zug komme.
2. Die Telefonuhr in unserem Büro geht mind. 3 Minuten nach und danach hat sie sich gerichtet.
3. Daurch kommen natürlich auch andere Zeiten raus.

Meine Fragen dazu sind nun:

1. Darf sie das überhaupt mich in dieser Art und Weise zu überwachen?
2. Welche Uhr hat nun Gültigkeit?
3. Wie soll ich mit dieser Situation umgehen? (Es ist nun nicht das erste Mal, dass ich mich von meiner Chefin überwacht fühle.)
4. Ich würde ja gern innerhalb des Unternehmens wechseln, aber es gibt natürlich keine passende Stelle. Muss sich das Unternehmen dann um eine passende Stelle kümmern, wenn es unüberbrückbare Hürden zwischen Chef und Mitarbeiter gibt?
5. Welche Rolle könnte der Personalrat dabei spielen und sollte ich ihn gleich einschalten?

Vielen Dank und viele Grüße
htk

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Geschrieben von: KommunalForum, 03.07.2011, 17:10, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (1)

Immer häufiger wird auf Facebook von Jugendlichen bewusst oder unbewusst zu öffentlichen Partys eingeladen. Rasend schnell kündigen tausende Nutzer ihr Kommen an.

Nicht zuletzt nach den Erfahrungen in Hamburg und Wuppertal sehen viele Kommunen die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet und verbieten die Partys oder drängen die "Veranstalter" zum Rückzug ihrer Einladung.

Beispielhaft seien die Absage in Bielefeld oder das Verbot in Bochum (siehe auch Anlage) aufgeführt. Einge Städte erlauben aber auch die Veranstaltungen, z.B. Solingen.

Nun haben auch einige Innenminister der Länder die Kommunen aufgefordert, bei konkreten Hinweisen auf Gefahren die Facebook-Partys zu untersagen bzw. Platzverbote auszusprechen.

Wie ist ihre Meinung: Befürworten Sie die Verbote oder gibt es mildere Alternativen ?

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Geschrieben von: Karina, 01.07.2011, 08:47, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (10)

Hallo Leute,

ich möchte gern am Leonardo Da Vinci Projekt teilnehmen. Eine Bildungsreise für 3 Wochen mit Zertifizierung in London. Mindestkosten 800,00 €. Der Personalrat soll nun am Montag (04.07.2011) entscheiden, ob und wie viel mein Ausbildungsbetrieb zuschießen kann.

Welche Kommune hat bei einem Azubi schon mal zu diesem Projekt einen Zuschuss gewährt? Wie viel wurde von der Bildungsreise finanziert?

Bitte schnell antworten.

Vielen Dank

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Geschrieben von: Gast, 30.06.2011, 12:56, Forum: Kämmerei, Antworten (2)

Hallo,
wir wollen unsere alten Verfahren ablösen, da wir mittelfristig auf Doppik umstellen werden. Nun würde ich mir gerne einen Marktüberblick über die gängigen Programme für Finanzwesen und Controlling verschaffen, d.h. welche Software-Anbieter gibt es und welche Marktanteile im Bereich der Kommunalverwaltung haben diese ? Dies möglichst aufgeschlüsselt nach Größenklassen, da Großstädte natürlich andere Anforderungen haben als Kleinstädte wie wir. Gibt es solche Statistiken ?
Viele Grüße
Axel

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Geschrieben von: P.Breuer :: Communal-FM, 29.06.2011, 11:09, Forum: Kommunalverwaltung, - Keine Antworten

Hallo miteinander,

der „european energy award“ als Umsetzungsinstrument für die Förderung des Umweltschutzes, insbesondere die Förderung der nachhaltigen Energieverwendung und des Klimaschutzes auf kommunaler Ebene, steht auf der Tagesordnung vieler Städte und Gemeinden.

Mich würde interessieren, ob bereits jemand Erfahrungen im Rahmen des eea gesammelt hat, oder ob energiepolitische Meilensteine unabhängig von Zertifizierungen angestrebt werden (z. B. Bildung von Energieteams in Eigeninitiative etc.). Dies vor dem Hintergrund, ob die Priorität auf Standortmarketing oder reellem Aufzeigen von Einsparpotential liegt.

Insbesondere interessiert mich, ob spezielle EDV-Lösungen (Energiemanagement-Tools) als Controlling-Instrumente eingesetzt, bzw. welche Funktionalitäten erwünscht werden (Zählerstandserfassung, Kennzahlenbildung etc.), um in einem ersten Schritt den eigentlichen Ist-Zustand des kommunalen Energieverbrauchs aufzuzeigen. Meines Erachtens und meiner Erfahrung nach macht es durchaus Sinn, den Aufbau einer Grundstruktur kommunaler Energieverbraucher auf Gebäude- und Liegenschaftsebene anderen, komplexeren Maßnahmen voranzustellen.

Ich freue mich auf Ihre Diskussionsbeiträge.

Mit freundlichen Grüßen,
Dipl.-Ing. Philip Breuer / Communal-FM GmbH

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Geschrieben von: Gast, 28.06.2011, 15:29, Forum: Kämmerei, Antworten (1)

Hallo zusammen o. S10347,

ich mache gerade eine Fortbildung zum Bilanzbuchhalter (kommunal) und ich zerbreche mir seit Stunden den Kopf bei dieser Hausaufgabe:

Die Gemeinde X führt ein Steinlager, bei dem u.a. das bei Baumaßnahmen aus bestehenden Straßen ausgebaute Steinmaterial (Randsteine, Pflaster) gelagert und je nach Zustand sortiert wird. Nicht aufbereitbares Material wird an Fremdfirmen und Privatpersonen verkauft. Aufbereitbares Material wird an eine Fremdfirma geliefert. Diese bearbeitet das angelieferte – aufbereitbare - Material als verwendbaren Material auf und liefert dieses wieder zurück an das Steinlager der Gemeinde X. Die Bearbeitungskosten werden in Rechnung gestellt.

Bei diesem Prozess mit den aufbreitbarem Material ergibt sich die Frage hinsichtlich der Bewertung des Materials bei Eingang ins Steinlager – aber noch vor der Aufbereitung – und der Bewertung des Materials bei Eingang ins Steinlager – nach der Aufbereitung.

1.) Welcher Wert wird dem ausgebauten – wiederverwendbarem - Material zugewiesen?
2.) Wenn ja, wie wird dieser Wert beeinflusst, wenn der Ausbau im Rahmen von Bauunterhalt oder bei einer Bauinvestition erfolgte bzw. wenn die Straße noch einen Restwert besitzt oder bereits vollständig abgeschrieben ist.

Freu mich über jede Hilfe ... da ich nicht weiterkomme D020

Vielen Dank

André

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Geschrieben von: Mahjong, 28.06.2011, 15:13, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (1)

Ich bin völlig überfragt, ob der PR nun tätig werden muss oder nicht und wenn ja, wie:

Durch die Anforderung der Führungszeugnisse für das pädagogische Personal kam nun heraus, dass ein in der Jugendarbeit tätiger Mitarbeiter (seit 2000 beschäftigt) im Jahr 2005 wegen versuchter räuberischer Erpressung, begangen im Jahr 2003, zu einer Bewährungsstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten verurteilt wurde. Diese Strafe wurde gesühnt und die damit zusammen hängenden Maßnahmen wie Ausschluss der Wählbarkeit und so wurden ebenfalls wieder aufgehoben.
Muss nun die Dienststelle die Tatsache, dass ein in der Jugendarbeit tätiger Mitarbeiter mal straffällig war – sehr wohl während der aktiven Tätigkeit – in irgendeiner Weise beachten? Wir haben im PR darüber nachgedacht, ob man ihn nun versetzen müsste oder so? Aber ist die Tat nun nicht auch gesühnt und wir dürfen nach dem Motto „wenn über eine dumme Sache endlich einmal Gras gewachsen ist, kommt sicher ein Kamel, das alles wieder runterfrisst!“ weiter arbeiten?
Wie geht man damit korrekt um?
Schlussinfo: früher wurden nicht unbedingt Führungszeugnisse eingeholt, hat man schlicht nicht für nötig gehalten. Dieser Mitarbeiter war erst als ABM Kraft bei uns bis er dann nach Ablauf fest eingestellt wurde.
Auf zahlreiche Antworten freut sich
Mahjong

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Geschrieben von: tinkiwinki123, 28.06.2011, 14:46, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

Hallo Zusammen,

von 2005 - 2008 habe ich bei einer Kommune meine Ausbildung zur Kauffrau für Bürokommunikation erfolgreich abgeschlossen. Seit dem werde ich nach EG 5, Stufe 2 (ab 1. Juli 2011 nach EG 5, Stufe 3) bezahlt.

Meine Frage ist nun, ob ich eine Höhergruppierung beantragen könnte?
Die Stelle, auf der ich sitze, ist nach EG 6 beurteilt.

Wenn dies möglich ist, wie ist dann der allgemeine Ablauf, etc.?
Ich hoffe, hier kann mir jemand weiterhelfen...

Grüße
tinkiwinki123

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Geschrieben von: Giiseelaa, 28.06.2011, 11:57, Forum: Kämmerei, - Keine Antworten

'mal 'ne Frage... Wie - wenn überhaupt - verteilt ihr z. B. die Beschaffung von Büromaterial auf KS/KT, wenn keine direkte Zuordnung als Einzelkosten erfolgen kann? Wird z. B. nach Anzahl der Mitarbeiter einer KS aufgeteilt? Oder z. B. Strom, Reinigungskosten etc. nach Quadratmeter benutzter Fläche je KS?

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Geschrieben von: HeikeTroesch, 26.06.2011, 12:42, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (1)

Hallo,

ich habe vor ca. 12 Jahren meine Stelle bei der Telekom gekündigt und eine Abfindung bekommen. Bin seit 10 Jahren angestellt als Bürokraft in einem Handwerkbetrieb.
Jetzt beschäftigt mich seit längerem die Frage, ob ich mich nicht auf evtl. freie Beamtenstellen bewerben könnte, wenn ich das irgendwo sehen würde?

Ich bin jetzt 40 und damals hatte ich gekündigt, weil sich mein Mann (heute Ex-Mann) selbständig gemacht hat. Ich würde schon gerne wieder eine "sichere Arbeitsstelle" haben und evtl. Chancen, weiter zu kommen, was mir als Büroangestellte in einem Kleinbetrieb nicht möglich ist.

Vielleicht kann mir ja jemand meine Frage beantworten und auch gleich evtl. irgend welche Links, wo man nach Stellen suchen kann!

Vielen Dank Icon_lol

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Geschrieben von: vorwärtsdenkend, 25.06.2011, 01:20, Forum: Kommunalbeamte, - Keine Antworten

014 Ich bin hier neu und sag mal allerseits hallo!

FOlgendes Fragen habe ich gleich im Rucksack dabei Icon_redface:
Verbeamtung => jetzt Kassenwechsel in PKV ?- überfordert mich total. Nach dem Beratergespräch ist mir auch nicht wirklich besser zumute. Jetzt hab ich auch noch Zeitstress.
Irgendwelche Tipps? Was ich tun kann, auf was ich achten soll? Habe schon die 40 überschritten...

2.tens die Frage, ob bei der Verbeamtung die Berufserfahrung neu berechnet wird? Ich muss jetzt neu alles angeben und bisher bei der Angestelltenzeit war meine Berufserfahrung nicht anerkannt worden, weil ich ein Jahr davor was anderes gemacht habe. Habe ich jetzt doch noch CHancen auf späte Gerechtigkeit? Muss ich auf irgendetwas achten? Bei den Pflegezeiten gilt wohl nur der zu pflgegende Vater, aber nicht der Opa stimmt das?
Danke für Anregungen zum Mich durchfechten Wink !A0105:

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Geschrieben von: PR-Neuling, 23.06.2011, 09:57, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (2)

Hallo !!!

ich bin seit einer Woche Personalratsvorsitzender in einem Entsorgungsbetrieb. Leider fehlen mir noch Erfahrungen und Kenntnisse, und ich versuche mich jetzt übers Internet schlau zu machen. Ich bin Vorsitzender geworden, weil es außer mir keiner machen wollte.

Welche Pflichten und Aufgaben hat ein Personalratsvorsitzender ?

Es würde mich sehr freuen, wenn mir jemand ein paar Tipps geben würde und mir vielleicht sogar Material senden könnte... melde mich später noch an.

Viele Grüße

Der Neuling

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Geschrieben von: Gast, 22.06.2011, 20:57, Forum: Bürgerfragen, - Keine Antworten

Hallo allerseits,
ich bin immer oft unterwegs und jogge meine Runden. An einer bekannten Ecke hocken da immer ein paar Asoziale und trinken Bier (mit Hunden, verdreckt, z.T. lauter rumheuchelnd, freier Oberkörper [=igitt] und halt richtig asozial). Immer öfter sehe ich da auch eine Frau (denke mal das ist die Mutter) die mit ihren 2 Kindern (mutmaßlich 2.5-4 Jahre alt) sich dort aufhält. Ich weiß nicht ob sie selbst dort Alkohol trinkt, jedenfalls hatte sie eine Bierflasche in der Hand mit rotem Inhalt, weiß nicht ob das ein Alkopop war oder alkoholfrei, kA. Jedenfalls finde ich es einfach nur traurig, dass ihre beiden Kinder nicht auf einem Spielplatz sind, sondern dort mit den Leuten rumhängen müssen, die sich zukippen weil ihr Leben offensichtlich nicht so gelaufen ist, wie sie es sich erhofft hätten. Das ganze ist meist zwischen 18:00 und 20:00 der Fall gewesen (bisher 3 mal gesehen). Zu der Zeit war ich in dem Alter schon im Bett, aber das ist eine andere Geschichte...

Was haltet ihr davon? Sollte man mal beim Jugendamt anrufen? Ich möchte der Frau keine zusätzlichen Probleme bescheren, aber die Kinder tun mir nur leid und ich finde den Zustand da sehr besorgniserregend Icon_frown

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Geschrieben von: Gast, 22.06.2011, 18:06, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (3)

Hallo zusammen , S10347

ich bräuchte möglichst zeitnah eine Auskunft.

Unserem neu gewähltem PR, bestehend aus fünf Mitgliedern, davon vier Neumitglieder ohne jede Vorerfahrung und einem Mitglied, das schon 5 Jahre aktiv war und zu Beginn damals auf Schulung war, soll es nun nur ermöglicht werden, 2 Neumitglieder zur Schulung im Bay PVG zu schicken.
Von Arbeitgeberseite wird mit den hohen Kosten der Schulung, schlechten Erfahrungen und dem Argument argumentiert, dass es reicht für eine Mehrheit, wenn sich drei einig sind und Bescheid wissen .
Icon_evil
Gibt es eine Vorlage in der steht, dass der AG neu gewählte Mitglieder zu einer Schulung schicken "muss" ? ......und es nicht nur als Empfehlung formuliert ist ?

Bin da völlig ahnungslos, was das Bay PVG betrifft. Bin drin gelandet und kann es mir jetzt natürlich einfach machen und mich der Meinung meiner PR-Kollegen, die dann mehr wissen, anschließen. Ich überlege mir auch gerade, da mir anfänglich eine Schulung in Aussicht gestellt wurde, das Amt wieder abzugeben, da ich es allenfalls nur sehr oberflächlich erfüllen könnte.

Nach Rücksprache mit dem PR Vorsitzenden wäre eine schriftliche Vorlage, in der steht, dass alle Neumitglieder zur Schulung müssen, zwingend erforderlich um sie dem AG vorzulegen . Icon_neutral

Kann mir da jemand mehr dazu sagen oder einen Tipp geben ?

Gruss an alle die Morgen Feiertag haben ........und an die, die arbeiten müssen sowieso :-)

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Geschrieben von: Karina, 22.06.2011, 10:05, Forum: Verwaltungsfachangestellte, Antworten (1)

Hallo,

ich bin zur Zeit in dem 2. Lehrjahr zur Verwaltungsfachangestellten. Gestern bot uns unsere Englischlehrerin an, einen Kurs für 3 Wochen in London zu belegen, in dem uns Business English gelehrt wird. Das Programm heißt "LEONARDO DA VINCI" und ist eigentlich für Azubis, die in der Wirtschaft tätig werden sollen. Allerdings wird es auch für Verwaltungsazubis angeboten. Ich möchte diese 3 Wochen wirklich gern machen, da wir unseren Beruf in der IHK London international anerkennen lassen können. Es muss eine Prüfung abgelegt werden (schriftlich), eine Präsentation ausgearbeitet werden sowie eine Belegarbeit.

Ich bin mir aber nicht sicher, was mir das in einer Kommunalverwaltung mal bringen soll. Kann mir bitte irgendjemand bestätigen, dass dies eine gute Sache ist, für die es sich lohnt 800,00 EUR zu investieren? Welcher Arbeitgeber in der Kommunalverwaltung ist an solch einem Abschluss interessiert? Ist dies ein positives Aushängeschild, mit dem ich auch beruflich mal weiterkomme?

Bitte schnell antworten, weil ich verzweifelt bin Icon_question

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Geschrieben von: KommunalForum, 21.06.2011, 22:32, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (1)

In der Schuldenkrise von Griechenland scheinen neue Milliardenausgaben für die Bundesrepublik Deutschland und andere EU-Länder unausweichlich, um Griechenland vor dem Bankrott zu bewahren. Vielfach wird argumentiert, dass ohne die Unterstützungen eine Ausweitung der Krise auf andere EU-Länder mit unabsehbaren Folgen drohe.

Mittelbar werden auch die deutschen Kommunen, deren Bürger und Bedienstete einen Teil der deutschen Lasten tragen müssen, sei es z.B. über geringere Zuweisungen (Stichwort Schuldenbremse), eine höhere Inflation, geringere Lohnabschlüsse oder höhere Steuern.

Wie bewerten Sie die Krise und deren Folgen für die dt. Kommunen, deren Bürger und Bedienstete ? Sind die Ausgaben gerechtfertigt ? Oder gefährden diese die Akzeptanz der EU, des Euros und der Politik als Ganzes ?

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