Neue Themen
„Erwerbslosen Forum Deutschland“ erwirkt Schließung des Internetforums 'Diskussionsforum der Sozialämter und Argen' http://foren.duisburg.de/sa_disk/ für die Öffentlichkeit.
Im Rahmen einer Diskussion um die Äußerungen des Bayreuther Volkswirtschaftlers Professor Oberender, der unter engen Voraussetzungen die Möglichkeit zum legalen Verkauf von Organen forderte, wurde von einzelnen Mitgliedern des Forums die in diesem fiktiven Fall eintreten Rechtsfolgen hinsichtlich der Anrechnung als Einkommen und Vermögen beim Bezug von ALG II diskutiert.
Die auf duisburg.de veröffentlichten Forenbeiträge seien (...) nicht hinnehmbare, „zutiefst menschenverachtende Äußerungen“."
Die Stadt Duisburg will das Forum zukünftig nur noch registrierten Fachleuten der Sozialämter und Argen zur Verfügung stellen.
Quellen:
http://www.derwesten.de/nachrichten/vide...etail.html
http://www.derwesten.de/nachrichten/stae...etail.html
http://www.sozialleistungen.info/news/15...ialaemter/
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Hallo Leute,
ich bin Beamter des mittleren Dienstes. Ich bin seit einigen Jahren im einstweiligen Ruhestand aufgrund Dienstunfähigkeit (psychisches Problem).
Nun muss ich alle 1 1/2 Jahre zur Zentralen medizinischen Untersuchungsstelle fahren und werde dort psychiatrisch begutachtet. Nun meine Frage:
Muss ich jetzt ein Leben lang alle 1 1/2 Jahre lang nachuntersucht werden? Meine Erkrankung (Psychose) ist eine dauerhafte Störung und Nachuntersuchungen sind letztendlich nur Verwaltungsaufwand.
Irgendwann muss doch der einstweilige Ruhestand in einen endgültigen Ruhestand übergehen, oder?
Bin für Hinweise und Antworten dankbar.
Gruss
ein Gast
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Hallo zusammen!
Ich bin neu hier und habe eine Frage.
Ich habe 2006 meine Ausbildung im geh. D. abgeschlossen,bin aber leider nicht verbeamtet worden. Somit habe ich bis Ende 2008 im Angestelltenverhältnis gearbeitet.
Zum 01.01.09 habe ich nun eine neue Stelle angetreten und bin wieder verbeamtet worden.
Erst mal habe ich jetzt ja das "z.A.". Normalerweise muss ich ja jetzt 2,5 Jahre Probezeit "ableisten".
Kann ich mir meine Angestelltenzeit anrechnen lassen?
Ich bedanke mich schon jetzt für die Antworten!
Vielen Dank!
Anne
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Hallo zusammen,
ich bin Beamte auf Lebenszeit und habe zur Zeit unbezahlten Urlaub aus besonderen Gruenden.
Nun wurde mein Antrag auf Verlaengerung aufgrund Personalmangels abgelehnt!
Mein Partner (nicht verheiratet) ist krank bzw. auf meine Unterstuetzung angewiesen.
Weiß jemand, ob es andere Moeglichkeiten auf Freistellung aus diesem Grund gibt?
Vielen Dank fuer eure Meinungen!
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Hallo, bin absolut neu. Hier im Forum und auch als Mitglied im PR. Habt ihr eine Idee, wo ich erfahre, wieviel Urlaubstage einer Beamtin, 32 Jahre, zustehen?
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Hallo,
ich werde kurzfristig von einem Arbeitsplatz mit "Normalen" Dienstzeiten/Gleitzeit in eine Dienstelle versetzt, in der ich völlig unregelmäßige Arbeitszeiten auch in den Abendstunden und an Wochenenden habe.
Ich bin seit über 20 Jahren bei meiner Kommune beschäftigt und die neue Stelle erfordert auch keine Fähigkeiten, die nur ich habe.![]()
Die "Anhörung" (Anruf der Personalleitung und unmittelbar danach erfolgtes Gespräch ohne Möglichkeit der Vorbereitung meinerseits) ist bereits erfolgt.![]()
Der Zeitrahmen zwischen Anhörung und Versetzung beträgt 14 Tage !
Ich habe mich schon informiert, daß eine Versetzung ohne meine Zustimmung rechtens ist.
Intervention meiner jetzigen Dienststelle blieb erfolglos.
Meine Frage ist jetzt, ob ich diese Arbeitszeiten hinnehmen muß.
Ein geregeltes Privatleben oder gar Hobbys sind kaum noch möglich.
Eigentlich war ich der Meinung, daß die Zeit der Leibeigenschaft vorbei sei..................
Falls jemand schon mal ein ähnliches Problem hatte, würde ich mich freuen, wenn ich die Erfahrungen wissen könnte
Liebe Grüße
Spielball
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Hallo
,
wie wird folgende Person eingruppiert/bezahlt:
Geb.datum: 20.04.1982
Ausbildung mittlerer Dienst (Angestelltenverhältnis): 01.08.1998 - 30.07.2001
von 2001-2002 Zivi, anschließend wieder bei der Behörde im Angestelltenverhältnis tätíg
von 2003-2007: Studium Dipl.-Verwaltungswirt (FH), anschließend bis heute tätig im geh. Dienst, Bezahlung nach TvöD
Nun erfolgte eine Bewerbung auf zwei "Beamten-Stellenausschreibungen" (einmal A11, die andere A12) bei einer Bundesbehörde, in diesen wurde lediglich auf die Beamtenbesoldung hingewiesen, nicht auf TvöD.
1. Frage: Ich gehe davon aus, dass es sich um Beamtenstellen handelt und man daher verbeamtet wird?
2. Von "Fachkundigen" habe ich nun gehört, dass die o. g. Person zunächst in A9 anfängt und dann in Jahresabständen hochbefördert wird bis A11 bzw. A12? Ist das richtig? Oder startet man direkt in A11/A12?
3. O.g. Person wird am 20.04. 27 Jahre alt, welche Auswirkungen hat das?
Danke!
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Hallo zusammen
ich suche Kollegen, die Spielplatzkontrollen im öffentl. Dienst eigenständig durchführen (Beschaffung- Ersatzteile, Dokumentation von Kontroll- Listen, Funktionskontrollen, Hauptuntersuchungen, Einteilung der Mitarbeiter, usw.) zwecks Info über die Eingruppierung.
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Hallo zusammen
ich suche Kollegen die Spielplatzkontrollen im öffentl. Dienst eigenständig durchführen.( Beschaffung- Ersatzteile,Dokumentation von Kontroll- Listen, Funktionskontrollen, Hauptuntersuchungen, einteilung der Mitarbeiter usw. ) zwecks Erfahrungsaustausch.
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Hallo zusammen,
ich hab da mal eine Frage.
Ich bin Kommunalbeamtin und zurzeit beurlaubt wg. Kindererziehung.
Aufgrund einer schweren Erkrankung bin ich mittlerweile schwerbehindert (50%) und körperlich eingeschränkt (längeres Stehen oder Sitzen geht nicht).
Normalerweise wollte ich dieses Jahr in den Dienst zurückkehren (halbtags). Nun wurde mir aber gesagt, dass ich evtl. aufgrund der Krankheit dienstunfähig wäre. Eine amtsärztliche Untersuchung soll erfolgen.
Was ist nun, wenn ich tatsächlich dienstunfähig bin?
Werde ich in den Vorruhestand versetzt? Erhalte ich dann Bezüge?
Kann ich evtl. aufgrund einer begrenzten Dienstfähigkeit mit weniger als 20 Wochenstunden den Dienst aufnehmen? 10 Wochenstunden würden mir sicher leichter fallen als 20 Wochenstunden.
Über Antworten und Tipps wo ich mich beraten lassen kann, wäre ich sehr dankbar.
LG,
Tina
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Der Länderspiegel des ZDF berichtet über einen skurrilen Fall in der Gemeinde Maulbronn, Landkreis Enzkreis (Baden-Württemberg): Das Bauamt Enzkreis verbietet einem Bauern die Haltung einer Kuh, da diese mit Lärm und Gerüchen verbunden ist. Zurecht ? Siehe Umfrage !
http://de.youtube.com/watch?v=U6bZ48aVcIA
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Hallo,
kann mir einer verraten wieviel man als Meister im öffentlichen Dienst verdienen kann. Eventl. mit lohngruppen - angabe.
Würde mich über eine Antwort freuen.
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hallo zusammen,
letztes jahr wurde bei uns das LOB eingeführt und einige haben daraufhin auch mitarbeitergespräche geführt, in denen eine zielvereinbarung getroffen wurde.
dieses jahr muss laut dienstanweisung jeder eine zielvereinbarung abschließen.
ich dachte bisher, das wäre generell freiwillig. ist das überhaupt rechtens, dass mitarbeiter dazu gezwunden werden?
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Hallo Leute,
mein Tätigkeitsbereich bei einer kleinen Gemeinde hat sich in den letzten 2 Jahren stark verändert. Nun werden die Kollegen in meiner Abteilung höhergruppiert und mussten dazu eine neue Stellenbeschreibung abliefern. Ich brauchte dies allerdings nicht.
Das hat mich nachdenklich gestimmt und ich würde daher gerne mal nachlesen, welche Eingruppierung für meine Tätigkeit die Richtige ist. Vielleicht hab ich ja auch eine Chance auf Höherbewertung, denn wer nicht fragt, der nicht gewinnt. ![]()
Daher meine Frage an euch: Gibt es im Internet oder im Buchhandel die Möglichkeit nachzusehen, welche Tätigkeiten als höherwertig anzusehen sind?
Natürlich kann ich auch das Pech haben, dass ich nicht hohergruppiert werden kann/muss (wie auch immer), aber ich will mich gut auf das Gespräch mit meinem Vorgesetzten vorbereiten.
Danke für eure Ratschläge.
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Nach dem Beschluss des Konjunkturpaket II beginnt der Wettbewerb unter den Kommunen um die Verteilung der Mittel. Besonders arme Kommunen befürchten, leer auszugehen, da sie die Eigenanteile für Investitionen nicht aufbringen können.
Auszug aus "Zeit Online":
"Der Bund gibt Milliarden an Konjunkturhilfe, doch nicht zum Nulltarif. Die Kommunen, die am dringendsten investieren müssten, können es sich nun nicht leisten. (...) Wegen der kommunalen Armut streben Städte und Gemeinden deshalb beim Konjunkturpaket Sonderkonditionen an: Sie wollen in den Verhandlungen den Eigenanteil auf zehn Prozent drücken und notleidenden Rathäusern sogar ganz ersparen. Auch zinslose Staatskredite sind im Gespräch."
Link: http://www.zeit.de/online/2009/03/konjun...en-schulen
Video zum Thema - "Frank Baranowski zum Konjunkturpaket II und der Bedeutung für Gelsenkirchen":
http://de.youtube.com/watch?v=C5Z3jCXmiQM
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Hallo,
ich habe zum meiner Situation folg. Problem:
Ich habe von Seiten der Personalleitung eine neue Stelle angeboten bekommen (int. Stellenbesetzungsverfahren), und zugesagt.
Die Umsetzung in das neue Amt wird nun aber immer wieder verzögert. bzw
auf die nächsten Monate verschoben, sodass mir eine Wartzeit von 5-6 Monaten und vielleicht noch länger bevorstehen könnte.
Begründet wird dies, weil meine Stelle nicht unbesetzt bleiben darf, und die neue Interessentin auch von ihrer bisherigen Stelle festgehalten wird, obwohl sie dort nur als Aushilfe ohne festen Stellenanteil arbeitet.
Der Prat konnte mir nicht weiterhelfen, räumte zwar ein, dass eine Umsetzung zügig erfolgen soll, aber in meinem Fall nichts machen kann,
da für die betroffenen Stellen kein offzielles Berwerbungsverfahren mit Zeitrahmen gemacht wurde.
Die Entscheidung würde dann irgendwann von der Personalleitung kommen, soweit sich die Stellen nicht irgendwann untereinander nicht einigen können.
Meine Frage hierzu:
Gibt es keinen Zeitrahmen, indem sich die betroffenen Ämter auch im Sinne für ihre Mitarbeiter einigen müssen zur Umsetzung, bzw. hat jemand Erfahrungen hierzu gemacht?
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Hallo,
ich benötige noch mehr Input für meine Arbeit s.o.
Folgender Fall: Mir als Absolvent der FHöV NRW wird nach der Ausbildung ein Arbeitsvertrag angeboten wird. Überwiegen die Vor- oder Nachteile?
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Die Äußerungen des Herrn Finanzminister Möllring zu der aktuellen Tarifrunde der Länder lassen mich politisch nur noch abstumpfen.
Allerdings sind im Allgemeinen beide großen Volksparteien kaum noch wählbar. Es mangelt zur Zeit noch an einer echten Alternative.
Ich finde es beschämend, dass immer mehr Kollegen des mittleren Dienstes ergänzend auf Hartz IV Leistungen angewiesen sind. Wird die Tarif- und Besoldungspolitik so weitergeführt, werden demnächst auch Kollegen des gehobenen Dienstes auf ergänzende Sozialleistungen angewiesen sein.
Sollte ich irgendwann ebenfalls auf derartige Zuschüsse angewiesen sein, werde ich mich über Jahre krankmelden und schwarz arbeiten, bzw. gleich um meine Entlassung bitten.
Auch die unterschiedliche Bezahlung der gleichen Arbeit (beispielsweise in Argen) von Kommunalbeamten und Budesbeamten, bzw. Angestellten ist für mich nicht nachvollziehbar, geschweige denn gerecht.
Für Kollegen mittleren Alters und ältere Kollegen ist ein beruflicher Wechsel nahezu ausgeschlossen.
Aber es sollte durch ehrliche Tatsachenschilderung im Familien- und Bekanntenkreis verhindert werden, dass der öffentliche Dienst Nachwuchs findet.
Die sinkenden Geburtenraten werden das Übrige erledigen.
Ferner ist es wichtig, dass wir (Arbeiter, Angestellte und Beamte) uns endlich mal einig sind.
Es kann nicht sein, dass Personen aus unserer Mitte immer noch zufrieden sind und sich der Argumente der Arbeitgeber bedienen. Ich frage mich, welchen Zweck diese Kollegen verfolgen. Sind sie wirklich erst zufrieden, wenn wir alle Hartz IV-Niveau erreicht haben?
In diesem Sinn wünsche ich allen ein schönes Fest und einen guten Rutsch.
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Hallo,
erst einmal eine kurze Vorstellung, da ich neu bin: 51 Jahre alt, verheiratet, 2 Kindern (9 und 14). Im öffentlichen Dienst seit 1975, Angestellter.
Siehe hier: http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,592973,00.html
Redakt. Einfügung: URTEIL GEGEN ARBEITGEBER - Frau gewinnt Diskriminierungsprozess mit Hilfe der Mathematik.
85 Prozent Frauen im Unternehmen, aber 0 Prozent Frauen auf der Chefebene: Mit dieser simplen Rechnung hat eine Gema-Angestellte jetzt einen Diskriminierungsprozess gewonnen. Ihr Arbeitgeber soll zahlen, urteilte das Gericht in erster Instanz - eine Premiere in Deutschland. (...)"
Kann man das nicht analog anwenden ? Über 50 % Angestellte, aber keiner höher als E6/BAT IVb ? In der Spitze nur Beamte ![]()
Gruss
Andreas
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