Neue Themen


Geschrieben von: ccb, 08.03.2008, 15:36, Forum: Ausbildung / Studium Beamte, Antworten (1)

Hallo Nutzergemeinde,

ich bin im Findungsprozess für das Thema meiner Diplomarbeit. Da ich noch ganz am Anfang stehe bin ich für alles offen. Gern kann es sich um kommunalpolitische Themen handeln (z.B. Gruppendynamik im Rat) oder interkommunale Zusammenarbeit. Aber da ich wie gesagt noch am beginn des Auswahlprozesses bin, kommen natürlich auch andere Themenkomplexe in Betracht. Wenn jemand eine gute Idee hat, was unbedingt mal Thema einer Diplomarbeit sein sollte, möge er das mitteilen.

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Geschrieben von: Ratsuchender328, 05.03.2008, 22:09, Forum: Kämmerei, Antworten (2)

Hallo Forengemeinde,

ich beschäftige mich eine weile bereits mit dem Thema Doppik, komme aber bei nachfolgender Frage zu keine Antwort:

Es geht hierbei um die Verbuchung der GEDO (Gewässer- und Deichverband) - Beiträge.

Beispiel:
Die Kommune muss für das Jahr 2008 die Beiträge an die GEDO vorfinanzieren und darf sich diese erst im Jahr 2009 (Bescheiddatum) vom Bürger zurück holen.

Meine Frage ist hierzu;
Wie sind diese beiden Vorgänge zu verbuchen?
Sind die GEDO - Beiträge in der Kommune "Durchlaufende Posten" Was in meinen Augen zutrifft.
oder
Sind die GEDO -Beitragszahlungen in 2008 Aufwand und die Zurückzahlung lt. Becheid in 2009, dann in 2009 Ertrag?

Danke

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Geschrieben von: michael-NOh, 04.03.2008, 19:44, Forum: Arbeitnehmer, - Keine Antworten

Hallo zusammen!

Ich hätte auch einmal eine Frage: Und zwar wurde ich letzte Woche von Entgeltgruppe 3 nach Entgeltgruppe 5 höhergruppiert.
In der Entgeltgruppe 3 war ich in der Stufe 2. Fange ich jetzt in meiner neuen Entgeltgruppe wieder bei Stufe 1 an oder komme ich sofort in Entgeltgruppe 5, Stufe 2. (Ich meine, vor kurzer Zeit irgendwo gelesen zu haben, dass man nach einjähriger Berufserfahrung bei einer Höhergruppierung mindestens in die Stufe 2 kommt) Falls noch Fragen bestehen sollten, beantworte ich diese natürlich gerne.
Ansonsten schon mal vorab dankeschön für die Beantwortung!

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Geschrieben von: Michael Dethlefs, 03.03.2008, 11:50, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (2)

Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,

kann mir jemand sagen ab wievielen Beschäftigten es eine Stundenweise Freistellung des PR-Vorstizenden gibt?
Existiert Irgendwo eine Tabelle/Aufstellung???


z.B.
mehr als 50 Angestellte und Arbeiter 2 Wochenstunden
mehr als 100 Angestellte und Arbeiter 4 Wochenstunden
.........???

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Geschrieben von: mrspeel, 29.02.2008, 07:53, Forum: Kommunalbeamte, - Keine Antworten

Hallo,
kann der Vorgesetzte ein mehrtägiges Fortbildungsseminar anordnen?
Viele Grüße
Nicole

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Geschrieben von: Rieke, 27.02.2008, 16:41, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (2)

Hallo ,
wie kann ich die Neubewertung meines Arbeitsplatzes erreichen, im laufe der Zeit sind viele Arbeiten dazu gekommen ,vorallem im bereich Verantwortung, und ich kenne einige die in der Entgeltstufe über mir stehen, und viel weniger Aufgaben und Verantwortung haben.

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Geschrieben von: cpetit, 20.02.2008, 15:18, Forum: Arbeitnehmer, - Keine Antworten

Hallo,

bräuchte mal eure Hilfe oder Information über die Lebensalterstufen im BAT.

Ich war 8 Jahre als Soldat bei der Bundeswehr beschäftig. Jetzt würde es mich interessieren ob diese Zeiten im Öffentlichen Dienst
(BAT) angerechnet wird.

Weis jemand was darüber?

Danke

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Geschrieben von: ottilie, 17.02.2008, 22:40, Forum: Arbeitnehmer, - Keine Antworten

Ich bin bis mitte märz noch in Elternzeit, anschließend habe ich mit für 2 jahr zur betreuung meiner kinder sonderbeurlauben lassen, 1. da mein arbeitgeber mir keine passende stelle anbieten konnte, 2. da ich noch eine 400 € job bei meinen selbstständigen mann haben. ich müßte die sonderurlaubserklärung für meinen arbeitgeber bereits im sommer letztes jahr abgeben. jetzt muß ich mich von meinem mann trennen, er kann mir keinen unterhalt zahlen und ich möcht wieder arbeiten. Jetzt die frage ist es möglich den sonderurlaub zu verkürzen (beim arbeitgeber beantragen und nur mit zustimmung ?) oder gibt es eine "besondere Möglichkeit" wenn man sich trennt ? Kennt sich jemand aus ? Danke

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Geschrieben von: Jaycekay, 16.02.2008, 19:02, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

Hallo,
kann ein Beschäftigter des kommunalen Elektrizitätswerkes auch gleichzeitig eine (Stellvertreter) Position im Bauausschuss ausüben oder muss diese zu Arbeitsbeginn niedergelegt werden?
Antwort wenn möglich bitte mit Quellennachweis, danke!

Vielen Dank und Gruß,
Jay

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Geschrieben von: Jaycekay, 16.02.2008, 19:02, Forum: Kommunalpolitik, Antworten (1)

Hallo,
kann ein Beschäftigter des kommunalen Elektrizitätswerkes auch gleichzeitig eine (Stellvertreter) Position im Bauausschuss ausüben oder muss diese zu Arbeitsbeginn niedergelegt werden?
Antwort wenn möglich bitte mit Quellennachweis, danke!

Vielen Dank und Gruß,
Jay

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Geschrieben von: Jaycekay, 16.02.2008, 19:02, Forum: Kommunalpolitik, - Keine Antworten

Hallo,
kann ein Beschäftigter des kommunalen Elektrizitätswerkes auch gleichzeitig eine (Stellvertreter) Position im Bauausschuss ausüben oder muss diese zu Arbeitsbeginn niedergelegt werden?
Antwort wenn möglich bitte mit Quellennachweis, danke!

Vielen Dank und Gruß,
Jay

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Geschrieben von: stadtbuss, 06.02.2008, 21:13, Forum: TV-N, - Keine Antworten

Hallo, ich bin neu hier und bitte euch, eure Erfahrungen zu folgendem mitzuteilen:
Anwendung des TV-N Bayern § 23 Abs. 11 und § 23 Abs. 12
Mein Arbeitgeber wendet diese Vorschriften folgendermaßen an:
Er addiert meine einzelnen Krankheitstage im Zeitraum 01.07.2004 bis 30.06.2007 auf. Da dies zusammengerechnet mehr als 26 Wochen sind zahlt er die persönliche Besitzstandszulage für den Einmannfahrerzuschlag und den Mindestsicherungsbetrag für den Fahrdienstzuschlag ab 01.07.2007 nicht mehr. Das ist eine monatliche Einkommensminderung von 506,--€.Sad
Wie verhalten sich eure kommunalen Arbeitgeber diesbezüglich?
Viele Grüße vom Stadtbus.

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Geschrieben von: stadtbuss, 06.02.2008, 20:50, Forum: TV-N, - Keine Antworten

Hallo, ich bin neu hier im Kommunalforum und habe eine Bitte an alle:
Wer kann mir mitteilen, welche Kommunen oder Städte den TV-N Bayern folgendermaßen auslegen:
Kürzung des Einmannfahrerzuschlages § 23 Abs. 11 TV-N Bayern und Kürzung des Mindestsicherungsbetrags für den Fahrdienstzuschlag gem. § 23 Abs. 12 TV-N Bayern ab 01.07.2007 bei 26-wöchiger Krankheitsdauer (auch bei nicht zusammenhängender Dauer der Erkrankung) im Zeitraum 01.07.2004 bis 30.06.2007 = 506,-- € monatlich.
Teilt mir bitte auch mit, wenn euer Arbeitgeber eine andere Regelung für euch getroffen hat, wie diese Regelung aussieht.
Für eure Mitteilungen im voraus vielen Dank.
Viele Grüße - der Stadtbus.

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Geschrieben von: Azubine, 30.01.2008, 12:02, Forum: Verwaltungsfachangestellte, - Keine Antworten

Ich suche eine fachliche Unterstützung bei der Vorbereitung zur Abschlussprüfung in meiner Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten. Die zwei großen Themengebiete sind Allgemeines Verwaltungsrecht und Rechnungswesen.
Über Antworten und Angebote würde ich mich freuen! Ich wohne bei Oldenburg in Niedersachsen. Azubis, die sich auch auf die Abschlussprüfung vorbereiten, können sich auch gerne melden. Gesucht werden Menschen, die im öffentlichen Dienst tätig sind und die gleiche (oder auch andere (wie gehobener Dienst etc.)) Ausbildung absolviert haben.

Freue mich über jedes Angebot! Unterstützung wird natürlich honoriert!

Kristin

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Geschrieben von: Hilde116, 27.12.2007, 13:42, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (1)

Hallo erst einmal,

Eine Frage: Kann ein PR Vorstand der 2008 regulär auf Rente geht, sich nochmals zu den bevorstehenden Wahlen aufstellen lassen?

Gruß
Hilde116

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Geschrieben von: maxoo, 19.12.2007, 17:53, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

moin,

ich bin einer der wenigen (so muss ich jedenfalls vermuten, nach den reaktionen, die ich von meiner personalverwaltung bekommen hab), die von sich aus, ordentlich, einen unbefristeten vertrag gekündigt haben. unter einhaltung der kündigungsfrist, werde ich den öffentlichen dienst am 31.märz verlassen. wie es der zufall so will, entdecke ich nun in den internen stellenausschreibungen eine stelle, die ich so interessant finde, daß ich mich doch noch einmal darauf bewerben möchte. liege ich mit meiner vermutung richtig, daß dieser zug nun abgefahren ist, daß ich direkt nach einreichung meiner kündigung "raus" bin? ich will die kündigung deshalb nun auch nicht zurücknehmen. das wäre nicht der passende tipp für mich....
wenn zu diesem thema jemand infos hätte, wäre ich sehr dankbar!

gruß

max

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Geschrieben von: m.marco76, 06.12.2007, 00:49, Forum: Kommunalverwaltung, - Keine Antworten

Wie schätzt du die dich umgebenden Machtverhältnisse ein? Welche Erfahrungen hast du mit Macht?

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Geschrieben von: vicky, 03.12.2007, 22:48, Forum: Bundesbeamte, - Keine Antworten

Hallo,

ich habe den Arbeitgeber gewechselt und nun ist es so, dass nicht nur weniger Sitzungsgeld gezahlt wird, sondern ich musste jetzt leider feststellen, dass die Kilometer (zu den Sitzungen) in meinem Fahrtenbuch gestrichen worden sind. Als Begründung wurde angeführt, dass das Kilometergeld in der Sitzungspauschale enthalten ist. Die Sitzungspauschale beträgt sensationelle 7,67 €. Das witzige ist, dass einige Kollegen doch einige Kilometer mehr zu den Sitzungen fahren müssen, so dass dieser o.g. Betrag theoretisch gar nicht ausreicht... Wie ist die Rechtslage? Ist das rechtens, wie da verfahren wird? Weiß das vielleicht jemand? Diese Pauschalvergütung (von 7,67 €) wird im Übrigen nach § 9 BRKG (ehemals § 18) gewährt. Bei den bisherigen Dienstherren (immerhin schon 2) wurde bei Sitzungen Sitzungsgeld von 15 € bzw. 10 € gewährt + Kilometergeld, deswegen bin ich doch sehr überrascht!

Danke schon mal im Voraus! Nach Möglichkeit mit Rechtsgrundlage. Danke!

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Geschrieben von: Batmadam, 27.11.2007, 21:08, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

Ich möchte fragen, wie das nach einer Abordnung weitergeht. Der Fall ist der: ein Angestellter wurde kurzfristig für 3 Monate an eine andere Dienststelle abgeordnet, die ca. 3 Autostunden vom Wohnort entfernt liegt. Er muss dort unter der Woche in einer Pension wohnen. Der Behördenleiter übermittelt diese Abordnung und betonte richtigerweise, es müsse kein Gespräch mit dem Abzuordnenden geführt werden. Aber er war so "freundlich" und führte trotzdem ein Gespräch, was eigentlich unsinnig war, denn am Ende hieß es, es zählen keine Gründe, die Abordnung findet statt. Soweit, so gut (bzw. schlecht).Sad Diese Abordnung endet nach 3 Monaten. Was passiert, wenn es jemandem "Höheren" einfällt, denselben Angestellten nach einer bestimmten Zeit wieder für 3 Monate zu versetzen und nach einer kleinen Pause dann wieder für 3 Monate. Hätte diesmal dann der Personalrat ein Mitspracherecht oder geht das einfach so weiter?
Danke sagt Batmadam

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Geschrieben von: Martina, 13.11.2007, 22:40, Forum: Bürgerfragen, - Keine Antworten

Wie kann ich meinen Namen ändern ? Ich möchte doch unter einem Synonym laufen... Danke für ihre Hilfe ?!

(aus einer mail an Kommunalforum.de)

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