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Ich habe folgende Frage an das Forum: Es ist angeblich eine durch das Beamtenversorgungsgesetz legitimierte Praxis, dass das Witwengeld gemindert wird, wenn der ruhegehaltsberechtigte Ehemann vor Eintritt der Pensionsgrenze verstirbt, und dass die gemeinsame Höchstgrenze der Versorgungsbezüge auch dann an den geminderten ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge des Ehemanns festgemacht werden, wenn sich die Ehefrau als Beamtin eigene Ansprüche auf ein Ruhegehalt erworben hat. Diese Praxis führt dazu, dass die Kürzung der Versorgungsbezüge umso höher wird, je früher der verbeamtete Ehemann verstirbt und je höher die erworbenen eigenen Ansprüche der Ehefrau/Witwe auf ein eigenes Ruhegehalt sind.
In Kurzform: Je mehr eigene Ansprüche sich eine Witwe als Beamtin erworben hat, desto mehr wird ihr abgezogen. Dies kommt m.E. einer mittelbaren Benachteiligung im Sinne des Antidiskrimierungsgesetzes gleich. Gibt es in diesem Bereich bereits Aktivitäten/Erfahrungen oder weitergehende
rechtliche Klarstellung? Gibt es entsprechende Fachleute?
Antwort 1:
Das geltende Recht sieht eine Kürzung des Witwengeldes beim Zusammentreffen mit einem eigenen Ruhegehalt vor (§ 54 BeamtVG). Mindestens 20% des Witwengeldes sind jedoch zu belassen. Da diese Vorschrift sowohl für Witwen als auch für Witwer gilt, ist eine Diskriminierung von Frauen wohl nicht zu erkennen. Eine noch schärfere
Regelung findet sich im Rentenrecht wieder (keine Mindestbelassung). Eine Ungerechtigkeit ergibt sich natürlich im Vergleich dazu, wenn die Witwenrentenberechtigte kein eigenes Ruhegehalt, sonder eine eigene Rente bezieht. Diese ist dann anrechnungsfrei - nicht so im Rentenrecht. (...)
Antwort 2:
Was soll das denn heißen: "Wenn die Witwenrentenberechtigte kein eigenes Ruhegehalt, sondern eine eigene Rente bezieht" ? Eigene Rente ist doch eigenes Ruhegehalt. Das gibt doch keinen Sinn...
Antwort 3:
nein, Ruhegehalt ist nach Beamtenrecht, Rente ist gesetzliche Rente nach SGB VI.
(Auszug aus einem Beitrag in der Mailing-List Kommunalforum/Öffentlicher Dienst)
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Hallo!
Ich bin jetzt schon seit Dez.2006 krank geschrieben und mich würde mal interessieren ob mir die volle Zahl an Urlaubstagen zusteht für das Jahr 2007.Vielleicht weiß ja auch noch jemand wie es mit den Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld aussieht?!
Fange nächste Woche wieder an zu arbeiten und wollte nicht gleich mit so einer frage zum Personalbüro gehen.
Bedanke mich schon mal im voraus und hoffe das Ihr mir bei meinen fragen weiterhelfen könnt.
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Darf ein Angestellter im öffentlichen Dienst (Erzieher-/in) Tätigkeiten eines Beamten (Lehrer-/in) auf Weisung ohne Rücksprache auf längere Zeit durchführen, ohne jegliche zusätzliche Vorausbildung? Wenn ja, wo muss dieses schriftlich festgelegt sein Im Arbeitsvertrag ist solche Möglichkeit nicht festgelegt.
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Da sprechen unsere Politiker immer davon, dass Familien gefördert werden sollen... Kinder seien unsere Zukunft... Bildung sei das zentrale Gut, um unser Land fit für den Wettbewerb der Globalisierung zu machen....
Auf der anderen Seite wurde in einigen Bundesländern aber die Lernmittelfreiheit abgeschafft. Eltern werden gnadenlos abkassiert.
Womit ist es zu rechtfertigen, dass lt. Bericht der Sendung Plusminus vom 28.08.07 eine Familie mit 3 Kindern z.B. im Saarland nach Abschluss der Sommerferien 650 Euro für Bücher und Lernmaterialien bezahlen muss ???
Link: Bericht zur Lernmittelfreiheit von Plusminus
Frage: Welche Bundesländer denken zukunftsweisend und garantieren weiterhin die volle Schulmittelfreiheit ? Mir ist nur Bayern bekannt !?!
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Hallo Forum,
unsere Strasse soll eine neue Fahrbahndecke erhalten, die überwiegend von den Anliegern bezahlt wird.
Jetzt hat die Stadt ein Stein-Pflaster beschlossen, was etwa 2000 EUR pro Anlieger Mehrkosten im Verhältnis zur Teerdecke bedeutet.
Darf sie das? Muss sie nicht die kostengünstigste Variante wählen? Insbesondere OHNE mehrheitliches Einverständnis der Anwohner!
Bisher gab es auch eine Teerdecke. Ein Steinpflaster war bereits unter den Anliegern in der Diskussion, ist aber bisher an der Uneinigkeit / den Kosten gescheitert.
Die Baumassnahmen laufen bereits, eine schnelle Info wäre also schön.
Gruß
Pluto
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Guten Tag,
folgender Sachverhalt: Bin für 6 Wochen ins Ausland verfügt worden. Bis jetzt gab es eine Überstundenregelung - bis zu 3 Stunden täglich und das 7 Tage die Woche.
Ab sofort dürfen wir nur noch 8 Tage Überstunden im Monat einbringen. D.h., mit den 2 Tagen am Wochenende je 7:48 Std. sind die 8 Tage schon erbracht. Der Arbeitgeber schreibt vor, dass ich nur noch 7:48 täglich arbeiten darf, aber auf Ereignisse flexibel reagieren muss. Bereitschaftsdienst ist nicht angeordnet.
Fragen:
Wie sieht es mit den Pausen für Beschäftigte aus? Darf ich 3 Stunden arbeiten, dann 3 Stunden Pause machen. 1 Stunde arbeiten - 2 Stunden Pause machen. usw.? Diese Zeiten sind aber jeden Tag anders.
Kann der Arbeitgeber von mir verlangen, dass ich 24 Stunden erreichbar sein muss, auch wenn ich die 7:48 schon gebracht habe?
Darf ich auch mehr arbeiten, auch wenn ich die Zeiten schon verbraucht habe, sprich, 8 Tage Überstunden im Monat zusammengebracht habe?
Wie sieht das dann Arbeitsrechtlich aus? Wenn mir dann etwas während der Arbeitszeit passiert, obwohl ich eigentlich nicht hätte arbeiten dürfen?
Wie sieht es damit aus, dass ich in meiner Freizeit das Haus nicht verlassen darf und im Haus bleiben muss? (Das ist so).
Darf eine Arbeitszeit von 7:48 Std. täglich auf den ganze Tag verstreut werden. Wir bewegen uns in einem Zeitfenster von 6:00 - 20:00 Uhr.
in der Hoffnung auf Antwort,
Heinz
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Ich habe die Frage, ob die Elternzeit auch als Beschäftigungszeit nach § 34 TVöD (Kündigung des Arbeitsverhältnis) gilt und somit die Kündigungsfrist verlängern.
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Hallo zusammen,
wer hat im Zusammenhang mit einer digitalen Poststelle in der Dienststelle (Scannen aller ein- und ausgehenden Schriftstücke sowie deren digtale Verteilung) schon Erfahrungen mit einer Invoicing- bzw. Mailroom-Software gemacht? Speziell mit Ascent Xtrata (Pro)!
Wie zuverlässig arbeitet eine solche Software bei der Erkennung, Indizierung und Verteilung von eingescannten Dokumenten (maschinell- und handschriftlich erstellte Dokumente)?
Bin für jede Rückantwort dankbar.
MfG
y20frank
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Ich würde gerne im nächsten Jahr für 2 Monate unbezahlten Urlaub nehmen. Ich bin Justizangestellte bzw. jetzt heißt es ja Justizbeschäftigte. Meine Verwaltung teilte mir mit, dass ich in dem Fall in meiner Vergütungsstufe zurückgestuft werden würde, wenn ich die Arbeit wieder aufnehme, das würde so wohl im neuen Tarifvertrag stehen. Unbezahlter Urlaub bedeutet eine Unterbrechung der Beschäftigung. Gibt es trotzdem eine Möglichkeit für mich? Wie kann man die Vertretung regeln? Gibt es die Möglichkeit, für diese 2 Monate einer Auszubildenden (diese müßten im Februar 2008 ihre Ausbildung beenden)[/size][/font] zu beschäftigen?
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Guten Tag,
da ich ev. demnächst eine Stelle als Angestellter im öffentlichen Dienst antreten kann, wollte ich mich vorab über die Vergütung informieren. Da ich jedoch nicht weiß welche Vergütungsgruppe ich bin, kann ich mir schwer gemeinsam mit der Altersstufe, die passende Vergütung aus der Tabelle heraussuchen.
Kann mir vielleicht jemand helfen?
Danke im Vorraus
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Die Klassenfahrt unseres Sohnes (Oberstufe Gymnasium) nach Wien soll rd. 450 EU kosten. Wir können uns dies leisten, halten diesen Betrag aber für unangemessen. Schließlich soll das Lernen im Vordergrund stehen und nicht ein touristischer Ausflug. Und Lernen ist auch in Deutschland für kleineres Geld möglich.
Frage: Wie kann man gegen diese Planung vorgehen, ohne unserem Sohn bei Lehrern oder Mitschülern hier zu schaden ???
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Ist es richtig, dass man für einen Hund, den man aus dem Tierheim holt, keine Hundesteuer zahlen muss ?
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Hier ein wie ich finde sehr gelungener Clip der CSU München für die Kommunalwahl 2008, vgl. Website
Oberbürgermeisterkandidat Josef Schmid
[YouTube]Klq4NXqj3Xs[/YouTube]
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Interessantes Stadtmarketing-Projekt: Vorstellung von Städten auf NRW.TV und Youtube, hier z.B. Attendorn:
http://www.youtube.com/watch?v=N-q2NtIaRNg
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Hallo, in die Runde 
Unter der Rubrik "Macht Landleben glücklich? (Ohne Post, ohne Bäcker, ohne Einkaufsmöglichkeit)" ist mir letzte Woche folgende Geschichte begegnet, die für all diejenigen interessant sein könnte, die auf dem "platten Land" leben und sich in die Diskussion darüber einmischen wollen, dass der letzte Laden im Ort unrentabel sei und deshalb auf die "Grüne Wiese" verlagert werden sollte 
Herzlich aus Bellheim
(auch plattes Land)
C.
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Asterix ist überall
Reilingen setzt auf attraktiven Ortskern mit Zukunft /
Wegweisendes Konzept bringt Absage für Supermarkt „auf der Grünen Wiese“
Wenn ein kleines Dorf voller unbeugsamer Badener nicht aufhört, den Betreibern einer ortsansässigen Supermarktkette die Stirn zu bieten, ist die Rede von Reilingen bei Hockenheim. Mit einem Aufsehen erregenden Konzept setzt die Gemeinde ein Zeichen gegen die zunehmende Verödung der Innenstädte im Land. Unterstützt werden die Reilinger dabei durch „Hilfstruppen aus dem freien Germanien“. Städteplaner der Kaiserslauterer WSW und Partner GmbH helfen den Stadtvätern bei ihrem Vorhaben einer umfassenden Neustrukturierung der Ortsmitte. Im Zentrum des gemeinsamen Projektes steht der Erhalt einer Supermarkt-Filiale im Ortskern.
Nach Auskunft von Bürgermeister Walter Klein hatte es Bestrebungen gegeben, den bestehenden Markt durch eine moderne Niederlassung am Rand der Gemeinde zu ergänzen. Das aber hätte über kurz oder lang zu einer Schließung des Geschäftes im Zentrum der 7.000 Seelen-Gemeinde geführt. Sollten die Ratsherren dem Vorhaben Steine in den Weg legen, würde sich das Unternehmen komplett aus Reilingen zurückziehen.
„Dieses Risiko sind wir eingegangen“, sagt Walter Klein. Trotz allerlei Befürchtungen, dass ihnen „der Himmel auf den Kopf fallen könnte“, hatte der Gemeinderat nach einem tragbaren Kompromiss gesucht, der den Interessen beider Seiten gerecht wird. Mit Erfolg. Gemeinsam mit den Pfälzer Stadtplanungs-Experten ist ein Konzept entstanden, das ein Beispiel für Städte und Gemeinden in vergleichbarer Lage geben könnte. Reilingen plant, den vorhandenen Supermarkt in eigener Regie weiter zu führen und gemäß dem Bedarf der Einwohner auszuweiten.
„Weil eine Gemeindevertretung keinen Supermarkt betreiben kann, führt der Weg zum Ziel über eine kommunale Wohnungsbaugesellschaft“, erklärt WSW-Geschäftsführer Dieter Wild. Neben der Erweiterung des Supermarktes im Ortskern plant die Gemeinde nun eine umfassende Sanierung mit dem Ziel, ungenutzte innerörtliche Flächen in die gewerbliche Nutzung einzubeziehen und neue „Gallier“ zu einer Ansiedlung in einem zunehmend attraktiven Ortskern zu bewegen.
Nach Auskunft von Walter Klein ist das eben anlaufende Projekt der vorläufige Höhepunkt eines, seit 16 Jahren andauernden Prozesses, dessen Ziel es ist, „den Ortskern unserer Gemeinde für ältere Menschen interessant zu erhalten und das Interesse junger Familien zu wecken." Nicht nur die Pfälzer Stadtplaner werten dies als eine richtungweisende Absage an die, in ganz Germanien verbreitete Praxis, funktionierende Strukturen in „gallischen Dörfern“ durch „Trabantenstädte auf der Grünen Wiese“ zu ersetzen. Und selbst die Reilinger Supermarkt-Betreiber haben sich – so „Dorfchef“ Klein - inzwischen von Vorzügen und Nutzen einer innerörtlichen Versorgung überzeugt und seien auf bestem Weg, sich zu wichtigen Verbündeten der „Unbeugsamen“ zu entwickeln.
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Es ist nicht leicht, bei Google die aktuelle Tariftabellen (Gehaltstabellen / Lohntabellen) für Arbeiter, Angestellte und Auszubildende im öffentlichen Dienst zu finden, ohne auf Werbung zu gelangen. Das gleiche gilt für Besoldungstabellen für Beamte und Beamtenanwärter,
Ich habe daher für alle Suchenden einen Link zu einer guten Download-Seite aufgenommen.
Links: Besoldungstabellen / Entgelttabellen
Hinweise:
- Kommunalbeamte: Werden wie Landesbeamte besoldet, daher müssen die Beamten in die Besoldungstabelle ihres Bundeslandes schauen.
- Beschäftigte der Kommunalverwaltung: Entgelttabelle TVöD Kommunen
- Sozialarbeiter, Erzieher, etc: TVöD Sozial- und Erziehungsdienst (TVöD SuE)
- Stadtwerke (soweit nicht privatisiert): TV Versorgungsbetriebe (TV-V)
- Kommunale Kliniken / Krankenhäuser: TV Versorgungsbetriebe (TVöD BT-K)
- Pflege- und Betreuungseinrichtungen: TVöD BT-B
PS: Fragen dazu kann man dann ja hier stellen oder auch in den Foren für Arbeitnehmer oder Beamte:
Gruß
Hallo,
ich habe ein 400€ Job als Pfleger angenommen. Mir wurde gesagt, dass ich keinen Anspruch auf Urlaub, Urlaubsgeld, Wiehnahtsgeld habe, VWL habe. Die Lohnsteuer in höhe von 2 Prozent soll ich auch selbst bezahlen.
Ist das rechtens?
Im Internet habe ich bis jetzt nur was für die freie Wirtschaft finden können.
Gelten die Regeln auch für den Öffentlichen Dienst?
Falls ja, wie kann ich mich dagegen währen, weil ich noch in der Probezeit bin und froh nach langer Arbeitslosigkeit ein Job gefunden zu haben?
Danke
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Ich brauche mal jemanden, der mir die Dienstaltersstufen, sofern sie überhaupt noch anwendbar sind, übersetzt.
Ich werde im August 34 Jahre alt. Würde ich dann eine Stufe steigen? Momentan bin ich in DA 6 (Bund)
Für mich sind die Besoldungstabellen mit diesem 2-, oder 3-Jahres-Rhythmus ein Buch mit sieben Siegeln.
Für eine kurze Info bedanke ich mich bereits vorab
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Hallo,
seit einigen Wochen ziehen beim Nachbarn häufig dunkle, stinkende Wolken aus dem Schornstein. Ich vermute, dass der Nachbar in seinem Ofen Müll (z.B. Plastik oder lackiertes Holz) verbrennt.
Ich schließe dann unsere Fenster und wir verlassen auch den Garten. Natürlich kein Dauerzustand.
Da das Verhältnis zum Nachbar eh schon angespannt ist, möchte ich ihn nicht persönlich darauf ansprechen. Gibt es eine Behörde, die solche Dinge auch auf anonymen Hinweis hin verfolgt ? Wenn ja: Wer ist zuständig ? Stadtverwaltung (Umweltamt, Ordnungsamt), Kreisverwaltung, Bezirksregierung oder noch eine andere Behörde ? Oder der Schorsteinfeger ?
Danke !/
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Hallo,
ich hätte für unseren ersten Firmenwagen gerne ein Kennzeichen aus der Stadt Augsburg (A), um damit den Firmennamen abbilden zu können (ähnlich wie z.B. bei "A XA"). Ich wohne aber nicht in Augsburg, sondern in Niedersachsen. Welche Möglichkeiten gibt es, trotzdem an dieses Nummernschild zu kommen ? Muss man z.B. einen Zweitwohnsitz anmelden, einen Gewerbesitz, o.ä. ? Gibt es evtl. Anbieter, die einen hier unterstützen (Briefkastenfirma o.ä.) ?
Jens
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