Na supi, ich hab in verwaltungsrecht alles geprüft, nur jetzt bin ich echt unsicher mit der Anhörung, hab gesagt das die erfolgt ist. Hab leider auch nur den verhaltensstörer nach § 6 I NdsSoG und nicht den Zustandstörer nach § 7.
Staatsrecht lief mal richtig Kacke... hatten den Bundesrat man knapp eine stunde vor der Prüfung und alles nochmal durchgekloppt und das gesetzgebungsverfahren war nur eine kleine gruppenarbeit... richtig schei... Hoffe ich hab´s wirklich geschafft und muss nicht mehr zur nachprüfung...
Zu Staatsrecht....
Im Gesetz steht ja aber explizit in Art. 77 II GG, dass der BRat den Vermittlungsausschuss anrufen KANN! Er muss es aber nicht.
"Soweit zu einem Gesetze die Zustimmung des Bundesrates nicht erforderlich ist, kann der Bundesrat, wenn das Verfahren nach Absatz 2 beendigt ist, gegen ein vom Bundestage beschlossenes Gesetz binnen zwei Wochen Einspruch einlegen."...Das kann bezieht sch aufs Einspruch einlegen...Aber halt erst Vermittlunsgausschuss...So hab ich das verstanden...
Nun bin ich echt fest überzeugt. Ich bin durchgefallen, so viel falsch. In der Zwischenprüfung und in den Übungsklasuren immer super, warum gerade dann wenn es drauf ankommt, so mies....
Ich bin immer noch total schockiert von der Mischklausur gestern!
Also ich finde, das war ganz schön knapp in der Zeit so viel zu subsumieren.. TBM's im 5 I 1 NGastG sind ja Gewerbe, stehendes Gewerbe, Gaststättengewerbe, Betreiber und Gefahr für Leben oder Gesundheit.. Dann Gewerbe definieren und subsumieren, stehendes Gewerbe definieren und subsumieren, Gaststättengewerbe auf den 1 III NGastG kommen und da wieder Sachen subsumieren und definieren und Gefahr hab ich hinsichtlich des 2er Nds. SOG mit hinreichender Wahrscheinlichkeit, absehbare Zeit und Schaden gemacht, also auch das alles definieren und subsumieren... Zeitlich wieder knapp gewesen aber recht gut..^^
Ich komm vom Kopf her auch nicht von der Mischklausur weg und gehen andauernd noch die Aufgaben durch um i-wie auf genügend Punkte zu kommen für eine Note 5..
Daher eine Frage. Gibt es bei der 30. (NKR) Aufgabe irgendwelche Punkte dafür, wenn man das Thema aufgegriffen hat mit dem VA der in Eilfällen für den Rat entscheiden kann?
Ein paar Pünktchen würden mir dafür ja schon dicke reichen. Aber ich weiß nicht ob das überhaupt irgendwie relevant war?
Da liegt gar kein Eilfall vor.