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Ich bin Kinderkrankenschwester und zusätzlich ausgebildete Still- und Laktationsberaterin.
Steht mir mit dieser Ausbildung eine höhere Gehaltsgruppierung nach Kr 8 zu?
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Welche Zulagen und Zuschläge stehen in der Rohr- und Kanalreinigung einem Mitarbeiter zu?
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Mit 2 Jahren Arbeitserfahrung, in welcher Stufe ist man dann bei der Einstellung?
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Wo findet das Vorstellungsgespräch statt, auf der Gemeinde oder auf dem Bauhof?
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Sehr geehrtes Kollegium,
der Personalrat einer Kommune (13.000 Einwohner) ist um Zustimmung nach § 75 LPVG BW gebeten worden zu folgendem Vorgang:
Der Gemeinderat möchte gerne, damit unser hochqualifizierter Stadtbaumeister und der Kämmerer nicht abwandern, eine Bezahlung nach A15 beschließen.
Die Stellen der beiden Amtsinhaber haben sich nicht verändert, die Stellen sind aktuell (nicht älter als 5 Jahre) in A14 eingruppiert.
Der Personalrat sieht dies kritisch, zumal der GR andere dringend zu besetzende Stellen im Stellenplan 2023 nicht genehmigt hat bzw. Sperrvermerke erteilt hat. Zudem fürchtet der Personalrat, dass weitere Amtsleiter dann ebenfalls eine Besoldung nach A15 beantragen.
Anhand welcher Vorgaben, Verordnungen, Gesetze etc. könnte der PR hier die Zustimmung versagen.
Welche Alternativen hat der PR.
Vielen Dank für eine Rückmeldung und
mit freundlichen Grüßen ins Forum
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Hallo,
erhält man die monatliche Zulage auch, wenn man zwar eingruppiert ist, jedoch im Minijobverhältnis?
Mit freundlichen Grüßen
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Hallo, ich möchte eine neue Stelle annehmen und bin mir nicht sicher, welche Entgeltgruppe mir zusteht.
Meine Tätigkeiten sollen folgende werden:
- Komplette Betreuung der Zeitwirtschaft,
- Komplette Bearbeitung der Reisekosten,
- Bearbeitung des Bewerbungsmanagement und
- Die Bearbeitung der betriebsärztlichen Untersuchungen (Terminüberwachung, Einladungen, Teilnahme an Sitzungen)
Hallo zusammen,
ich habe mal eine Frage an die Profis.
Ich bin 53, seit dem 24. Lebensjahr verbeamtet und im mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst tätig in der Finanzverwaltung NRW.
Ich bewege mich im mD in der Besoldungstufe A9 und vertrete dauerhaft die Teamleitung im gD.
Beim letzten schriftlichen Test (vorletzte Woche) zum Qualifizierungsaufstieg habe ich leider, trotz intensiver Vorbereitung, ein negatives Ergebnis erlangt, sodass mein Vorhaben mich für den gD zu qualifizieren, gescheitert ist. Eine weitere Möglichkeit diesbezüglich gäbe es erst wieder in 3 Jahren, dann wäre ich allerdings für mich selber dafür zu alt, mich mit 56 wieder auf die Schulbank zu setzen.
Nun erzählte ein Bekannter, dass man nebenbei ein Studium absolvieren kann, also den Bachelor.
Nun meine Frage diesbezüglich: Wenn ich so ein Studium erfolgreich absolvieren würde, so ist mir zumindest bekannt gewesen, dass dies von Behörden im Beamtenstatus nicht anerkannt wird. So heißt es zumindest in unserer Behörde, dass nichts mit der Laufbahnprüfung vergleichbar wäre.
Also wäre ein Studium hier sinnlos, wenn die Aussagen meiner Behörde stimmen.
Klar, ich könnte mich nach einem erfolgreichen Studium im Angestelltenverhältnis bewerben für eine vergleichbare Position des g D aber müsste hierfür meinen Beamtenstatus aufgeben. So dumm wäre ich natürlich nicht.
Gibt es anderweitige Möglichkeiten sich zu qualifizieren für den g D als Beamter ?
Wäre dies in einer kommunalen Behörde möglich ? Ich habe mal gehört, dass kommunale Behörden andere Möglichkeiten hätten als Landesbehörden, was ich mir aber eigentlich nicht vorstellen kann.
Gibts hier einige oder jemanden, der sich in der Angelegenheit gut auskennt und Auskunft geben könnte ?
Schon mal danke im Voraus.
lg
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Sonderurlaub für Wahlhelfer vom Bund für Berlin
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Hallo ihr lieben,
Ich hab mich in der Forensik beworben, bin seit 2016 GuK.
Habe 2,5 Jahre im Pflegeheim, 2 Jahre fest in der Klinik und 1,5 Jahre in der Zeitarbeit gearbeitet.
Nun wurde mir gesagt, ich komme in Stufe 2, ich habe aber mehr als 5 Jahre Berufserfahrung.. ist das also korrekt?
LG
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Wer ist dem Personalrat einer Kommune übergeordnet?
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Hallo,
meine Frage bezieht sich auf Nr. 7 der grundsätzlichen Eingruppierungsregelungen, die ich am Ende des Textes zitiere
Die zu gewährende Zulage bei Beginn der notwendigen Ausbildung soll die Lücke zur eigentlichen EG schließen.
Ist diese Regelung nur für die in Absatz 1 genannten Bundesländer anzuwenden oder gilt diese ohne Beschränkung?
Gibt es Urteile dazu?
7. Ausbildungs- und Prüfungspflicht
(1) Im Bereich der kommunalen Arbeitgeberverbände Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saar und Schleswig-Holstein sind Beschäftigte im Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und im Außendienst (Teil A Abschnitt I Ziffer 3) sowie im Kassen- und Rechnungswesen (Teil B Abschnitt XIII), die nicht die Anforderungen der Entgeltgruppe 5 Fallgruppe 1 bzw. der Entgeltgruppe 9b Fallgruppe 1 erfüllen, nur dann in den in Absatz 2 genannten Entgeltgruppen eingruppiert, wenn sie die der jeweiligen Entgeltgruppe entsprechende Tätigkeit auszuüben haben und nach Maßgabe des Absatzes 2 mit Erfolg an einem Lehrgang mit abschließender Prüfung teilgenommen haben. Protokollerklärung zu Absatz 1: Die Tarifverträge auf der Landesebene im Bereich des Kommunalen Arbeitgeberverbands Nordrhein-Westfalen und des Kommunalen Arbeitgeberverbands Rheinland-Pfalz bleiben bestehen.
(2) 1Für die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen 5 bis 9a ist eine Erste Prüfung abzulegen. 2Für die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen 9b bis 12 ist eine Zweite Prüfung abzulegen. 3Satz 1 und 2 gelten nur für auf der Fallgruppe 2 der Entgeltgruppen 5 bzw. 9b aufbauende Eingruppierungen. Protokollerklärung zu den Absätzen 1 und 2: 1Die Lehrgänge und Prüfungen werden bei den durch die Länder oder durch die kommunalen Spitzenverbände anerkannten Verwaltungsschulen oder Studieninstitute durchgeführt. 2Hierzu rechnen auch solche Lehrgänge und Prüfungen, die nicht für Beamtinnen/Beamte (Beamtenanwärter/-innen) und Beschäftigte gemeinsam, sondern als Sonderlehrgänge für Beschäftigte durchgeführt werden.
(3) 1Hat eine Beschäftigte/ein Beschäftigter die für ihre/seine Eingruppierung nach den Absätzen 1 und 2 vorgeschriebene Prüfung nicht abgelegt, ist ihr/ihm alsbald die Möglichkeit zu geben, Ausbildung und Prüfung nachzuholen. 2Besteht hierzu aus Gründen, die die/der Beschäftigte nicht zu vertreten hat, keine Möglichkeit oder befindet sich die/der Beschäftigte in der Ausbildung, erhält sie/er mit Wirkung vom Ersten des vierten Monats nach Beginn der maßgebenden Beschäftigung eine persönliche Zulage. 3Die Zulage wird in Höhe des Unterschiedes zwischen dem Entgelt, das sie/er jeweils erhalten würde, wenn sie/er zu diesem Zeitpunkt in der ihrer/seiner Tätigkeit entsprechenden Entgeltgruppe eingruppiert wäre, und dem jeweiligen Entgelt ihrer/seiner bisherigen Entgeltgruppe gewährt. 4Sonstige Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, die von der Entgeltgruppe abhängen, richten sich während der Zeit, für die die Zulage zu zahlen ist, nach der der Tätigkeit der/des Beschäftigten entsprechenden Entgeltgruppe. 58 Protokollerklärung zu Absatz 3: 1Der Arbeitgeber darf die Entsendung der/des Beschäftigten zu einem Lehrgang nicht von Vorbildungsvoraussetzungen abhängig machen. 2Macht die Schule oder das Institut die Zulassung zum Lehrgang von solchen Voraussetzungen abhängig, hat die/der Beschäftigte dies nicht zu vertreten.
(4) 1Die Zulage entfällt vom Ersten des folgenden Monats an, wenn die/der Beschäftigte entweder a) die Prüfung auch im Wiederholungsfalle nicht bestanden hat oder b) nicht an der ihrer/seiner Tätigkeit entsprechenden Ausbildung und Prüfung teilnimmt, nachdem ihr/ihm die Möglichkeit hierzu geboten worden ist. 2Sie entfällt ferner, wenn die/der Beschäftigte nach bestandener Prüfung in der ihrer/seiner Tätigkeit entsprechenden Entgeltgruppe eingruppiert ist. 3 In diesem Falle erhält die/der Beschäftigte das Entgelt, das sie/er erhalten hätte, wenn sie/er in dem in Absatz 3 Satz 2 genannten Zeitpunkt in der höheren Entgeltgruppe eingruppiert wäre.
(5) Von der Ausbildungs- und Prüfungspflicht sind Beschäftigte befreit a) mit einer mindestens zwanzigjährigen Berufserfahrung bei einem Arbeitgeber, der vom Geltungsbereich des TVöD oder eines vergleichbaren Tarifvertrags erfasst wird, oder bei einem anderen öffentlichrechtlichen Arbeitgeber, b) deren Arbeitsvertrag befristet oder mit einer auflösenden Bedingung versehen ist, c) die in einem Spezialgebiet besonders herausragende Fachkenntnisse aufweisen und in diesem Spezialgebiet beschäftigt werden, d) die in Krankenhäusern, Pflege- und Betreuungseinrichtungen, Versorgungs-, Nahverkehrs- oder Hafenbetrieben tätig sind. Protokollerklärung zu Absatz 5 Buchst. b: Wird der Arbeitsvertrag in ein Beschäftigungsverhältnis auf unbestimmte Zeit umgewandelt, gelten die Bestimmungen dieser Vorbemerkung.
(6) Von der Verpflichtung zur Ausbildung und Prüfung kann insoweit abgesehen werden, als die/der Beschäftigte außerhalb des kommunalen Bereiches eine oder mehrere Prüfungen abgelegt hat, die den Prüfungen nach Absatz 2 gleichwertig sind.
(7) [nicht besetzt]
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Ab wann gilt die Höhergruppierung bei 160 Fortbildung?
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Hallo,
ich bin mit meinen Kollegen jeden Tag die vollen 8 Stunden im Außendienst tätig. Wir sitzen nur im Auto und haben kein Büro oder irgendetwas in dieser Richtung. Alle dienstlichen Angelegenheiten müssen wir im Auto erledigen. Gibt es dafür Zulagen und wenn ja welche?
MfG
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Wo kann ich ein "Verzeichnis der außergewöhnlichen Arbeiten" für den landesbezirklichen Tarifvertrag in Thüringen finden, der sich aus § 19 Absatz 5 TVÖD ergibt und woraus man die Erschwerniszuschläge für kommunale Bauhöfe Thüringen sehen kann?
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- Wie werden Ostern- und Pfingstsonntag in Brandenburg behandelt?
- Wie erfolgt die Abgeltung?
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Ich würde gerne wissen wie ich, die während 9 Jahre im Öffentlichen Dienst im Ausland arbeitete und lediglich eine Rente von Euros 713.-/monatlich erhalte, diesen Betrag etwas erhöhen könnte.
Ich kann mir nicht einmal eine Krankenkasse, hier in Südamerika leisten, bin fast blind, 79 Jahre alt und zufrieden Betrag von Euros 713.- werden auch noch Steuern abgezogen….
Können Sie mir irgendwie behilflich sein?
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Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt:
Unser Personalrat bestand aus 5 Personen (insgesamt haben wir ca. 90 Beschäftigte).
Eine Kollegin hat ziemlich am Anfang gekündigt und ist somit aus dem PR ausgeschieden.
Nun möchte ich nach 3 Jahren Amtszeit aus persönlichen Gründen ebenfalls aus dem PR ausscheiden. Es gibt keine Ersatzmitglieder hier im Haus.
So auf Anhieb habe ich nichts im LPVG NRW finden können, daher meine Frage:
Bleibt der PR bis zum Amtsende (Anfang 2024) trotz meines Austritts bestehen? Oder muss direkt neu gewählt werden?
Vielen Dank vorab!
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Hallo,
den Beschäftigten steht nach derzeit gültiger Fassung eine Zulage für Praxisanleiter in Höhe von 70 € zu, sofern die Kriterien (Aufwand für Anleitung 15% der regulären Arbeitszeit) erfüllt sind.
1. Werden diese 70€ bei Teilzeit-Beschäftigten reduziert oder ist der Stundenumfang egal?
2. Wird diese Zulage auf den Tag genau berechnet oder für den ganzen Kalendermonat?
Vielen Dank.
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Beinhaltet dies auch die bezahlte Freistellung beim Tod der Schwiegereltern?
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