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Was verdient man als Busfahrer nach dem Tarifvertrag Brandenburg?
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Hallo zusammen,
ich erarbeite zur Zeit eine Stellenbeschreibung für eine Höhergruppierung. Ich arbeite im Bereich Bürgerbüro.
Meine Aufgaben dort sind:
1. Bürgerservice
2. Fundamt
3. Ausstellung Fischereischeine
4. Verkauf Restmüllsäcke / Parkvignetten
5. Erfassung einer Neubürgerbroschüre
6. Ausstellung der Familienkarte
7. Abholung Personalausweis /Reisepass
8. Ausstellung Meldebescheinigung
9. Barkassenführung und Abrechnung
Wie formuliere ich es am besten?
viele Grüße
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Guten Tag zusammen, ich stehe gerade im Konflikt mit meinem Arbeitgeber.
Ich bin Krankenpfleger in einer Psychiatrischen Notaufnahme, eingruppiert in P7 (TVöD) weil ich vor drei-vier Jahren als wir die Möglichkeit hatten auf eine Gruppierung in die P8, diese abgelehnt habe. Ich wurde durch einen Kollegen falsch beraten und er meinte, dass es nicht viel ändert oder es mehr bringen würde in der P7 zu bleiben, da ich sonst meine Stufen verliere.
Nun merke ich dass er falsch lag, ich war damals recht naiv und habe mir nichts dabei gedacht. Ich habe nun einen Antrag auf Höhergruppierung gestellt, der jedoch vom Arbeitgeber abgelehnt wurde. Sie würden sich nicht gegen geltendes Tarifrecht stellen und ich müsste nachweisen, dass ich aktuell Arbeiten der P8 nachgehe. Dabei gehe ich ja genau den Tätigkeiten nach, die meine Kollegen in der P8 nachgehen?! Ich bin zudem Praxisanleiter und mache nun eine Ausbildung zum Sicherheitstrainer und gebe Fortbildungen in Zukunft.
Ich habe eingeräumt, dass ich einen Fehler gemacht habe und nun auf Kulanz hoffe. Mein Vorgesetzter (Pflegedirektion) würde der Höhergruppierung sofort zustimmen, es scheitert aber an der Personalabteilung.
Was habe ich noch für Möglichkeiten?
Vielen Dank für die Hilfe!
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Hallo zusammen,
ich bin im kommunalen Betrieb als Straßenbauer eingestellt worden.
Mittlerweile habe ich meinen Polier gemacht und bin als Ausbilder bei der HWk eingetragen. Bekomme aber immer noch EG 6. Habe ich Chancen auf eine Höhergruppierung?
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Einen schönen Tag zusammen,
in Rheinland-Pfalz kommen Landesbeamte ja bald in den "Genuss" des Dienstrad-Leasings. Für Angestellte müsste ja die entsprechende Entgeltumwandlung im TV der Länder ermöglich werden.
Weiß jemand wie hier der Stand der Dinge ist? Für RLP bin ich jedenfalls noch nicht an Informationen herangekommen.
Herzlichen Dank und viele Grüße
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Ich war etwas über 1 Jahr krank. Ich sollte im November 2022 in die nächste Stufe SuE kommen. Durch Zufall hab ich auf meiner Gehaltsabrechnung nun gesehen, verschieben die das auf über 6 Monate. Ist das rechtens?
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Guten Tag,
ich arbeite im Krankenhaus als Sekretärin des Verwaltungsdirektors und bin in Lohngruppe 8 Stufe 5 BAT-KF eingruppiert. Ich habe ich an der Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie meine Prüfung Wirtschaftsförderer erfolgreich abgeschlossen. Außerdem erledige ich meine Arbeiten zu 90 % eigenständig. Ich denke, dass ich in die Lohngruppe 9a eingruppiert werden sollte. Welcher Tarif ist mit dem KF vergleichbar?
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Sehr geehrte Damen und Herren,
bin examierte Fachkraft geworden am 30.11.2021. In meinem Arbeitsvertrag steht Lohngruppe 4 und Lohnstufe 2. Ist das richtig?
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Hallo, ist es möglich, dass nach einer Neubewertung einer Stelle die Besoldung angepasst wird (in geringere Besoldungsgruppen), obwohl man die Stelle bereits mehrere Jahre mit einer höheren Besoldung belegt hat? Müsste es dann nicht so sein, dass die Besoldung erst dann herabgesetzt werden kann (für den Nachfolger), wenn die Stelle von einer anderen Person besetzt wird? Ich fände es nicht schlüssig, wenn ein Beamter (der gleiche Beamte) mit unveränderten Aufgaben eine geringere Besoldungsgruppe erhalten würde, weil eine Stelle unter unveränderten Bedingungen auf einmal eine schlechtere Wertigkeit besäße?
--> Kommunalverwaltung, gehobener Dienst, Verwaltung, keine Veränderung des Aufgabenfeldes, der Aufgaben, des Fachbereiches oder der Abteilung.
Danke!
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Hallo, werden mir Berufserfahrungen bei freien Trägern im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe anerkannt, wenn ich mich im ASD bewerbe?
Danke und liebe Grüße
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Guten Abend!
Im Saarland ist es so geregelt, dass Beamten auf Widerruf 27 Tage Erholungsurlaub je Jahr zustehen. Betreffend des dualen Studiums im nicht-technischen gD ist es so, dass die dreijährige Studienzeit folgende Praxisanteile aufweist:
- im erstes Jahr, also in den ersten beiden Semestern, einen Praxisanteil von 5 Monaten (1M Behörde + 7M FH + 4M Behörde)
- im zweiten Jahr, also Semester 3 und 4, 4 Monate Praxisanteil (4M FH + 4M Behörde + 4M FH)
- im dritten Jahr, also Semester 5 und 6, 4 Monate Praxisanteil (4M Behörde, 8M FH)
Mir stellt sich nun die Frage, wie der Urlaub zu werten ist? Es ist bekannt, dass Urlaub nur in den Praxisphasen genommen werden kann, nicht in den Theoriephasen. Verringert sich dann automatisch die Anzahl der Urlaubstage auf den Praxisanteil?
- Beispiel: Lediglich 4 Monate Praxis im zweiten Jahr, somit auch nur 1/3 eines Jahres.
Ist der Urlaub dann dennoch 27 Tage für vier Monate, oder sind es auch nur 27/3, also 9 Tage, Urlaub?
Dass es dennoch bei 27 Tagen Urlaub bleibt, kann ich mir kaum vorstellen, immerhin sind das 5,5 Wochen auf rund 16 Wochen, also rund ein Drittel der Praxisphase wäre Urlaub. Andernfalls kann ich mir auch nicht vorstellen, dass der Urlaub einfach angepasst wird - man bekommt ja auch die Besoldung durchgehend und nicht nur in den Praxisphasen. Ich habe mir überlegt, ob eventuell eine Regelung getroffen wird, dass man den Freizeitwert auf 1/3 herabsetzt und die anderen 2/3 dann einfach vergütet. Wobei in diesem Falle ja das Problem im Raum stünde, dass Überstunden grundsätzlich abzubauen und nicht abzugelten sind...
Kurzum: ich bin etwas ratlos. Kann mir jemand weiterhelfen? Bundesland Saarland.
LG
Guten Tag,
Ich habe eine Frage
Laut dem TVÖD und den Bestimmungen würde mir P13 zustehen. Im Moment bin ich in P12 mit der Stufe 5 eingruppiert. Ich habe 17 Jahre Berufserfahrung und leite seit 1 Jahr die Notaufnahme mit 14 VK bei uns im Krankenhaus.
Ist es richtig so, dass falls ich in P13 komme dann in Stufe 4 runtergestuft werde ? Oder wovon ist das abhängig ?
Mit freundlichen Grüßen
PG
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Hallo zusammen,
ich sitze seit Ende meines Vorbereitungsdienstes in 08/18 auf einer A10 Stelle, werde aktuell (noch) nach A9 besoldet. Im 08/21 habe ich meine Lebenszeiturkunde erhalten, sodass im 08/22 bei meinem aktuellen Dienstherren die Beförderung auf A10 anstehen würde.
Ich wechsle nun aber voraussichtlich zum 01.04.2022 auf eine A12 bei einem anderen Dienstherren.
Die Frage ist, ob für meine Beförderung auf A10 beim neuen Dienstherren die 6 Monate Erprobungszeit von vorne beginnen, oder ob für die A10 die Zeiten auf meiner alten Stelle mit guten Beurteilungen angerechnet werden und die Erprobungszeit ab 04/22 erst für Beförderungen ab A11 gilt.
Mit anderen Worten: Kann ich beim neuen Dienstherren auch im 08/22 auf A10 befördert werden oder frühestens zum 01.10.2022 (da Beginn zum 01.04.2022)?
Diese Frage konnte mir bisher niemand 100%ig beantworten, daher hoffe ich, dass hier jemand eine Antwort hat..
Info: Beide Dienstherren sind Kommunen in NRW.
VIELEN DANK VORAB ????
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Hallo ich habe eine Frage, bin Altenpflegehelferin und bin seit ca 12 Jahren in der Pflege.
Werde im nächsten Monat bei der Diakonie anfangen aber verstehe die Eingruppierung en und die Stufen nicht, könnte mir einer helfen ?
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Hat schon jemand was von der Stadt Herne gehört bezüglich Zusage/Absage für das Einstellungsjahr 2022?
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Guten Tag,
wie kann ein Job Abo auf Ihrer Seite eingerichtet werden?
Danke für eine Rückmeldung.
Picus
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Hallo zusammen,
wie wird man eingruppiert, wenn man frisch nach dem Bachelor Studium einsteigt?
Vielen Dank und viele Grüße
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Hallo zusammen,
es wurde bei uns eine Stelle ausgeschrieben, für die ich mich interessiere. Diese war bereits vergangenes Jahr ausgeschrieben und hatte mich kurz nach Ausbildungsabschluss darauf beworben (EG 9a). Absage kam nicht unerwartet, da eine Berufserfahrung von mind. 6 Monaten nach Ausbildung vorausgesetzt war. Bewerbung erfolgte trotzdem auf Hinweis der stv. Vorgesetzten aus dem Bereich.
Nun bin ich zwar letztendlich doch in der Abteilung gelandet, habe dort aber eine andere Stelle, EG 6. Da mir ab Februar aber weitere Aufgaben dauerhaft übertragen werden sollen, soll meine Stelle neu bewertet werden. Was dann dabei raus kommt ist noch nicht bekannt und dauert ohnehin paar Wochen.
Nun ist die o.g. Stelle aufgrund von Kündigung wieder ausgeschrieben. Die Voraussetzungen erfülle ich vollständig.
Kommt es nun unpassend, wenn ich mich dennoch bewerbe, obwohl meine Stelle ja momentan angepasst wird?
Außerdem: ich bin schwanger. Der AG weiß Bescheid und gehe in ca zwei Monaten in MuSchu. Bin allerdings nur zwei Monate in Elternzeit, da mein Mann gerne zuhause bleiben möchte. Bin also mit zwei Wochen Urlaub, MuSchu und EZ bereits nach etwa fünfeinhalb bis sechs Monaten wieder zurück.
Die betroffene Stelle wird ab April frei, antreten könnte ich diese erst Mitte/Ende September.
Gerne her mit Euren Ratschlägen.
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Hallo!
Um mir einen umfassenden Überblick in den Verwaltungsalltag zu gestatten - der sich in der Praxis wegen Corona leider nicht hat realisieren lassen - würde ich einfach mal die Frage in den Raum stellen:
Seid ihr mit eurer Berufswahl des nicht-technischen gehobenen Verwaltungsdienstes noch zufrieden?
Als kurzen Stupser: ihr könnt gerne alles anführen, völlig gleich ob:
- Karrierechancen Hoffnung vs. Realität
- Gehalt
- Berufsalltag
- Verbeamtung/Anstellung
- Kollegen
- tägliches Aufgabenfeld vs. gelernte Theorie im Studium
- (Entscheidungs)freiheit(en)
- und viele mehr! Gerne alles, was euch noch so einfällt.
Würdet ihr das Studium und/oder den Beruf wieder wählen?
Bevorzugt ihr eine Kommunalbehörde, Landesbehörde oder Bundesbehörde?
Würdet ihr euch wieder verbeamten oder eher nicht? Die gleiche Frage auch hinsichtlich einer Anstellung gemäß TV-L usw.
Ich freue mich auf viele Antworten und eine rege Diskussion. :-)
In welche Gruppe wird eine Kassiererin in einer Badeanstalt eingestuft?
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