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Geschrieben von: Gast, 18.12.2021, 15:00, Forum: Bauhöfe, Abwasser, Stadtreinigung, Antworten (1)

Guten Tag, wenn man im Bauhof als Springer eingesetzt wird (ohne Ausbildung), d.h. nie in einer festen Gruppe angesiedelt ist, hat dies eine Auswirkung auf das Gehalt?

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Geschrieben von: Gast, 18.12.2021, 12:30, Forum: TVöD, Antworten (1)

Hallo Zusammen,

ich werde demnächst eine Stelle als IT-Systemadministrator im öD beginnen. Die Stelle ist für TVöD 10 ausgeschrieben, jedoch erfülle ich nicht die persönlichen Voraussetzungen (kein Studium). Werde ich in die Entgeldgruppe 9 b oder 9 c eingruppiert ?
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Ich bedanke mich im Voraus.

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Geschrieben von: Gast, 18.12.2021, 10:22, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (5)

Ich würde gerne wissen, wie die Kündigungsfristen im öffentlichen Dienst nach 30 jähriger Mitarbeit sind?

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Geschrieben von: Gast, 18.12.2021, 07:04, Forum: Bauhöfe, Abwasser, Stadtreinigung, Antworten (2)

Hallo,
vielleicht weiß jemand mein Anliegen zu beantworten.
Ich starte demnächst nach langer Krankheit eine Wiedereingliederung.

1) Ein Arztbesuch fällt genau in diese Stundenzahl (4 Stunden). Zählt der Arztbesuch zu dieser Stundenzahl dazu oder muss ich diese Stunden an diesem Tag anders verlegen?

2) zu Frage 1: Es ist ein Facharzt und wie ich gehört habe darf man eigentlich oder hat das Recht während der Arbeitszeit einen Facharzt aufzusuchen. Stimmt das?

3) Die Wiedereingliederung geht von Montags bis Freitags. Freitag Heiligabend ist aber generell frei, muss ich trotzdem arbeiten und/oder wird mir das gutgeschrieben (?) oder nachholen? Dumm wäre letzteres, denn dann müsste das formell geändert werden......

Vielen Dank

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Geschrieben von: Gast, 17.12.2021, 19:41, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (3)

Hey Suche Rat Smile

Ich bin in einer leitenden Position tätig. Leider sind die Vorstellungen meines Chefs und die meiner nicht mehr miteinander vereinbar. Deswegen habe ich meine Stelle rechtzeitig zum 1.1. gekündigt.
Zu genaueren Info: ich war zunächst ein normaler Mitarbeiter meiner Abteilung. Später gab es dann einen Erweiterungsvertrag zum Leiter der Abteilung. 

Diesen habe ich fristgerecht gekündigt. Also würde ich nach dem 1.1. wieder ein "normaler" Mitarbeiter sein.
Meine Kündigung wurde von meinem Chef angenommen und es gab auch ein Antwortschreiben, dass sie meine Entscheidung respektieren.
Nun habe ich meine Personalabteilung darauf hingewiesen, dass ich demnächst nicht mehr der Leiter der Abteilung sein werde. (Habe ich gemacht weil sie mich weiterhin eingeplant haben)

Daraufhin gab es vom Chef einen Brief, dass sie mich verpflichten, die Leitung weiterhin kommissarisch zu führen.

Angeblich bis ein Nachfolger gefunden ist. Jedoch ist diese Stelle noch nicht mal ausgeschrieben.

Meine Frage jetzt: Darf mein Arbeitgeber das?
Mich verpflichten nach dem 1.1. weiter als Leiter tätig zu sein ??

Vielen Dank für eure Hilfe in Voraus !

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Geschrieben von: Gast, 17.12.2021, 14:18, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (2)

Hallo zusammen 
Habe ich als geringfügig Beschäftigte einen Anspruch auf meine vertragliche Arbeitszeit?
Durch Corona kam die Kurzarbeit, dass ich dann kein Anspruch habe, kann ich noch nachvollziehen...
Aber nach Beendigung dieser schweren Zeit, habe ich doch auch das Recht wieder arbeiten zu dürfen, oder?
Haben alle Pflichten des Vertrages, doch die Vergütungen stehen uns nicht zu?
Es wird nicht informiert, wenn man nachfragt, kommt keine Erklärung...
Ich würde mich freuen, wenn ich hier eine Erklärung bekomme....
Liebe Grüße 
Nicole

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Geschrieben von: mercury, 17.12.2021, 11:21, Forum: Ausbildung / Studium Beamte, - Keine Antworten

Hey liebe Leute!

Ich bin beim googlen auf dieses Forum gestoßen und dachte mir, ich versuchs mal :D
Gibt es hier auch noch andere Leute, die in 2022 den Bachelor of Laws in Köln beginnen (01.09.)?

Vor kurzer Zeit habe ich eine Zusage zum dualen Studium bei der BezReg erhalten (bzw. ein Einstellungsangebot - aber denke mal, dass das als Zusage gilt). Seitdem versuche ich mir so viele Infos zusammen zu tragen wir nur möglich um bestens in den neuen Lebensabschnitt zu starten.

Vielleicht haben aber auch einige hier genau diesen Weg bereits eingeschlagen oder durchlaufen und würden ihre Erfahrungen teilen? :)

Liebe Grüße
Mercury

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Geschrieben von: Gast, 17.12.2021, 05:50, Forum: Bauhöfe, Abwasser, Stadtreinigung, Antworten (6)

Darf ein Bauhofleiter eine schriftliche Abmahnung erteilen und wenn ja, muss der Abgemahnte unterschreiben?

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Geschrieben von: Gast, 16.12.2021, 21:18, Forum: Arbeitnehmer, - Keine Antworten

Hallo, hat jemand schon das Vorstellungsgespräch hinter sich und kann mir ungefähr sagen was da abgefragt wurde? Danke!!!

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Geschrieben von: Peterpan, 16.12.2021, 19:28, Forum: Verwaltungsfachangestellte, - Keine Antworten

Hallo,

Hat jemand eine Übersicht des Zusammenspiels von den Hauptgruppen? Zum Beispiel wenn in einer Aufgabenstellung steht, dass man etwas ausgibt, Hauptgruppe 8 und man Einnahmen hat, dann kann das nur eine bestimmte Hauptgruppe "Einnahmen" sein oder ????

Gruß Smile

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Geschrieben von: Gast, 16.12.2021, 17:02, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (8)

Hallo und guten Tag,

ich gehöre einem im letzten Jahr neu gewähltem Personalrat an, der sich ausschließlich aus "Neulingen" zusammensetzt. Da die meisten von uns verbeamtet sind, kennen wir uns leider noch nicht ausreichend mit dem Tarifrecht aus.

Wir haben nun eine Vorlage bekommen, die wir so nicht nachvollziehen können:
Arbeitnehmerin soll von einem befristeten Arbeitsverhältnis in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen werden. Bisherige Bezahlung nach E6 TVöD VKA (Behörde in NRW/Sachbearbeitung). Im unbefristeten Arbeitsverhältnis soll sie die gleiche Tätigkeit ausüben, soll aber nur nach E5 bezahlt werden. Begründung: Die von der Mitarbeiterin vor vielen Jahren absolvierte Ausbildung (3jährig) weist nicht den für die auszuübende Tätigkeit betreffenden spezifischen Zuschnitt auf, so dass die durch die Ausbildung erworbenen Kenntnisse nicht ausreichen, um die Tätigkeiten auf dem erforderlichen Niveau erbringen zu können.

Ich lese aus der Entgeltordnung, dass in NRW eine 3jährige Ausbildung Voraussetzung ist, mehr nicht.

Kann mir jemand dazu hilfreiche Tipps geben?

Vorab vielen Dank.

Grüße
Lotta

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Geschrieben von: Gast, 16.12.2021, 13:53, Forum: TV-L, Antworten (2)

Ich bin pensionierter StD, also A15, und arbeite seit September 2021 an einem staatlichen Gymnasium auf Angestelltenbasis. Ich wurde E14 eingestuft. Müsste das in meinem Fall nicht E15 sein?

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Geschrieben von: Gast, 16.12.2021, 12:39, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (4)

Guten Morgen,

Ein PR ist nur beschlussfähig, wenn die Hälfte seine Mitglieder anwesend ist (ggf. auch durch Ersatzmitglieder) § 39 BPersVG.
Ferner besagt § 40 BPersVG, dass in Angelegenheiten, die nur eine Gruppe betreffen, nach gemeinsamer Beratung eine Beschlussfassung durch die Vertreter der betroffenen Gruppe erfolgt. 

Dem PR gehören noch Vertreter dieser Gruppe an, diese nehmen aber an der aktuellen Sitzung nicht teil (krank, Urlaub, Lehrgang).
In diesem Fall, wird die Beschlussfassung ausgesetzt und der TOP auf die nächste Sitzung vertagt. Beschlüsse, die ohne Gruppenmitgliedern gefasst wurden, sind unwirksam.

Wie sieht es aber aus, wenn von 5 Gruppenmitgliedern nur eine Person dieser Gruppe an einer Sitzung teilnimmt. 
Nach den Bestimmungen des BPersVG § 39 u. 40 ist der PR beschlussfähig, wenn die Hälfte der Mitglieder anwesend ist.
Aber wann ist eine Gruppe beschlussfähig? Kann ein einzelnes Mitglied einen Gruppenbeschluss herbeiführen, wenn das gremium beschlussfähig ist?
Wenn ja, wo steht es geschrieben.

Dienststelle d. Bundes Bund, Mitglieder im PR: 20 (Grp1 = 15 / Gruppe 2 = 5), Grundlage: BPersVG, Bundesland: SH

Beste Grüße aus Schl.-H.

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Geschrieben von: Gast, 16.12.2021, 12:03, Forum: TVöD, Antworten (1)

Hallo zusammen, wie hoch ist das Gehalt, wenn im Jobangebot folgende Angabe steht: "E 8 erfolgt unter Beachtung des § 12 TVöD"?

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Geschrieben von: Gast, 15.12.2021, 22:05, Forum: Krankenhäuser, Betreuung, Pflege, Antworten (2)

Hallo.

Ich finde einfach nichts Oassendes im Internet, nun muss ich doch mal hier fragen... vllt kann mir jmd. helfen.

Ich habe Februar 2018 meine Ausbildung zur ex. Altenpflegerin bestanden.
Ein halbes Jahr in einem Altenheim gearbeitet und schließlich habe ich Oktober 2018 in einer Rehaklinik, Neurologie auf der IMC begonnen, bis heute. (Eingruppiert in P8)
Auf meinen Abrechnungen konnte ich entnehmen dass ich P8 eingruppiert bin und mit Stufe 2 begonnen habe. Ich bin im Februar 2019 in Stufe 3 gestiegen.
Laut AVR, Internet usw. müsste ich nach 3 Jahren, sprich Feb. 2022 in Stufe 4 steigen ODER liege ich da falsch? Es heißt nach 3 Jahren in Stufe 3 geht es in Stufe 4. Habe ohne Unterbrechung dort gearbeitet..

Warum ich das frage, ich habe vor, den AG zu wechseln, wohl zum 1.04.22, dann wäre ich im Grunde schon in Stufe 4, wenn ich richtig liege mit 3 Jahren in Stufe 3.
Es bleibt der AVR und ebenfalls Kath. Krankenhaus bestehen. Nur bin ich dort nicht mehr auf der IMC, heißt auch keine P8 mehr.

Nun möchte man mich in P7 stecken. Was korrekt ist. Aber Stufe 3 ? Und man sagt mir, ein Aufstieg in Stufe 4 wäre dann erst im Februar 2024.
Im Grunde wurde ja nichts übernommen vom vorherigen AG, und 6 Jahre um eine Stufe höher zu kommen?
Ich bin verwirrt :-D

LG

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Geschrieben von: Gast, 15.12.2021, 17:22, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (2)

Hallo zusammen,

ich habe zum 31.3.2022 gekündigt und habe noch mehr als 3 Wochen Urlaub + Überstunden, so dass ich bereits Anfang März meinen letzten Tag haben werde. Nun meint mein Arbeitgeber, ich muss die Tage anders nehmen, also nicht "voranstellen", so dass ich im März noch die "Neue" einlernen kann. Ich muss hier vllt. einfließen lassen, dass ich nicht "in Gutem" gehe, sondern sehr verärgert bin. Ich mache meine Arbeit jedoch natürlich noch weiter bis zum letzten Tage (das hatte ich zumindest seither vor).

Hat jemand eine Idee wie sich das mit dem Urlaub verhält? kann mein Arbeitgeber mir vorschreiben, den Urlaub z.B. wochenweise auf Januar und Februar und März zu verteilen?

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Geschrieben von: Gast, 15.12.2021, 07:18, Forum: TVöD, Antworten (1)

Guten Morgen,

wir werden in den TVöD überführt. Wenn man seinen Änderungsvertrag erhält kann man diesen unterschreiben und läuft dann über Tarif oder man unterschreibt nicht und behält seinen Individualvertrag. Falls man nicht mit seiner Eingruppierung einverstanden ist, wurde uns im Personalbüro gesagt, soll man unterschreiben und dann einen Widerspruch machen. Ist das richtig, oder kann man den Widerspruch auch machen ohne zu unterschreiben (dann würde man ja theoretisch die Bedingungen akzeptieren) ?

Euch einen schönen Tag.

Stephanie

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Geschrieben von: Gast, 14.12.2021, 22:23, Forum: TV-V, - Keine Antworten

Hallo zusammen,
welche Eingruppierung kann man als Energiefachwirt bei einem mittelständischen Stadtwerk verlangen, wenn ich demnächst die Projektleitung für unser Fernwärmenetz übernehmen soll?
Das Netz wird neu übernommen und es muss alles neu aufgebaut und organisiert werden. Eine Stellenausschreibung dazu gibt es nicht,da die Stelle intern vergeben wird. 

Zudem habe ich auch vor einem Jahr den Abrechnungsbereich der EEG Anlagen mit allem drum und dran übernommen, was auch sehr sehr viel Fachwissen erfordert (auch inkl. Eigenverantw. Meldungen an den ÜNB). 

Gehaltsverhandlungen stehen jetzt an. Ich tendiere zur 11 oder 12 (TV-V), habe aber absolut keine Vergleiche. Bisher bin ich in 8-4.

Danke für euer Feedback

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Geschrieben von: Gast, 14.12.2021, 22:07, Forum: Krankenhäuser, Betreuung, Pflege, Antworten (1)

Guten Abend zusammen. 

Ich bin seit 4 bis 5 Jahren im Krankenhaus tätig und zZ in P5 Stufe 3. Ich habe jetzt jedoch die Möglichkeit in P6 aufzurücken (beim selben Arbeitgeber). 
Bleibe ich dann in Stufe 3,oder falle ich zurück?

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Geschrieben von: Gast, 14.12.2021, 19:12, Forum: Krankenhäuser, Betreuung, Pflege, Antworten (1)

Hallo Forum, 

Ich arbeite seit ca 5 Jahren als Krankenpflegehelfer (1- jähriges Examen) auf einer internistischen Station einer großen Berliner Klinik (Tvöd-P). 
Jetzt haben wir hier den Sonderfall des neuen Tarifvertrags Entlastung, wonach es einen Examinierten/Patienten Schlüssel gibt der nicht unterschritten werden darf. Unter anderem bedeutet dies, es müssen immer mind 2 examinierte im Nachtdienst sein. 
Meine eigentliche Frage ist, darf mir der Arbeitgeber meinen Schichtdienst sozusagen "streichen"? Sprich mir fallen jegliche Schichtzulagen weg, sowie Urlaubstage? 

LG

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