Neue Themen
Hallo aus Bremen. Ich habe gerade meine Seminare fertig und lerne für die Prüfung als Baumkontrolleur. Kann mir jemand sagen was für Fragen vorkommen, auf was man sich konzentrieren soll?
Jetzt beantworten / kommentieren!
Meine Geschichte liegt schon einige Jahre zurück, ich kann sie allerdings immer noch nicht als abgeschlossen betrachten, da es bei bestimmten Ereignissen immer wieder hochkocht.
Bisher habe ich es gut verdrängen können, wollte auch wegen der Verschwiegenheitspflicht als Beamter nicht an die Öffentlichkeit.
Ich fühle in mir schon den starken Wunsch der Offenlegung, es einfach loszuwerden.
Ich hatte damals den Status "Beamter auf Lebenszeit", konnte nicht vor, nicht zurück. Versetzungen wurden abgelehnt, ein Laufbahnwechsel war nicht möglich. Ich fand mich wie ohnmächtig in einem Käfig gefangen und wohl kurz vor einem Nervenzusammenbruch. Mit letzter eigenbestimmter Kraft kündigte ich den Dienst. Als besondere "Wertschätzung" wurde das 13. Monatsgehalt zurück gefordert, was ich heute noch als sehr ungerecht empfinde, da ich bis 31.12. meinen Dienst tat. Zu dem Zeitpunkt war mir das aber alles egal, ich wollte nur raus aus diesem Irrenhaus. Wie kann ich mein Erlebtes offen legen, ohne dass ich mit der Verschwiegenheitspflicht in Konflikt gerate?
Jetzt beantworten / kommentieren!
Hallo! Ich bin Sozialarbeiterin mit Masterabschluss (staatliche Anerkennung), Berufserfahrung in SPFH, sowie stationäre Jugendeinrichtung, tiergestützte Soziale Arbeit, Leitungserfahrung, Praxisanleiter und habe noch eine kaufmännische Wirtschaftsausbildung. Nun habe ich eine Stelle in der Fachbereichsleitung SPFH mit QM und Projektmanagement in Aussicht. Welche Gehaltsklasse kann ich mit ruhigem Gewissen verhandeln?
Jetzt beantworten / kommentieren!
Wer ist laut Stellenplatzbeschreibung für die Erstellung des Winterdienstplans (Rufbereitschaft etc.) zuständig und übernimmt die Verantwortung?
Jetzt beantworten / kommentieren!
Guten Abend Kollegen...
Ich bin zum 01.10.2013 bei meinem jetzigen AG eingestiegen. Zum 01.01.2016 wurden wir in ein Kreisunternehmen umgegliedert. Alle vertragsrelevanten Dinge behielten ihre Gültigkeit. Damals war es vertraglich so geregelt, daß, wer das 30. Lebensjahr überschritten hat, 30 Tage Urlaub bekommt. Nun haben wir den Fall, daß niemand davon was wissen will und es dazu leider auch keine Beschlüsse mehr gibt. Im Netz finde ich leider nichts zum TV-N MV aus 2013... Hat jemand was, was er mir zum Urlaub zur Verfügung stellen kann? Im Arbeitsvertrag ist leider nur geregelt, "gem. TV-N MV"... Man will uns systematisch 2 Tage aberkennen. Damals hatten wir einen Personalrat, heute einen Betriebsrat... Leider ist der momentan mit "eigenen Dingen" beschäftigt und arbeitet mehr für das Unternehmen... Falls jemand schwarz auf weiß zeigen kann, was genau im damaligen Vertrag stand, wären wir sehr dankbar...
Mit kollegialem Gruß...
Jetzt beantworten / kommentieren!
Hallo,
ich möchte fragen, ob meine Eingruppierung stimmt.
Bin in Entgeltgruppe 3 Stufe 3.
Laut den Beispielen zur Eingruppierung kann man als Rettungsschwimmer für die Badeaufsicht auch in Entgeltgruppe 4 kommen.
Jetzt beantworten / kommentieren!
Wie hoch ist das Gehalt von neu ausgebildeten Angestellten bei der Bezirksregierung Arnsberg?
Jetzt beantworten / kommentieren!
Guten Tag,
welche Entgeltgruppe erhalten Teamleiter die im Außendienst in der mobilen Blutspende arbeiten?
Jetzt beantworten / kommentieren!
Hallo liebes Forum,
habe eine Zusage für Einstellung als Beamtin bei einer Kommune erhalten. Bin bisher Landesbeamtin mit Erfahrungsstufe 10. Weiß jemand, ob die Erfahrungsstufen bestehen bleiben und ob zum Grundgehalt ebenfalls eine Strukturzulage gezahlt wird?
Vielen Dank
Jetzt beantworten / kommentieren!
Habe vom ASB in die Diakonie gewechselt. Bin jetzt zwei Stufen niedriger in der Gehaltstabelle. Was kann ich dagegen tun? Habe jahrelange Berufserfahrung.
Jetzt beantworten / kommentieren!
Hallo zusammen!
Folgender Sachverhalt: Es geht um eine Bewerbung um eine Einstellung als Inspektoranwärter/in (1. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2) in Niedersachsen.
§ 14 Abs. 3 NBG besagt:
(3) 1Für den Zugang zu Laufbahnen der Laufbahngruppe 2 sind für das erste Einstiegsamt mindestens zu fordern
1.
als Bildungsvoraussetzung ein mit einem Bachelorgrad abgeschlossenes Hochschulstudium oder ein gleichwertiger Abschluss und
2.
als sonstige Voraussetzung
a)
eine nach Art und Dauer qualifizierende berufliche Tätigkeit oder
b)
ein mit einer Prüfung abgeschlossener Vorbereitungsdienst.
2Die Voraussetzung nach Satz 1 Nr. 2 muss nicht erfüllt sein, wenn ein Hochschulstudium als unmittelbar für die Laufbahn qualifizierend anerkannt wird. 3Die Anerkennung setzt voraus, dass durch das Hochschulstudium die wissenschaftlichen Erkenntnisse und Methoden sowie die berufspraktischen Fähigkeiten und Kenntnisse vermittelt werden, die zur Erfüllung von Aufgaben in der Laufbahn erforderlich sind. 4Bei einem Hochschulstudium, durch das die erforderlichen berufspraktischen Fähigkeiten und Kenntnisse nicht ausreichend vermittelt werden, muss die Voraussetzung nach Satz 1 Nr. 2 nur dann nicht erfüllt werden, wenn das Hochschulstudium im Übrigen als für die Laufbahn qualifizierend anerkannt wird und die erforderlichen berufspraktischen Fähigkeiten und Kenntnisse im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses in einer das Hochschulstudium ergänzenden auf bis zu sechs Monate zu bemessenden Einführung in die Laufbahnaufgaben vermittelt werden. 5Soll der Abschluss nach Satz 1 Nr. 1 innerhalb eines Vorbereitungsdienstes nach Satz 1 Nr. 2 erworben werden, so genügt als Bildungsvoraussetzung eine Hochschulzugangsberechtigung nach § 18 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG).
§ 24 der NLVO besagt zudem
(1) 1Bildungsvoraussetzung für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 ist ein mit einem Bachelorgrad abgeschlossenes Hochschulstudium oder ein gleichwertiger Abschluss. 2Abweichend von Satz 1 genügt für die Zulassung zu einem Vorbereitungsdienst eine Hochschulzugangsberechtigung nach § 18 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes, wenn der Abschluss nach Satz 1 innerhalb des Vorbereitungsdienstes erworben werden soll.
Ich habe micht mit einer Hochschulzugangsberechtigung aufgrund einer beruflichen Vorbildung (VFA-Ausbildung + 3 Jahre Berufserfahrung) nach § 18 Abs. 4 S. 2 NHG auf eine entsprechende Anwärterstelle bei einem Landkreis beworben.
In der Stellenausschreibung wurde jedoch "Abitur oder Fachhochschulreife" gefordert - meiner Ansicht nach quasi eine Standardfloskel.
Dementsprechend wurde ich nun darüber informiert, dass ich in dem Bewerbungsverfahren nicht berücksichtigt werde, da ich eben kein (Fach-) Abitur habe...
Meine Frage: Dürfen die das überhaupt? - Also dürfen die einfach nach "Gutdünken" höhere Anforderungen setzen, als Beamtengesetz und Laufbahnverordnung es vorsehen?
Verstößt das nicht ggf. sogar gegen Artikel 33 Abs. 2 GG?
Für sachkundige Antworten wäre ich sehr dankbar!
Jetzt beantworten / kommentieren!
Hallo zusammen,
ich bin in einer Kommune im Rhein-Main-Gebiet beschäftigt. Meine Kollegen und ich sind sehr unzufrieden, was unsere Stellenbewertungen angeht. Seit einiger Zeit lässt unser AG diese von einem kleinen Büro (Wald-und-Wiesen-Alleinunterhalter) durchführen, gefühlt stimmen die Ergebnisse hinten und vorne nicht. Im Austausch mit Kollegen anderer Kommunen bestätigt sich unser Verdacht.
Nun würden wir gerne mal stichpunktartig die Stellen anderweitig prüfen lassen, wissen aber nicht wo. Wenn man googelt, findet man einige Angebote für Arbeitgeber, aber kaum was für Arbeitnehmer.
Hat jemand einen Tipp, an wen man sich wenden kann und was sowas kosten könnte? Verdi scheidet aus, da nur sehr wenige Kollegen organisiert sind.
Bin für jeden Vorschlag dankbar.
VG
Micha
Jetzt beantworten / kommentieren!
Hallo,
zum besseren Verständnis erkläre ich erstmal worum es geht:
Anfang 2020 bin ich aus meiner alten Firma ausgeschieden, weil der Standort aufgelöst wurde. Während der Zeit dort war ich zwar als normaler Mitarbeiter eingestellt, bin aber schnell in eine andere Abteilung verschoben worden um dort jemanden zu ersetzen. Der Mitarbeiter kam schlussendlich immer nur für kurze Zeit und irgendwann gar nicht mehr wieder, so dass ich diese Stelle dann fünf Jahre bis zum Ende besetzt habe. Bei der Stelle selbst handelte es sich um eine höhere Stelle als meine eigentliche und in meiner eigentlichen war ich nie wirklich tätig. Trotzdem steht in meinem Arbeitszeugnis, dass ich in meiner eigentlichen Stelle tätig war und die andere Stelle nur "gelegentlich" als Vertretung" ausgeübt habe.
Die Frage ist nun folgende: Habe ich jetzt noch die Möglichkeit das ändern zu lassen? Ich meine mein Vertrag wurde zwar nie angepasst, aber ich finde bei fast fünf Jahren durchgehender Ausübung könnte man das durchaus besser formulieren als "gelegentliche Vertretung". Falls ja, wie stelle ich das am besten an? Den Standort selbst gibt es ja nicht mehr und deshalb arbeiten auch meine Vorgesetzten nicht mehr dort (nur zu meinem ehemaligen Teamleiter habe ich noch aktiv Kontakt). Und habe ich überhaupt ein Recht auf diese Änderung?
Jetzt beantworten / kommentieren!
Hallo,
Ich arbeite als Angestellter im TVÖD VKA mit einem (sehr regelmäßigen) Rahmendienstplan/Jahresdienstplan mit Wechselschicht (Tagschicht,Nachtschicht). Also ich weiß im Januar, wieviel Überstunden ich im Dezember haben könnte und wann Tag-Nachdienst ist. Um die ÜS abzubauen, erhalte ich an einem geplanten Arbeitstag "Freischichten", die allerdings nur Verfügerdienste bzw in Rufbereitschaft umgewandelt sind. Ich kann also an diesen Tagen nicht wirklich frei planen,weil es könnte ja früh angerufen werden,ich soll arbeiten kommen. Bei frei erhalte ich die im TV vereinbarte Pauschale (soweit korrekt) muss ich arbeiten-wird es einfach wieder nur `normale` Arbeitszeit-weil an dem Tag hätte ich ja eh arbeiten müssen.
Frage1: Kann im Rahmen eines Jahresdienstplanes ein Arbeitstag in "Frei aber Rufbereitschaft" umgewandelt werden?
Frage2: Kann der AG plötzlich aus Tagdiensten Nachtdienste machen? ( ungefragt? Kurz-oder auch langfristig?)
Besten Dank!
Dani
Jetzt beantworten / kommentieren!
Guten Abend,
ich habe 5,5 Jahre Medizin studiert, aber dann das letzte Semester nicht abgeschlossen, sondern mich für ein Arbeitsleben in der Wirtschaft entschieden mit nun gesamt 25 Jahren Berufserfahrung, davon z.B. 11 Jahre im Vorstandsstab einer Bank.
Seit kurzem bin ich nach Umzug als Assistenz des hiesigen Landrates angestellt. Aufgrund meiner Leistungen wurde ich bereits entfristet. Die Stelle ist mit E8 eingruppiert, mir gibt man aber nur die E5 mit Zulage auf E8 - aufgrund fehlenden Abschlusses und der Vorgabe, den nächstmöglichen Termin zur IHK-Externenprüfung Kauffrau für Büromanagement wahrzunehmen. Die Zulassung der IHK liegt vor. Die Prüfung habe ich noch nicht ablegen können. Gleichzeitig ist man mit meinen Leistungen so zufrieden, dass meine Stelle (da ich auch Projekthaft arbeite) auf die E9 gemäß Orgagutachten angehoben werden soll und ich soll die stellv. Büroleitung übernehmen, um dann die Büroleitung perspektivisch zu übernehmen.
Leider stellt sich die Personalabteilung quer. Sie beharrt auf der E5, die Zulage ist nur temporär, E9 und höher gäbe es nicht für mich, die 11 Semester Studium werden nicht anerkannt.
Ist das so rechtens? Ich lese immer wieder von Ausnahmen, wo es im Ermessen liegt, bei Erbringen der Leistung auf die Qualifikation zu verzichten.
Kann mir jmd. helfen und profunde Quellen nennen für die Personalleiterin?
Besten Dank vorab.
Jetzt beantworten / kommentieren!
Ich suche eine Stellenbeschreibung für einen Projektverantwortlichen oder Programmverantwortlichen im TvöD in EG 9, 10 oder 11.
Danke!
Jetzt beantworten / kommentieren!
Hallo,
wir sind Mitarbeiter der Gemeinde und im öffentlichen Dienst. Wir haben am Sonntag bei der Bundestagswahl gearbeitet.
Manche Mitarbeiter waren vormittags Wahlhelfer und mache Nachmittags. Es gab auch Mitarbeiter, die nur ausgezählt haben.
Zum Auszählen waren eben alle da.
Wie habt ihr es geregelt? Wir haben 50€ Erfrischungsgeld bekommen. Bekommt man zusätzlich noch die geleisteten Stunden sowie den Sonntagszuschlag oder einen Tag Sonderurlaub? Oder beides? Ist dies irgendwo gesetzlich geregelt oder liegt es im Ermessen des Arbeitgebers?
Ich wäre über eure Hilfe dankbar.
Vielen Dank
MS89
Jetzt beantworten / kommentieren!
Hallo!
Ich habe einen Abschluss als Sozialassistentin und arbeite auch als solche in einer Kindertagesstätte. Während dieser Tätigkeit habe ich mein Studium abgeschlossen und habe nun einen Bachelor in Soziologie, was ja eine Sozialwissenschaft ist.
In der Tabelle mit Beispielen zur Eingruppierung im TVöD-SuE stehen Sozialwissenschaftler in der Gruppe S12, Sozialassistentinnen aber in der S4. Wenn ich meine Tätigkeit wie bisher ausübe, wo müsste ich dann eingruppiert werden?
Vielleicht kennt sich da ja jemand aus und kann mir helfen.
LG, Marie
Jetzt beantworten / kommentieren!
Hallo,
ich hatte einen Teilzeitvertrag von 01.06. - 31.08. im Kindergarten wo ich mit S4 und 20 Stunden in der Woche ein Grundentgelt hatte von 1375,56€ im Monat. Nun bekam ich einen neuen Vertrag wieder mit 20 Stunden und S4 von 08.09. - 30.09 da der Kindergarten erst in der zweiten Septemberwoche anfängt. Mein Grundentgelt ist jetzt 923,29 €. Stimmt das so?
Vielen Dank schonmal!
Jetzt beantworten / kommentieren!
Wie werden Krippenpädagogen im SuE eingruppiert?
Jetzt beantworten / kommentieren!
Aktuelle Stellenangebote
Bitte passen Sie die Suche nach Ihren Wünschen an:Frage stellen!


