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Geschrieben von: Gast, 04.07.2021, 16:19, Forum: TVöD, Antworten (2)

Wie wird der Gehalt im öffentlichen Dienst versteuert??
Welcher Prozentsatz?

Vielen Dank

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Geschrieben von: Gast, 04.07.2021, 01:28, Forum: Bauhöfe, Abwasser, Stadtreinigung, Antworten (1)

Ich wollte mal fragen ab welchem Alter kann man beim Bauhof arbeiten?

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Geschrieben von: Gast, 03.07.2021, 21:37, Forum: TVöD, Antworten (3)

Hallo zusammen,
ich wollte nachfragen, was ihr zu meiner Eingruppierung meint und ob eine Höhergruppierung auf E10 möglich wäre.

Kurze Daten: Kleine Kommune in Ba-Wü, Verwaltungsfachwirt, eingruppiert in EG9B

Aufgabengebiete:
Sachgebietsleitung Standesamt / Ordnungsamt / Bürgerbüro 
Ordnungsamt und Standesamt mit allen Aufgaben (Obdachlosenrecht, Strafanträge, AO bei häusl. Gewalt uvm / Beurkundung von Geburten / Trauungen / Sterbefälle, ausländische Angelegenheiten, Nachlassangelegenheiten etc.)
Zivilrecht
Wahlen
Versicherungen
Satzungen 
Friedhofsverwaltung

Ich übe diese Tätigkeiten seit 2 Jahren aus, nach mehrmaligem Fragen habe ich vor Kurzem meine Stellenbeschreibung zum ersten Mal gesehen. Es ist lediglich eine Tabelle mit meinen Tätigkeiten, nirgends gibt es einen Hinweis, dass diese "Tabelle" der EG 9B entspricht. Ist das normal?
Bevor ich mit meinem Chef rede und einen Antrag auf Höhergruppierung stelle, wollte ich auch mal in der Runde fragen, was ihr zu der Eingruppierung meint.

Wir haben leider keinen PR, den ich mit ins Boot holen könnte...

Ich bedanke mich schon mal auf Eure Antworten Smile

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Geschrieben von: Gast, 01.07.2021, 23:47, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (3)

Servus,
meine Stelle ist kürzlich neu bewertet worden. Als Resultat kam eine Bewertung nach E10 heraus. 
Ich bleibe aber weiterhin in  E9b eingruppiert mit dem Hinweis der Behördenspitze, dass die Entgeltgruppe 10 nicht ins Gesamtgefüge passen würde.
Ich frage mich, wie ich mich verhalten soll?!
Ist diese Handhabe eines Behörden- und Personalchefs rechtens? 
Für Infos wäre ich dankbar.
 
Viele Grüße

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Geschrieben von: Gast, 01.07.2021, 19:51, Forum: Krankenhäuser, Betreuung, Pflege, Antworten (2)

Hallo zusammen, 
Ich wechsel bald zum neuen Arbeitgeber der nach TVL bezahlt. 
Bisher habe ich AVR. Dort bin ich Gruppe 9 Stufe 6.
Kurz zu mir, habe 2003 mein Examen gemacht, habe 2008 im der Anästhesie angefangen, habe 2020 meine Fachweiterbildung bestanden, habe 2x 1 Jahr Elternzeit genommen und bin seit 1 Jahr auf Intensiv tätig. Vorher seit 2008 immer Anästhesie. 
Mein neuer Arbeitgeber sagt das ich max. in Stufe 3 komme. Kann das sein?Er meint er kann sich nicht erklären warum ich bisher in Stufe 6 bin schließlich habe ich die Fachweiterbildung erst letztes Jahr abgeschlossen. 
Ich dachte bisher das es nach Berufsjahren geht. Und mein Examen hab ich 2003 gemacht und immer gearbeitet. 
Wäre lieb wenn sich da jemand auskennt. 
Lg

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Geschrieben von: Gast, 01.07.2021, 19:47, Forum: TVöD, Antworten (1)

Hallo,
da ich weder vom Personalrat noch von der Gewerkschaft Unterstützung bekomme, möchte ich hier meine Fragen stellen:

Im April 2015 nahm ich meine Tätigkeit in einer Stadtverwaltung auf. Eingestellt wurde ich mit der Entgeltgruppe 3. Da dies meine erste Stelle im Öffentlichen Dienst war, kannte ich mich mit Einstufung und Tätigkeitsmerkmalen nicht aus.

Später stellte ich jedoch fest, dass ich mit meiner Ausbildung und den Kenntnissen, Anspruch auf EG 5 habe und stellte deshalb in 09/2019 einen Antrag auf Höhergruppierung. Daraufhin wurde mir von der Personalabteilung mündlich mitgeteilt, dass dazu die Stellenbeschreibung überarbeitet werden müsse. Mir ging es aber nicht darum, die Stelle neu zu bewerten, sondern vorerst die korrekte Eingruppierung zu erhalten. Dies teilte ich im November 2019 wiederum schriftlich  mit. Leider kam ich damit auch nicht weiter und ich erstellte die minütliche Aufstellung meiner Tätigkeit. Diese lag dem Personalamt im Oktober 2020 vor.

Mit Datum vom 01.06.2021 erhielt ich die Mitteilung, dass die vorgenommene Stellenbewertung ergeben hat, dass für die Aufgaben 53 % gründliche Fachkenntnisse erforderlich sind und diese somit mit der EG 5 bewertet werden müssen.

Die Erhöhung wird rückwirkend für 6 Monate gezahlt. Da ich aber zum 01.01.2021 eine andere Stelle innerhalb des Hauses besetzt habe, die schon mit EG 5 bewertet war, erhalte ich eine Nachzahlung der Erhöhung nur für Dezember 2020.

Meine Fragen:

Die Aufgaben haben sich während meiner Tätigkeit NICHT verändert, lediglich die prozentuale Aufteilung hat sich aufgrund meiner Aufzeichnung verändert. Hätte mir von Anfang an (2015) die höhere Entgeltgruppe zugestanden?

Wie lange DARF sich Personalamt und Personalrat Zeit lassen, die Stellenbewertung vorzunehmen. Würde der Zeitraum der rückwirkenden Nachzahlung nicht mit dem Eingang (Oktober 2020) beginnen?

Ich würde mich freuen, hier Antworten zu bekommen.

Herzliche Grüße

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Geschrieben von: Gast, 01.07.2021, 14:54, Forum: TV-V, Antworten (1)

Wie geht es nach 4 Jahren in der Stufe 6 weiter ?

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Geschrieben von: Gast, 01.07.2021, 13:50, Forum: Beamte, Antworten (2)

Hallo zusammen,

ist die Zuweisung der Stellvertreterfunktion eines Kämmerers (Besoldungsgruppe A13) per Geschäftsverteilungsplan an einen Beamten in A8 mittlerer Dienst zulässig? Vor allem ohne Zustimmung?

Gibt es hierzu irgendwelche rechtlichen Regelungen?

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Geschrieben von: Gast, 01.07.2021, 13:30, Forum: Kommunalbeamte, - Keine Antworten

Hallo ist die Zuweisung der Stellvertretung eines Kämmerers Besoldungsgruppe A13 per Geschäftsverteilungsplan für einen Beamten in A8 zulässig???
Gibt es hierzu irgendwelche gesetzlichen Regelungen?

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Geschrieben von: Gast, 01.07.2021, 13:14, Forum: TV-V, Antworten (1)

Hallo, 
Folgende Frage:
mein Gehalt soll vom jetzigen Tochterunternehmen der freien Wirtschaft auf den TVV des Mutterbetriebes angeglichen werden.
Bzw ich soll also nach TVV neu eingestuft werden.

Ich habe einen Masterabschluss, der auch geforderte Qualifikation im Einstellungsvoraussetzung war. Zusätzlich habe ich eine Mitarbeiterin unter mir, welche mir zwar Zuarbeiter, über die ich jedoch nicht die 100%ige Führung habe.
Ich arbeite seit fast 3 Jahren im Unternehmen und habe im Vorfeld bereits 4 Jahre Berufserfahrung gehabt.

Mit welcher Einstufung/Eingruppierung kann ich hier rechnen? Bzw. Welchen Vorschlag kann ich im Rahmen des Verhandlungsgesprächs machen? Liebe Grüße und besten Dank Smile

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Geschrieben von: Gast, 30.06.2021, 19:03, Forum: Bauhöfe, Abwasser, Stadtreinigung, Antworten (2)

Ich bin Vorabeiter in Schleswig Holstein vom Bauhof. Ich habe 5 Kollegen, die ich einteilen und planen muss. Bin seit 20 Jahren auf dem Bauhof tätig, habe keine abgeschlossene Ausbildung und bin momentan in der Gruppe 4 eingestuft. Habe ich Anspruch auf Gruppe 6?
mit freundlichen Grüßen

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Geschrieben von: Gast, 30.06.2021, 11:58, Forum: Kita, Jugend, Soziales (SuE), - Keine Antworten

Hallo,

durch den Wechsel von TV-L in TV-L S wechsle ich erst zwei Jahre später von Stufe 4 in Stufe 5. In meinem Falle bedeutet das,
dass ich zwei Jahr später 250 € netto mehr verdiene. Ich finde das ungerecht.... Der Wechsel hat mir keinerlei Vorteil gebracht....

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Geschrieben von: Gast, 30.06.2021, 05:59, Forum: TV-L, Antworten (2)

Liebes Forum, laut einer Stellenbeschreibung als Regierungsbeschäftigter erfolgt die Eingruppierung bis einschließlich EG8. 
Aber in welche Stufe würde ich kommen? Bin gelernter Kfz-Mechatroniker mit 14 Jahren Berufserfahrung, nimmt man die Ausbildungszeit dazu kämen nochmal 3 1/2 Jahre hinzu. 
Des weiteren ist die ausgeschriebene Stelle im Schichtdienst F/S/N. Mit was für Zulagen kann ich rechnen? Vielen Dank schonmal im Vorraus.

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Geschrieben von: MrWaterbed, 29.06.2021, 23:24, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (3)

Moin!

Vor Ca. 1er Woche hatte ich ein nettes Gespräch mit meinem geldgierigen Chef bezüglich meiner Gehaltserhöhung nach 1 Jähriger Zugehörigkeit im Betrieb.
Ich habe im Februar 2020 angefangen, die erste Gehaltserhöhung habe ich dann zum September bekommen. Halbes Jahr Zugehörigkeit nach weiteren 6 Monaten also zu März hätte ich dann meine weitere erhalten sollen... wir haben jetzt das Gehalt bekommen und nun steht da son Mist wie Leistungszulage kann jederzeit wiederrufen werden.

Das ist nicht die Absprache gewesen es hieß Gehaltserhöhung und nicht Zusatzzahlung die sobald mein Chef nen Furz quer hat er wieder streicht, oder Pauli verliert und er es deswegen streicht  Icon_eek 

Im AV steht :

§3 Freiwillige Leistungen

1. Urlaubsgeld
2. Aus- Weiterbildung
3. Jahresbonus

Aber nichts von Gehalt in Form von Zulagen....

Jemand ne Idee was ich dagegen machen kann ?
Im Internet steht dass die Auflistung im AV unwirksam wäre ? Und er das gar nicht darf ? 

Danke im Voraus

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Geschrieben von: Gast, 29.06.2021, 12:40, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

Hallo
Was muss ich machen um eine Höhergruppierung zu bekommen? 
Technischer Mitarbeiter: Zuständig für GLT, DGUV-V3 Prüfung, BMA, Störungsbeseitigung von E-Problemen, HLS usw.
Jetzt E5/3. Einstellungsdatum: 01.03.2019
Ausbildung: Elektroinstallateur danach 18Jahre Kundendienst in E-Tech (2,5Jahre) und HLS (15,5Jahre)
Dank und Gruß im Voraus
Manfred

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Geschrieben von: Gast, 29.06.2021, 09:23, Forum: TVöD, Antworten (6)

Guten Morgen,

ich denke derzeit darüber nach, ob ich einen Höhergruppierungsantrag stellen sollte.
Derzeit bin ich in E7 eingestellt.

Meine Aufgaben laut derzeitiger Stellenbeschreibung umfassen:
- Wahlsachbearbeitung komplett
- Bürgerbüro Leitung (Einwohnermeldeamt, Passamt, Gewerbeamt, Fundbüro, Fischereischeine, Allgemeine Verwaltung usw.)

Neu hinzugekommen sind bzw. werden:
- Mitarbeit/Zuarbeit im Bereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung (hier speziell: Sachbearbeitung Obdachlosenrecht und Hunde/gefährliche Tiere inkl. )
- Leitung Ausbildung (ab September 2021)

Was meint ihr?
Rechtfertigen die neuen Bereiche (sofern ich sie in meine Stellenbeschreibung aufnehmen lasse) eine Höhergruppierung? Oder kann ich mir den Antrag sparen?

LG,

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Geschrieben von: Gast, 29.06.2021, 07:36, Forum: TV-V, Antworten (1)

Hallo,
ich möchte bei dem selben Arbeitgeber intern den Job wechseln. Aktuell werde ich nach TV-N bezahlt. Die neue Stelle wäre allerdings im TV-V. 
Ist es Gang und Gebe in der Eingruppierung wieder zurückgestuft zu werden? Das wäre ja normalerweise eine Verschlechterung. Ich hatte mir die selbe Eingruppierung wie vorher vorgestellt.
Gehaltstechnisch wäre dieselbe Gruppe & Stufe wie in TV-N nun im TV-V das gleiche, wie eine niedrigere Gruppe & dafür höhere Stufe.
Vielen Dank!

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Geschrieben von: Gast, 28.06.2021, 23:08, Forum: Beamte, - Keine Antworten

Hi - Ich bin seit 11Jahren Beamter im mittleren Dienst NRW und möchte eine Stelle im gehobenen Dienst in Rheinland Pfalz annehmen. Bei der neuen Stelle soll ich zunächst Angestellter werden, nach 18Monaten/Ref. eine Prüfung ablegen (Lehrer für Fachpraxis) und dann die Verbeamtung auf Probe erhalten.
Wie könnten die mich direkt als Beamter (Wiederruf,Probe egal) übernehmen?
Was hätte ich, sollte eine direkte Verbeamtung nicht gehen, für Nachteile ?

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Geschrieben von: Gast, 28.06.2021, 16:23, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (2)

Was kann der Betriebsarzt als Hilfestellung für Mitarbeiter unterstützen oder einleiten, wenn diese alleinstehend offensichtlich an Demenz erkranken (knapp 1jahr vor Rentenbeginn)
?

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Geschrieben von: Gast, 28.06.2021, 12:50, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (4)

Hallo,
ich arbeite seit 3 Jahren nebenberuflich als Gärtner für 15 Std monatlich bei einer Stadtverwaltung. Jetzt wurde eine Stelle als Hausmeister für ein Bürgerhaus mit 10 Std monatlich öffentlich ausgeschrieben. Da die Stelle als Hausmeister seit April nicht besetzt ist, habe ich von diesem Zeitraum schon die jetzt ausgeschriebene Stelle besetzt.
Meine Frage. Warum wurde die Stelle nicht intern ausgeschrieben? Und habe ich ein Anrecht darauf dass mir diese Stelle zugewiesen wird?
Das Problem ist, dass sich auch die Frau des Ortsvorstehers für diese Stelle beworben hat, und dass der Ortsbeirat eine Stellungnahme zur Einstellung abgeben soll, obwohl Personalangelegenheiten Sache des Gemeindevorstands ist.

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