Neue Themen


Geschrieben von: Gast, 24.09.2019, 19:25, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (2)

Hallo, ich muss mal eine Frage loswerden, da ich im PR neu bin und nicht gleich mit der Tür ins Haus fallen will...
Ich bin mir nicht sicher, ob bei uns (überschaubare Kommune, SN) alle richtig eingruppiert sind. Meine Frage(n) nun: Inwieweit ist es Pflicht des PR, zu überprüfen, ob alle richtig eingruppiert sind und welche Möglichkeiten/Hilfen gibt es hierzu? Oder müsste jeder Beschäftigte sich selbst kümmern, heißt: nur wer meckert (z. B. Antrag auf Höhergruppierung) wird im Einzelfall überprüft? 
Wäre nett, wenn ich ein paar Ansätze bekäme, ich will ja als "neuer Besen" nicht unüberlegt "kehren" oder die Kompetenzen des PR überschreiten. Vielen Dank

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Geschrieben von: Gast, 21.09.2019, 00:58, Forum: Krankenhäuser, Betreuung, Pflege, Antworten (1)

Hallo ihr lieben,
ich bräuchte dringend Hilfe und weiß leider nicht an wen ich mich wenden kann. Es geht darum, dass ich eine Arbeitsstelle in Aussicht habe, die nach TVöD der Krankenhäuser bezahlt wird. Nun würde ich in EG 3 eingeordnet. Meine Frage ist ob, das richtig ist, da ich ausgebildete Physiotherapeutin bin und nun Management studiere. Die Stelle ist im Bereich Verwaltung. Müsste ich höher eingestuft werden? Bin mir nicht sicher, da meine Ausbildung in einem anderen Bereich ist.
Ich danke euch im voraus.
LG Lia

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Geschrieben von: Gast, 20.09.2019, 10:30, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (1)

Hallo zusammen,

folgender Fall ist eingetreten:
PR Vorsitzender legt sein Amt nieder, sowohl als Vorsitzender als auch als Mitglied.
Das 1. Ersatzmitglied ist jedoch noch 6 Wochen in der Elternzeit.
Müssen wir auf ihn warten, bis zur neuen Wahl des Vorsitzenden?
Oder können wir das 2. Ersatzmitglied einladen und die Wahl durchführen?

Danke im Voraus!!

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Geschrieben von: Gast, 20.09.2019, 10:11, Forum: TVöD, - Keine Antworten

Guten Morgen,
ich beabsichtige meinen unbefristeten Vertrag (Erzieher beim öffentl. Dienst, S9 Stufe 1) zu kündigen - möchte gerne noch die Jahressonderzahlung mitnehmen und daher in einem sog. Aufhebungsvertrag entweder zum 15.12. oder 31.12.19 kündigen - so wie ich die Regelung verstanden habe muss ich zum 1.12. noch im öffentl. Dienst beschäftigt sein, damit ein Anspruch auf Sonderzahlung gewährt wird - eine sog. Rückzahlungsklausel zur Sonderzahlung kann ich in meinem Arbeitsvertrag nicht vorfinden und kann davon ausgehen, dass diese bei einem Ausscheiden zum 15.12. oder 31.12.19 auch nicht anteilig zurückgefordert werden kann - oder liege ich in meiner Annahme falsch?
Mit welchem Kündigungszeitpunkt wäre ich auf der sicheren Seite, im Blick auf die uneingeschränkte Sonderzahlung?
Danke vorab für Ihr freundliches Bemühen und sehe Ihrer Antwort gerne entgegen!

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Geschrieben von: Gast, 19.09.2019, 20:55, Forum: Arbeitnehmer, - Keine Antworten

Hat jemand Erfahrung als Verwaltungsfachangestellte/r in Österreich gemacht? Zu mir ich habe die Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten im Kommunaldienst in Bayern gemacht. Mein Plan wäre es, nach Wien zu ziehen. Nur weiss ich nicht ob es so einfach ist, mit dieser Ausbildung einfach in den öffentlichen Dienst nach Österreich zu welchseln bzw. dort einzusteigen.

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Geschrieben von: Gast, 19.09.2019, 11:54, Forum: Öffentlicher Dienst, - Keine Antworten

Hallo Forumsmitglieder,

ich darf den Stellenplan für unsere Gemeinde erstellen und nun stellt sich mir die Frage, was ich in die Spalte "Zahl der tatsächlich besetzten Stellen des Vorjahres" eintrage.

Folgender Fall:
Die Stelle ist im Stellenplan in E 9b ausgewiesen, der Mitarbeiter, der die Stelle innehat, wird jedoch aktuell noch nach E 9a bezahlt.


Hierzu meine Frage:
Trage ich den Mitarbeiter in der Spalte "tats. besetzt" bei E 9b ein oder in die Spalte E 9a ein.

Wir in der Spalte nur abgefragt, ob die Stelle besetzt ist, egal welche Entgeltgruppe der Mitarbeiter innehat? Oder muss ich den Mitarbeiter der Entgeltgruppe zuordnen, in der zum Stand 30.6. eingruppiert ist?

Für eine kurze Info wäre ich sehr dankbar.

Lg Marion

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Geschrieben von: Gast, 19.09.2019, 09:21, Forum: TV-V, - Keine Antworten

Hallo,

ich möchte mich auf eine Stelle zum Teamleiter Logistik/Lager bewerben. Die Vergütung erfolgt im Rahmen des TV-V (Bundesland Bayern), entsprechend der Fachausbildung und beruflichen Erfahrung.
Kurz zu mir: 11 Jahre Erfahrung in der Logistik. Qualifikation: Ausbildung zum Fachkraft für Lagerlogistik und danach eine Weiterbildung zum Logistikmeister. Anders gesagt Industriemeister Fachrichtung Logistik oder Fachwirt Logistik.
Meine Frage daher: Welche Entgeltgruppe wäre die richtige für diese Position?


Besten Dank im Voraus.

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Geschrieben von: Gast, 16.09.2019, 11:28, Forum: Ausbildung / Studium Arbeitnehmer, Antworten (4)

Hallo zusammen,

habe die Ausbildung zur Pflegefachkraft beendet und habe nach der Ausbildung den Betrieb gewechselt.
Von meiner alten Arbeitsstelle wurde mir gesagt, dass ich die 400 € bei der nächsten Abrechnung bekomme..

Jetzt musste ich aber leider feststellen, dass von den 400 € Steuern abgezogen worden sind..
Lt. Abrechnung habe ich jetzt nur 261 € bekommen.

Ist das richtig so? Laut Internet und Gesetz müssen es doch genau 400 € sein oder nicht?

Was kann ich denn jetzt unternehmen? Was wäre, wenn mein alter Arbeitgeber mir sagt, dass er mir nicht mehr geben will? Anwalt?

Liebe Grüße

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Geschrieben von: Gast, 15.09.2019, 20:07, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (3)

Hallo liebe Forenfreunde,
Ich wurde vor drei Monaten unbefristet mit 6 Monate Probezeit im öffentlichen Dienst in Bayern eingestellt und bin jetzt seit einigen Wochen schwanger. Geplant war das nicht.
Jetzt habe ich Angst noch während der Probezeit oder im Anschluss gekündigt zu werden, sobald ich meine Schwangerschaft melde. Kann mich bitte jemand über die gesetzlichen Bestimmungen aufklären?

Danke.

Maria G.

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Geschrieben von: Gast, 13.09.2019, 15:43, Forum: Öffentlicher Dienst, Antworten (1)

Bürgermeister verlangt nach Bandscheibenvorfall, Stellungnahme was ich noch arbeiten kann. Muss ich diese leisten?

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Geschrieben von: Gast, 13.09.2019, 10:35, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (3)

Hallo liebe Kollegen,

da wir als Musikschule (VKA/öffentlicher Dienst) mit solchen Themen wie Ferienüberhang und Zusammenhangstätigkeiten zu tun haben, ist unser Problem etwas speziell:
Es standen bei uns in letzter Zeit zwei Fortbildungen, eine am Arbeitsort, eine 50 km entfernt, ausserhalb der Arbeitszeit auf dem Plan. Diese Termine wurden als verpflichtend für alle Arbeitnehmer
vom Chef angekündigt. Eine Mitwirkung des PR nach § 72 Abs 4 Nr.16 hat nicht stattgefunden, weil er "so wenig Zeit hat".

Meiner Meinung handelt es sich inklusive der Anfahrtszeit um Mehrarbeit. Da fast alle Kollegen Teilzeitverträge haben, müsste das eben entsprechend honoriert werden.
Alternativ könnte man über eine positive Verrechnung mit dem bei uns jährlich und haarklein errechnetem Ferienüberhang
sprechen.

Der Chef behauptet dagegen es würde zu den Zusammenhangstätigkeiten gehören.
Die Zusammenhangstätigeiten sind in §52 "Sonderregelungen für Beschäftigte als Lehrkräfte an Musikschulen" des Tarifvertrags TVöD-VKA geregelt.

Die Aufzählung sieht folgendermaßen aus:

Protokollerklärung zu Absatz 1
1 Bei der Festlegung der Zahl der Unterrichtsstunden ist berücksichtigt
worden, dass Musikschullehrer neben der Erteilung von Unterricht insbesondere
folgende Aufgaben zu erledigen haben:
a. Vor- und Nachbereitung des Unterrichts (Vorbereitungszeiten),
b. Abhaltung von Sprechstunden,
c. Teilnahme an Schulkonferenzen und Elternabenden,
d. Teilnahme am Vorspiel der Schülerinnen und Schüler, soweit dieses
außerhalb des Unterrichts stattfindet,
e. Mitwirkung an Veranstaltungen der Musikschule sowie Mitwirkung im
Rahmen der Beteiligung der Musikschule an musikalischen Veranstaltungen
(z.B. Orchesteraufführungen, Musikwochen und ähnliche
Veranstaltungen), die der Arbeitgeber, einer seiner wirtschaftlichen
Träger oder ein Dritter, dessen wirtschaftlicher Träger der Arbeitgeber
ist, durchführt,
f. Mitwirkung an Musikwettbewerben und ähnlichen Veranstaltungen,
g. Teilnahme an Musikschulfreizeiten an Wochenenden und in den Ferien.

Von Fortbildungen ist also nicht die Rede...
Wer hat eine Idee oder Erfahrung mit dem Thema Fortbildung in Verbindung mit Zusammenhangstätigkeiten?
Ich bin für jeden Tipp dankbar.

Mit besten Grüßen,
Mo
PR-Vorsitzender

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Geschrieben von: Gast, 10.09.2019, 21:09, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (2)

Hallo,
ich weiß nicht wie ich vorgehen soll. Ich bin seit 8 Monaten als Vorsitzender für die Angestellten nachgerückt. Nun mein Problem: Ich stecke in der Zwickmühle dass aus der Dienstellenleitung einer davon mein Teamleiter ist. Seit ich den Vorsitz übernommen habe und auch schon Entscheidungen mitgetroffen habe, die der Dsl nicht gerade gefallen haben, kommuniziert der Tl überhaupt nicht mehr mit mir und die Dsl nur noch selten. Wenn ich dies unseren Gesamtvorsitzenden sage wird es lapidar abgewunken, er glaubt es nicht. Wie kann ich weiter vorgehen?

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Geschrieben von: Gast, 10.09.2019, 14:09, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (4)

Guten Tag,

ich möchte mal fragen, wie es in Euren Dienststellen gehalten wird mit Ausschreibungen.
Wann wird intern ausgeschrieben und wann extern? Ich bin gespannt auf Eure Antworten.
Mit kollegialen Grüßen

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Geschrieben von: Gast, 09.09.2019, 16:34, Forum: Personalrat / Betriebsrat, - Keine Antworten

Hallo, ich bin neu im Personalrat und soll nun auch an Vorauswahl- und Auswahlterminen für Einstellungen teilnehmen.
Auf meiner Suche nach geeigneten Fortbildungsveranstaltungen bin ich nicht so recht fündig geworden. Kann man auch ohne Schulungen hieran teilnehmen? Worauf muss der Personalrat achten?
Danke für Eure Hilfe im Voraus.

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Geschrieben von: Gast, 09.09.2019, 12:13, Forum: Verwaltungsfachangestellte, Antworten (1)

S10347
 
Hat hier evtl. jemand brauchbare Aufbaumuster für die verschiedenen Ernennungsfälle im Fach Beamtenrecht?

Ich komme da irgendwie nicht mehr hinterher und muss das dringend nacharbeiten...  Icon_rolleyes Icon_confused 

Leider haben wir keine vernünftigen Aufbaumuster erhalten und mir fehlt auch irgendwie mal ein ausformulierter Lösungsansatz als Beispiel... Ich weiß nicht, was vom NSI wo gefordert wird. 
D020

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Geschrieben von: Gast, 09.09.2019, 10:31, Forum: TVöD, Antworten (1)

Sehr geehrte Damen und Herren,


wie und wo werde ich eingruppiert und eingestuft als Verwaltungsangestellte bei den Maltesern, mit einem abgeschlossenem Bachelorstudium im Gesundheitsmanagement (2017) und 35 Jahren Berufserfahrung am Universitätsklinikum.
Entscheidet die abgeschlossene Berufsausbildung oder die ausgeführte Tätigkeit?


Ich hoffe Sie können mir eine Auskunft geben.

Mit freundlichen Grüßen 

Andrea

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Geschrieben von: Gast, 09.09.2019, 09:47, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (4)

Hallo,
einer unserer Personalsachbearbeiter ist grundsätzlich der Meinung, dass die Bewilligung von Teilzeit in Elternzeit nicht der Mitbestimmung durch den PR unterliegt (LPVG NRW), da sich der Anspruch aus dem Bundeserziehungsgeldgesetz ergibt. Das Gremium hatte der Einstellung der Kollegin zugestimmt (Zeitpunkt 1.10.) Die Elternzeit beginnt am gleichen Tag. Die TZ in Elternzeit erfolgt ab 13.01.
Wie sieht es in Eurer Dienststelle aus?
Vielen Dank für Eure Antworten
Gast

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Geschrieben von: Gast, 08.09.2019, 14:21, Forum: TV-L, Antworten (5)

Hallo,

ich habe vor zwei Jahren einen Höhergruppierungsantrag gestellt. Aufgaben wurden mir über Jahre nur mündlich übertragen, immer mit Versprechnungen garniert, man würde meine Stelle entsprechend höher bewerten lassen. Was nie geschah.

Jetzt, wo die Bewertung meiner Stelle abgeschlossen werden soll, soll eine Herabgruppierung stattfinden von E8 auf E6. Mit dem Hinweis, dass man mir dann nahelegen würde, meinen Antrag zurückzuziehen. Dazu wurden aus meiner Stelle viele Aufgaben, die ich tatsächlich übernehme, einfach herausgestrichen und ein Arbeitsvorgang sogar so gesplittet, dass ein Anteil von über 50% einfachste Sachbearbeitung und die Gesamtbewertung somit der E6 entspricht und meine Stelle darüber hinaus  eine beruflichen Veränderung erfahren hat. Das ist so, als würde ein Abteilungsleiter für IT plötzlich Sekretär im Schulbüro werden. 

Inzwischen habe ich die Faxen dicke, für jahrelanges Engagement und Fleiß und darüber hinaus teure private Weiterbildungen derartig abgestraft zu werden.

Und habe hypothetisch in den Raum gestellt, meinen Höhergruppierungsantrag zurückzuziehen und mich auf die im Vergleich wenigen Aufgaben meiner noch gültigen Stellenbeschreibung zurückzuziehen. Es brach Panik aus bei meinen Vor(und Vorvor)gesetzten, die meinten, das dürfe ich nicht.

Ich meine: ich darf das doch und mein AG kann kein Gewohnheitsrecht geltend machen, dass ich für eine E6 Aufgaben weitermachen soll, die nicht einmal in meiner jetzigen noch aktuellen Stellenbeschreibung stehen und auch gar nicht als Aufgaben derzeit anerkannt werden, dass ich sie mache.

Und: geringwertigere Aufgaben dürfen mir ohne meine Zustimmung doch auch nicht übertragen werden, wenn ich dazu korrekt recherchiert habe (Direktionsrecht). Meine Zustimmung habe ich nie gegeben, weil ich in Treu und Glauben davon ausging, dass man nicht einfach alles Höherwertige aus einem Arbeitsvorgang streicht, nur die "billigsten" Aufgaben wertet und mich dann herabgruppiert.

Meine Frage, rein hypothetisch: Darf ich meinen Antrag auf Höhergruppierung zurückziehen und mich somit auf die Tätigkeiten meiner aktuellen Stellenbeschreibung zurückziehen?

Mein AG müsste mir dann, wenn ich die vielen anderen und höherwertigen Aufgaben machen soll, diese gerne Stück um Stück offiziell, schriftlich und formal übertragen. Ist das korrekt?

Ist es richtig, dass ich den tatsächlich schleichend immer größer werdenden Anteil an geringwertigen E6-Aufgaben ab sofort ablehnen kann, wenn diese zu einer Herabgruppierung führen?

Falls jemandem etwas dazu einfällt, wie ich gegen diesen Versuch stichhaltig argumentieren kann, ich bin für Hinweise dankbar.

Ich komme mir vor wie auf einem Mittelaltermarkt, wo man feilscht: E10, nein, E6, nein, mach so weiter für E8. Unglaublich.

MFG

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Geschrieben von: Gast, 06.09.2019, 09:41, Forum: TVöD, Antworten (5)

Wenn jemand über einen längeren Zeitraum höherwertige Tätigkeiten ausgeübt hat, hat er dann Anspruch auf Höhergruppierung? Wenn ja, wo steht das niedergeschrieben oder wo kann man das nachlesen?

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Geschrieben von: Gast, 05.09.2019, 18:59, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (3)

Hallo,

ich habe vor einem Monat nach dem Vorstellungsgespräch eine Zusage bekommen zum 01.10.19. 
Bisher habe ich aber noch keinerlei Papiere oder Arbeitsvertrag bekommen. 
Bin mir schon sicher, dass es stimmt, aber man möchte doch etwas Schriftliches haben. 
Wie lange dauert es denn im Öffentlichen Dienst bis man den AV bekommt, brauchen die denn nicht mal meine RV Nummer usw?

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