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Muss ich mich versetzen lassen, wenn ich vom mittleren Dienst (Kommunale Beamter) zum Land in den gehobenen Dienst wechsle? Gibt es hierbei Fristen zu beachten?
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Hallo, mich beschäftigt eine Frage bei der Ihr mir vielleicht ein wenig helfen könnt.
Mein Arbeitgeber ist eine kreisfreie Stadt und ich bin SB Wohngeld.
Nun ist es so, dass soweit ich mitbekam, von den Landkreisen bis zu den anderen kreisfreien die SB Wohngeld alle eine 9a (TVÖD VKA) haben.
Nur wir hier sind mit einer 8 eingruppiert.
Bei der Überlegung BAT zu TVÖD wurde unsere Tätigkeit laut unserem Personal eben so übertragen.
Unsere Tätigkeit entspricht der uralten Stellenbeschreibung eben nur einer 8 und fertig.
Seit etwas über 2 Jahren warten wir auf unsere Zustimmung oder eben Ablehnung unseres Antrags auf tarifgerechte Eingruppierung.
Könnt ihr mir sagen in welcher Zeit der AG den Antrag beschieden haben muss?!
Falls eine Anlegung kommt bleibt nur eine Klage oder?
Wäre super wenn Ihr Rat hättet...
LG
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Hallo Ihr Lieben,
ich habe mich versetzen lassen von SH nach MV jeweils mit A10.
Nun hat MV mein Erfahrungsdienstalter heruntergestuft - die Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten sowie das Studium wurden nicht anerkannt. Somit wurde ich jetzt von 2005 auf 2009 gesetzt.
Meine Frage - ist das so richtig?
Vielen Dank im Voraus.
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Hallo, wieviele Wochenarbeitsstunden werden den Entgelttabellen bei Vollzeit zugrunde gelegt?
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Hallo,
ein Bekannter arbeitet bei den Stadtwerken und ist dort etwas höheres. Er meint, ich solle dort anfangen.
Ich bin Elektromeister, und laut google Recherchen, werde ich in EG8 einsteigen, was ein Gehalt von 3400,-€ Brutto entspricht. Das wären Netto 2000,-€
Das ist ja ein Witz für einen Meister, da kann ich in der freien 50% mehr verdienen.
Nun meine Fragen:
- Würde ich wirklich EG8 eingestuft werden, oder habe ich mich verlesen?
- Gibt es Steuerliche Vorteile, oder kann ich mit 3,4 brutto wirklich 2000 netto erwarten?
Danke im Voraus
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Kann mir jemand sagen für was ich meine Ausgleichtage ( da Kinder unter 12) nutzen darf. Kann ich die nur nehmen wenn ich einen Arzt Termin mit dem Kind habe oder wie ich diese brauche? vielen Dank
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Hallo, würde gerne wissen, ob Ihr die 2 Prüfungen für schwer empfandet?
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ich bin ja nun schon längere Zeit im Personalrat. Ich wundere mich, bei den Fragen oft, ob es wirklich so viele Bereiche gibt, die keinerlei Probleme im Umgang mit den Personalvertretungsrechten haben? Machen wir etwas falsch? Nun, es sollte ja eine gute Umgangsform zwischen Dienststelle und Personalrat geben. Aber ist das fast überall der Fall? Bei uns leider nicht.
Der Personalrat könnte täglich die Dienststelle anschreiben, um Punkte zu beanstanden.
Sicherlich verstehen wir, dass es auch für die Dienststelle nicht immer leicht ist, sich an Kleinigkeiten festzusaugen, die eine laufende Verwaltung behindern. Es gibt dabei immer zweierlei Ansichten.
a) die Dienststelle mit ihrem reibungslosen Verwaltungsbetrieb und
b) der Personalrat, der auf Gesetze und Tarifverträge achten soll.
Gerade bei den Arbeitszeiten kommt es dabei immer wieder zu Konflikten! Wie ist dies in Eurem Bereich geregelt?
Habt vielleicht auch Ihr Probleme, nur dass diese hier nicht angesprochen werden, da Ihr sie alleine lösen könnt?
Gibt es in Eurem Bereich auch eine Dienstvereinbarung über die laufende Arbeitszeit, ggf. mit Gleitzeitrahmen?
Gibt es auch eine Kappungsgrenze? Verstößt diese Kappungsgrenze nicht gegen das Tarifrecht?
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Hallo,
ich bin im Juli 2018 von Gruppe 4 auf Gruppe 5 gerutscht, da ich eine neue Tätigkeit ausübe. Dabei musste ich den Stufenwechsel von 4 auf 3 hinnehmen.
Nun steht eine Höhergruppierung in Gruppe 6 an, da neue Aufgaben hinzukommen. Muss ich dann wieder eine Stufe weniger hinnehmen? Netto verdiene ich nie mehr. Wie lange müsste ich dann Stufe 2 aushalten?
Gruß
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Hallo liebe Leute.
Ich bin seit mehreren Jahren beim Kreis beschäftigt und wechsel zum 01.10.2019 in ein anderes Arbeitsverhältnis. Mein jetziger Arbeitsvertrag ruht in dieser Zeit. Die Bezahlung läuft über den Kreis weiter. Habe ich Anspruch auf "Weihnachtsgeld"?
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Ist eine Stellenbewertung letztendlich für den Arbeitgeber bindend (der AG hatte einen einheitlichen Arbeitsvorgang aufgeteilt und dadurch in eine niedrigere EG eingruppiert, jetzt wo er das nicht mehr so machen kann, fühlt er sich nicht mehr daran gebunden)?
Gibt es dazu gesetzliche Regelungen?
Für Hilfe wäre ich sehr dankbar!!!
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Moin moin,
bei uns im MR ist eine Person 1957 geboren, als Geburtsort steht Klosterbrück/Oberschlesien drin.
Diese Person hat bei mir heute einen RP beantragt.
Ich habe den Ort im Pass, noch nicht im MR, abgeändert auf: Czarnowanz (Klosterbrück)
Bei den polnischen Geburtsorten bin ich mir, obwohl ja eigentlich die Verwaltungsvorschriften eindeutig sind, immer unsicher.
Bevor ich das im MR abändere, liege ich mit der Eintragung falsch?
Wenn nicht frage ich mich, warum man in den alten Dokumenten (Pass und Ausweis) das nie geändert hat.
Vielen Dank im Voraus.
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Hallo zusammen,
ich bin derzeit in Elternzeit als Kommunalbeamtin im mittleren Dienst. Ich möchte nun nach erfolgreich abgeschlossenem Studium, das Referendariat im Lehrbereich absolvieren. In BaWü wird hierfür auf Probe verbeamtet. Wie muss ich nun mit meinem jetzigen Dienstherren vorgehen? Muss ich eine Versetzung beantragen? Was muss ich beachten (Beihilfe, Pensionsansprüche etc.)?
Über Antworten freue ich mich sehr.
Herzliche Grüße
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Hallo, ich würde mich für einen Kurs des Spielplatzkontrolleurs interessieren, mit dem man möglichst viel machen darf.
Hab aber keine 3 jährige Berufserfahrung in dem Bereich vorzuweisen.
Welchen würdet ihr mir empfehlen?
Nach DIN EN 1176 und 1177
Nach DIN 79161
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Hallo, wir wurden darüber informiert, dass zum 1.9. unsere Stunden gekürzt werden. Dies geschah 10 Tage vor Monatsende. Gibt es eine Frist für solche Vertragsänderungen zur Kenntnisnahme und wo steht diese? Und wie lange ist so eine Kürzung rechtlich möglich (Monate)?
Danke fürs Antworten
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Hallo alle zusammen.
Ich interessiere mich seit einigen Tagen für den öffentlichen Dienst, speziell für das Beamtentum und habe folgende Fragen.
Ich überlege eine Ausbildung / Studium im Bereich des Beamtentums zu absolvieren (bswp. interne / allgemein Verwaltung).
Ich verstehe nicht so ganz den Unterschied zwischen "Beamten im Bund" im Unterschied zu "Beamten in den Ländern": konkret wüsste ich gerne, wo genau Bundesbeamte arbeiten können, dürfen oder sogar müssen.
Oder kann man als einer der 2 Beamten-Typen überall arbeiten: im Bund und in den Ländern?
Danke im voraus.
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Hallo alle zusammen.
Ich interessiere mich seit einigen Tagen für den öffentlichen Dienst, speziell für das Beamtentum und habe folgende Fragen.
Ich überlege eine Ausbildung / Studium im Bereich des Beamtentums zu absolvieren (bspw. interne / allgemeine Verwaltung).
Jetzt stellt sich mir die Frage, was ich nach dieser Ausbildung machen KANN bzw. MUSS, denn so wie ich das verstehe gelten folgende Schritte:
1) Als "Beamter auf Widerruf" muss ich den Vorbereitungsdienst machen. Bei Erfolg erhalte ich die Laufbahnbefähigung.
2) Danach ist man "Beamter auf Probe" und muss sozusagen erneut seine Eignung bestätigen, um später verbeamtet zu werden ("Beamter auf Lebenszeit")?
a) Was genau kann man als Beamter auf Probe machen bzw. muss man seine Eignung weiterhin bestätigen, um Beamter auf Lebenszeit zu werden oder kann man in diesem Status beliebig lange verharren und bei Bund oder Land arbeiten?
Anders gefragt: Was hat man von der Laufbahnbefähigung?
b) Dieselbe Frage (siehe a)) für den "Beamten auf Probe" mit erfolgreicher Eignung: Muss man weiterhin den Weg zum Beamten auf Lebenszeit gehen?
Vielen Dank
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ich habe hier ein Problem zu lösen.
Ich bin in der Kommunalen Verwaltung tätig und bei uns ist eine Frage aufgeploppt.
Es finden hier des öfteren Schulungen z.B. für Standesbeamte statt, die über eine Woche gehen.
Aufgrund der weiten Strecke erfolgt die Anreise bereits Sonntags. Die Arbeitszeit beginnt ja mit verlassen des Hauses und endet bei Rückkehr. Bekommt der Mitarbeiter für die Abreise am Sonntag auch den Zeitzuschlag als wenn er Sonntags arbeiten muss? Oder zählt die Anreise da nicht zu? Wenn ja oder nein, welche Paragraphen aus dem TVÖD sind da hinterlegt?
Über Hilfe würde ich mich sehr freuen.
Liebe Grüße
Elke
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Hallo,
ich habe seit Nov. 2018 einen (ohne Sachgrund) befristeten Arbeitsvertrag bis 30.11.19.
Nun bekam ich für den Zeitraum ab 01.12.19 bis 30.04.20 einen neuen Vertrag mit Sachgrund
(Elternzeitvertretung). Wie oft darf der Arbeitgeber mir solche Verträge vorlegen?
Besten Dank für Ihre Antwort.
Gruß
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Zahlreiche öffentliche Auftraggeber in Deutschland verfügen noch nicht über technische und organisatorische Voraussetzungen für den Empfang und die Verarbeitung von elektronischen Rechnungen. Die Gründe sind unterschiedlich. Einerseits verlassen sich die Verantwortlichen häufig auf Zusagen ihrer IT oder des HKR-/ERP-Systemlieferanten. Andererseits wissen viele nicht, was genau eine XRechnung ist und mit welchen Herausforderungen ihre Mitarbeiter und Lieferanten damit im täglichen Gebrauch konfrontiert sein werden. Insider wissen , dass mit einer rein technischen Lösung zum Import von XRechnungen in das vorhandene HKR- oder Buchhaltungssystem lediglich eine technische Grundvoraussetzung geschaffen wurde, doch ist der Weg zum Ziel noch ein ganzes Stück weiter.
Der aktuelle Stand
Bereits am 16. April 2014 wurde die EU-Richtlinie 2014/55/EU erlassen, welche öffentliche Auftraggeber in der gesamten EU ein elektronisches Rechnungsverfahren und die Abschaffung von veralteten Papierprozessen verschaffen sollte. Seit November 2018 läuft nun die Umsetzung gemäß dem daraus entstandenen E-Rechnungsgesetz aus April 2017. Die ersten Erfahrungen sammelten die obersten Bundesbehörden- Nun geht es Zug um Zug bis hin zu kommunalen Einrichtungen und Körperschaften des öffentlichen Rechts. Deren Frist endet im November 2019 bzw. im April 2020.
Nach einer Erhebung des Beratungsunternehmens Bonpago GmbH ist lediglich in Schleswig-Holstein und Bremen vollständige Planungssicherheit für Lieferanten und Rechnungsempfänger gegeben, der Rest der Republik befindet sich noch immer in der finalen Findungs- und Umsetzungsphase – mit offenem Ergebnis. Also sucht der Großteil der öffentlichen Auftraggeber nach einer geeigneten technischen Lösung, um den Vorgaben des E-Rechnungsgesetzes Genüge zu tun. Die eigenen ERP-Systeme sollen um Schnittstellen und Konverter ergänzt werden, die einen Import von XRechnung ermöglichen. In Anbetracht der heterogenen Systemlandschaft bei allen bundesweit öffentlichen Auftraggebern freut das vor allem die Softwareanbieter. Sie können ohne Ausschreibung ihre Lösungen verkaufen, nahezu zu jedem Preis und mit dem Versprechen, ihre Lösung damit „xRechnungstauglich“ zu machen. Ein Update des Haushalts-Kassen- und Rechnungssystems (HKR) oder ERP-Systems ist bis November machbar. Thema erledigt.
War das schon alles?
Vordergründig sind damit die Vorgaben des E-Rechnungsgesetzes erfüllt. Mit einem vielleicht ohnehin anstehenden Update der eingesetzten IT-Lösung und einem überschaubaren Projekt der IT-Abteilung in dieser Sache sind die beiden wesentlichen Punkte der EU-Richtlinie 2014/55/EU erledigt: Rechnungen können elektronisch empfangen und verarbeitet werden.
In der freien Wirtschaft sind elektronische Rechnungen kein Novum. Unsere Vorzeigeindustrie – die Automobilwirtschaft – ist auch hier Vorreiter. Seit bereits vielen Jahren ist sie mit ihren Kunden und Lieferanten bestens vernetzt . Inzwischen sind die Pionierleistungen, die zunächst internationalen Konzernen vorbehalten war, auch vorgedrungen bis auf den Wahrnehmungshorizont von kleinen und mittelständischen Unternehmen. Mehr und mehr Unternehmen profitieren durch automatisierte Prozesse. Auch deren Buchhaltung realisiert durch reduzierte Porto- und Prozesskosten, optimierte Durchlaufzeiten und transparente Wege relevante Kosten- und Wettbewerbsvorteile.
Die Einführung von E-Rechnungen hat aber drei weitere Ausprägungen, die mit der Schaffung der technologischen Voraussetzungen nur wenig zu tun haben. Die gute Nachricht ist – man kann sie zum Vorteil für sich und seinen Verantwortungsbereich nutzen, wenn man darauf vorbereitet ist und sich die Erfahrungswerte zu Nutze macht, welche die Privatwirtschaft bei ihrem Wandel von konventionellen Rechnungsprozessen hin zur automatisierten Verarbeitung und einem elektronischen Dokumenten- und Datenaustausch bereits erarbeitet hat.
Ausprägung Eins: Die Mitarbeiter im eigenen Haus.
Gespräche mit Kämmerern, IT-Leitern, Bürgermeistern, Geschäftsführern und Buchhaltungsmitarbeitern auf kommunaler und Landesebene zeigen jedoch schnell, dass nach wie vor eine große Wissenslücke besteht und zwar über grundlegende Informationen – beispielsweise, wie eine XRechnung aussieht,was sie überhaupt ist, was sie kann und was sie nicht kann. Die Mitarbeiter, die bisher mit schlafwandlerischer Sicherheit papierbasierte Rechnungsprozesse abgewickelt haben – von der Poststelle über die inhaltliche und rechtliche Prüfung bis hin zur Reklamation, Buchung, Bezahlung und Archivierung in einem gut organisierten Ablagesystem – sollen sich nun auf einen vollständig digitalen Prozess ohne Papier einlassen.
Ausprägung Zwei: Die Lieferanten.
Ab November 2020 sollen Lieferanten dazu verpflichtet werden, oberschwellige Rechnungen nur noch elektronisch einzureichen. Das stellt in einem ohnehin schon angespannten Markt eine zusätzliche Herausforderung dar. Nachdem ein Lieferant also per preisgesteuerter Ausschreibung den bestmöglichen Preis für seine Waren oder Dienstleistung abgegeben hat, die Zahlungsziele hart verhandelt wurden und die Leistung endlich erbracht werden konnte, soll beispielsweise ein Handwerksbetrieb, der mit IT in der Regel nur wenig zu tun hat, ab dem Stichtag plötzlich ein Datenformat einreichen. Das E-Rechnungsgesetz und die Verpflichtung der Lieferanten, künftig elektronische Rechnungen einzureichen könnten dafür sorgen, dass sich Lieferanten entscheiden müssen, ob und in wieweit der Behördenmarkt für sie weiter interessant ist, so dass sich eine Investition in IT lohnt. Langjährige Beziehungen zwischen Lieferanten und öffentlichen Auftraggebern werden auf die Probe gestellt.
Ausprägung Drei: Das technisch Machbare.
Mit der Veröffentlichung des XRechnung-Datenformats haben verschiedene Mitglieder des Verbandes elektronische Rechnung (VeR) den neuen Behördenstandard unter die Lupe genommen und das „Planspiel XRechnung“ initiiert. Diese daran beteiligten Mitglieder setzen sich aus Dienstleistern und Providern zusammen, die erstens eine jahrelange Expertise im Bereich E-Invoicing vorweisen können und andererseits über entsprechende Praxisbeispiele in Form von realen Rechnungen verfügen, wie sie täglich über ihre Systeme transferiert werden. Das Planspiel umfasste also eine Tauglichkeitsprüfung der XRechnung im Vergleich zu dem, was heute von verschiedenen Branchen und in unterschiedlichen Darreichungsformen auf deren Rechnungen enthalten ist. Dabei kam heraus, dass viele Lieferanten aktuell nicht die Inhalte liefern können, wie das Datenformat der XRechnung dies vorsieht. Aus der Erfahrung der im Planspiel beteiligten Unternehmen heraus ist damit klar, dass es den Lieferanten nur mit entsprechendem Aufwand möglich sein wird, ihre Dokumente so umzugestalten, dass sie der Norm entsprechen. Einige der bisher auf einer Rechnung enthaltenen Informationen können sogar zukünftig entfallen oder müssen in Form von Anlagen beigefügt werden, da diese Angaben nicht im Datenformat vorgesehen sind.
Was bleibt zu tun und wo liegt der Fokus?
Ein öffentlicher Auftraggeber ist also gut beraten, wenn er seine Lieferanten bei der Umsetzung des E-Rechnungsgesetzes nicht außer Acht lässt und deren eigene Herausforderungen kennt. Nur, wenn sichergestellt ist, dass Waren und Dienstleistungen auch XRechnung-konform abgerechnet werden können, kann die jeweilige Kunden-Lieferantenbeziehung ohne Unterbrechungen weitergeführt werden. Statt jeweils die eigenen Systeme mit beträchtlichem finanziellem Aufwand bereit für den Empfang von XRechnung zu machen, kann es zielführender sein, auf die Erfahrung und Leistungsfähigkeit eines E-Invoicing Providers zu setzen, der neben vielen weiteren Dokumenten- und Datenformaten eben auch die XRechnung stellvertretend für sie empfangen kann – aber dann das bereits vorhandene HKR- und Buchhaltungssystem der Auftraggebers unverändert zu bedienen vermag. Sämtliche Absprachen und Unklarheiten zwischen Sendern und Empfängern klärt dieser Dienstleister. Und gleichzeitig sind öffentliche Auftraggeber über diesen Dienstleister schnell und zuverlässig in der Lage, das Format XRechnung zu empfangen und zu verarbeiten.
Zu diesem Themenkomplex bietet TRAFFIQX® als Netzwerk unabhängiger E-Invoicing-Provider eine kostenfreie Webinarreihe an. Lernen Sie in einer knappen Stunde die XRechnung kennen. Erfahren Sie mehr darüber, wie sie Ihre Arbeitsweise effizienter macht und wie Sie den Bogen hin zu Ihren Lieferanten schlagen können und wo genau die Herausforderungen lauern. Ihre Fragen werden von den TRAFFIQX® Experten gerne beantwortet.
Weiterführende Dokumente und die Anmeldung zum Webinar finden Sie unter http://xrechnung.traffiqx.net
Fußnote, nicht zur Veröffentlichung.
Über TRAFFIQX®
Unter der Marke TRAFFIQX® betreiben namhafte Unternehmen wie Asterion, BeCloud, Bundesdruckerei, DATEV, Neopost, RICOH, SGH und b4value.net ein Netzwerk zum elektronischen Dokumenten- und Datenaustausch. Sie alle nutzen eine einheitliche technologische Basis. Gemeinsam leisten die TRAFFIQX® Provider einen relevanten Beitrag zur Kosteneinsparung und zur Vereinfachung von Prozessen für Unternehmen aller Branchen und Größen. Unterstützt wird der Nutzer durch einen hohen Automatisierungsgrad und einer intuitiven Oberfläche, so dass Einstiegshürden für jeden Teilnehmer gesenkt werden und zwar ohne Investition der Änderung von vorhandenen Systemen und Arbeitsweisen.
Unterstützt werden netzwerkweit alle gängigen Dokumenten- und Datenformate, Übertragungskanäle sowie eventuell benötigte Sonderformen. Anbindungen an Einkaufsplattformen und Roaming-Verbindungen zu weiteren E-Invoicing-Providern sind vorhanden. Staatliche Plattformen zum Empfang von elektronischen Rechnungen sind ebenso als Standard integriert, wie eine einfache elektronische Übermittlung von Dokumenten bis hin zum DATEV Steuerberater.
TRAFFIQX® bedeutet „Senden und Empfangen von Transaktionsdokumenten. In jedem Format - über jeden Kanal – weltweit.“
Die Technologie hat ihren Ursprung bereits 2004 am Deutschen Forschungszentrum für künstliche Intelligenz (DFKI) in Kaiserslautern.
Kontakt:
Alexander Lenz
TRAFFIQX® Eine Marke der b4value.net GmbH
Trippstadter Straße 122
67663 Kaiserslautern
Telefon +49 (0) 6359 872 92 20
Telefax +49 (0) 6359 872 92 92
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