Neue Themen
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich frage hier im Auftrag einer Kollegin. Es geht um eine Laufbahnwechslerin in die allgemeine Verwaltung in Niedersachsen. Ihre Probezeit wurde letztmalig im Mai 2018 auf die Maximaldauer von 5 Jahren bis auf den 1.10.2019 verlängert. Von Mai 2018 an bis November 2018 übte Sie ihren Dienst regulär aus. Sie soll dabei gute Leistungen gezeigt haben, wurde aber bis heute noch nicht beurteilt.
Im November 2018 ereilte Sie eine dringend notwendige OP und Sie war bis Anfang April 2019 Krank geschrieben. Sie kehrte mit Wiedereingliederung in den Dienst zurück. Leider wurde Sie wenige Wochen darauf seitens der Verwaltungsleitung in ihrer Wiedereingliederung massiv gemobbt, beleidigt und genötigt. Sie war dann seit diesem Ereignis wieder fortlaufend Krank geschrieben und befindet sich in psychologischer Behandlung.
Sie hat die Verwaltungsleitung nicht angezeigt, den Sachverhalt aber noch vor der dreimonatigen Strafantragsfrist im Rahmen einer Dienstunfallanzeige Ihrer Behörde mitgeteilt. Die Behörde ermittelt jetzt intern selbst und hat den Sachverhalt zur Prüfung bei der Staatsanwalt eingereicht und diese untersucht ob Straftatbestände erfüllt sein könnten.
Anstatt mit mir ihr zu reden hat die Behörde als weiteren Schritt veranlasst Sie zum Amtsarzt zu schicken. Zitat:
„Die amtsärztliche Untersuchung dient dann dem Zweck festzustellen, ob Aussicht besteht, dass die Dienstfähigkeit wieder voll hergestellt werden kann. Aufgrund der Fehltage kann eine Bewährung in der Probezeit derzeit nicht festgestellt werden. Die Probezeit endet am 30.09.2019. Da Zweifel an einer dauernden Dienstfähigkeit bestehen, ist hier eine Untersuchung notwendig.“
Zudem hat mich Sie die Behörde als „Strafe“ (aus Sicht der Behörde wohl aus Fürsorgepflicht um Sie vor der mobbenden Verwaltungsleitung zu schützen) an eine andere Dienststelle befristet bis zum 30.09.2019 umgesetzt, welche von Ihrer aktuellen Dienststelle über 90 km weit entfernt ist. In der Begründung steht nur „aus dienstlichen Gründen“.
Frage 1: Hat Sie realistische Chancen unter Argumentation der Verhältnismäßigkeit diese befristete Umsetzung abzulehnen (Entfernung, dem Gefühl hier eher Täter als Opfer zu sein, da Sie ja schließlich weggeschickt werde und der eigentliche „Aggressor“ in der alten Dienststelle verbleiben darf? Im Grunde ist das ja irgendwo erweitertes Mobbing)
Frage 2: Gibt es eine gesetzliche Mindestdauer die Sie in Ihrer „erweiterten“ letztmalig verlängerten Probezeit ableisten muss? Zwischen Mai 2018 und Oktober 2019 hat Sie ja streng genommen nur von Mai bis November 2018 gearbeitet (Stand jetzt). Also in wie fern ist die Formulierung „Aufgrund der Fehltage kann eine Bewährung in der Probezeit derzeit nicht festgestellt werden“ ernst zu nehmen?
Frage 3: Was würdet ihr ihr in der jetzigen Situation empfehlen?
Jetzt beantworten / kommentieren!
Habe mich als Bauhof Mitarbeiter beworben.
Laut Tabelle wäre das mit 3 Jähriger Ausbildung E5.
Werden Zusatzqualifikationen und Alter auch berücksichtigt? Bin 48 Jahre.
Jetzt beantworten / kommentieren!
Gilt die Tariferhöhung zum 01.07.2019 auch für Kommunalbeamte?
Jetzt beantworten / kommentieren!
Guten Tag und vielen Dank für eure Hilfe !
Sachlage: 2014 Sept. - 2017 Sept. 3.Jährige Ausbildung Altenpflege / 2017 September - Mit Stufe 2 in P7 im TVÖD angefangen.
Nun dachte ich dass ich nach 2 Jahren in Stufe 2 in Stufe 3 kommen würde. Demnach im September 2019.
(Im Lohnstreifen steht aber Sept 2020 - erst Höhergruppierung in Stufe 3)
Jetzt habe ich das Personalbüro angerufen, sie sagten “ Da ich die Stufe 1 übersprungen habe (Wie alle Kranken / Altenpfleger) deswegen müsste ich 1 Jahr länger als normal in Stufe 2 bleiben. Das ist die Norm.“
Nun Frage ich mich ist das rechtens bzw wo kann man dies in Erfahrung bringen ?
Jetzt beantworten / kommentieren!
Moin allerseits!
Ich bin erst seit Kurzem im Meldeamt tätig und habe demnach noch etwas Info-Bedarf
Meine Frage: Wie verläuft bei euch das Bußgeldverfahren, wenn Personen Ihrer Meldepflicht, trotz wiederholter Aufforderung zur Anmeldung, nicht nachkommen?
Muss ich bsw. mindestens dreimal zur Anmeldung aufgefordert haben und die Person vor Erlass des Bußgeldes anhören?
Bin dankbar für jede Antwort!
LG
Jetzt beantworten / kommentieren!
Hallo zusammen,
ich bin als Sachbearbeiter (TV-L 9) an einer Uniklinik eingestellt.
Im Januar diesen Jahres habe ich einen neuen Bereich dazu bekommen, der komplett von mir allein betreut wird.
Diese Tätigkeit stand bei Vertragsunterzeichnung nicht in meiner APB (kam ja erst später dazu), von mehr Geld war bisher auch nicht die Rede.
Nun meine Frage: welche Forderung halten Sie für realistisch? Eingruppierung in eine höhere Stufe z.B.?
Der Bereich wird wie gesagt von mir alleine betreut und ich habe mir das dazugehörige Wissen selbstständig angeeignet und baue es auch noch weiter aus.
Bin gespannt auf die Rückmeldungen.
Viele Grüße
Jetzt beantworten / kommentieren!
Hallo,
ich hätte da eine dringende Frage zur Kündigung im TVöD als Arbeitnehmer. Und zwar habe ich folgenden Fall. Ich habe am 17.06. meine neue Arbeitsstelle beim Amt angefangen und bin für zwei Jahre befristet eingestellt. Meine Probezeit beläuft sich auf 6 Wochen. Jetzt habe ich in der Zwischenzeit ein Angebot zu einer Ausbildung bekommen, die am 02.09. beginnt und ich möchte dringend die Ausbildung gerne machen. Jetzt stellt sich mir die Frage, wann muss ich meine Kündigung einreichen? Laut dem Gesetz stehen folgende Regelungen für befristete Arbeitsverträge im öffentlichen Dienst:
--> bei einer Beschäftigungszeit bis nach der Probezeit beläuft sich die Kündigungsfrist auf 2 Wochen zum Monatsende
--> bei einer Beschäftigungszeit bis 6 Monaten beläuft sich die Kündigungsfrist auf 4 Wochen zum Monatsende.
Muss ich jetzt am 29.07. meine Kündigung einreichen, damit ich am 30.08. meinen letzten Arbeitstag habe oder reicht es wenn ich die Kündigung am 16.08. einreiche?
Brauche da dringend Hilfe !!!!!!!!!
Liebe Grüße
Miss Marpel
Jetzt beantworten / kommentieren!
Hallo liebe Forenmitglieder ich bin 46 Jahre alt und Steuerfachangestellte mit langjähriger Berufserfahrung. Habe bei mir in der Heimatstadt ein Angebot bei der Kommune im Steueramt. Aber die Vergütung mit Entgeltgruppe 5 Stufe 2 erscheint mir echt zu wenig. Habe einen Job beim Steuerberater mit großer Vertrauensbasis und besser bezahlt. Nachteil sehr viel Stress. Außerdem fühle ich mich vom Arbeitsklima wohl. Der Job ist halt 28 km von zu Hause weg. Würdet ihr mir zu einem Wechsel raten? Hab halt keine Lust mich da unter Wert zu verkaufen. Bitte eure ehrliche Meinung. LG
Jetzt beantworten / kommentieren!
Hallo zusammen, ich habe das Problem, daß unsere 3-Zeiler bzw. Pflasterflächen mit Unkraut wuchern. Meine Frage, hat jemand Erfahrung mit dem Heißwasser-Schaumsystem? Ist es ratsam so ein Gerät anzuschaffen?
Jetzt beantworten / kommentieren!
Informationen zur Situation.
Azubi A hat im September 2018 seine Ausbildung fertig gebracht. Sitzt im Ordnungsamt auf einer EG8 Stelle.
Macht seit einem halben Jahr alle Aufgaben voll umfänglich.
Bekommt aber durch ein erlassenes Aufstiegskonzept vom BM und Personalservice nur EG5 Stufe 1. Nach einem weiteren Jahr EG6, usw.. Sodass er erst nach 4 Jahren die Bezahlung nach EG8 bekommt.
Ist das tarifrechtlich vertretbar?
Absolute Ausbeutung aus meiner Sicht.
Jetzt beantworten / kommentieren!
Es muss dem öffentlichen Dienst zu gut gehen...
... da viele Führungskräfte im öffentlichen Dienst ihrer Führungsverantwortung nicht gerecht werden.
Ist es nur eine Ausnahme oder haben wir ein wirkliches Problem in den verbeamteten Führungsetagen des öffentlichen Dienst?
Ich habe lange überlegt, ob ich diesen BLOG Artikel schreiben soll. Ich habe mir viele Fragen gestellt. Sind das nur Ausnahmen? Verfalle ich der Verallgemeinerung? Neige ich zur Generalisierung? Sind die Informationen durch persönliche Interpretationen eingefärbt? Werfe ich ein falsches Bild auf Führungskräfte im öffentlichen Dienst?
Ich führe circa 25% meiner Coaching-Aufträge mit Klienten aus dem öffentlichen Dienst durch. Die Coachees kommen immer wieder mit sehr ähnlichen Themen zu mir. Deswegen muss dieser Artikel nun sein.
Der öffentliche Dienst hat ein echtes Problem. Nein es ist nicht der Fach- und Führungskräftemangel. Der öffentliche Dienst hat reichlich verbeamtete Fach- und Führungskräfte und zudem noch sehr viele angestellte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Der öffentliche Dienst gilt immer noch als sicherer Arbeitgeber. Es liegt auch nicht an der sachlichen und fachlichen Qualifikation der Führungskräfte.
Nein, es ist ein echtes emotionales und menschliches Führungsproblem!
Es gibt ungewöhnlich viele Führungskräfte im öffentlichen Dienst, die nie gelernt haben, wie gute Führung funktioniert. Die nicht gelernt haben, wie man durch Kommunikation führen kann. Die nie gelernt haben, was Motivation bewirken kann. Die nie gelernt haben, welche Erfolge durch Inspiration erzielt werden können.
Anders lässt es sich nicht erklären, dass alle Coachees mit sehr ähnlichen Themen zu mir kommen.
Kommen wir zur Sache Baby. Möchte der öffentliche Dienst Mitarbeiter mit Eigeninitiative vermeiden?
Aufgrund der zu erwartenden nachteiligen Konsequenzen für meinen Klienten sind die Orte und Namen frei erfunden, der Coachingauftrag ist jedoch real. Mein Klient hat mir die Freigabe für diesen Artikel erteilt.
Liebe Leser, stellen Sie sich ein kleines und beschauliches Städtchen im Nordwesten von Bayern vor. Die Wirtschaftslage ist durchschnittlich und bei einer Einwohnerzahl von circa 35.000 Menschen hat die Verwaltung eine Größe von ungefähr 675 MitarbeiterInnen.
Soweit ist alles gut, das Städtchen ist vergleichbar mit vielen anderen Städten in Deutschland. Politisch ist es durch eine schwarz gefärbte Lokalpolitik geprägt. Der Stadtrat wird von zu vielen alten Männern geführt. Das weibliche Geschlecht ist, wie in vielen anderen Städten auch hier in der Minderheit.
Mein Klient, nennen wir ihn Raphael, arbeitet seit nun mehr etwas über vier Jahre in der öffentlichen Verwaltung dieser Stadt. Insgesamt ist er bereits seit 12 Jahren im öffentlichen Dienst. Raphael hat eine Chefin, eine Beamtin der oberen Laufbahn. Frau Wolfgang gehört der Generation 55+ an und besetzt die Position einer Hauptamtsleiterin.
Raphael schilderte mir die Situation sehr plastisch und eindrücklich. Im April 2018 hatte er ein Arbeitsgespräch zur Arbeitssituation im Sachgebiet. Raphael hatte einige wirklich gute Ideen, die sowohl zu gleichen Teilen die Bürgerzufriedenheit, die Arbeitseffektivität als auch die Modernisierung einiger wichtiger Prozesse betreffen würden.
In diesem Arbeitsgespräch sagte dann Frau Wolfgang zu Raphael:
"Wissen Sie was, Sie sind hier, um die Sachbearbeitung zu erledigen. Sie arbeiten im öffentlichen Dienst, Eigeninitiative wird von Ihnen nicht erwartet und ist hier auch nicht erwünscht."
Der Elfenbeinturm des öffentlichen Dienst! Denkende, motivierte und eigeninitiative Mitarbeiter sind nicht erwünscht.
Auch als erfahrener Coach schaute ich Raphael erst einmal verwundert an. Ich fragte nach, ob ich alles richtig Verstanden habe. Raphael bestätigte seine Aussage erneut. Nach kurzen Rückfragen lieferte er mir eine zweite fast unglaubliche Story.
In einem Meeting im Februar 2019 wurden die Mitarbeiter nach Vorschlägen für eine öffentlichkeitswirksame Kampagne des Sachgebiets gefragt. Frau Wolfgang und ihre Stellvertretung Herr Müller-Herz luden zum Meeting ein. Man begann das Meeting mit folgenden Worten: "Wir müssen zur Digitalisierung des Sachgebiets eine Bürgerinformation in die Bürgerschaft bringen und erhoffen uns von Ihnen allen wertvolle Lösungsvorschläge."
Die Meetingteilnehmer brachten einige kreative und kostengünstig umsetzbare Ideen ein.
Auch Raphael brachte seine Vorschläge in die Runde ein.
Zwei Wochen nachdem Meeting hatte er ein Gespräch mit Herrn Müller-Herz, in dem wurde er dann mit folgender Aussage konfrontiert:
"Er und die Hauptamtsleiterin fanden sein Verhalten im Meeting nicht gut. Es sei nicht erwünscht das Mitarbeiter Vorschläge machen, man empfinde sein Verhalten als besserwisserisch."
Sie können sich vorstellen wir verdutzt Raphael geschaut hat, denn er wurde ja aufgefordert Ideen zu liefern und nun diese Aussage.
Wäre es nur ein Einzelfall, hätte ich sicherlich nicht diesen BLOG-Artikel geschrieben.
Ich fragte Raphael im Rahmen des Coachings, wie er sich bei beiden Ereignissen gefühlt hatte und was sie mit ihm gemacht haben. Ich fragte ihn, wie er die Ereignisse für sich verarbeitet hatte.
Er schilderte mir seine Gefühle und Emotionen. Er wollte wissen, ob es anderen Menschen in dem Sachgebiet genauso ging und befragte deshalb Personen seines Vertrauens. Er wollte wissen, ob es vielleicht an ihm lag. Ob er etwas falsch betrachtet oder falsch verstanden hatte. Raphael hatte zu diesem Zeitpunkt sehr viel Selbstzweifel.
Alle anderen Befragten des Sachgebiets gaben ihm inhaltlich übereinstimmende Antworten. In diesem Sachgebiet und auch in vielen anderen ist es absolut unerwünscht, wenn die Sachbearbeiter mitdenken, kreativ, motiviert und eigeninitiativ sind. Diese ungesunde Arbeitsmoral würde von der Sachgebietsleitung abgelehnt werden, da sie den Arbeitsrhythmus der Stadtverwaltung so erheblich stören würde, dass ein zufriedenstellendes Arbeiten, aus Sicht der Führung, nicht möglich sei.
Wem fällt hier auch der alte Witz vom Beamtenmikado ein?
Raphael wollte seinen Ohren nicht trauen. Auf Nachfrage von ihm, da er dachte, es wäre ironisch gemeint, bekam er jedoch alle Aussagen bestätigt.
Raphael ist nur einer von vielen Klienten, die mir von ganz ähnlichen Arbeitsauffassungen der verbeamteten Führungskräfte in ihren Kommunen und Verwaltungen erzählen.
Das bedeutet also, das es eine nicht unerhebliche Zahl von verbeamteten Führungskräften gibt, die eine gänzliche Befreiung von Führungskompetenzen als eine Top-Fähigkeit ihr eigen nennen.
Ich Frage nun Sie, liebe Leser, Betroffene und Coaches, sind das nur Ausnahmen? Oder ist es vielleicht die Spitze des Eisbergs? Kennen Sie ähnliche Fälle?
Wenn ich mich durch meine Coachings und durch meine Beobachtungen leiten lasse, dann komme ich zu folgendem traurigen Schluss. Einige unserer Verwaltungen arbeiten nicht nur langsam, sondern auch ineffektiv. Eine nicht unerhebliche Zahl von Führungskräften in den Verwaltungen scheint auf die Führungsaufgaben nicht vorbereitet zu sein und agiert vollkommen kompetenzbefreit.
Einige von Ihnen wissen, dass ich über viele Jahre als Senior Führungskraft in Konzern- und Mittelstands-Unternehmen gearbeitet habe. Hätte ich eine Führungskraft in meinem Verantwortungsbereich gehabt, die ähnlich wie Herr Müller-Herz oder Frau Wolfgang agiert und kommuniziert hätten, dann wäre meine Entscheidung sehr schnell gefallen. Insbesondere, da man sich selbst des Verhaltens bewusst ist und mit Vorsatz handelt.
In diesem Fall gäbe es nur eine Managemententscheidung, die Kündigung dieser Führungskräfte wegen Unfähigkeit. Ja ich bin mir bewusst, dass diese Begründung kein wirksamer Kündigungsgrund ist, jedoch würde ich Fakten schaffen um den Arbeitsbereich neu aufstellen zu können.
Wenn wir nicht aufpassen und der öffentliche Dienst nicht aufwacht, ist er in wenigen Jahren Handlungsunfähig. Die Fluktuation von Mitarbeitern unter 40 ist gewaltig und gleichzeitig gelingt es dem öffentlichen Dienst nicht, die Stellen qualitativ zu besetzen. Verbeamtete Führungskräfte erweisen sich immer häufiger als Bremser und Verhinderer. Mit der Handlungsunfähigkeit des öffentlichen Dienstes verlieren wir als Gesellschaft unsere Stabilität und Stärke in Europa. Es ist Zeit zu handeln!
Ich freue mich auf Ihre Kommentare, Meinungen und Erfahrungen zum Thema.
Ihr Stefan Kozole
Hallo! Weiß jemand wann die Lohnerhöhung gezahlt wird?
Jetzt beantworten / kommentieren!
Hallo Zusammen!
Ich bin in einer kleineren Gemeinde (ca. 4.800 Einwohner) auf der Kasse angestellt. Ich bin "normale" Angestellte, keine Leiterin und keine Vertretung. Ich bin die einzige 100 % Arbeitende, die Leiterin hat 70 % und die stellvertretende Leiterin 50 %. Die Stellvertretung ist schon ewig lange da und kennt sich echt gut aus, sie hat ein Kind bekommen und arbeitet daher gerade noch "nur" 50 %. Die Leiterin ist auch schon lange da und geht aber Ende 2020 in Rente. Ich habe in dieser Gemeinde gelernt und arbeite nun seit 4 Jahren fest hier. Soweit mal zu unserer Situation.
Bisher bin ich in EG 5 eingruppiert und frage mich so langsam, ob das nicht zu "tief" ist. Ich habe mir (dummerweise, ich weiß) bisher nicht viele Gedanken darüber gemacht wegen der Eingruppierung, bin schon Stufen höher gerutscht und das Geld hat mir immer gereicht. Wohne auch noch zu Hause bzw. in einer kleinen Wohnung bei der Familie, wo ich nicht viel zahle.
Nun habe ich neulich mit einer Freundin gesprochen, die dieselbe Ausbildung gemacht hat. Sie hat die Ausbildung zur selben Zeit wie ich abgeschlossen, arbeitet aber bei einer größeren Stadt (ca. 280.000 Einwohner) auf dem Sozialamt. Sie war ganz schockiert, dass ich so "wenig" verdiene und so schlecht eingruppiert bin. Meint ihr ich war bis jetzt immer zu schlecht eingruppiert? Und ist es gerechtfertig, dass ich denke, ich könnte schon in EG 6 eingruppiert werden?
Zu meiner Tätigkeit: Ich bin 55% auf der Kasse und 45% auf der Kämmerei. Bei uns lässt sich das auch nicht immer so abgrenzen. Meine Aufgaben sind:
Allg. Kassengeschäfte (Kontoauszüge buchen, Rücklastschriften bearbeiten usw.)
Parkausweise
Müllgebühren
Abfallbehälter (Behälteränderungen, Behälterbestand, Jahressollstellung)
Bearbeitung Umlauf/Wegzüge (Adressänderungen/Datenpflege im Kassenprogramm, Überwachung Behältnisse Müll)
Führen eines Fond-Kontos
Vertretung Anweisungen Rechnungen
Administrative Arbeiten im Kassenprogramm (Koordination Updates, SQL-Umstellung…)
Was meint ihr, kann ich eine Höhergruppierung "verlangen"? Dazu muss ja dann eine Stellenbeschreibung gemacht werden und in den Gemeinderat muss es auch noch.
Ich danke euch schon mal für eure Hilfe!
Liebe Grüße
Jetzt beantworten / kommentieren!
Hallo,
ich war zuvor noch nicht im öffentlichen Dienst.
Wenn ich jetzt mit E 6 beginnen würde (2550 Euro) was bekäme ich dann im 2. Jahr? Und wann steigert sich dieses Gehalt dann wieder?
Danke im voraus
Jetzt beantworten / kommentieren!
Hallo zusammen,
ich bin seit 04/11 als Raumpflegerin bei einer Gemeinde angestellt.
Ab 03/12 hat sich meine Beschäftigung von geringfügig in Teilzeit geändert, seit dem werde ich nach dem Tvöd entlohnt ( Entgeltgruppe 1 / Stufe 2 )
Folgende Eckdaten der letzten Jahre:
Ab 12/2013 Berufsverbot bis Mutterschutz
Elternzeit bis 26.06.2018 ( Zwillinge )
Während der Elternzeit habe ich im August 2016 sowie von April 2018 - zum Ende meiner Elternzeit ausgeholfen.
Seit 27.06.2018 wieder in Arbeit.
Meine Frage ist, ab wann wechselt man in die nächste Stufe?
Zählt die Elternzeit mit?
Ich bin Mitglied bei Verdi, mit meinen "Ansprechpartner" habe ich heute telefoniert. Allerdings hat dieser mich ziemlich flott mit zwei drei Erklärungen abgewimmelt und meinte ich sollte mich wieder melden, würde mein AG rumzicken.
Die Aussage des Verdi-Angestellten:
Laut TVöD müsste ich bereits in Stufe 3 sein und bereits 2020 in die Stufe 4 wechseln und die Elternzeit würde mit angerechnet werden. Weiter solle ich rückwirkend bis 01/19 um eine tarifgerechte Eingruppierung bitten.
Mein Problem ist, dass ich im Netz widersprüchliche Antworten finde, u.a. dass es in der Entgeltgruppe 1 nur alle vier Jahre eine Stufenerhöhung gibt und dass die Elternzeit nicht mitangerechnet wird!!!
Vielleicht hat der eine oder andere einen Tipp für mich.
Freundliche Grüße
Sarah
Jetzt beantworten / kommentieren!
Hallo zusammen,
vor rund 1,5 Jahren wurden Fachbereiche der Stadt in die Stadtbetriebe als Anstalt des öffentlichen Rechts übergeleitet.
Die Überleitung an sich wurde vernünftig in einem Überleitungsvertrag geregelt (Bestandsschutz, Rückkehrrecht bei Auflösung der Stadtbetriebe, abschließende namentliche Aufführung der übergeleiteten Mitarbeiter, usw).
In diesem Überleitungsvertrag ist auch folgende Regelung enthalten:
"§ 6 Interne Bewerbungen
Die übergeleiteten Beschäftigten (Anlage 1) können sich auf freie oder freiwerdende Stellen, die ihrer Ausbildung, Befähigung und Eignung entsprechen, bei der Stadt bewerben. Beim Auswahlverfahren werden diese Bewerber/innen der Stadtbetriebe den internen Bewerbern der Stadt gleichgestellt. Gleiches gilt für Bewerbungen von Beschäftigten der Stadt auf Stellen in den Stadtbetrieben."
Auch wird nach außen hin die Devise vertreten:
Wir sind ja ein Konzern, es gibt keine Unterschiede.
So, und nun komme ich zu dem eigentlichen Problem.
Eine Kollegin der Stadt hat sich auf eine Stelle bei den Stadtbetrieben beworben und den Zuschlag erhalten.
Jetzt sagt die Stadt, dass die Kollegin erst bei der Stadt kündigen muss, damit sie bei den Stadtbetrieben eingestellt werden kann.
Klar ist im neuen Arbeitsvertrag geregelt, dass alle Dienstzeiten bei der Stadt von den Stadtbetrieben übernommen werden, dass keine Probezeit erforderlich ist, usw.
Aber nicht geregelt ist ein Rückkehrrecht und sie muss tatsächlich die gesetzliche Kündigungsfrist einhalten!
Gibt es da keine andere Lösung, z.B. im Wege eines Änderungsvertrages oder so?
Überleitung geht ja nicht, da sie ja nicht mit ihren Aufgaben in die Stadtbetriebe wechselt....
Übrigens wird die Personalsachbearbeitung der Stadtbetriebe durch die städt. Personalsachbearbeitung wahrgenommen.....Es wechselt noch nicht einmal der zuständige Personalsachbearbeiter!
Habt ihr da Erfahrungen oder Tipps?
Ich wäre sehr dankbar!
LG
Ulla
Jetzt beantworten / kommentieren!
Geht es euch auch so?
Wir werden von den Kollegen zunehmend mit Sachen genervt, die gar nicht zu unseren Aufgaben gehören. Weiter labern die uns mit allen möglichen Sachen dicht.
Ist der Personalrat Sündenbock für alles?
Ich setze mich für die Kollegen gerne ein, aber irgendwann ist auch Feierabend.
Jetzt beantworten / kommentieren!
Hallo hat jemand Ahnung was so in der mündlichen Abschlussprüfung gefragt wird? Hat jemand einzelne Fälle oder so die man zum üben nehmen könnte?
Jetzt beantworten / kommentieren!
Hallo zusammen,
ich arbeite derzeit in einer kleineren Gemeinde mit ca. 3500 Einwohnern.
Seit September 2018 wurde ich zur Kassenverwalterin bestellt.
Aktuell bin ich in der Entgeltgruppe 5 eingruppiert, möchte aber einen Antrag auf Höhergruppierung stellen.
Meine Frage an euch: In welcher Entgeltgruppe seid ihr eingruppiert?
Danke für eure Antworten und viele Grüße
Jetzt beantworten / kommentieren!
Hallo zusammen,
ich (m/24) habe 2014 Abitur gemacht, anschließend eine zweijährige Ausbildung zum Kaufmann für Büromanagement gemacht, seither (Juli 2016) arbeite ich beim Ausbildungsbetrieb im IT-nahen Bereich.
Die Ausbildung habe ich, trotz Verkürzung, als Kammersieger abgeschlossen, anschließend eine Weiterbildung zum Finanzbuchhalter absolviert.
Derzeit bin ich nicht ganz zufrieden mit meiner Situation. Zwar bietet mir mein Arbeitgeber die Möglichkeit eines dualen Studiums (zu vollen Bezügen), aber ich würde vielmehr gerne dauerhaft in den öffentlichen Dienst wechseln.
Ich hatte mich schon im letzten Jahr bei der Finanzverwaltung beworben, wurde aber aufgrund meiner Mathenote im Abitur abgelehnt. Ich muss zugeben, mein Abitur ist mit einem Notendurchschnitt von 2,6 (Mathe: 6P, Deutsch: 9 Punkte, Englisch: 9 Punkte) nicht das Beste. Damals war mir dies alles, anders als heute, unwichtig, ich hatte andere Sachen im Kopf.
Welche Möglichkeiten könnte es geben mit Verspätung in den öffentlichen Dienst einzusteigen?
Jetzt beantworten / kommentieren!
Aktuelle Stellenangebote
Bitte passen Sie die Suche nach Ihren Wünschen an:Frage stellen!


