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Geschrieben von: Gast, 13.03.2018, 19:39, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (2)

Gibt es eine Vorschrift oder Rechtsprechung über dieses Thema?
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Geschrieben von: Gast, 13.03.2018, 16:04, Forum: Kämmerei, - Keine Antworten

Hallo,
ich wollte mal fragen, wir ihr die Inventarisierung von z.B. Moderationskoffern handhabt.

Bisher wurden solche Koffer (meistens) investiv bezahlt und auch inventarisiert. Jetzt haben wir uns jedoch genauer mit solchen Materialkoffern beschäftigt...
Wir haben z.B. Koffer-Sets die aus mehreren CDs, Büchern und Anschauungsmaterial bestehen oder Moderationskoffer, diese bestehen aus Stiften, Klebezetteln usw. Auf Rechnungen ist nur ein Komplettpreis ersichtlich (in Schulen).
Des Weiteren gibt es bei uns Koffer für die Brandschutzerziehung für Schulen und Kindergärten oder Koffer mit Material für das 'spielerische' Zähneputzen im Kindergarten.

Lego- und Technikkoffer haben wir im Aufwand bezahlt, da die aus so vielen kleinen Einzelteilen bestehen...

Vielleicht habt ihr ja eine Idee?!

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Geschrieben von: Gast, 12.03.2018, 17:05, Forum: TVöD, Antworten (1)

Hallo!

Ich frage hier mal für meinen Sohn, der vor einem Jahr seine Ausbildung zum Fachinformatiker bei einer Bundesbehörde beendet hat und übernommen wurde. Er wurde mit E7 eingestuft. Alle neuen Mitarbeiter von “draußen“ fangen mindestens mit einer E9 an. Die Arbeiten sind die eines normalen IT-Mitarbeiters, wie z. B. Clientmanagement, Netzwerkmanagement u.s.w. Eine Neubewertung würde von einer Dienststelle in Bonn vorgenommen werden und wäre wohl höchst schwierig. Gibt es einen Hebel, den er Ansetzen könnte, um eine Höhergruppierung durchzusetzen?


Danke

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Geschrieben von: Gast, 12.03.2018, 13:40, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

Hallo an alle,

ich würde gerne bald eine neue Stelle antreten und komme nicht zurecht mit der Kündigungsfrist.
Es handelt sich um den TVöD.

Und zwar wurde ich DIREKT nach der Ausbildung übernommen. Mein Arbeitsvertrag geht vom 22.06.2017 - 30.06.2018.

Nun steht folgendes in meinem Vertrag:
"Eine vorzeitige Kündigung ist nur zulässig, wenn das Arbeitsverhältnis für eine längere Dauer als zwölf Monate vereinbart ist. Für die Vertragsdauer von mehr als einem Jahr beträgt die Kündigungsfrist sechs Wochen zum Schluss eines KalenderMONATS (TVöD § 30 Abs. 5)."

Nun meine Fragen :

1) Mein Vertrag ist ja für zwölf Monate und wenige Tage vereinbart, somit gehe ich von einer Kündigungsfrist von sechs Wochen zum Monatsende aus.
Suche ich aber den § 30 Absatz 5 im Internet, steht dort, dass die Kündigungsfrist sechs Wochen zum KalenderVIERTELJAHR beträgt und nicht wie in meinem Vertrag geschrieben "zum Schluss eines Kalendermonats".
Was gilt nun für mich?

2) Ich habe mal gelesen, dass die Ausbildungszeit eventuell mit als Beschäftigungszeit bzw Arbeitsverhältnis dazu gezählt wird, wenn man direkt danach übernommen wird. Somit würde sich meine Kündigungsfrist natürlich immens verlängern. Wie verhält es sich hier?

3) Gibt es auch die Möglichkeit eines Auflösungsvertrages?


Schon einmal vielen Dank im voraus.
Liebe Grüße.

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Geschrieben von: Gast, 10.03.2018, 20:47, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

Kann ein Arbeitgeber im öffentlichen Dienst auch bei der Wohnungssuche unterstützen?

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Geschrieben von: Gast, 09.03.2018, 19:53, Forum: Bundesbeamte, Antworten (2)

Hallo,

ich habe bald einen Einstellungstest beim BVA für die Ausbildung als Regierungssekretäranwärter.
Wie sind die Chancen später auf dem Arbeitsmarkt? Kann man als Regierungssekretär in jeder Behörde arbeiten?

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Geschrieben von: Gast, 08.03.2018, 20:48, Forum: Arbeitnehmer, - Keine Antworten

Ich erhalte mtl. netto 680 Euro, habe aber die Möglichkeit, zusätzlich beim gleichen Arbeitgeber auf Honorarbasis 250 Euro dazu zu verdienen (das Honorar muss ich dann natürlich gg versteuern). Ist das möglich? Was ist zu beachten, wenn ich korrekt vorgehen will?

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Geschrieben von: Gast, 08.03.2018, 20:08, Forum: Öffentlicher Dienst, Antworten (5)

Hallo zusammen!

Ich hatte am Dienstag ein Vorstellungsgespräch bei einer Behörde, die mehrere Stellen ausgeschrieben hatte. Heute haben ich dann den Anruf bekommen, dass ich für eine der Stellen vorgesehen bin und dass Anfang nächster Woche noch ein Kennlerngespräch in der entsprechenden Abteilung stattfindet. Jetzt frage ich mich, wie sowas abläuft. Soll ich mich jetzt nochmal intensiv mit der Stelle und dem Aufgabengebiet befassen? Und was soll ich anziehen? Zum Vorstellungsgespräch hatte ich eine schwarze Hose, weiße Bluse und schwarzen Blazer an. Muss es dann beim Kennlerngespräch auch so förmlich sein oder reicht neben der schwarzen Hose dann ein einfacher Pullover?
Ich bin gerade wirklich leicht überfordert...

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Geschrieben von: Gast, 06.03.2018, 16:04, Forum: Kämmerei, Antworten (1)

Hallo,

mir geht es um die richtige Eingruppierung in die Entgeltgruppe 8 oder 9a mit langjähriger Berufserfahrung aber ohne Bilanzbuchhalter-Titel.
Ist die selbständige Tätigkeit in dem Bereich Aufarbeitung Jahresabschlüsse/Erstellung Bilanzen (Doppik) mit über 50% anzunehmen? Oder mit ca. 30%?
Wo gibt es Informationen zu den Tätigkeitsmerkmalen?

Vielen Dank im Voraus.

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Geschrieben von: Gast, 06.03.2018, 14:18, Forum: Kommunalbeamte, - Keine Antworten

Guten Tag,
da ich mich im Beamtenrecht für NRW nicht auskenne bitte ich um Hinweise zu folgendem Thema:
Mit der Besetzung einer Leitungsfunktion erfolgte gleichzeitig eine Beförderung in eine höhere Besoldungsgruppe. Auf die Ausschreibung ging nur die Bewerbung eines Beamten ein. Es gibt aber keine Dienstpostenbewertung für diese Leitungsfunktion. Gleichwohl gibt es Beamte der gleichen Besoldungsgruppe.
Müssen diese eine "Konkurrentenmitteilung" erhalten, obwohl sie sich nicht auf die ausgeschriebene Stelle beworben haben?
Besten Dank im Voraus.

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Geschrieben von: Gast, 06.03.2018, 12:35, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (1)

Hallo.

in meiner Dienststelle mit 21 Wahlberechtigten gibt es einen Personalrat mit drei Mitgliedern. Es sind leider keine Ersatzmitglieder mehr vorhanden.

Ich bin eine von diesen drei Personalräten und werde ab Herbst für zwei Jahre in Elternzeit gehen.
Muss nach meinem vorrübergehenden Ausscheiden der Personalrat neu gewählt werden oder können die beiden verbleibenden einfach so weitermachen bis ich wieder da bin?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

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Geschrieben von: Gast, 06.03.2018, 10:52, Forum: Personalrat / Betriebsrat, - Keine Antworten

Hallo liebe Leute,

ich bin absoluter Laie und möchte eine Frage stellen an Euch:

Angenommen es stand eine vorgezogene Wahl an, welche einen Beamtenvertreter bestimmen sollte.

Die Frist zur Anmeldung ist rum und es hat sich keiner aufstellen lassen bzw. es war keinem möglich sich aufstellen zu lassen.

Nun möchte ich wissen, ob so eine Wahl, wo keiner gewählt wurde wiederholt werden kann (Bedarf für neues Mitglied im Personalrat ist vorhanden und gewünscht und es gibt auch Kandidaten dafür, welche sich aufstellen lassen möchten).

Kann mir jemand eine Rechtsgrundlage sagen, wo ich nachlesen kann wie und ob so etwas möglich ist?

Also ob eine neue vorgezogene Wahl angeleiert werden kann auf Wunsch der Belegschaft oder des Personalrats?

Um eine Antwort bin ich wirklich sehr dankbar, da ich wirklich keinen Plan von der Materie habe und bis dato im Gesetzestext (Bayerisches Personalvertretungsgesetz) nichts passendes zu so einem Fall gefunden habe.

Viele Grüße aus Bayern!

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Geschrieben von: Gast, 05.03.2018, 12:14, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (3)

Hallo,

wie sind denn bei euch die Dateien des Personalrates vor Zugriff von anderen Personen geschützt?
Bei uns können nur die Personalratsmitglieder und die Beschäftigten aus der IT-Abteilung diesen Dateiordner sehen und darauf zugreifen. Da aber die dort gespeicherten Dokumente auch die Beschäftigten aus der IT nichts angehen, wäre es gut, wenn der Ordner geschützt werden könnte. Ist vielleicht ein Passwortschutz möglich, so dass jemand aus der IT, der an den Personalratsordner ran muss, ein Passwort vom Personalrat anfordern muss?

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Geschrieben von: Gast, 04.03.2018, 00:31, Forum: Kämmerei, Antworten (3)

Mit welcher Entgeltgruppe wird ein Arbeitsplatz bewertet, bei dem Bilanzen nach der sogenannten neuen Doppik-Methode zu erstellen sind? 
Vielen Dank vorab für jede brauchbare Antwort.

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Geschrieben von: Gast, 03.03.2018, 21:23, Forum: TVöD, - Keine Antworten

Hallo, 
kann mir jemand sagen, welche Eingruppierung hier die richtige ist? Habe keine Vergleichsmöglichkeit. Ein Kollege, der nur vorgefertigte Unterlagen nach GOÄ abrechnet, ist eine Stufe höher eingruppiert.

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Geschrieben von: Gast, 03.03.2018, 16:42, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (1)

Hallo,

ich habe zu Beginn meiner Ausbildung einen 2 jährigen Vertrag bei einer Privaten Krankenversicherung abgeschlossen. Wie man weiß sind die Beiträge im Anwärtertrarif sehr sehr gering.
Da ich 2 Monate vor dem Vertragsende auf Probe ernannt werde, bin ich mir nicht so sicher, wie das mit der Versicherung ablaufen wird. Bezahle ich -obwohl ich Beamter auf Probe bin - den Anwärterbeitrag für diese 2 Monate oder wie sieht das aus ? Würde mich über Antworten freuen.

lg
hony

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Geschrieben von: Gast, 03.03.2018, 10:27, Forum: Öffentlicher Dienst, Antworten (2)

Hallo,

ich bin mir zurzeit unsicher wie ich mich entscheiden soll und habe zudem eine Frage.
Wenn man, nachdem man auf der Warteliste stand, doch noch angenommen wird, ist man dann sowas wie die zweite Wahl? (fühlt sich schlecht an).
Zu meiner Situation: Ich habe in einer anderen Stadt eine Zusage erhalten (direkt), für diese müsste ich aber umziehen. Die Personaler dort waren mir zudem viel sympathischer.
Jetzt habe ich aber auch eine Zusage aus meiner Heimatstadt bekommen (nach der Warteliste), ich möchte nicht wirklich umziehen aber, dass mit der zweiten Wahl gibt mir zu bedenken.
Verständlich? Oder darüber stehen und in der Heimatstadt bleiben?
Danke im Voraus.

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Geschrieben von: Gast, 02.03.2018, 18:39, Forum: TVöD, Antworten (7)

Sehr geehrte Damen und Herren,
bin seit 2003 im Unternehmen als IT Administrator beschäftigt, war/bin also ein TVÜ VKA (Überleiter aus dem BAT).
Bin seit 2011 in der EG 9b Stufe 5 eingruppiert.

Nun meine Fragen:
Ist eine Stufenvorrückung auf die EG 9b Stufe 6 möglich? Stichwort TVÜ-VKA?
Ist eine Höhergruppierung in die EG 9c Stufe 5 od. 6 möglich, Stichwort IT Bereich, Verantwortungsvolle Aufgabe?

Vielen Dank im Voraus für die Info.

Viele Grüße

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Geschrieben von: Gast, 01.03.2018, 19:02, Forum: TVöD, Antworten (6)

Hallo,

ich habe vorliegenden Fall, dass ein Sachbearbeiter auf Grund seiner Stellenbeschreibung und der darauf erstellten Stellenbewertung 2 Entgeltgruppen höher eingruppiert werden müsste.
Die Aufgaben werden außerdem schon seit über 3 Jahren ausgeführt - ein Antrag auf Höhergruppierung wurde damals auf Grund der damals noch fehlenden Stellenbewertung abgelehnt.

Leider ist die Stelle, welche bei der Stellenbewertung rausgekommen ist, im Stellenplan damals wie heute nicht vorgesehen.


Hat der Mitarbeiter Anspruch auf rückwirkendes Entgelt, obwohl es die Stelle im Stellenplan nicht gibt?

Viele Grüße

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Geschrieben von: Gast, 28.02.2018, 23:38, Forum: Kämmerei, Antworten (1)

Hallo, ich habe 2 Fragen:

Ist es richtig, dass die Entgeltgruppe E 9a nur für Bilanzbuchhalter gilt und ohne diese Weiterbildung die EG E8 gültig wäre?

Mit welcher Stufe in der EG E8 wird man als Neubewerber in einer Gemeinde / Stadt eingestuft, wenn 20 Jahre Berufserfahrung für diesen Bereich - allerdings bei einem Steuerberater - vorliegen?

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