Neue Themen
Hallo zusammen ,
kann mir bitte jemand einen Rat geben, wenn ein Mitarbeiter ein Abmahnung bekommt ?
In welcher Weise darf ich als Personalrat bei der Gegendarstellung helfen ? Darf ich die verfassen und der MA unterzeichnet sie nur ?
Danke Gruß aus Bayern
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Bin im ÖD - Bundesministerium f. Verteidigung - beschäftigt.
Müssen Überstunden angeordnet werden, wenn ja in welcher Form?
Besteht ein Anrecht des Arbeitgebers auf das Ausführen von Überstunden?
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Hallo,
wo liegt die Eingruppierung als Elektriker beim
Wasserverband? Bezahlung nach Tvv.
Lg
Daniel
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Hallo
an welchem Termin wird dieses Jahr die Abschlussprüfung der Verwaltungsfachangestellten in RLP sein? Danke für eine Antwort.
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Hallo liebe Gruppe,
Ich habe vor den Osterferien mein Urlaubsblatt zur Gegenzeichnung der Dienststelle vorgelegt. Eine neue Mitarbeiterin in dem Bereich gab mir das Blatt zurück mit der Begründung, es sei kein Vertreter für meine Abwesenheit eingetragen. Nach meiner Nachfrage, dass dies seit 2 Jahren so gemacht wurde und auch der Vorgängerpersonalrat keine Vertretung eingetragen hat, begründete sie dies damit, dass auch für Personalräte die allgemeine Dienst- und Geschäftsanweisung gelte. Mir ist neu, dass die Dienststelle dem Personalrat gegenüber weisungsbefugt ist. Wie sollten wir uns für die Zukunft aufstellen?
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Kurze Frage. 2015 habe ich angefangen im technischen Dienst einer oberen Bundesbehörde zu arbeiten. Die Stelle war unbefristet ausgeschrieben. Nun wird der technische Dienst aber höchst wahrscheinlich aufgelöst, da die BimA das einheitliche Liegenschafts-Management übernimmt. Das heißt konkret die E-Werkstatt wird geschlossen und meine Elektriker Stelle existiert dann nicht mehr. Ich müsse nun eine Tätigkeit ausführen, bei der ich meine Eingruppierung verlieren würde.
Das heißt ich soll statt der E 5, die ich bei der Einstellung bekam, jetzt mit der E 4 oder gar E 3 klar kommen. Geht das?????
Vielen dank im Voraus
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Liebe Forumsmitglieder,
ich betreibe einen Blog, der sich in einer Reihe mit dem Thema Kommunalrecht auseinandersetzt.
Für die Leser ist es sicherlich hin und wieder interessant einen Gastbeitrag zu lesen und es lockert den Stil eines Blogs unwahrscheinlich auf.
Derzeit möchte ich einen Artikel zum Thema Haushalt veröffentlichen und dachte, dass sich hier ein Gastbeitrag von einem (anderen) Verwaltungsfachmann/-frau anbietet.
Zielgruppe sind Bürger ohne nennenswerte rechtliche Kenntnisse. Das konkrete Thema, das ich mir vorstelle, ist die Erklärung eines kameralistischen Haushalts (Bayern). Also: Was ist der Vermögenshaushalt, was der Verwaltungshaushalt wie sieht der Haushaltsplan aus, etc.
https://www. danielbahn .de/
Meine Artikel vermitteln einen Eindruck von der Idee hinter der Sache.
Ich betreibe meine Seite ohne jegliche Werbung oder Sponsoring und dementsprechend kann ich nichts als Entlohnung außer der Veröffentlichung selbst anbieten.
Über eine Rückmeldung bei Interesse würde ich mich freuen.
Viele Grüße aus der Rhön
Daniel Bahn
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Hallo,
mal angenommen, alle Personalratsmitglieder (5) legen ihr Amt nieder. Ersatzmitglieder gibt es keine.
Einen Personalrat, der die Amtgeschäfte (z.B Neuwahl) weiterführen kann, gibt es dann ja nicht mehr.
Tritt in einem solchen Fall ein vorhandener Gesamtpersonalrat ein ?
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Hallo
ich habe eine Frage. Seit August 2017 bin ich Angestellte einer Gemeinde. Diese Gemeinde hat ein Objekt gepachtet und dort wird meine Arbeit in der gastronomischen Abteilung eingesetzt. In meinem Arbeitsvertrag steht, dass man mich auch für andere Arbeiten einsetzen darf. Nun habe ich allerdings einen Vertrag erhalten, der nicht nach tvöd berechnet wird also einen stinknormalen Vertrag! Ist das rechtlich überhaupt richtig? Laut meiner Abrechnung bin ich Angestellte der Gemeinde...
Für Antworten wäre ich sehr dankbar.
Liebe grüße
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Liebe Forumsmitglieder,
es gibt ja doch immer noch ein paar "alte Hasen" , die schon zu BAT-Zeiten im Unternehmen tätig waren, dann auf den TvöD übergeleitet wurden und aus dieser Alt-Überleitung noch einen Besitzstand auf dem Gehaltszettel haben.
Konkret geht es um Mitarbeiter, die seinerzeit vom BAT in die EG9 übergeleitet wurden.
Nunmehr ist die EG 9 in a b und c aufgesplittet worden. Dabei blieben die alten Besitzstände erhalten.
Was passiert jetzt bei einer Höhergruppierung in die EG 10 ? Da fällt doch der Besitzstand dann weg, oder ? Der Arbeitgeber muss doch die Laufzeitzeitstufe in der EG 10 so wählen, dass der MA nicht weniger verdient als vorher in der EG9 mit Besitzstand, oder ????
Und noch eine Frage...... Wer iim oben genannten Fall in der E9 a/b/c bleibt und seine Arbeitszeit reduziert...... dem wird doch der Besitzstand linear um die Verkürzung der Arbeitszeit gekürzt, oder ? Die entsprechenden schriftlichen Regelungen suchte ich im Internet leider vergeblich.
Tausend Dank für Eure Hilfe! Bei uns im Unternehmen wird gerade heiß diskutiert. Wir werden nach Tvöd bezahlt, sind aber nicht öffentlicher Dienst, und unsere Lohn- & Gehaltsabrechnungsstelle extern ist leider mit solchen Fragen überfordert. Wer nicht nur Erfahrungswerte, sondern gar noch eine Rechtsquelle hat, wird in mein Nachtgebet eingeschlossen.
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Meine Kollegin befindet sich mindestens für fünf Wochen in einer Reha. Sie bekommt die Entgeltgruppe 9, ich nur die Entgeltgruppe 8.
Ich habe mal gelesen, dass mir ab einer Krankheitsvertretung von 4 Wochen dann die Differenz der beiden Entgeltgruppen zusteht.
Stimmt das ??
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Ist es möglich auf E9b oder c mit einem Angestelltenlehrgang 1 eingruppiert zu werden?
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Servus,
Es geht um folgendes: Ich arbeite seit September 2006 mit Beginn meiner Ausbildung und anschließender Übernahme in der Städtischen Gärtnerei.
Meine Pechsträhne begann vor 3 Jahren (2016). Da bin ich in der Arbeit zusammen gebrochen. Dabei stellte sich heraus, daß ich einen Herzfehler habe, der kurz darauf behoben wurde.
Ich hab dann wieder bis März 2017 gearbeitet, dann erkrankte ich an einem 3-fachen Bandscheibenvorfall. Reha absolviert. Im Juni begann ich mit meiner Wiedereingliederung. Habe dann wieder normal weitergearbeitet bis Januar diesen Jahres. Nun bin ich wieder zuhause, da ich mir meinen Innenmeniskus gerissen habe, der gestern operiert wurde.
Nun habe ich aus verlässlicher Quelle erfahren, daß ich sobald ich wieder arbeite zu einer amtsärztlichen Untersuchung gehen muss. Dort soll meine Arbeitsfähigkeit überprüft werden.
Mein Problem an der Sache ist, es werden von meinem Chef die Informationen nicht weitergeleitet an das Personalamt, warum ich im Moment krankgeschrieben bin.
Ich weiß, dass es die letzten 3 Jahre durch meine Krankheiten zu massiven Fehlzeiten gekommen ist. Aber man sucht es sich ja nicht aus.
Jetzt habe ich natürlich Angst meine Anstellung zu verlieren.
Ist diese Angst begründet?
Mfg
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zusammen,
ich bin mir nicht sicher, ob die Frage "streng genommen" in diesem Forum richtig platziert ist, aber ich hoffe trotzdem mal auf Antworten.
Nach dem Arbeitszeitgesetz müssen Arbeitnehmer nach Beendigung der Arbeitszeit 11h Ruhezeit einlegen, bevor sie ihre Arbeit wieder aufnehmen dürfen.
Wie verhält sich dies bei ehrenamtlichen Gemeinderäten, die natürlich auch noch einem Beruf nachgehen?
Zum Verständnis, was ich meine ein Beispiel:
Ein Mitglied des Gemeinderates arbeitet bei einer Bank und beginnt seine Arbeit täglich um 9 Uhr. Da das GR-Mitglied am Vorabend an einer GR Sitzung teilnimmt und diese über 23 Uhr deutlich hinaus geht, kommt der GR hier in eine Bredouille. Greift hier auch das Arbeitszeitgesetz in Verbindung mit den Ruhezeiten, obwohl es sich um ein Ehrenamt handelt? Ist es rechtens, wenn der GR mit Hinweis auf das Arbeitszeitgesetz und die Ruhezeiten vorzeitig die Sitzung verlässt?
Ich freue mich auf eure Antworten.
Danke und Gruß
drcliff
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Hallo,
Ich würde gerne den Tarifvertrag TVÖD SUE lesen. Ich finde jedoch nur den TVÖD - V (Verwaltung). Wer kann mir einen Link zum TVÖD SUE empfehlen (ich bin Erzieherin)?
Viele Grüße
Barbara
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Hallo zusammen,
gibt es irgendeine Rechtsgrundlage/-sprechung zum Thema?
Im Detail geht es mir darum, ob unter o.g. TOP Beschlüsse gefasst werden dürfen und auch darum ob auch aus "nicht"-Beschlüssen der/die Vorsitzende entsprechend das Recht hat Schreiben im Namen des PR mit Vorschlägen an die Personalabteilung auszuformulieren, ohne dies vorher mit dem gesamten PR abzustimmen?!
z.B. Auszug aus einer ausgedachten Niederschrift unter verschiedenes welcher lauten könnte:
TOP 12.4 Hygieneboard
Es wird darüber diskutiert, ob ein Hygieneboard im Eingangsbereich aufgehängt werden soll. Hier gehen die Meinungen der Personalratsmitglieder etwas auseinander, im allgemeinen würde man eine Anbringung jedoch als sinnvoll erachten.
... also ohne Beschlussfassung...
Resultat hieraus war ein Schreiben an die Personalabteilung mit einem Vorschlag solch ein Board aufzuhängen durch die Vorsitzende. Bei der nächsten Sitzung gab es dann empören seitens eines Mitglieds über dieses Schreiben, da man hier nicht abgestimmt hatte und erst im Nachgang von dem Schreiben in der Sitzung erfuhr, welches nur den Vorsitzenden bekannt war welche dies gemeinsam unterschrieben hatten.
Was meint Ihr dazu?
LG
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gibt es eine Frauenqoute im Personalrat?
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,
wer hat schon Zusagen von der Stadt Dortmund als Verwaltungswirt/in (auch für den Einsatz im Jobcenter)?
Vielleicht kann man sich ja schon mal kennenlernen
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Guten Morgen,
gibt es für Angestellte im öffentlichen Dienst (Niedersachsen) einen Erschwerniszuschlag und wenn ja, wie wird dieser beantragt?
Danke im Voraus
Thomas
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Guten Abend!
Ich fange im September ein duales Studium bei einer Stadtverwaltung an und werde in Bielefeld studieren. Gibt es hier schon weitere mit Zusagen, die dann auch in Bielefeld studieren? Vielleicht kann man sich ja vorher schon kennenlernen
Liebe Grüße!
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