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Geschrieben von: Gast, 25.02.2018, 19:35, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (2)

Was bekomme ich bei Entgeltgruppe 5 (3jâhrige Berufsausbildung) Netto raus ??

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Geschrieben von: Gast, 25.02.2018, 19:24, Forum: Kämmerei, Antworten (1)

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe nach Abschluss der Fachoberschule (Fachhochschulreife) meine Ausbildung zur Steuerfachangestellten im September 1994 begonnen und seit dem Abschluss im Februar 1997 im Steuerbüro gearbeitet. Von 01/2012-02/2014 war ich aufgrund von Elternzeit daheim.
In welche Entgeltgruppe werde ich bei einem Arbeitsplatzwechsel mit Tätigkeit in der Stadt als Sachbearbeiterin im Finanzwesen eingruppiert?

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Anna

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Geschrieben von: Gast, 25.02.2018, 16:29, Forum: TVöD, Antworten (2)

Ich arbeite seit 1 1/2  Jahren bei der Bundesbehörde mit der E6 Stufe 2 als Sachbearbeiter Asylverfahrenssekretariat und mir wurde eine Stelle in der Kommune in der Ausländerbehörde angeboten mit bis zur E 8. Habe u.a. 10 Jahre Berufserfahrung als Rechtsanwaltsfachangestellte. Wäre da die E 7/1 ok? Danke für eure Hilfe.

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Geschrieben von: Squix, 24.02.2018, 22:46, Forum: TVöD, - Keine Antworten

Hallo,

zur Abgrenzung eines Personalsachbearbeiters von einem Bezügerechner bzw. der jeweiligen Tätigkeiten, suche ich Fachunterstützung von jemandem, der mit externen Lohnbüros zusammenarbeitet und diesbezüglich die Entgeltzahlung vorbereitet. Kann mir da wer helfen?:-)

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Geschrieben von: Squix, 24.02.2018, 07:46, Forum: Kämmerei, - Keine Antworten

Hallo,

zur Eingruppierung eines TB in der Doppik möchte ich gern etwas mehr über die benötigten Fachkenntnisse in Erfahrung bringen:

- es geht hier sowohl um einfache Buchungen
- als auch "spezielle Buchungsfälle" - sind die echt schwieriger?

Welche Fachkenntnisse braucht man dafür, wenn man bereits einer Ausbildung als VFA hat? M. E. sind die aktuell angegebenen Fachkenntnisse unsauber getrennt, sodass ich diese nicht nachvollziehen kann.

Danke Smile

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Geschrieben von: Gast, 23.02.2018, 19:19, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (6)

Ich bin Personalratsvorsitzende unserer Kommune. Den Kolleginnen und Kollegen wird mittels Zielvereinbarung ermöglicht, eine Leistungsprämie zu erhalten. Meine Frage dazu: Ich als Personalratsvorsitzende kann schlecht mit dem Bürgermeister ein Ziel vereinbaren und darf durch meine Tätigkeit ja nicht schlechter gestellt werden. Meiner Ansicht nach muss die Dienststelle mir also trotzdem die Leistungsprämie zahlen. Ist das richtig?

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Geschrieben von: Gast, 21.02.2018, 14:45, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (6)

Hallo zusammen. Ein schwerbehinderter Mitarbeiter ist von Kündigung bedroht, das Integrationsamt fordert zu diesem Vorgang eine Stellungnahme des Personalrats an. Darf dies der Vorsitzende ohne Beteiligung und Information des Gremiums tun ? 

Danke für eure Antworten

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Geschrieben von: Gast, 20.02.2018, 21:43, Forum: Ausbildung / Studium Beamte, Antworten (7)

Hallöchen Smile

ich habe eine Stelle zum Inspektoranwärter sicher. Die Unterlagen wie Personalbogen etc sind schon eingereicht und jetzt geht mir nur noch der Amtsarzt im Weg.

Hierzu habe ich folgende Frage.. Wie ist die Farbsehkraft in der Verwaltung gewichtet?

Ich selbst hab eine Farbsehschwäche (keine Blindheit) und habe jetzt die Sorge, dass der Amtsarzt mich deswegen rauskegelt..

Hat da irgendjemand Erfahrungen mit?

Vielen Dank schonmal!

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Geschrieben von: Gast, 20.02.2018, 11:15, Forum: Krankenhäuser, Betreuung, Pflege, Antworten (12)

Hallo Leute,

ich bin derzeit in einem kommunalen Krankenhaus als Bauingenieurin für Bauvorbereitung/ Baudurchführung mit der Funktion als Architektin angestellt. Oktober 2014 habe ich mein Masterabschluss an einer Technischen Universität erfolgreich in Architektur abgeschlossen, seitdem bin ich auch voll berufstätig. Seit März 2017 bin ich auch Mitglied in der Brandenburgischen AK (also bauvorlageberechtigt, welches auch Einstellungsvoraussetzung war).
Derzeit bin ich in der EG 9 b, Stufe 2 eingruppiert. Ich weiß, dass dies falsch ist. Daher möchte ich einen Antrag auf Höhergruppierung stellen.

Die Frage stellt sich mir nur, in welche Gruppe ich eigentlich gehöre. Gehöre ich in die Gruppe der Ingenieure (auch wenn meine Berufsbezeichnung Architektin lautet, da ich als Bauingenieurin eingestellt bin) oder wird hier der Abschluss bewertet, also ohne diesen Master Abschluss wäre eine Bauvorlageberechtigung ja nicht möglich.

Ich tendiere zwischen der EG 12 der Tätigkeitsmerkmale der Ingenieure oder der EG 13-15 wegen der wissenschaftlichen Hochschulbildung.

Ich hoffe Ihr könnt mir helfen.
Ich danke euch im Voraus!

LG Mina

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Geschrieben von: Gast, 19.02.2018, 21:44, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

Hallo,
ich habe eine Frage. Seit drei Jahren habe ich beim Roten Kreuz einen Kurs geleitet, der auch vergütet worden ist. In diesem Jahr wurde mir der Kurs gestrichen, weil Mitarbeiter, die beim Roten Kreuz beschäftigt sind, sich mal selber ausprobieren wollen. Darf man als Mitarbeiter diese Nebentätigkeit ausüben?
MfG

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Geschrieben von: Gast, 17.02.2018, 20:18, Forum: Bauhöfe, Abwasser, Stadtreinigung, Antworten (1)

Sind Schmutzzulagen von der Entgeldgruppe abhängig?
Kann bei einer Höhergruppierung die Schmutzzulage gestrichen werden mit der Begründung, dass in dieser
Entgeldgruppe solche Arbeiten nicht mehr gemacht werden?
Die Arbeit bleibt aber die gleiche.

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Geschrieben von: Gast, 15.02.2018, 18:32, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (3)

Hallo zusammen,

meine Stelle wurde im Jan. 2018 neu bewertet. Raus kam als Ergebnis EG 9a.
Bewertungsergebnis Verg.-Gr. V c Fg. 1 b mit Bewährungsaufstieg nach 3 Jahren Verg.-Gr. Vb Fg. 1 c!

Was heißt das jetzt genau? D020


vielen Dank

Gruß
Gundi

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Geschrieben von: Gast, 14.02.2018, 12:13, Forum: TVöD, Antworten (1)

Hallo miteinander,

kurz zu meinen Rahmenbedingungen...
Ich bin seit 4 Jahren im öffentlichen Dienst als "Arbeiter" in einer Liegenschaftsabteilung angestellt (mittlerweile E5 Stufe 3).
Ich bin als Elektriker ausgebildet und sollte auch hauptsächlich in diesem Bereich arbeiten. Dem ist aber nicht so. Mein Tätigkeitsbereich zieht sich über Schreiner, Schlosser, Installateur, Heizungsbauer und/oder Lüftungsbauer.
Mitte des letzten Jahres habe ich einen Antrag auf Höhergruppierung gestellt. Dieser wurde nach einem Gespräch und dem Zusatz, dass ich ab diesem Jahr (nachdem ich eine Prüfung als "Spielplatzkontrolleur" abgelegt habe) die gemeindeeigenen Spielplätze kontrolliere und instandhalte, bewilligt.

Generell stellt sich mir die Frage, ob mir aufgrund meines Tätigkeitsfeldes und komplett eigenständigem Arbeiten (beauftragen von Firmen, Ersatzteilbeschaffung ect) nicht die Endgeldgruppe 7 zusteht.

Evt könnt ihr mir weiterhelfen
Lg

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Geschrieben von: Gast, 13.02.2018, 22:35, Forum: TVöD, Antworten (6)

Hallo,
bei uns wurden letztes Jahr auf Grund von Stellenbeschreibungen Stellenbewertungen erstellt. Wie so oft waren natürlich alle richtig eingruppiert ... Wer’s glaubt wird selig!

Dazu kommt noch folgendes Problem. Ich soll zukünftig eine Aufgabe wahrnehmen, welche nicht in der Stellenbewertung bewertet wurde, da die Aufgabe komplett neu ist.
Meiner Meinung nach wird die Stelle auf Grund des Zeitanteils sowie den einzelnen Bewertungen (Fachkenntnisse, ...) eine Gruppe höher (E9).

Wie komme ich nun dazu, dass die Stelle angehoben wird? Eine Stellenbewertung für diese Stelle bzw. eine Bewertung der Aufgabe wird es bestimmt nicht so schnell geben.
Außerdem müsste die Stelle zusätzlich erst im Stellenplan geschaffen werden. Könnte mir das auch zum Verhängnis werden oder ist das rein das Problem von Personalamt/Kämmerei?

Danke euch!!!

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Geschrieben von: Gast, 13.02.2018, 22:23, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (2)

Guten Abend,

hat der Arbeitgeber das Recht einen Arbeitnehmer ohne dessen Zustimmung in ein anderes Sachgebiet zu versetzen? Beispielsweise wenn man für die Finanzverwaltung eingestellt wurde und nun aus personellen, organisatorischen Gründen im Bauamt arbeiten soll?

Oder gibt es für den Arbeitgeber eine Möglichkeit, einen Arbeitnehmer ohne offensichtlichen Grund in ein anderes Büro, bei Beibehaltung der selben Aufgaben, „umzusetzen“?

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Geschrieben von: Gast, 13.02.2018, 22:19, Forum: Öffentlicher Dienst, Antworten (3)

Hallo,
habe ich als Mitarbeiter das Recht den Stellenplan einzusehen?
Oder gibt es die Möglichkeit, da dieser Bestandteil der Haushaltsplanung ist, diesen als Bürger während der Auslegung des Haushaltes einzusehen?

Danke

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Geschrieben von: Gast, 13.02.2018, 16:25, Forum: Landesbeamte, Antworten (5)

Hallo,
ich würde gerne die Versetzung von einem Stadtstaat in einen anderen beantragen, ohne einen konkreten Job in Aussicht zu haben, um nicht mehr täglich pendeln zu müssen. Bewerbungen sind derzeit ausgeschlossen, weil nur im internen Markt des jeweiligen Stadtstaats Personal rekrutiert werden darf. :-/

Bin Beamtin der allgemeinen Verwaltung und mir wurde immer gesagt: einziges Mittel sei Personaltausch oder eine erfolgreiche Bewerbung.

Lehrer und Polizisten können meines Wissens einen Antrag auf Versetzung zu einem anderen Dienstherren stellen. An welche Schule ein Lehrer dann z.B. beim neuen Dienstherren kommt, kann sie/er sich dann zwar nicht aussuchen, aber grds. ist der Wechsel möglich. Nicht immer sofort, aber mit etwas Hartnäckigkeit und nach einer gewissen Anzahl von Anträgen muss der Versetzung zugestimmt werden. So mein Kenntnisstand.

Hier jetzt meine Fragen:
Weiß jemand, ob diese Möglichkeit auch für Beamte der allgemeinen Verwaltung besteht?
Wenn ja, auf welcher Grundlage?
Nach wie vielen Anträgen muss die Versetzung genehmigt werden (gibt es irgendwelche VVs?)?
Hat jemand damit Erfahrung mit so einem Wechsel in der allgemeinen Verwaltung?

Vielen Dank schon jetzt für Antworten.
Gruß
Ce

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Geschrieben von: Claus70, 12.02.2018, 16:16, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (8)

Hallo,

ich habe die Möglichkeit, im öffentlichen Dienst erst auf Minijob anzufangen und später in Vollzeit zu wechseln. Fängt dann die Probezeit beim Wechsel in eine Vollzeitstelle dann wieder neu an, sowie der Kündigungschutz oder wird der dann automatisch nach 6 Monaten zum Kündigungsschutz gesetzt ?

Ich hoffe, man kann es verstehen.

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Geschrieben von: Sebi69, 12.02.2018, 15:17, Forum: TVöD, Antworten (2)

Gilt der TVöD immer, das heißt auch, wenn er nicht im Arbeitsvertrag steht?

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Geschrieben von: Gast, 12.02.2018, 11:11, Forum: TVöD, Antworten (1)

014

Hallo,

bei einer geringfügigen Beschäftigung nach TVöD habe ich nun festgestellt, daß die Urlaubszeit nicht in Form von angesetzten, zu leistenden Urlaubsstunden gutgeschrieben werden. Negativ werden sie auch nicht eingerechnet.
Ist das korrrekt?
Urlaubsgeld wird auch keines bezahlt.....

Hier entsteht natürlich nun eine Diskrepanz zwischen zu leistenden Arbeitsstunden und tatsächlich, unter In-Anspruchnahme des Urlaubs, zu leistenden Arbeitststunden.

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