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Hallo,
vielleicht kann mir hier jemand helfen. Ich habe meine Ausbildung zur Kauffrau für Bürokommunikation bei einer Stadtverwaltung absolviert. Ich bin in EG 5 eingruppiert. Dies ist 7 Jahre her. Seit 2014 habe ich einen GVP nach EG 8. Dies bekomme ich aber nicht, da ich laut Arbeitgeber erst einen Angestelltenlehrgang machen muss. Ich bekomme nur eine Zulage nach EG 6. Meine Frage: Kann es richtig sein, dass ich seit 20 Monaten eine Tätigkeit nach EG 8 mache, aber nicht mehr Geld bekomme?
Vielen Dank im Voraus schon mal
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Wie muss ein Standesbeamter in Sachsen eingruppiert sein (Standesamtsbezirk mit 24000 Einwohnern)?
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Hallo, habe mal wieder eine Frage !
Bin Sachbearbeiter im Außendienst in einer Großstadt und laut Arbeitsvertrag muss die Bereitschaft bestehen, das Privat-KFZ dienstlich einzusetzen. Was so erstmal nicht das Problem war. Aber nun stellte sich heraus, dass ich im Jahr ca 5000Km im Stadtverkehr zurück lege und dieses für mich mit wirtschaftlichen Nachteilen verbunden ist, da unter anderem höhere Wartungskosten als bei normalen Gebrauch des Fahrzeugs anfallen usw., mal abgesehen von der Tatsache, dass wir für die Ausübung unserer Kontrollen auch noch einiges an Materialien mitzuführen wie zB. Spaten, Werkzeugkoffer, Erdnägel, usw.
Wie sieht es da mit der Stellung von Dienstfahrzeugg aus, da es außer mir auch noch 9 weitere Kollegen in unserer Abteilung betrifft und im Bereich bestimmt 30? Doch unsere Bereichsleitung sich weigert, da aus deren Sicht nicht erforderlich, da so eirtschaftlicher für Amt zum Nachteil der Beschäftigten. Unser PR sagt Pech gehabt. Ist das wirklich so oder will er sich nur nicht mit denen anlegen? Der PR selbst ist nicht auf das Fahrzeug angewiesen und bekommt EG 10, die dies betrifft EG 5.
Danke schonmal für Info
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Was passiert eigentlich wenn der Stadtdirektor einer Gemeinde zurücktritt, weil ihm die Entlastung verweigert wurde ?
Wer führt dann die lfd.Geschäfte ?
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Hallo,
unsere Eingangshalle wurde umgebaut. Vorher hatten wir 50dB bis 85 dB Dauerbeschallung (ich kämpfe seit über 2 Jahren dafür, den Geräuschpegel zu verbessern). Jetzt durchschnittlich 60 dB bis 90 und mehr.
Ich habe es der Geschäftsleitung mitgeteilt, dass ich nicht mehr gewillt bin, an diesem Arbeitsplatz weiter zu arbeiten und bat darum, kurzfristig Schilder aufzustellen. Das wurde verweigert. Man möchte keine Verbote!
Unser Personalrat ist auch informiert.
Der langwierige Weg wird eine Dienststellenbegehung mit Dienststellenleitung/ Betriebsarzt und Arbeitssicherheit sein.
Hat jemand Erfahrung mit Lärmbelästigung am Arbeitsplatz??? Und hat eine kurzfristige Lösung, bis alles fachmännisch gelöst wird? Wie würdet ihr vorgehen?
Danke für Eure Antworten.
Meister
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Hallo,
unsere Chefin weigert sich vehement, einzelne Punkte (zb. Arbeitszeit und Ruheübergänge) aus dem geltenden TV einzuhalten.
Die BR-Vorsitzende hält nicht zu uns und verteidigt die Vorgehensweise der Chefin, da sie hierdurch ihre eigenen Bedürfnisse besser befriedigen kann.
Sie braucht viele Arbeiten nicht zu erledigen, bekommt regelmäßig zusätzliches frei, usw...
Jetzt werdet Ihr schreiben, wir sollen den BR auflösen, aber uns fehlt leider die 25 % Mehrheit.
Viele Kolleginnen halten sich einfach raus, nehmen alle Schikanen einfach so hin, weil sie Angst haben......den Job zu verlieren oder genauso gemobbt zu werden wie wir usw......
Nach etlichen Gesprächen räumte unsere Chefin in der letzten Dienstversammlung Fehler Ihrerseits ein, will aber keine Änderungen durchführen.
Wem das nicht passt, der kann sich ja neue Arbeit suchen, so ihre Aussage.
Auch von Seitens der Gewerkschaft Verdi werden wir im Stich gelassen.
Wir wären in der Beweispflicht, was auch zur Genüge vorhanden ist, aber trotzdem finden die Verantwortlichen von Verdi immer wieder Ausreden, warum sie uns nicht helfen können.
Es sind schon viele Kolleginnen aus der Gewerkschaft deshalb ausgetreten.
Wozu brauche ich eine Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft, wenn man keinerlei Hilfe bekommt und auch der erstreikte TV nicht eingehalten werden muss?
Wir (einzelne BR -Mitglieder und normale AN) wissen nicht mehr weiter, dabei wollen wir doch nichts unmögliches.
Bleibt uns nur noch der Weg zum Arbeitsgericht, um unser Recht zu bekommen?
Hat vielleicht einer von Euch noch eine Idee, wir sind im Moment völlig ohnmächtig der ganzen Sache gegenüber.
Vielen Dank
Janina
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Hallo zusammen,
ich bin Angestellter in einer kleinen (< 5.000 Einwohner) Gemeinde in der Nähe von Nürnberg (Bayern).
Dort arbeite ich seit letztem Jahr im Bauamt als Verwaltungsfachangestellter. Eingestellt wurde ich in der Entgeltgruppe 5.
Nach nun gut einem Jahr in dieser Abteilung bin ich nun der Meinung, dass meine Aufgaben und somit meine Tätigkeiten "höherwertiger" sind als EG 5.
Zu diesem gehören unter anderen:
- Gebührenbescheide
- Herstellungsbeiträge Wasserversorgung/Entwässerung
- Liegenschaftsverwaltung
- Vermietung/Verpachtung
Für meine Stelle gibt es keine Arbeitsplatz- bzw. Stellenbeschreibung.
Außerdem kann ich selbst auf Grund von fehlenden Wissen und Erfahrung nicht sagen, welche Entgeltgruppe meine Tätigkeiten rechtfertigen. Mit den Tätigkeitsmerkmalen des TVöD -> siehe BAT kann ich nicht besonders viel anfangen (gründliche, vielseitige Fachkenntnisse, selbstständige Leistung, ...).
Hätte ein Antrag auf Höhergruppierung generell eine Chance bzw. wie kann ich in Erfahrung bringen, welche Eingruppierung bei o. g. Aufgaben grundsätzlich angebracht oder üblich ist?
Für jede hilfreiche Antwort, Ratschläge und Tipps bin ich sehr dankbar.
Viele Grüße
Bastian
Mein Fall ist ein mittlerweile nachgewiesener Fall von Mobbing gegen Schwerbehindertenvertrauensvertreter. Ich hatte nach diesem Mobbing 1999 ein Burnout Syndrom. Schon damals wollte man die Zwangspensionierung, doch der ärztliche Gutachter stellte Dienstfähigkeit fest. Danach kam eine 1 1/2 jährige Mobilität, die echte gute Beurteilung brachte. Als letztes organisierte ich eine große Tagung mit allem Drum und dran, bin Beamtin A8. Nach dieser guten Arbeit kam die Zwangspensionierung. Der Widerspruch und das Gerichtsverfahren dauerten 8 Jahre. 2012 gewann ich in allen Punkten und sollte wiedereingliedert werden. Doch auch wie schon wurde seitens der Behörde gegen gesteuert.
Passende Stellen wurden blockiert und alles andere immer wieder kaputtgemacht.
Jetzt will man mich völlig gesund und natürlich mit Körperbehinderung (trotz positiven Dienstfähigkeitsgutachten des Amtsarztes) mit einer Erklärung dienstunfähig erklären und wieder pensionieren.
Klar ist, dass nachweislich natürlich die ganze Zeit Ziel gewesen, vor allen Dingen mich nicht wieder arbeiten zu lassen.
Es gibt die Einschränkung nicht wieder in die alte Behörde zurück zu dürfen, allerdings ist das Land, für das ich arbeite, groß.......
Meine Frage ist: Kann der Dienstvorgesetzte mich einfach dienstunfähig erklären, auch wenn er nachweislich die Fehler und Gesetzesverstöße begangen hat?
Ich weiß, dass der ganze Fall ein Skandal ist. Bin gut drauf und gesund.
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Hallo,
ich mache zurzeit noch eine Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten in Baden Württemberg. Ab März möchte ich nach München gehen und mich dort bewerben. Wird meine Ausbildung dort anerkannt?
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Guten morgen,
ich hätte auch mal eine Frage:
Bin seit 2009 in der kommunalen Verkehrsüberwachung in einer bayerischen Stadt tätig.
Seit kurzem bewerbe ich mich auf ein paar intern ausgeschriebene Stellen und bekomme Absagen, weil ich angeblich die Voraussetzungen für die Eingruppierung in EGr. 6 nicht erfülle.... Zur Zeit habe ich E5.
Ich möchte gerne wissen was die Voraussetzungen sind, vielleicht weiß das ja jemand.
Vielen Dank im voraus
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Hallo,
ich bin seit 1. Dezember 2014 bei einer Kommune in Bayern angestellt und habe erfahren, dass es für 2015 eine Einmalzahlung in Höhe von 360 Euro geben soll.
Die Kommune ist Mitglied beim Verband der kommunalen Arbeitgeber und trotzdem habe ich mit dem Oktoberentgelt keine Auszahlung erhalten.
Nach telefonischer Nachfrage in der Personalabteilung wurde mir mitgeteilt, dass davon nichts bekannt sei.
Wie sollte ich nun weiter verfahren? Was mache ich wenn mir, im Fall der Fälle, der einmalige Betrag erst Ende November etc ausgezahlt wird? Kann ich so etwas wie Zinsen verlangen?
Danke
Barbara M.
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Hallo,
wir sind noch nicht lange im PR und durchschauen einiges leider noch nicht so klar.
Antworten auf unsere Fragen erhalten wir auch keine oder unbefriedigende.
Folgendes: Wir haben ein Jahresbudget im PR, deren Rechnungen stets auch vom Amtsleiter der Kämmerei/ Zentrale Dienste unterschrieben werden. Sind diese Unterschriften zulässig oder eher eine Kontrolle des Arbeitgebers?
Wenn es ein Budget gibt, muss es doch auch eine schriftliche Vereinbarung zwischen AG und PR darüber geben, was genau von dem Budget bezahlt werden muss, oder? Im groben wissen wir nur, dass Schulungen o.ä. vom AG bezahlt werden und z.B. Kosten der Personalversammlung von dem PR Budget. Auch hier will oder kann man uns keine genau Auskunft geben, außer: "Das war eben immer so."
Die hinterlassenen Unterlagen der früheren PR sind leider so unsortiert und unvollständig, dass wir dort nichts finden konnten, was uns weitergeholfen hätte.
Wir arbeiten mit dem LPVG-BW. Dort konnten wir darüber keine klare Definition finden. Kann uns jemand hier im Forum darauf antworten? Das wäre sehr nett!
Gruß, Paul
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Hallo,
Wir erarbeiten gerade neue Leitlinien zum Stellenbesetzungsverfahren. Meine Frage lautet:
Ist der Personalrat schon im Auswahlverfahren des Bewerbungseingangs zu beteiligen? Soll oder muss er die Unterlagen vor Einladung an den Bewerbenden sichten?
Unsere Dienststelle unterliegt dem HPVG.
Vorab schon mal eine Danke an alle, die antworten werden.
Gruß Stefanie
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Gemäß Paragr. 10 Abs. 1 S. 3 NLVO kann die Erprobungszeit eines Beamten zur Feststellung der Eignung für das höhere Amt im Einzelfall verlängert werden.
Stellt die Verlängerung der Erprobungszeit einen Verwaltungsakt dar, für die zuvor eine Anhörung des beteiligten Beamten gemäß Paragr. 28 VwVfG erforderlich ist?
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Ich bin Quereinsteiger und in der 6/3 eingruppiert - seit 07/2012. Eigentlich hätte doch seit 07/2015 die Eingruppierung in die Stufe 4 erfolgen müssen, oder ? Wie sieht eigentlich meine Chance auf eine Höhergruppierung in die 8 aus .... gibt es da Zugangsvoraussetzungen ? Hab mal gehört, daß für die 8 unbedingt der al1 absolviert werden muß - das finde ich aber nirgends niedergeschrieben.
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Halllo,
ich hätte ein kleines Anliegen, vielleicht hat jemand die Antwort parat.
Ich arbeite seit 1998 durchgehend im öffentlichen Dienst, Bereich VKA West, also mittlerweile 17 Jahre, und werde derzeit in Stufe 5 entlohnt. Nach dem TVöD bekommt man, wenn ich die Jahre richtig zusammenzähle, nach 15 Jahren die Entgeltstufe 6 gezahlt.
Rein gefühlsmäßig kommt mir das sehr merkwürdig vor. Ich wurde natürlich bei der Einstellung zunächst nach BAT bezahlt. Könnte hier ein falsche Stufenzuordnung bei der damaligen Einstellung der Grund sein, dass ich nach 17 Dienstjahren erst die Stufe 5 vergütet bekomme?
Vielen Dank im voraus für die Antworten!
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Hallo,
ich recherchiere schon eine ganze Weile meine Frage im Internet und habe noch keine Antwort gefunden, vielleicht ist ja jemand in diesem Forum schon mal mit dem Problem konfrontiert worden.
Ich bin Beamter der Landespolizei und A11 besoldet. Vor 3 Jahren habe ich mich auf einen A12 bewerteten Dienstposten beworben, habe den Zuschlag erhalten und übe die höherdotierte Tätigkeit seit dem aus. Vor 1,5 Jahren bin ich im Rahmen der Regelbeurtelung in der Vergleichsgruppe der A12 Dienstposteninhaber (also derjenigen, die wie ich beförderungsfähig waren) verglichen und beurteilt worden. Meine Beurteilung lag im Bereich "Gut" zwischen 11 und 12 Punkten. In der Folge ist ein Ranking erstellt worden und die Kollegen, die vor mir im Ranking waren, sind in den letzten 1,5 Jahren auch nach A12 befördert worden. Nun wurden in dieser Zeit in unserer Behörde weitere Dienstposten A12 besetzt die durch Abgänge frei geworden sind. Darauf haben sich A11 besoldete Kollegen beworben, die vorher auf einem A11 dotierten "gesessen" haben, also auch auf diesen und in dieser Vergleichsgruppe beurteilt wurden. Da diese A12 Posten sehr begehrt sind haben auch nur die Kollegen in den Auswahlverfahren eine Chance, die sehr gute Beurteilungen haben. Das hat zur Folge, dass diese mich im Ranking überholen, da vor jeder Beförderungrunde anhand der Beurteilungen eine neue Rankingliste erstellt wird. Und hier stellt sich mir konkret die Frage, ob diese Beurteilungen 1:1 vergleichbar sind, da ich ja bereits auf dem höherdotierten Posten und in einer anderen Vergleichsgruppe beurteilt wurde. Laut meiner Behörde zählt einzig der blanke Wert der Beurteilung ohne Berücksichtigung der beschriebenen Umstände. Hat jemand ein ähnliches Problem gehabt und wie ist er damit umgegangen bzw. welche Lösungen gibt es.
Ich war natürlich auch schon beim Anwalt. Das hilft erstmal auch nicht weiter, da gehts dann sofort um Klagen vor dem Verwaltungsgericht mit ungewissem Ausgang, da die allgemeine Rechtsauffassung wohl die meiner Behörde ist. Für Hinweise bzw. Anmerkungen beganke ich mich.
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Liebe Kollegen, ich habe heute das Schreiben der Beihilfe erhalten. Bin Betriebsprüfer und habe mal an das Berufsbeamtentum und Alimentationsprinzip geglaubt. Die Brandstifter sind nicht auf der Straße, sondern sitzen in der hessischen Staatskanzlei. Familienvätern Gehaltskürzungen zuzumuten sind die einzigen Aufgaben, die diese Menschen
noch können. Schönen Tag Taxmen
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Hallo,
ich soll zur Alarm- und Ausrückeordnung der Feuerwehr eine Dienstanweisung erstellen, möchte aber das Rad nicht ganz neu erfinden. Kann mir jemand helfen? Vllt. hat die ein oder andere Feuerwehr schon so etwas?
MfG
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Hallo,
bin mit meiner Stelle in E5 eingruppiert (Grundstücksaufseher) und soll ab sofort noch zusätzliche Aufgaben einer Stelle, die in E3 eingruppiert (FLL zertifizierter Baumkontrolleur ) ist, mit übernehmen. Ohne dass von der eigentlichen Tätigkeit Aufgaben wegfallen. Ohne höhergruppiert zu werden. Abgesehen davon, dass ich die Stelle Baumkontrolleur als zu gering bewertet fühle, kann das doch nicht rechtens sein, oder?
Hat vielleicht einer Ahnung von der Materie und Rat ?
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